Protocol of the Session on July 13, 2016

Ansonsten freue ich mich auf die Beratungen über diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Kaufmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Kaufmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat, wie es eines Ministers Aufgabe ist, im Zusammenhang und sehr anschaulich alle Aspekte dieses Problems geschildert. Bei dem Gesetzentwurf geht es in Wahrheit um sehr viel kleinere Brötchen – oder um sehr viel kleines Karo gar –:

(Zuruf des Abg. Michael Siebel (SPD))

Mit zeitlicher Befristung der Geltungsdauer auf fünf Jahre wird eine derzeit bestehende Befristung auf sieben Jahre aufgehoben. Das ist sozusagen der materielle Kern des Gesetzentwurfs. Das ist nicht sehr dramatisch. Es stehen wahrscheinlich auch nur relativ wenige Fälle dahinter: die Fälle, in denen privilegierte Anwesen aufgegeben wurden und nicht innerhalb von sieben Jahren nach ihrer Aufgabe eine Umnutzung erfolgte, die nach dem Bundesrecht möglich ist. Um eine solche Umnutzung auch später noch möglich zu machen, möchte man diese Befristung jetzt aufheben.

Wir begrüßen das aus einem ganz einfachen Grund: Es reduziert ein Stück weit die Bürokratie vor Ort; denn es ist nicht mehr notwendig, zu prüfen, wie lange ein Anwesen, das ehemals privilegiert war, nicht mehr betrieben wird. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass der Bauernverband das vorgeschlagen hat.

(Jürgen Lenders (FDP): Aha! Das ist ja überraschend!)

Kollege Lenders, das konnte – sagen wir einmal – in diesen Kreisen durchaus an der einen oder anderen Stelle zu vielerlei Auseinandersetzungen führen, nach dem Motto: Das stimmt doch gar nicht, der Betrieb ist schon länger stillgelegt, usw. – Diese Schwierigkeiten werden wir jetzt los, und das ist sinnvoll. Wenn man an der einen oder anderen Stelle dafür sorgen kann – ich nehme an, das wird in Hessen kein Massenphänomen werden –, dass Anwesen sinnvoll genutzt werden, die ansonsten dem Verfall preisgegeben werden, ist das gut.

Deswegen finden wir auch den Gesetzentwurf gut. Nur werden wir damit nicht die Welt aus den Angeln heben. Das muss uns allen klar sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Als nächster Redner hat sich nun Kollege Siebel von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin begeistert, mit welchem Enthusiasmus der Herr Minister diesen Gesetzentwurf hier vorgestellt hat. Ein guter Freund von mir sagt an dieser Stelle immer: Man muss auch die schlechten Tänze tanzen; das ist manchmal so.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Kollege Kaufmann, Sie haben schon die richtigen Worten zur Relevanz dieses Gesetzentwurfs formuliert. Es hat mich sehr gefreut, dass meine Fraktion auf die Idee gekommen ist, mich dazu reden zu lassen. Das liegt einfach daran,

(Timon Gremmels (SPD): Er ist ein guter Kämpfer!)

dass im Titel das Wort „Bau“ vorkommt. Da haben sie gesagt: Bau – das macht der Siebel.

(Beifall bei der SPD – Holger Bellino (CDU): Das ist halt der Bau-Siebel!)

Einige Sätze zu dem Inhalt des Gesetzentwurfs: Aufgrund des Strukturwandels wurden in den letzten 15 Jahren rund 10 % der Landwirtschaftsflächen nicht mehr landwirtschaftlich bewirtschaftet. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Liegenschaften der Landwirtschaft und bedeutet auch einen Rückgang der Zahl der Beschäftigten. Nach § 35 Baugesetzbuch ist eine Überführung landwirtschaftlich genutzter Gebäude in eine andere Nutzungsform nur unter Vorbehalt möglich. Es ist richtig, dass durch die jetzt getroffene Regelung diese Umnutzung möglich ist.

Jetzt komme ich doch noch zu dem Thema „Bau und Wohnen“: Auch wenn dann, wie es der Herr Minister angedeutet hat, tatsächlich Menschen in solchen umgebauten Anwesen wohnen können,

(Michael Boddenberg (CDU): Jetzt wird es doch wieder zum Siebel-Thema!)

wird das nicht das Problem der Wohnungsnot lösen. Es könnte ein kleiner Beitrag dazu sein. Insofern finde ich das interessant. Wir beschäftigen uns beim Thema Wohnen durchaus auch mit filigranen Aspekten. Das ist auch gut so.

In meiner Fraktion wurde die Verträglichkeit im Außenbereich angesprochen. Ich gehe davon aus, dass entscheidende Umnutzungen im Außenbereich nicht möglich sind. Das heißt, diese werden durch im Vergleich zu dem Gesetzentwurf, in dem die befristete Aussetzung des § 35 vorgesehen ist, höherrangiges Recht geregelt.

Letzte Bemerkungen zu der Frage: Warum kommt jetzt dieses Gesetzchen – dieses Tänzchen – daher? Das hat auch mich – Kollege Lenders hat es angerissen – verwundert.

