Wir sind davon überzeugt, dass wir mit Anreizen und der Förderung von Frauen mehr erreichen können als durch Zwang. Wir stehen für den konsequenten Ausbau der Betreuungsangebote in Kita und Schule. Wir haben den Schutz für Frauen und Kinder, die Hilfe benötigen, erheblich verbessert – ob für Frauenhäuser, ob für Interventionsund Beratungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt. Wir zeigen, dass pragmatische Regelungen wie beim Rundfunkrat akzeptiert und erfolgreich sind.
Wir werden auch künftig weiterhin konsequent an der Verbesserung der Chancen und Lebensbedingungen von Frauen in Hessen arbeiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in der Tat an das anschließen, was Frau Ravensburg eben dargelegt hat. Wenn man sich den Antrag der SPD durchliest, dann stellt man fest, dass es eine Reihe von allgemeinen Aussagen ist, welchen man durchaus zustimmen kann. Es werden Maßnahmen benannt, die schon längst beschlossen und umgesetzt worden sind, die beispielsweise auch mit den Stimmen des Landes Hessen in einem Bundesratsverfahren umgesetzt worden sind, wie das Mindestlohngesetz.
Gleichzeitig wird noch immer das Pay Gap angesprochen. An dieser Stelle verweise ich noch einmal auf das, was ich bereits in der Debatte zu den Gesetzentwürfen gesagt habe: Es reicht uns schlicht und einfach nicht, dass das bundesweit gerade einmal um 1 % gesenkt worden ist. Daher haben wir in Hessen das Projekt „Entgeltgleichheit“ ins Leben gerufen und die Erstellung eines hessischen Entgeltatlasses in Auftrag gegeben. Darauf basiert dann auch die Möglichkeit, passgenaue untergesetzliche Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um letztendlich Ungerechtigkeiten zu verringern.
Sie sprechen in Ihrem Antrag auch das Unterhaltsvorschussgesetz an. Ich darf Ihnen an dieser Stelle sagen: Das ist ein Gesetz, das noch nicht in Kraft getreten ist, obwohl Sie mit Ihrem Antrag genau dies darstellen. Das Gesetzgebungsverfahren ist bisher überhaupt nicht abgeschlossen. Sie hantieren in diesem Kontext mit falschen Zahlen. Sie sprechen nämlich von 1,45 Millionen alleinerziehenden Müttern. Wenn Sie sich einmal die Daten des Statistischen Bundesamtes anschauen, dann werden Sie feststellen, dass diese eine andere Sprache sprechen. Dort wird schon jetzt von 2,3 Millionen alleinerziehenden Müttern und von 409.000 alleinerziehenden Vätern gesprochen. Dazu mögen Sie sagen: „Das ist Erbsenzählerei“, aber es bedeutet, dass Sie schlicht und einfach einen Antrag hingeschustert haben, ohne sich zu überlegen, was Sie schreiben. Das ist die Conclusio.
Dann treten Sie auch noch in die Fragestellungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ein. Das haben wir anhand Ihres Gesetzentwurfs bereits diskutiert. Möglicherweise sollten Sie es einfach etwas deutlicher lesen. Denn flexible Arbeitszeitmodelle werden in der hessischen Landesverwaltung bereits umgesetzt. Die Frauenbeauftragten haben ein Klagerecht eingerichtet bekommen, wenn sie sich in ihrer Organschaft benachteiligt fühlen. Wir haben den Aspekt Frauen in Führungspositionen bereits in unterschiedliche Bereiche aufgenommen. Ich weise darauf hin, dass Sie im Hinblick auf die Umsetzung von Gleichberechtigung auch einmal in unsere Fachkräftestrategie schauen können, insbesondere auf die von uns ins Leben gerufene Onlineplattform „Arbeitszeit klug gestalten im Unternehmen“. An dieser Stelle können Sie sehen, was wir versuchen mit aufzunehmen.
Ich gehe jetzt gar nicht auf die Zahl der Betreuungsplätze in unseren Kindertagesstätten ein. Aber da Sie sich auch auf die Erzieherinnen und Erzieher berufen haben, will ich Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir haben mit unserer Kampagne „GROSSE Zukunft mit kleinen HELDEN – Werde
Erzieherin/Erzieher“ einen wirklichen Erfolg erzielt. Im Schuljahr 2006/2007 waren nur noch 12 % der Erzieherinnen und Erzieher in der Ausbildung männlich. Im aktuellen Schuljahr sind es bereits 18 % junge Männer. Betrachtet man die Zuwachsrate nach Geschlecht, dann liegt diese bei den Männern deutlich über dem Zuwachs der Frauen. Auch das macht deutlich, dass es in der Lebenswirklichkeit angekommen ist.
Deswegen sage ich: Auch in Zukunft wird sich Hessen an dem selbertschen Verfassungsauftrag messen lassen. Wir brauchen keinen weiteren Zusatz in der Hessischen Landesverfassung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit werden wir weiterhin die konkreten Lebenslagen und praktischen Bedürfnisse von Frauen sehen, angefangen bei der politischen Teilhabe, über die Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und Ehrenamt, der Entgelt- und Rentengerechtigkeit und bis hin zur Armuts- und Gewaltprävention. Wir stehen ein für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Hessen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): So schaffen Sie das nicht!)
