Herr Kollege Frömmrich, es wäre spannend, zu erfahren, wann Sie zum letzten Mal mit Polizeibeamten, z. B. auf der Station in Frankenberg, gesprochen haben. Dann wüssten Sie auch, was tatsächlich Sache ist.
Nur eine kleine Klarstellung: Wir reden über eine EURichtlinie aus dem Jahr 2002. Da geht es um Terrorbekämpfung. Wir haben in der Antwort auf eine Anfrage von der Justizministerin gehört, dass Rechtspfleger im Bereich der Justiz natürlich ihren Job machen. Ich rede hier aber über das, was im Bereich der Terrorismusbekämpfung passieren muss. Dafür ist das Innenministerium zuständig. Dafür ist der Innenminister zuständig. Wenn ich mich richtig erinnere, war das im Jahr 2002 der heutige Ministerpräsident Volker Bouffier. Das war dazwischen einmal kurz Boris Rhein. Seit drei Jahren ist dies Peter Beuth. Ich warte immer noch auf die Antwort auf die Frage, was dort getan worden ist.
Nun zu meiner letzten Bemerkung, Herr Kollege Frömmrich. „Das ist Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.“ Dieses Wasser transportieren diejenigen, die versuchen, Probleme wegzudiskutieren, statt Lösungen anzubieten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde auch, wir sollten über Lösungen diskutieren, aber nicht Bilder an die Wand malen, die die Bürgerinnen und Bürger nur verunsichern. Ich finde, insbesondere Kollege Greilich und Frau Kollegin Faeser, dass wir gut daran tun, wenn wir realistische Bilder von der Sicherheitslage in diesem Lande zeichnen. Ich bleibe dabei: Hessen ist ein sicheres Land. Das werden Sie uns in dieser Debatte auch nicht schlechtreden.
Kollege Rudolph hat von diesem Rednerpult aus über Kolleginnen und Kollegen berichtet, die geschrieben haben, sie würden bespuckt, sie würden beleidigt, sie würden angegriffen. Ja, meine Damen und Herren, das stimmt, und das ist beklagenswert. 55.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in diesem Land werden jedes Jahr tätlich angegriffen.
Da frage ich mich: Warum hat der Bundesjustizminister die Vorlage aus Hessen nicht aufgegriffen? Wir haben einen § 112 vorgeschlagen. Wir haben gesagt, dass die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte härter bestraft werden sollen. Dieser Gesetzentwurf liegt seit zwei Jahren auf dem Tisch des SPD-Bundesjustizministers. Warum liegt er nicht schon in Gesetzesform vor, meine Damen und Herren? Was ist denn das für eine Scheinheiligkeit in der Debatte, die Sie hier führen?
Kollege Frömmrich hat völlig zu Recht gesagt, dass 60 % der Beamten der Bundespolizei im mittleren Dienst sind. Herr Kollege Rudolph, nur damit Sie es beim nächsten Mal nicht wieder falsch sagen – hören Sie einmal eine Sekunde zu, damit Sie es beim nächsten Mal nicht wieder falsch sagen –:
Meine Damen und Herren, Sie haben zum Thema Heilfürsorge vorhin angekündigt, dass mehrere Länder für ihre Beamtinnen und Beamten Heilfürsorge vorschlagen wer
den. Das können diese eigentlich nur als Strafe oder als Bedrohung empfinden, meine Damen und Herren.
Ich will Ihnen einmal ein bisschen etwas zum Thema Heilfürsorge vortragen. Die Polizeibeamten des Bundes z. B. gehören verpflichtend der freien Heilfürsorge an. Sie haben keine Wahlmöglichkeit zwischen der Inanspruchnahme von Heilfürsorge oder Beihilfe oder anderen Krankenversicherungssystemen. Allerdings sind sie deshalb nur von den Beiträgen für eine private Basiskrankenversicherung befreit. Die Befreiung gilt nicht für die Pflegeversicherung, die wie bei ledigen kinderlosen Beihilfeberechtigten zur Hälfte extra versichert werden muss.
Hinzu kommt, dass Zuzahlungen z. B. zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Fahrtkosten von den Heilfürsorgeberechtigten in gleicher Höhe zu entrichten sind wie von gesetzlich Versicherten, die das entsprechend aufbringen müssen.
Hessische Beihilfeberechtigte haben im Gegensatz zu Heilfürsorgeberechtigten die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Nehmen Heilfürsorgeberechtigte darüber hinaus Leistungen von privat liquidierenden Ärzten oder privaten Krankenhäusern in Anspruch, haben sie die Kosten selbst zu tragen. Diese Kosten sind nicht wie bei der Beihilfe abrechnungsfähig.
Schließlich entfällt die freie Heilfürsorge mit Beginn des Ruhestands, weshalb die Beamtinnen und Beamten in der Regel sogenannte Anwartschaftversicherungen abschließen müssen, um später ohne Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Meine Damen und Herren, das Thema Heilfürsorge kann man so und so sehen. Dass das aber der Weisheit letzter Schluss wäre im Interesse der Beamtinnen und Beamten, das kann man angesichts dieser Fakten wirklich nicht sagen.
Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen. Auch wir haben gemerkt, dass die Abbrecherquote bei den Anwärtern in einem Jahr zwar nicht ganz bei 10 % lag, aber immerhin so weit angestiegen ist, dass wir Sorge hatten, sämtliche Stellen wieder besetzen zu können. Deswegen haben wir unsere Politik geändert und Möglichkeiten geschaffen, dass Kolleginnen und Kollegen verlängern können. Sie gehen früher als in anderen Bundesländern in den Ruhestand. Deswegen haben wir gesagt, dass wir Möglichkeiten schaffen müssen, um die Kolleginnen und Kollegen im Dienst zu behalten, sofern dies erforderlich ist, um den Bestand an Polizeivollzugsbeamten zu erhalten.
Seien Sie mir nicht böse, Herr Kollege Greilich: Es ist eine zukunftsgerichtete Diskussion, weil die Stellen, die wir geschaffen haben, uns in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Die Stellen die wir geschaffen haben werden, werden am Ende dazu führen, dass wir gegenüber dem Jahr 1999 über diesen Zeitraum 2.000 Polizeivollzugsbedienstete im aktiven Dienst mehr haben werden.
Das wird das Ergebnis sein. Diese 2.000 mehr werden das Glück haben, nicht mit der Schreibmaschine umgehen zu müssen, und sie werden auch genug Benzin haben, um am Ende mit ihren Fahrzeugen auszufahren. Das alles war 1999 nicht der Fall. Wir sorgen also für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, und wir sorgen gut für die Sicherheit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich kann nicht verstehen, dass Sie die Kritik Ihrer Beamtinnen und Beamten nicht ernst nehmen.
Ich will es Ihnen noch einmal sagen: Im „Wiesbadener Kurier“ vom 1. Dezember 2016 – das ist noch nicht so lange her – sagt der Idsteiner Polizeichef – ich zitiere –:
„Ich bin nicht dafür zu haben, am Ende alles schönzureden“, versichert er glaubhaft seinen Zuhörern und übt deutliche Kritik an der Personalpolitik in der hessischen Polizei. Zu wenige Polizeibeamte, zu viele Überstunden und zu starker Druck auf dem Einzelnen – und das ohne Rücksicht auf die persönliche Situation der Kollegen, vor allem derer, die schon älter sind.
„Unmenschliche Anforderungen“, prangert Joachim Kilian an, kritisiert, dass der „Beamte ausschließlich als Nummer im Dienstplan“ gesehen werde.
Das sind die Zustände in Hessen, bei hessischen Beamten, und Sie sagen kein Wort dazu, Herr Innenminister, kein einziges Wort.
Jetzt will ich Ihnen einmal etwas zu den Vergleichen sagen, die Sie hier immer mit der Bundespolizei anstellen. Ich finde es unanständig,
hier einen Vergleich mit den Bundespolizeibeamtinnen und -beamten zu ziehen, die mit Sicherheit auch alle eine gute Arbeit leisten, sie abzuwerten, weil sie andere Besoldungsstufen haben. Sie haben andere Aufgaben, vor allem im Objektschutz. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie sich hierhin stellen und sagen, da seien 60 % in den unteren Bereichen. Das ist auch wertvolle Arbeit, die dort für unsere Sicherheit in diesem Land geleistet wird. Deswegen ist das nicht in Ordnung.
Sie kommen einfach nicht umhin – es gibt eine Tabelle, ich habe es Ihnen schon einmal gesagt –, den Vergleich in der A 10 bei den Beamtinnen und Beamten zu betrachten. Im Verhältnis zu Hessen hat der Beamte bei der Bundespolizei 437,81 € mehr im Monat. In Baden-Württemberg hat der Beamte 276,67 € mehr in Monat, in Bayern 170 €, in Bremen 142,52 €, in Hamburg 179,04 €, und in NordrheinWestfalen sind es hiernach 216,78 € mehr pro Monat in der A 10 ohne Zulagen. – Das sind doch Fakten, Herr Innenminister. Sie werfen uns vor, wir würden hier keine Fakten bringen, aber das alles sind Fakten.
Ich sage es Ihnen noch einmal – und da muss ich dem Kollegen Greilich recht geben –: Es war 2004, 2005 und 2006 eine allein CDU-geführte Regierung, die zu wenige Polizeibeamte eingestellt hat. Das hat sich bis in dieses Jahr ausgewirkt.
Ich sage es noch einmal: 2017 sind es 29 Stellen weniger, 2016 sind es 35 Stellen weniger, und 2015 sind es 23 Stellen weniger. Das sind allein 87 Stellen weniger im vorletzten, letzten und in diesem Jahr, und Sie stellen sich hierhin und sagen, es sei Polizei aufgebaut worden, Herr Bauer.
Wo denn? Es ist nicht richtig, nehmen Sie die Fakten endlich zur Kenntnis, und tun Sie etwas. Ändern Sie etwas. Stellen Sie noch mehr Polizeibeamtinnen und -beamte für die wichtigen Aufgaben ein. Vor allem tun Sie endlich etwas gegen den Frust bei den Polizeibeamtinnen und -beamten.
Die Rahmenbedingungen sind derart schlecht, dass sich hier der Idsteiner Polizeichef bei seiner Verabschiedung schon öffentlich hinstellt und so etwas sagt. Ich glaube, diejenigen, die sich bei der Polizei ein bisschen auskennen, wissen, dass dies das letzte Mittel für einen Beamten in Hessen ist, sich öffentlich dazu zu äußern. Wir haben Ihnen heute sehr, sehr viele Beispiele dafür genannt, wie hoch der Frust und die Verärgerung sind.