oder Frau Pau von der Linkspartei haben hervorragende Arbeit gemacht und Handlungsempfehlungen vorgelegt.
Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Diese Koalition will das angehen. Unser Vorschlag ist, eine Expertenkommission einzurichten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Frömmrich, ich will zunächst sagen, dass ich den Ton Ihrer Rede dem Thema völlig unangemessen fand.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Manfred Pentz (CDU): Der Zwischenruf war nicht angemessen! Das wissen Sie ganz genau!)
Ich will Ihnen noch einmal erklären, warum wir einen Sonderausschuss vorschlagen. Ich habe Ihnen gesagt, der Landtag hat ein Selbstbefassungsrecht. Das heißt, der Landtag kann sehr wohl beschließen, dass einem Ausschuss Akten zugeführt werden. Im Übrigen hat der Umweltausschuss dieses Landtags das gerade erst mit einem
Teil der Akten und mit Aktenauszügen gemacht. Insofern war das auch damals im Innenausschuss kein Problem, als es um die Polizeichefaffäre ging.
(Manfred Pentz (CDU): Das haben Sie nicht verstanden! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Das müssen Sie gerade sagen!)
Lieber Herr Pentz, der Landtag kann das aufgrund seines Selbstbefassungsrechts bestimmen. Das hat er beim Umweltausschuss und beim Innenausschuss zwar nicht für die kompletten Akten getan, aber er kann es machen. Dieses Recht gibt es in der Hessischen Verfassung. Deswegen kann man das machen.
Ich will es noch einmal sagen: Herr Frömmrich, wenn Sie einen Untersuchungsausschuss machen wollen, weil Sie der Auffassung sind, dass dort Akten besser eingesehen und Zeugen vernommen werden können, sind wir dabei. Ich habe Ihnen ausdrücklich erklärt, dass die Form des Ausschusses für uns nicht in Stein gemeißelt ist, sondern dass es uns um eine parteiübergreifende Aufklärung geht und darum, dass das Parlament beteiligt ist. Es gibt ein öffentliches Interesse an einer Aufklärung.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Manfred Pentz (CDU): Sehr durchsichtig, was Sie machen wollen!)
Wie wollen Sie denn Transparenz in einer Regierungskommission herstellen? Das ist eine wirklich gute Frage.
Da muss ich mir doch die Augen reiben, wenn Sie nach nur sechs Monaten plötzlich der Auffassung sind, dass das, was Sie damals mit mir gemeinsam und sogar noch vehementer als ich gefordert haben, nämlich Aufklärung zu betreiben, nicht mehr gültig ist. Meine Damen und Herren, dem Thema ist es nicht angemessen, das mit Koalitionsräson zu begründen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Faeser, Sie sind die Juristin von uns beiden. Ich zitiere noch einmal aus § 51 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Sonderausschüsse –:
Ich glaube, das, was Sie beantragen – lesen Sie die Begründung Ihres Antrags –, ist damit nicht abgedeckt. – Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt. Frau Kollegin Faeser, ich glaube nicht, dass ein Ausschuss berechtigt ist, Akten der Landesregierung herbeizuziehen. Das sind schließlich nicht nur Akten mit Nullachtfünfzehn-Informationen, sondern es sind auch geheimdienstliche Akten, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und Akten von Polizeibehörden. Ich glaube nicht, dass Sie das machen können. Aber Sie sind die Juristin von uns beiden.
Frau Kollegin Faeser, Sie haben uns daran erinnert, dass wir eine gemeinsame Pressekonferenz gemacht haben. Ich erinnere mich immer gern an Pressekonferenzen, die wir gemeinsam gemacht haben. Aber ich will Ihnen eines Ihrer Zitate vorlesen. Zitat Faeser:
„Wir wollen deshalb diese Ergebnisse anhand der vom Berliner Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Akten und Unterlagen durch eine landeseigene Kommission analysieren lassen.“ Dabei werde es vor allem darum gehen, in welchem Umfang es bei der Grundstruktur der Ermittlungsarbeit … Verbesserungsbedarf gebe.
