Da haben Sie die ganze Spannungsbreite. Sie können anfangen bei Rembrandts „Jakob segnet mit Ephraim und Manasse“ und aufhören bei der documenta mit ihren durchaus auch vorhandenen Provokationen – nicht in jedem Jahr gleich, aber doch vorhanden. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir hier auf das Bezug nehmen können, was gerade bevorsteht, nämlich die endgültige Etablierung des neuen Bausteins in Form des Museums für Raumkunst.
Aus diesem Grund will ich auch hier noch einmal darauf hinweisen – es wird immer so gerne darauf rekurriert, dass nur Leuchttürme genannt würden, aber nein –, dass wir gerade in Kassel gesehen haben, dass im Umfeld eines solchen Leuchtturms, nämlich des Weltkulturerbes, ein bürgerschaftliches Engagement sondergleichen stattgefunden hat. Dort sind nicht nur die IHK, sondern 30 verschiedene bürgerschaftliche Vereinigungen mit insgesamt 5.000 Mitgliedern im Umfeld zum Weltkulturerbe aktiv geworden. Sie haben dort eine einzigartige kulturelle Initiative getragen – und wie Sie sehen können, haben sie sie auch zum Erfolg getragen.
Als zweites Beispiel will ich das Landesmuseum in Darmstadt nennen, mit Sicherheit eines der bedeutendsten in Deutschland und eines der wenigen Universalmuseen mit einer riesigen Bandbreite, die wir überhaupt noch in Europa haben. Wir haben dort für rund 80 Millionen € das Landesmuseum renoviert, restauriert und erweitert. Es ist neu aufgestellt, und es hat in den ersten 100 Tagen seiner Wiedereröffnung 77.000 Besucher angezogen. Davon träumen manch andere Museen übrigens in Jahressumme, und ich denke, davon kann sich der eine oder andere noch eine Scheibe abschneiden.
Insofern kann man hier nicht nur von Leuchttürmen reden, sondern wir reden von Bildungseinrichtungen, von Gedenkeinrichtungen, von Kennenlerneinrichtungen für ein ganzes Leben, die Menschen in großer Zahl ansprechen, die entsprechende Bedürfnisse haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da gibt es doch Kooperationen. Es ist doch bei Weitem nicht so, dass wir nur über die großen Landesmuseen reden, sondern wir reden quasi auch über das dezentrale Landesmuseum: wenn Sie sich einmal die Saalburg anschauen, den Glauberg – bei dem ich ein gewisses Trauma habe, aber es ist ein tolles Ding, das viel besucht wird – oder Erbach und das neue Elfenbeinmuseum. Der Minister hat ja berichtet, mit wem er wo war.
In Limburg, in Seligenstadt, in Erbach – das sind Einrichtungen, die sozusagen ein dezentrales Landesmuseum bil
den, in staatlicher Trägerschaft, in staatlicher Förderung, in privater Trägerschaft. Das ist die kulturelle Landschaft unseres Landes, die wir lieben und die wir wollen.
Das heißt aber nicht – und das will ich durchaus auch in Offenheit ansprechen –, dass wir mit der Gießkanne Geld über die kulturellen Einrichtungen ausgössen. Es hat durchaus zwei Facetten: Zum einen hat es die Facette, dass wohl mit Fug und Recht die Festspiele Bad Hersfeld in der regionalen Sicht und in internationalem Renommee besser ausgestattet werden, als es in der Vergangenheit der Fall war, und auch besser als andere Festspiele. Herr SchäferGümbel, wenn man sich die aktuellen Zahlen ansieht, sieht man, diese liegen für dieses Jahr bei 97.000 Besuchern; das ist eine Steigerung um 23 %, die man durchaus würdigen kann.
Aber das heißt auf der anderen Seite durchaus, dass es auch sein darf, dass große und sehr attraktive Konzertreihen, die wir in Hessen reihenweise haben, die unser Land in einer wunderbaren Art und Weise bereichern, nur ganz wenig staatlichen Zuschuss bekommen und dennoch in ganz unterschiedlicher Art und Weise unterstützt werden.
Noch einmal Zustimmung für das Protokoll, in Ordnung. – Ich möchte allerdings noch eines erwähnen: Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben – nicht bester Laune und auch nicht besonders inspiriert – von Zahlen und der Reise des Ministers durch die Einrichtungen und durch die Leuchttürme unseres Landes abzulenken versucht.
