Auf über 1.368 Seiten fasst der Untersuchungsausschuss die Ergebnisse seiner Arbeit zusammen. Der Ausschuss gibt 47 Handlungsempfehlungen für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, aber auch drei Empfehlungen dazu, wie man Demokratieförderung betreiben kann.
Der Deutsche Bundestag hat am Anfang der neuen Wahlperiode, also auch am Anfang der neuen Großen Koalition, diesen Beschluss bekräftigt und die neue Bundesregierung aufgefordert, diese Empfehlungen zügig – ich betone: zügig – umzusetzen. In seinem Beschluss begrüßt der Deutsche Bundestag die Absicht der Bundesregierung – Zitat –, „im Dialog mit den Ländern Wege für die Umsetzung der Empfehlungen auch für den Zuständigkeitsbereich der Länder und ihrer Behörden zu erarbeiten.“
Es geht der Bundesregierung also darum, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages möglichst schnell umgesetzt werden. Darauf haben wir uns in Hessen als Koalition auch verständigt.
Die SPD schlägt jetzt die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Aufarbeitung der Fehler bei der Aufklärung der NSU-Morde in Hessen und zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen vor. Das ist ein legitimes Ansinnen, keine Frage.
Das ist ein mögliches Vorgehen, keine Frage. Wir haben uns aber in unserer Koalitionsvereinbarung mit der CDU auf ein anderes Vorgehen geeinigt. Wir haben uns darauf geeinigt, eine Expertenkommission einzusetzen, und diesen Schritt wollen wir jetzt auch zügig gehen.
Wir werden uns für die Umsetzung der einvernehmlichen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses einsetzen. Dieser Prozess soll durch eine von der Landesregierung benannte Expertenkommission unterstützt werden, die Vorschläge zur zukünftigen Arbeit der hessischen Sicherheitsbehörden sowie zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern und mit dem Bund machen soll.
Ich frage aber die Kolleginnen und Kollegen der SPD: Meinen Sie wirklich, dass der Sonderausschuss das geeignete Mittel ist? Ich zitiere § 51 GOHLT – Sonderausschüsse –:
Ich frage mich wirklich, ob es das richtige und adäquate Mittel ist, einen Sonderausschuss einzusetzen,
der Akten aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, von Verfassungsschutzbehörden und von Ermittlungen der Polizei heranzieht, Zeugen vernimmt und Sachverhalte der Vergangenheit aufklärt. Wir haben uns auf ein anderes Vorgehen geeinigt.
Der Innenminister hat in der vergangenen Woche den ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Jentsch, als Vorsitzenden der Expertenkommission vorgestellt. Ein ehemaliger – –
(Günter Rudolph (SPD): CDU-Mitglied! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Das ist der einzige Grund! – Weitere Zurufe von der CDU)
Herr Jentsch war Mitglied des Hessischen Landtags. Herr Jentsch war Oberbürgermeister dieser Landeshauptstadt.
Herr Jentsch war Justizminister des Landes Thüringen. Er war Mitglied des Verfassungsgerichtshofs in Thüringen. Er war Richter am Bundesverfassungsgericht. Ich finde wirklich, Sie sollten Ihren Zwischenruf noch einmal überdenken.
dass der Innenminister weitere anerkannte Persönlichkeiten für diese Kommission benennen wird, die die Anerkennung über alle Parteigrenzen hinweg haben werden. Ich bin mir sicher, dass der Innenminister das machen wird.
Es muss jetzt darum gehen, die Arbeit aufzunehmen und Vorschläge zu unterbreiten, damit die Defizite behoben werden und damit die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden
und die parlamentarische Kontrolle der Sicherheitsbehörden verbessert werden. Das ist die Aufgabe, der wir uns stellen wollen.
Aufgabe der Politik muss sein, die Schlussfolgerungen aus diesem NSU-Komplex zu ziehen und zu gesetzlichen Neuregelungen zu kommen. Das ist die Aufgabe der Politik.
Es gibt nach umfangreichen Arbeiten des Deutschen Bundestages kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem, und an das Beheben dieses Defizits wollen wir uns machen. Dieses Problem wollen wir beheben. Wir wollen es angehen.
Der Dissens besteht in der Tat darin, wie wir es angehen. Gehen wir es über eine Expertenkommission oder über einen Sonderausschuss an? Wir haben uns darauf geeinigt, eine Expertenkommission einzurichten. Das ist unser Vorschlag. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt. Wir haben immer gesagt, ein Untersuchungsausschuss ist aufgrund der guten Arbeit des Bundestags-Untersuchungsausschusses nicht notwendig.
Ich frage Sie: Was sollen ein Untersuchungsausschuss oder ein Sonderausschuss in Hessen herausbekommen, das ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Berlin nicht herausbekommen hat?
Ich frage Sie: Glauben Sie, dass Zeugen vor einem Sonderausschuss in Hessen etwas anderes sagen als das, was sie vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin gesagt haben? Ich glaube, nicht.
Ein Sonderausschuss, der Akten herbeizieht, der Fehlverhalten aufdeckt und der die Vergangenheit beleuchtet, ist faktisch nichts anderes als ein Untersuchungsausschuss. Ich kenne keinen Ausschuss im Landtag, der Akten der Landesregierung herbeizieht.
Wir waren uns mit der SPD immer einig, dass aufgrund der guten Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Berlin ein Untersuchungsausschuss nicht notwendig ist.
Ich sage noch einmal – das ist parteiübergreifend –: Clemens Binninger, Eva Högl, Wolfgang Wieland, Herr Wolff von der FDP-Fraktion