„Wir erwarten, dass das Parlament von einer solchen Kommission über die Abläufe der Geschehnisse in Hessen informiert wird …“
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Pentz (CDU): Nichts anderes wollen wir! Genau!)
Meine Damen und Herren, nichts anderes machen wir gerade. Wir hatten einen anderen Zungenschlag in der Presseerklärung, das will ich Ihnen durchaus zugestehen. Ich will auch zugestehen, es ist legitim, dass Sie sagen, Sie wollen das anders organisiert haben. Das ist keine Frage.
Aber ich sage Ihnen: Wir haben uns in der Koalition auf die Einrichtung dieser Kommission geeinigt, die, wie ich finde, hochkarätig besetzt werden soll, auch mit Persönlichkeiten, die über die Parteigrenzen hinweg hohes Ansehen genießen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bekanntwerden des NSU-Terrors markierte eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bis heute ist nicht erklärlich, wie eine neonazistische Gruppe mehr als zehn Jahre lang unerkannt Dutzende Banküberfälle, mehrere Sprengstoffanschläge und eiskalte Morde verüben konnte. Mindestens zehn unschuldige Menschen wurden grausam ermordet, Dutzende weitere teils lebensgefährlich verletzt.
Mit größter Bestürzung haben wir zudem zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Opfer lange Zeit, statt Solidarität und Unterstützung zu erfahren, selbst zu Tätern erklärt und kriminalisiert wurden. Es kam zu einem katastrophalen Fehlverhalten der Behörden: Fehler der Polizei, der Justiz, der Staatsanwaltschaft, der Geheimdienste und der Politiker – eigentlich Denkfehler der ganzen Gesellschaft. Der Naziterror wurde als – Zitat – „Döner-Morde“ einer angeblichen Türkenmafia abgetan.
Heute lässt sich feststellen: Die Nazis hätten gestoppt werden können – sogar gestoppt werden müssen –, lange bevor sie zu Terroristen wurden. Das war sogar möglich. Da es aber anders kam, bleiben heute nur Trauer, Scham und Fassungslosigkeit.
Der NSU-Prozess in München sowie die Untersuchungsausschüsse in drei Landtagen und im Deutschen Bundestag erfahren zu Recht hohe öffentliche Aufmerksamkeit. DIE LINKE hält eine umfassende – sicher schwierige – Aufklärung dieser schrecklichen Vergangenheit weiterhin für zwingend erforderlich. Da sind wir inhaltlich an der Seite der SPD.
Erst nach einer möglichst lücken- und schonungslosen Aufklärung können auch in Hessen umfassende Veränderungen in den Behörden – bei der Polizei und beim Verfassungsschutz – vorgenommen werden. Das ist es, worüber wir heute reden müssen: Warum tun sich die Behörden, und warum tut sich die Politik – auch der Hessische Landtag – bis heute so schwer mit der Aufklärung im eigenen Land?
Aus Sicht unserer Fraktion ist es schmerzhaft, dass der Hessische Landtag bis heute zu keiner gemeinsamen Initiative, zu keiner gemeinsamen Aufarbeitung und zu keiner gemeinsamen Zukunftsstrategie gefunden hat. Ich frage: Ist das den Opfern des NSU gegenüber angemessen? Ist das der schlimmsten Terrorserie seit der Wiedervereinigung gegenüber angemessen? Können wir so für die Zukunft lernen und uns gegen Nazigewalt rüsten? Ich denke, das können wir nicht.
Die bisherigen Untersuchungen des Deutschen Bundestages und des NSU-Prozesses in München waren und sind sehr verdienstvoll. Aber gerade zum Mord an Halid Yozgat in Kassel wurden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben.
Sie betreffen massiv die Strukturen und Abläufe innerhalb und zwischen den Sicherheitsbehörden in Hessen, und sie betreffen die höchste Ebene der hessischen Politik. Es stehen Dinge im Raum, deren sich der Landtag als Kontrol