Vielen Dank, Herr Kollege Holschuh. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Bauer von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kommunalbericht des Hessischen Rechnungshofs ist es wert, genau studiert zu werden. Das haben wir getan, das tut die Landesregierung, die FDP und andere haben es auch getan – das ist gut so. Was der Rechnungshof hinsichtlich der Berücksichtigung von Folgekosten für Investitionen festgestellt hat, ist in der Tat bedenklich.
Es wurde bereits erwähnt: Keine von 13 ausgewählten Kommunen kalkulierte nach Einschätzungen des Rechnungshofs bei insgesamt 39 ausgewählten Einrichtungen die Folgekosten vollumfänglich. 90 von 114 geprüften Bauprojekten wurden, so jedenfalls die Feststellung des Rechnungshofs, ohne systematische und konsequente Ermittlung aller projektbezogenen Folgekosten durchgeführt. So ist es nicht verwunderlich, dass der Rechnungshof bei 76 % der ausgewählten Einrichtungen eine Kostenüberschreitung zwischen geplanten und tatsächlichen Anschaffungskosten feststellen musste.
Dieses Prüfungsergebnis gibt in der Tat Anlass für Überlegungen, wie gewährleistet werden kann, dass sorgfältiger mit Steuergeldern umgegangen werden kann.
Dass das Problem im Grunde schon gelöst ist und wir uns die Debatte sparen können, hat der Minister durch seine Einlassung bereits erläutert. Der Entwurf zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung, die zeitlich bis zum Jahresende begrenzt ist, wird derzeit überarbeitet. Der Änderungsentwurf wird erneut den Kommunalen Spitzenverbänden zugeleitet. Das Problem wird auf diesem Weg sicherlich einer guten Lösung zugeführt.
Ich möchte aber betonen, dass § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung bereits jetzt auf die Haushaltsgrundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit abstellt, indem er nicht
nur die Ermittlung der Gesamtkosten verlangt, sondern auch den Gesamtnutzen einer Investition berücksichtigt wissen will. Wenn die Folgekosten nur ungenügend berücksichtigt werden können, müssen entsprechende Belastungen in späteren Haushalten ausgewiesen werden.
Dies soll in § 12 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung geregelt werden. Die Debatte hierüber ist bereits geführt worden. Die FDP-Fraktion hat beantragt, dass eine Sollvorschrift in eine Pflichtvorschrift, eine Istvorschrift umgewandelt werden möge. Ich bin kein Jurist, deshalb lasse ich mich gar nicht auf die Debatte ein, ob „soll“ in dem Fall „muss“ bedeutet. Die FDP möchte künftig aber jede finanzwirksame Maßnahme entsprechend umfangreich geprüft haben. Das deckt sich mit den Vorschlägen des Rechnungshofs.
Das hat aber auch erhebliche Folgen für die kommunalen Verwaltungen. Die Kollegen haben es bereits erwähnt. Man muss nämlich abwägen, ob die Vorteile einer intensiven Prüfung in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten einer Prüfung stehen. Es wurde schon erwähnt, was Steuerberatungsbüros für ihre Leistung verlangen. Wie soll eine solche Prüfung ausgestaltet werden? Welchen Umfang soll sie haben? Lassen sich Kosten und Nutzen kommunaler Liegenschaften tatsächlich so adäquat abbilden, wie das hier gefordert wird? Der Gesamtnutzen einer kommunalen Sache lässt sich oftmals nicht genau beziffern.
Meine Damen und Herren, die Frage, die im Raum steht und noch zu beantworten wäre, lautet: Kann der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine Grundlage sein, über die man diskutieren kann? Ich glaube, nein. Ich muss darauf hinweisen – die Kollegen haben es schon angedeutet –: Es gibt rechtliche Bedenken dagegen, einem Gesetzentwurf zuzustimmen, der eine Verordnung ändert. Die Gemeindehaushaltsverordnung ist eine Ministerverordnung. Ihre Änderung ist damit grundsätzlich Sache der Regierung und nicht des Landtags. Es ist schon ein außergewöhnlicher Fall: Hier soll eine Verordnung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit einem Gesetz geändert werden. Vielmehr hat der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ausschließlich die Änderung einer Verordnung, also eines Exekutivaktes, zum Gegenstand. Das geht unseres Erachtens nicht, Herr Kollege und ehemaliger Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
Ich habe mir aufschreiben lassen – ich bin ja nur ein einfacher Religionslehrer –: Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu klipp und klar entschieden. Ich darf zitieren: „Die Änderung einer Verordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber unabhängig von sonstigen gesetzgeberischen Maßnahmen ist unzulässig.“ Genau das, was hier als unzulässig bezeichnet wird, nämlich die Änderung einer Verordnung unabhängig von sonstigen gesetzgeberischen Maßnahmen, fordert die FDP-Fraktion.