Herr Minister, vielen Dank. – Frau Kollegin Gnadl hat sich noch einmal für die SPD-Fraktion gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es auch mit Arroganz versuchen, so wie es der Minister, der auch für Frauenfragen zuständig ist, eben versucht hat.
Ich möchte es noch einmal anders versuchen, um zu verdeutlichen, um was es uns geht. Ja, aus unserer Sicht bedarf der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einer Verankerung in der Hessischen Verfassung, weil das eben auch ein Ausdruck ist, wie man in Hessen Politik gestalten möchte.
Dass wir noch nicht alles in Deutschland und in Hessen erreicht haben, was zur Gleichberechtigung beiträgt, das haben wir in unserem Antrag verdeutlicht. Ich habe auch vorhin in meiner Rede verdeutlicht, was noch alles passieren muss, damit Frauen in Hessen und in Deutschland gleichberechtigt sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, Gleichberechtigung ist auch ein Kampf. Ohne den Kampf um mehr Gleichberechtigung hätten wir auch nicht den Gleichberechtigungsgrundsatz verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankern können,
Wenn Sie glauben, dass das alles ohne Regelungen läuft, dann können wir noch lange warten, bis Frauen gleichberechtigt sind. Was wäre denn, wenn wir keinen gesetzlichen Mindestlohn hätten? – Dann würden jetzt immer noch die Frauen in die Röhre gucken, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind.
Wenn wir keine klaren Vorgaben bei der Besetzung von Aufsichtsräten gemacht hätten, nämlich dass ein Platz frei bleiben muss, wenn nicht genügend Frauen für diese Positionen vorgeschlagen werden, dann hätte es bis jetzt noch keine Veränderungen in den Vorständen und Aufsichtsräten gegeben.
Deswegen bedarf es gesetzlicher Regelungen, wenn man Gleichberechtigung erreichen will. Das gilt eben auch für das Hessische Gleichberechtigungsgesetz.
Frau Erfurth hat eben verschiedene positive Dinge erwähnt, die im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz verankert wurden, beispielsweise auch zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Was passiert denn, wenn Frauenbeauftragte nicht die notwendigen Instrumente besitzen, um diese Dinge dann auch durchsetzen zu können? – Dann bleibt das, was Sie Schönes vorschlagen, ein zahnloser Tiger. Das ist doch das Problem. Gleiches gilt für die Gremienbesetzung.
Gleichberechtigung bedarf eben klarer Regeln und klarer Vorgaben, sonst werden wir sie nicht erreichen.
Wenn wir irgendwann einmal so weit sind, dass wir eine tatsächliche und nicht nur verfassungsrechtlich verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben, dann bin ich gerne bereit, auf alle diese Instrumente zu verzichten.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Mobilisierung pensionierter Polizeikräfte für Abschiebungen belegt völlig verfehlte Personalplanung und inhumane Flüchtlingspolitik der Landesregierung – Drucks. 19/4556 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend ausreisepflichtige Asylbewerber aus Afghanistan – Drucks. 19/4573 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen – Drucks. 19/4574 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Dienstag hat zuerst die „Frankfurter Rundschau“ berichtet, dass das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien derzeit pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte anschreiben, um sie zu reaktivieren. Für 25 € in der Stunde zusätzlich zu ihrer Pension sollen sie angeheuert werden, um beim jüngst erst aufgebauten sogenannten Rückführungsmanagement des Landes mitzuarbeiten.
Wer sich zu einer Vollzeittätigkeit bereit erklärt, könnte also bei 173 Stunden à 25 € bis zu 4.325 € pro Monat, frei von Abgaben, zusätzlich einstreichen; denn, so steht es im Schreiben, es gebe da keine Hinzuverdienstgrenzen.
Ich habe es bereits am Dienstag gesagt: Weil Personalmangel bei der Polizei herrscht, werden nun Pensionierte mit Zusatzgeld gelockt, um offenbar in großem Maß Abschiebungen zu organisieren; denn das ist die zentrale Aufgabe eines Rückführungsmanagements, angesiedelt beim Landeskriminalamt.
Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert zu Recht, dass die Polizei Tätigkeiten übernehmen soll, die Aufgaben der Ausländerbehörden und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind.
Es geht aber nicht nur um Beratung und Unterstützung von freiwillig Ausreisenden, wie uns der Innenminister am Dienstag weismachen wollte; dafür braucht man kein Rückführungsmanagement innerhalb der Polizei. Es geht um die Ausübung von Druck auf Ausreisepflichtige und um die koordinierte, massenhafte und zentrale Organisation von Abschiebungen.
Herr Minister, am Dienstag haben Sie auf meine Fragen nicht geantwortet. Also versuche ich es heute noch einmal. Was ist an Abschiebungen im großen Stil geplant? Wie soll das organisatorisch durchgeführt werden? Sollen jetzt auch jahrelang geduldete und bereits gut integrierte Menschen wieder in Kriegsgebiete zurückgeführt werden?
Meine Damen und Herren, die hessischen GRÜNEN verstecken sich derzeit gerne hinter dem Bundesinnenminister und dem Auswärtigen Amt, wenn es um die angeblich sicheren Gebiete in Afghanistan geht.