Protocol of the Session on December 13, 2016

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abgeordneter, EXIT-Deutschland und HAYATDeutschland befinden sich in der Trägerschaft der ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH. Eine Zusammenarbeit mit diesen beiden Einrichtungen findet im Rahmen der Extremismusprävention des Landes nicht statt, da die Aufgaben in Hessen durch andere Akteure abgedeckt werden.

Im Einzelnen möchte ich dies wie folgt ausführen: EXITDeutschland ist eine Initiative, die Menschen hilft, die mit Rechtsextremismus brechen und sich ein neues Leben aufbauen wollen. In Hessen wird die Beratung und Unterstützung beim Ausstieg aus der rechten Szene seit 2003 durch das Informations- und Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus, kurz IKARus, mit Erfolg wahrgenommen. Dieses ist beim Hessischen Landeskriminalamt angebunden und landesweit tätig.

IKARus ist mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren in Hessen gut vernetzt, beispielsweise mit dem Beratungs

netzwerk Hessen oder dem Programm „Rote Linie – Hilfen zum Ausstieg vor dem Einstieg“, welches landesweit im Bereich der primären und sekundären Prävention von Rechtsextremismus tätig ist. Eine Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

HAYAT-Deutschland ist eine Beratungsstelle für Personen und Angehörige von Personen, die sich salafistisch radikalisieren oder sich dem militanten Dschihadismus anschließen und gegebenenfalls in Konfliktregionen ausreisen. HAYAT ist auch eine Anlaufstelle für Personen, die mit dem militanten Dschihadismus brechen und gewalttätige Gruppen verlassen wollen.

In Hessen wird die Beratung von Radikalisierten und Gefährdeten sowie ihren Angehörigen seit 2014 durch die „Beratungsstelle Hessen – Religiöse Toleranz statt Extremismus“ – Träger ist der Verein Violence Prevention Network – landesweit abgedeckt. Die Beratungsstelle unterstützt auch beim Ausstieg aus dem militanten Salafismus bzw. Islamismus. Eine Förderung erfolgt ebenfalls aus Landesmitteln.

Die bundesweite Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ kürte die Beratungsstelle im Juni 2016 als eines der 100 besten Projekte des Jahres 2016 zum „Ausgezeichneten Ort“.

Ich rufe Frage 669 auf. Frau Abg. Hartmann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Möglichkeiten bestehen für Auszubildende, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, ausbildungsbegleitenden Sprachunterricht zu erhalten, um nicht an der Sprachbarriere im Berufsschulunterricht zu scheitern?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Hartmann, da gibt es zunächst Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit den sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen seit vielen Jahren ein bewährtes Instrumentarium an, um Auszubildende trotz unterschiedlichster fachlicher, persönlicher und eben auch sprachlicher Probleme zum Ausbildungserfolg zu führen. Maßnahmen finden in kleinen Lerngruppen statt und werden individuell abgestimmt. Hierzu gehören auch unterstützende Maßnahmen im sprachlichen Bereich.

Die hessischen Berufsschulen selbst sind erfahren in der Beschulung heterogener Lerngruppen und der Konzeption, Organisation und Durchführung von Förder- und Kompensationsangeboten. Mit einer Lehrerzuweisung von 14,3 Stunden für den nominal nur 12-stündigen Berufsschulunterricht und der 104- bzw. 105-prozentigen Lehrerzuweisung sind auch hier die notwendigen Ressourcen vorhanden, damit zusätzliche Stütz- und Fördermaßnahmen im sprachlichen Bereich angeboten werden können.

Darüber hinaus stehen den beruflichen Schulen über den Sozialindex weitere Ressourcen zur Verfügung, die ebenfalls für sprachfördernde Maßnahmen eingesetzt werden können. Weiterhin bietet das Programm „Wirtschaft integriert“ des hessischen Wirtschaftsministeriums aktuell für alle Jugendlichen und Erwachsenen mit Sprachförderbedarf, die jünger als 27 Jahre sind, Unterstützung in der dualen Ausbildung, insbesondere im Hinblick auf die Förderung bzw. Verbesserung der Deutschkenntnisse.

Somit besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits ein breites Angebot unterschiedlicher Unterstützungsmaßnahmen zum Ausgleich sprachlicher Defizite.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hartmann.

Wie werden die unterschiedlichen Möglichkeiten von ausbildungsbegleitenden Hilfen an den Berufsschulen kommuniziert, und wie erklärt es sich, dass es Berufsschulen gibt, die Drittmittel von der evangelischen Kirche in Anspruch nehmen mussten, um solche Kurse zu finanzieren?

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Hartmann, die Berufsschulen kennen diese anderen Programme, weil sie mit der Bundesagentur für Arbeit eng zusammenarbeiten. Das Programm „Wirtschaft integriert“ ist auch entsprechend breitflächig kommuniziert worden.

Ich habe damit jetzt natürlich nur die Hilfen von staatlicher Seite aufgezählt. Wenn darüber hinaus nicht staatliche Institutionen wie etwa die Kirchen sich dort engagieren, halte ich es grundsätzlich für eine gute Idee, wenn die Berufsschulen sich dieser Hilfestellungen zusätzlich bedienen.

Ich rufe Frage 671 auf. Frau Abg. Gnadl.

