Protocol of the Session on October 11, 2016

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das ist ein wunderbares Indiz dafür, dass dieser Staatsvertrag notwendig und richtig ist.

Meine Damen und Herren, wir werden nicht vergessen, dass mit diesem Vertrag auch eine Verantwortung einhergeht, eine Verantwortung für die Zukunft. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Feldmayer. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Schaus zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten. Dies gilt insbesondere für die jüdische Religionsausübung in Deutschland.

Heute liegt uns ein Zustimmungsgesetz zu einem Vertrag aus dem Jahr 1986 zwischen dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen, der Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, und dem Land Hessen vor. Darin wird die weitere unveränderte Festschreibung der bestehenden jährlichen Zuwendung in Höhe von 4 Millionen € festgeschrieben. Davon soll die größte hessische jüdische Gemeinde, nämlich die Gemeinde in Frankfurt, 70 %, also 2,8 Millionen € erhalten.

Diese Summen wurden bereits 2011 vereinbart und sollen nun unverändert bis 2021 fortgeschrieben werden. Finanzielle Verbesserungen, wie sie angesprochen wurden, werden wir mit dem Haushalt 2017 beraten und auch unterstützen.

Wir finden es gut, dass sich der Staat daran beteiligt, jüdische Einrichtungen und damit auch jüdische Kultur finanziell zu unterstützen. Angesichts der deutschen Geschichte und des schrecklichen Holocausts sind wir geradezu ver

pflichtet, alle Initiativen zur Entwicklung jüdischer Gemeinden zu unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN)

Besonders traurig und betroffen macht mich allerdings immer noch, dass besondere Sicherungsvorkehrungen vor jüdischen Einrichtungen in Hessen und Deutschland notwendig sind.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das stimmt!)

Wir meinen – wie es auch Herr Quanz gesagt hat –: Wir dürfen Antisemiten in diesem Land keinen Millimeter Platz einräumen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich schließe mich den Worten meiner Vorrednerin an, wenn ich sage: Jüdische Kultur ist auch hessische Kultur, ist auch deutsche Kultur. Diese gilt es zu unterstützen, zu bewahren und auch zu schützen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Als LINKE treten wir für eine institutionelle Trennung von Staat und Kirche ein. Dieser Laizismus darf aber nicht als Abkehr von Religion und Glauben verstanden werden. Heute engagieren sich auch innerhalb der LINKEN Christinnen und Christen neben Jüdinnen und Juden sowie Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, aber auch Atheistinnen und Atheisten für gemeinsame Ziele und Werte, die in den großen Religionen genauso ihre Wurzeln haben wie in den Ideen der Aufklärung und des Humanismus, nämlich für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Nächstenliebe und Toleranz.

DIE LINKE achtet die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre Unabhängigkeit. Auf dieser Grundlage unterstützen wir den vorliegenden Staatsvertrag und werden ihm zustimmen. Wir wünschen den jüdischen Gemeinden in Hessen weiterhin gute Entwicklungen und viel Erfolg.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Schaus. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Greilich das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor fast 70 Jahren ist in Wiesbaden die erste jüdische Gemeinde wieder gegründet worden. Vor 50 Jahren wurde die neue Synagoge in der Landeshauptstadt errichtet. Das waren Daten, die Ausdruck von Hoffnung sind, dass nach der Zeit des Nationalsozialismus und des Holocausts wieder jüdische Gemeinden in Deutschland aktiv sein können.

Seit nunmehr 30 Jahren gibt es den Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen, der dazu beiträgt, dass das jüdische Kulturerbe in Hessen fortgeführt werden kann und die jüdischen Gemeinden in ihrer Arbeit unterstützt werden können. Diese Gemeinden ermöglichen ihren Mitgliedern, aktiv ihren Glauben zu praktizieren, und zwar mit Gottes

diensten, religiösem Unterricht, sozialen und kulturellen Angeboten oder durch Seelsorge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenngleich der Staatsvertrag, der heute zur Abstimmung steht, formell nur – in Anführungszeichen – die Fortführung des Vertrags darstellt, der vor fünf Jahren unterzeichnet wurde, so sind die Verhandlungsergebnisse doch weit mehr als das. Der Vertrag war und ist ein wichtiger Beitrag dazu, den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Hessen zu fördern, die besondere historische Verantwortung, die bereits mehrfach erwähnt wurde, anzunehmen sowie das freundschaftliche Verhältnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft zu festigen und zu vertiefen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich will das sehr deutlich sagen: Dies gilt ganz besonders in einer Zeit, in der wie jetzt religiöse Gründe von Extremisten zur Rechtfertigung ihrer abstrusen und menschenverachtenden Handlungen vorgeschoben werden und auch antisemitische Parolen und Handlungen beobachtet werden müssen.