(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) – Janine Wissler (DIE LINKE): Es kann ja nicht jeder ein solcher Sonnenschein sein!)
Das ist durchaus legitim. Die LINKEN und die FDP wollten auch lieber nicht auf die ganz konkreten Dinge eingehen, die in den letzten Jahren angekündigt und geschaffen worden sind. Auch das ist legitim. Aber legitim ist auch, gelegentlich noch an ein Jahr 1999 zu erinnern und eine Reise über die verschiedenen Jahre zu machen, auf der man sich allein die hessischen Landesausgaben betrachtet; denn nur um die geht es im Moment.
Wir haben mit 132,7 Millionen € für Kulturausgaben im Lande Hessen angefangen. 2002 waren es über 165 Millionen €, 2006 waren es 199 Millionen €, 2014 waren es 198 Millionen €, und mittlerweile haben wir einen Haushalt mit der Summe von 232 Millionen € vor uns. Wenn jetzt die Oppositionsfraktionen auch noch sagen, dass das stimme und eine beachtliche Leistung sei, dann wäre ich durchaus zufrieden. Zumindest soll dies auch zu Protokoll gegeben werden, und ich glaube, wir können stolz darauf sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kulturpolitik bedeutet auch, immer wieder einmal einen Blick darauf zu werfen, was wir eigentlich in Hessen haben. Ich glaube, es wird nur wenigen Menschen gelingen, einen Gesamtüberblick über die kulturellen Einrichtungen und Tätigkeiten im Lande Hessen zu gewinnen.
Deswegen halte ich es für besonders wichtig, dass wir jetzt eine Bestandsaufnahme beim sogenannten Masterplan vornehmen. Meine Damen und Herren, ich bezeichne das gern als „kulturelle Landkarte“, weil es darum geht, dass wir uns anschauen, wo die großen Einrichtungen, aber auch die vielen mittleren und kleinen Einrichtungen in den Regionen unseres Landes sind. Wir wollen alles sehen: die geografische Ansiedlung von Museen, von Theatern, von Vereinen und Projektgruppen, von Gruppen, die sich kirchlich engagieren, und ihre Zahl. Wir wollen die Orte sehen, an denen Proberäume sind und an denen bildnerisches Gestalten ermöglicht wird. Wir wollen die neuen Stadtteilzentren sehen, in denen neue Ansätze von Kultur gezeigt werden. All dies wollen wir auf einer „kulturellen Landkarte“ sehen. Das wird sehr viel mehr sein, als der eine oder andere weiß.
Dabei geht es nicht um die Zahl der Punkte auf dieser Landkarte, sondern um die Potenziale, die aus diesen Initiativen erwachsen – Potenziale an Kooperation, an gegenseitiger Verstärkung, an Stärkung des Tourismus in vielen Teilen unseres Landes, ebenso an musikalischer Kooperation verschiedener Träger, die gemeinsam Projekte stemmen können. Die Analyse, wo sich was befindet und wo was getan wird, ist die Basis dafür, zu sehen, wo das Engagement noch verstärkt werden kann, zusammengeführt werden kann, noch besser sichtbar gemacht werden kann.
Die Anstrengung, die vor uns steht, ist, dass wir die Dinge in unserem Land für die Bürgerschaft, die kulturell interessiert ist oder dafür interessiert werden soll, aber auch bundesweit im Vergleich zwischen den Ländern noch sichtbarer machen. Daher wird es in den nächsten Monaten darum gehen, dass wir eine „kulturelle Landkarte“ aufstellen und daraus Überlegungen abgeleitet werden, wo noch besser kooperiert werden kann, was sich gegenseitig noch besser beflügeln kann, was sich gegenseitig noch besser bewerben und aufeinander aufmerksam machen kann, damit überall noch mehr Nutzen entsteht, als das schon der Fall ist.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang wird noch mehr Dank an alle diejenigen zu sagen sein, die Träger kultureller Einrichtungen und kulturellen Engagements sind.
Diesen Dank will ich abschließend an alle diejenigen aussprechen, die hauptamtliche Träger dieser Arbeit sind. Ich will dabei auch die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten als eine Einrichtung des Landes nennen, außerdem alle Ehrenamtlichen, die in Chören singen oder solche dirigieren, alle, die als Lesepaten unterwegs sind, die Mitglieder von Staatstheatern, die an Schulen unterwegs sind. Allen diesen Menschen ein herzliches Dankeschön aus dem Hessischen Landtag. Ich bin sehr gespannt auf die
Die Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst betreffend „70 Jahre Hessen – Kultur stiftet Identität, Verbundenheit und Vielfalt“ ist entgegengenommen und besprochen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz – Drucks. 19/4135 zu Drucks. 19/3712 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Als Ersten hören wir den Berichterstatter, Herrn Abg. May.