Ich darf zusammenfassen: Wir sind uns hinsichtlich des Ziels eigentlich einig. Ihr Entwurf ist ein klassischer Fall von „Problem erkannt, gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Deshalb werden wir sicherlich intensiv beraten, dem Gesetzentwurf aber nicht zustimmen können.
Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Als nächster Redner spricht nun Kollege van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung ist das Ergebnis von Beratungen im Unterausschuss Finanzcontrolling, die sich aus dem Kommunalbericht des Rechnungshofs ergeben haben.
Es mag etwas sperrig daherkommen, was die FDP hier vorschlägt. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, etwas tiefer in die Beratungen zu gehen. Worum es hier geht, sind Fragen, wie die Wirtschaftlichkeit von kommunalen Investitionen zu beurteilen ist. Den Kommunen soll ein bestimmtes Instrumentarium nahegelegt werden, das die Kosten von Investitionen über ihren gesamten Lebenszyklus einbeziehen und abschätzen soll.
Ich gestehe, hier lohnt sich eine weitere Beratung allein schon deshalb, weil ich im Moment nicht absehen kann, ob die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wirklich sinnvoll sind. Dafür sollten wir ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren anstrengen – mit einer entsprechenden Anhörung im Ausschuss. Das ist von allen Fraktionen auch intendiert.
Es geht dabei – das will ich ganz deutlich festhalten – nicht einfach um die Frage, wie die Kommunen weniger Geld ausgeben, sondern darum, wie die Kommunen in die Lage versetzt werden, das Geld, das ihnen zur Verfügung steht, effektiv und effizient einzusetzen. Es kann also nicht darum gehen, den Kommunen neue, zusätzliche Pflichten aufzuerlegen. Wenn wir hier zu zusätzlichen Aufgaben kommen, dann ist dabei eben auch zu berücksichtigen, ob die Kommunen überhaupt die Mittel haben, diese Aufgaben zu erfüllen.
Angesichts der Schrumpfkuren, die so manche Kommune in den letzten Jahren durchmachen musste, habe ich daran allerdings meine Zweifel. Vielleicht sollte zuerst die personelle Ausdünnung in den Kommunen beendet werden. Stattdessen müssen die fachlichen Kompetenzen im öffentlichen Bereich verstärkt werden. Es müssen für alle investiven Maßnahmen planerische, strukturierende und kontrollierende Kompetenzen aufgebaut werden. Das hat für uns Priorität.
Vielen Dank, Herr Kollege van Ooyen. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (BauGB-HAG) – Drucks. 19/3560 –
Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat Herr Staatsminister Al-Wazir das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches wollen wir verhindern, dass die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von Bauten im Außenbereich zu Leerstand bzw. zum Verfall von Bausubstanz führt.
Um es ein bisschen praxisnäher auszudrücken: Wir glauben, dass aus einem alten Kuhstall ein Veranstaltungsort werden kann, dass aus einer Scheune Ateliers für Künstler werden können und dass aus einer Lagerhalle ein Wohnhaus werden kann, dass das am Ende keine Zersiedelung, sondern eine Stärkung des ländlichen Raumes bedeutet, und dass das deswegen eine kluge Idee ist, von der ich hoffe, dass sie im Hause auf allgemeine Zustimmung treffen wird.
Bauliche Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, sind im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegiert. Eine Aufgabe der Nutzung eines bisherigen land- oder forstwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich bedeutet, dass die Privilegierung verloren geht. Das Gebäude wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht quasi illegal und muss abgerissen werden.