Gerade deshalb und gerade jetzt halten es die Freien Demokraten für sehr erfreulich, dass die Entwicklung der jüdischen Gemeinden durch einen Anstieg der Mitgliederzahlen und ein facettenreiches religiöses, aber auch kulturelles Leben geprägt ist. Ich bin sehr dankbar und sehr froh, dass sowohl der Ministerpräsident als auch meine Vorredner wie z. B. Herr Quanz und Herr Utter dies erwähnt haben.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Wenngleich Frankfurt nicht Mitglied im Landesverband der Jüdischen Gemeinden ist, so können wir Hessen froh sein, dass die Jüdische Gemeinde Frankfurt mit ihren knapp 7.000 Mitgliedern zu den vier großen jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland zählt.

Aus diesem Grunde ist es folgerichtig, dass die finanzielle Unterstützung auch für diese Gemeinde geregelt wurde. Auch wir begrüßen ausdrücklich die Zusatzvereinbarung, die den finanziellen Aufwuchs der Mittel für den Landesverband und für die Jüdische Gemeinde Frankfurt auf 500.000 € und bis 2021 auf 600.000 € beinhaltet, aber auch die Beibehaltung der Entschuldungsbeihilfe sowie die Erweiterung der I. E. Lichtigfeld-Schule in Frankfurt um eine gymnasiale Oberstufe.

Es zeigt sich nämlich – und das ist aus meiner Sicht sehr bedeutend –, dass diese Schule in der Stadt fest verankert ist und der Leitgedanke, den ich hier zitieren darf:

Wir lehren und lernen nach einem auf jüdischen Werten basierenden Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Verantwortung für sich und andere steht.

sowie das dahinter stehende pädagogische Konzept von der Frankfurter Stadtgemeinde angenommen und befürwortet wird.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Für Salomon Korn – auch das will ich zitieren – ist die Frankfurter Gemeinde ein „Beispiel dafür, dass auch aus Trümmern ein Neubeginn möglich ist“. Ich füge hinzu, dass es schön ist und dass wir dankbar dafür sein sollten, dass dieser Neubeginn in Hessen und in Deutschland mög

lich war. Deshalb ist und bleibt es unsere Aufgabe, neben der finanziellen Unterstützung Sorge dafür zu tragen, dass jüdisches Leben in unserer Gesellschaft fest verankert ist und bleibt. Deswegen wiederhole ich zum Abschluss die klare Aufforderung und Botschaft von uns allen auch nach draußen: Jedweder Form von Antisemitismus gilt es entschieden entgegenzutreten, und der Hessische Landtag steht in diesem Punkt zusammen. – Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Danke, Herr Greilich. – Damit sind wir am Ende der ersten Lesung angelangt und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk – Drucks. 19/3823 zu Drucks. 19/3483 –

Als Erstes bitte ich Herrn Abg. Frömmrich um Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/3815 in zweiter Lesung anzunehmen.

Danke, Herr Frömmrich. – Hierzu rufe ich den

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 19/3858 –

auf und eröffne die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erster hat Herr Siebel für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit einem für die Rundfunklandschaft unseres Landes wichtigen Gesetz, und wir tun das als Hessischer Landtag in dem gebotenen Respekt vor der Rundfunkfreiheit in unserem Land.

Deshalb erlaube ich mir einen kleinen Diskurs in die Geschichte des hr-Gesetzes. Bereits am 2. Oktober 1948 verabschiedete der Hessische Landtag das erste hr-Gesetz. Darin hieß es in § 1:

Der Hessische Rundfunk wird hiermit als eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Er hat das Recht der Selbstverwaltung und unterliegt nicht der Staatsaufsicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir wichtig, gerade in dieser Beratung an diese historischen Wur

zeln zu erinnern. Die Freiheit von Staatsaufsicht und von staatlichem Einfluss war den demokratischen Kräften in diesem Land immer wichtig und ist auch Ursache dafür, dass wir heute diese Novellierung durchführen.