Ich frage die Landesregierung:

Ist die Verwaltungsvorschrift zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz, die die Erstattung der Kinderbetreuungskosten bei Fortbildungsveranstaltungen regelt, mittlerweile an die aktuelle gesetzliche Regelung angepasst?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, ja.

Zusatzfrage, Frau Gnadl.

Wie und in welcher Form ist sie angepasst worden? Können Sie etwas über die Höhe des Stundensatzes sagen?

Herr Sozialminister.

Die Anpassung erfolgte 15 oder 16 Tage vor Einreichung Ihrer Frage. Die Neuregelung gemäß § 12 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz ist durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vollzogen worden.

Die Höhe der neuen Erstattungssätze wurde gemäß dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns neu und verbindlich rückwirkend zum 1. Januar 2016 festgelegt. Die Veröffentlichung des neuen Antragsformulars erfolgte im Mitarbeiterportal des Landes Hessen am 25. Oktober 2016.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hofmann.

Herr Minister, stellen Sie uns diese Verwaltungsvorschrift zur Verfügung?

Herr Minister.

Selbstverständlich. Sie können sie natürlich auch abrufen, wenn Sie Zugang zum Mitarbeiterportal haben. Ansonsten stelle ich sie Ihnen gern zur Verfügung.

Ich rufe Frage 672 auf. Herr Abg. Reul.

Ich frage die Landesregierung:

Wie unterstützt sie die Wohneinrichtung für erwachsenen Menschen mit Behinderungen in Gedern der Lebenshilfe Wetterau?

Herr Staatsminister.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat den Neubau und die Ausstattung der Wohneinrichtung für erwachsene Menschen mit Behinderungen des Trägers Lebenshilfe Wetterau in Gedern mit einer Fördersumme in Höhe von 635.500 € bei Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,27 Millionen € investiv gefördert.

Gefördert wurden die Wohneinrichtung, die angegliederten Räumlichkeiten zur Gestaltung des Tages und die Ausstattung. Die Grundsteinlegung für das Projekt fand am 9. November 2015 statt. Der Einzug ist für das zweite Quartal 2017 geplant. Mit der Wohneinrichtung wird in Hessen ein spezielles Wohnkonzept für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit oder einer Mehrfachbehinderung umgesetzt. Für diesen Personenkreis sind ca. 50 % der geplanten Plätze vorgesehen.

Die Wohneinrichtung ist in zentraler Lage in Gedern, d. h. mitten im Leben, geplant. Damit wird auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Leben in der Kommune ermöglicht.

In der geplanten Wohneinrichtung in Gedern werden barrierefreie Wohnplätze für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung zur Verfügung gestellt. Für alle Bewohnerinnen und Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Nahezu alle Zimmer haben einen eigenen stationären sanitären Bereich. Damit werden in der Wohneinrichtung moderne Wohnstandards für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Gerade der Schutz der Privatsphäre und die Selbstbestimmung über das eigene Zimmer auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention können in der Einrichtung gelebt und umgesetzt werden. Hervorzuheben sind die Raum- und die Farbgestaltung sowie das Lichtkonzept in der Wohneinrichtung.

Diese wurden speziell für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit konzipiert. Das macht diese Einrichtung in der Tat besonders. Das liegt auch daran, dass der Träger, nämlich die Lebenshilfe Wetterau e. V., sich unter anderem auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf gerade aufgrund einer Mehrfachbehinderung oder einer Sehbehinderung spezialisiert und gezielt Wohneinrichtungen für diesen Personenkreis inmitten einer Kommune plant, um eine den heutigen Bedarfen angepasste Wohn- und Betreuungssituation für Menschen mit Behinderungen mit diesen speziellen Bedarfen in Wohneinrichtungen zu bieten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Frage 673, Herr Abg. Reul.

Ich frage die Landesregierung:

Wie fördert sie den Verein Werkstätten für Behinderte Rhein-Main in Rüsselsheim?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter, man bemerkt Ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes, wenn mir diese persönliche Bemerkung gestattet ist, weil an dieser Stelle sehr viele Komplementärförderungen vorgenommen werden. Die Landesregierung unterstützt den Verein, indem sie 2016 die geplanten baulichen Maßnahmen des Trägers zum Schutz der Intimsphäre und zur Herstellung von Barrierefreiheit in der im Jahre 1974 eröffneten, aber letztmalig im Jahre 1994 modernisierten Werkstatt für Behinderte in Rüsselsheim investiv mit einer Zuwendung in Höhe von 213.000 € fördert – das sind ca. 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Außerdem wurde 2014 ein weiteres Projekt des Trägers – der Erweiterungsbau und Anbau inklusive der Ausstattung sowie die Modernisierung der Zweigwerkstatt für behinderte Menschen in Biebesheim, nämlich die bauliche Maßnahme zur Schaffung von 40 Werkstattplätzen – mit einem Zuschuss in Höhe von 540.000 € investiv gefördert. Im Folgenden wird sich ausschließlich auf die aktuelle Förderung bezogen. Hierbei plant der Träger unter anderem den Umbau und die Modernisierung des Sanitärbereichs in der Werkstatt, da dieser aus verschiedenen Gründen nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.

Nächste Frage: Frage 674, Herr Dr. Bartelt.