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Danke, Herr May. – Ich eröffne die Debatte. Als Erste hat sich Frau Ravensburg für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung über das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, worum es in diesem Gesetzentwurf eigentlich geht, um dann zur Bewertung der Anhörung zu kommen und auch unseren Änderungsantrag zu begründen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt die Landesregierung in Hessen weiterhin ein plurales Angebot von Beratungsstellen in der Schwangerschaftskonfliktberatung sicher. Neben kirchlichen und freien Trägern beteiligen sich auch kommunale Träger und niedergelassene Ärzte am flächendeckenden Beratungsangebot in Hessen. Wir wollen – das ist wichtig – die Versorgungssicherheit für ganz Hessen weiterhin gewährleisten.
Durch den Gesetzentwurf neu hinzukommen soll eine Kostenpauschale für die Beratungsleistung bei einer vertrauli
chen Geburt. Das ist mir ganz wichtig. Wir halten nämlich eine vollumfängliche Beratung bei einer vertraulichen Geburt für unbedingt notwendig. Deshalb ist es auch angemessen, dass die diesbezügliche Leistung der Beratungsstellen mit einer Pauschale von 600 € honoriert wird.
Diskutiert wurde in der Anhörung die Einbeziehung der Ärzte in die Konfliktberatung. Ich will deshalb noch einmal betonen, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich die Ärzte als wichtige Ansprechpartner für Rat suchende Frauen vorgesehen hat. Weiterhin halte ich fest, dass sich die Hessische Landesregierung bewusst nicht an der Obergrenze von 20 % orientiert; das würde 30 zuzulassenden Ärzten entsprechen. Hessen bleibt mit 26 Ärzten in den Beratungsstellen deutlich darunter.
Zudem wurde von den Anzuhörenden die Höhe der Pauschalen für die Beratungsstellen diskutiert. Hier wird unser Gesetzentwurf nicht allen Forderungen der Träger gerecht. Es wird ein Mehr an finanzieller Ausstattung gefordert. Ich bin aber davon überzeugt, dass zwischen den Forderungen der Träger und den haushaltstechnischen Beschränkungen in Hessen ein Weg des gesunden und vernünftigen Kompromisses gegangen wird; denn Hessen ist trotzdem im Vergleich der Bundesländer nach wie vor an der Spitze zu finden.
Als Neuerung im Gesetzentwurf wird die Umstellung der Auswahlperiode für die Beratungsstellen von einem Jahr auf drei Jahre vorgesehen. Dies wurde in der Anhörung von den Trägern einhellig begrüßt. Schließlich wird hierdurch die Planungssicherheit der Träger verbessert, und die Stellen der Beraterinnen und Berater werden für drei Jahre gesichert, was mir ebenfalls wichtig ist. Zugleich wird die Höhe der Zahlungen aber nicht auf drei Jahre eingefroren, sondern kann jährlich an die Tarifsteigerungen angepasst werden. Dabei orientiert sich die jährliche finanzielle Förderung an den Tarifen des TV-H, also am öffentlichen Dienst.
Meine Damen und Herren, heute bringen wir einen Änderungsantrag ein, der aus der Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in der Anhörung resultiert. Ich fand die seitens des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes geäußerte Bitte sehr richtig, den Förderzeitraum mit dem Auswahlverfahren, also dem Zeitraum der Genehmigung der Beratungsstellen, zu synchronisieren. Diesem Anliegen tragen wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung.
Damit ist ein gesonderter jährlicher Antrag auf finanzielle Förderung nicht mehr erforderlich. Das ist, wie ich finde, ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung, der besonders den Trägern die Arbeit erleichtern wird. Das Antragsverfahren auf Auswahl der Beratungsstellen und auf die Förderung des Personals in den Beratungsstellen wird damit angepasst.
Meine Damen und Herren, das ist die technische Seite der Schwangerschaftskonfliktberatung. Es gibt aber auch eine menschliche Seite, und die möchte ich bei meiner Rede nicht außer Acht lassen.