Mit dem Gesetz soll der Wechsel von der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung baulicher Anlagen zu einer neuen, nicht privilegierten Nutzung erleichtert werden. Die erleichterte Zulassung ermöglicht beispielsweise die Schaffung von bis zu drei zusätzlichen Wohnungen je Hofstelle, wobei diese Wohnungen unabhängig von dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden können. Allerdings setzt eine erleichterte Zulassung voraus, dass die Aufgabe der bisherigen Nutzung der Gebäude nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.
Der Bundesgesetzgeber hat vor einigen Jahren in das Baugesetzbuch geschrieben, dass die Länder bestimmen können, dass diese Frist nicht anzuwenden ist. Von dieser Möglichkeit haben bisher Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht. Hessen will nun, auf eine Anregung des Bauernverbands hin, diesem Beispiel folgen.
Die Aussetzung der Siebenjahresfrist wirkt einem schleichenden Substanzverlust der Gebäude entgegen. Ein Rückbau nicht mehr genehmigter Gebäude ist in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die ein Land- oder Forstwirt nur ungern aufbringt. Die ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude verfallen. So könnten langfristig Bauruinen im Außenbereich entstehen. Die Aussetzung der Siebenjahresfrist würde helfen, die vorhandene Baustruktur zu nutzen. Dadurch bräuchten an anderer Stelle keine neuen Bauten zu entstehen, was zusätzliche Belastungen und Versiegelungen verhindern würde.
Im Übrigen besteht eine gewisse Gefahr, dass es bei aufgegebenen land- oder forstwirtschaftlichen Gebäuden lang
fristig zu illegalen Nutzungen durch Dritte, einschließlich Vandalismus, kommt, was wiederum zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen würde.
Um es gleich vorab zu sagen: Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass es keine Anhaltspunkte für eine Mehrbelastung des Außenbereichs gibt und dass Befürchtungen, dass es zu einer Versiegelung des Außenbereichs kommt, unbegründet sind. In aller Regel kommt es zu einer Umnutzung der Gebäude zu Wohnzwecken für Familienangehörige, und das ist eine vernünftige Sache.
In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratungen im Ausschuss und auf eine möglichst große Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Herr Staatsminister, vielen Dank für die Einbringung. – Als erster Redner hat sich Kollege Lenders von der FDPFraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange gern so an: Ich bin dafür. – Herr Staatsminister Al-Wazir hat es ganz gern, wenn man ihn einmal lobt. Vielleicht bemerkt er es auch hier und da.
Sehen Sie? Es geht doch. – Der Gesetzentwurf findet durchaus unsere Zustimmung. Wir sind auch auf die Anhörung gespannt. Was die Frage „ländlicher Raum versus Ballungsgebiet“ betrifft – ich habe das in der vorangegangenen Plenarwoche schon einmal gesagt; Sie haben das mittlerweile zum Inhalt von Anträgen gemacht –: Ich finde den Ansatz richtig, den Sie hier wählen. Es stellt sich sehr wohl die Frage, ob wir in einer Situation, in der wir es mit einem Strukturwandel in der Landwirtschaft zu tun haben, mit leer stehenden Gebäuden im ländlichen Raum etwas anfangen können. Das beschreiben Sie in dem Abschnitt Ihres Gesetzentwurfs, in dem es um die Problemstellung geht.
Das hat aber auch etwas mit der demografischen Entwicklung und der Landflucht zu tun: der Tendenz, in den Ballungsraum zu ziehen. Es ist nicht der Schlüssel zur Lösung all dieser Probleme, aber es ist ein kleiner Mosaikstein.
Herr Kollege Siebel, das zu machen tut niemandem weh, und es kostet auch kein Geld. Von daher weiß ich gar nicht, wer etwas dagegen haben sollte, hier die Bürokratie einfach abzuschaffen.
Ich hoffe allerdings, dass wir, so unproblematisch und unbürokratisch, wie sich die Landesregierung an dieser Stelle gibt, auch mit ihrer unbürokratischen Unterstützung rechnen können, wenn es darum geht, mit der Hessischen Bauordnung und dem Wohnungsbau im Ballungsraum weiterzukommen, um das Wohnen günstiger zu machen. Ich bin gespannt, ob wir Sie, wenn wir Sie in den nächsten Monaten ein bisschen auf die Probe stellen, auch loben dürfen.