Meines Wissens arbeitet das Haus momentan daran, die Hessische Bauordnung zu novellieren. Warum man dieses Gesetzchen jetzt voranbringt – zudem wird gesagt, dass die Novelle der HBO noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll; das ist zumindest mein Kenntnisstand –, ist mir schlechterdings unverständlich.

Insofern kann ich mich nur dem anschließen, was Kollege Lenders gesagt hat: Wenn wir uns bei der Hessischen Bauordnung auf Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung konzentrieren – darauf zielt dieser Gesetzentwurf in einem, zugegeben, kleinen Bereich ab –, verstehe ich nicht, warum wir das nicht in einem Gesamtpaket machen.

Das ist mir ziemlich unverständlich. Aber meine Frau sagt an dieser Stelle immer: Verstehen ist der Trostpreis. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Caspar von der Fraktion der CDU zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, Sie haben eben gesagt, Sie würden nicht verstehen, warum das Thema nicht im Rahmen der HBO-Novellierung aufgegriffen wird. Das ist relativ einfach: „HBO“ ist die Abkürzung für Hessische Bauordnung.

(Timon Gremmels (SPD): Ach!)

Hier geht es aber um ein Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs, d. h. eines Bundesgesetzes. Der Bund hat den Ländern bestimmte rechtliche Möglichkeiten gegeben, und wir nutzen diese rechtlichen Möglichkeiten des Baugesetzes des Bundes. Die Zuständigkeit liegt also jenseits der Hessischen Bauordnung.

Hier geht es darum, dass in bestimmten Bereichen landwirtschaftliche Nutzung möglich ist oder Gebäude errichtet werden können für landwirtschaftliche Betriebe, für gärtnerische Betriebe oder für Forstbetriebe. Wenn dieser Betrieb aufgegeben wird, dann muss normalerweise ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden. Derjenige, der den Betrieb aufgibt und diesen Änderungsantrag stellt, hat hierfür sieben Jahre Zeit. Wenn er diese sieben Jahre versäumt, hat er keine Ansprüche mehr darauf, in dem Bereich eine wohnungswirtschaftliche Nutzung zu bekommen.

Da in der Praxis manchmal Betriebe sukzessive abgegeben werden und aufgehört wird, einzelne Bereiche zu bewirtschaften oder so etwas durch einen Generationenwechsel passiert, wird zum Teil nicht daran gedacht, dass man dann auch einen Nutzungsänderungsantrag stellen muss. Der Betroffene sitzt dann in dieser Siebenjahresfalle, wenn die Baubehörde nach acht Jahren feststellt, der Betrieb ist schon lange aufgegeben worden, und eigentlich darf dieses Gebäude nicht mehr für Wohnungszwecke genutzt werden.

Das kann natürlich nicht Zielsetzung von uns sein; denn es ist eine Verantwortung gegenüber der vorhandenen Ressource des Gebäudes, dass man sie auch nutzen kann, wenn sie eben nicht mehr für landwirtschaftliche, für gärtnerische oder für forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, und man sie dann für Wohnungszwecke nutzen kann. Sie haben natürlich völlig recht, dass dies keine Masse von Fällen betrifft.

Aber denken Sie einmal an das persönliche Schicksal des Betroffenen. Für die Familie, die davon betroffen ist, ist das natürlich ein sehr massiver Eingriff, wenn sie gesagt bekommt, das Gebäude dort im Außenbereich kann jetzt keine Genehmigung mehr bekommen; denn ihr habt leider diese Siebenjahresfrist versäumt. Das ist persönlich schon eine massive Härte.

Deswegen ist es in Ordnung, dass wir uns als Gesetzgeber damit beschäftigen, solche Härten auszuschließen. Wir ermöglichen damit natürlich auch eine Aufrechterhaltung der

Wohnstrukturen im ländlichen Raum. Das ist ein positiver Effekt. Wir leisten einen Beitrag gegen leer stehende Gebäude im ländlichen Raum. Auch das ist wichtig. Ich glaube, es ist ein wohlüberlegtes Gesetz. Man sollte Gesetze nicht nur dann für gut heißen, wenn sie viele Massen betreffen, sondern auch wenn es um Einzelschicksale geht. Das ist hier der Fall. Deswegen halten wir das Gesetz für notwendig und danken der Landesregierung, dass sie es so eingebracht hat. Wir beraten die Details dann sicherlich im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Caspar. – Als nächste Rednerin hat sich schon Frau Kollegin Wissler von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir haben uns den Gesetzentwurf angeschaut, der sich in der Tat auf einen einzigen Punkt beschränkt, nämlich dass leer stehende forst- und landwirtschaftliche Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden können, bzw. dass die Umnutzung möglich und die Siebenjahresfrist aufgehoben wird. Das ist der einzige Bestandteil dieses Gesetzentwurfs.

Natürlich ist es so, dass es infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft viele leer stehende Gebäude gibt, die man besser nutzen kann, als sie einfach verfallen zu lassen. Der Minister hat ein bisschen darauf hingewiesen, was eventuell Probleme sein könnten, nämlich die Zersiedelung und die Verträglichkeit bzw. die Belastungen im Außenbereich. Ich will auch noch die verkehrliche Anbindung anmerken, und was das für die Verkehrswege bedeutet.

Aber auch ich glaube, dass es sich hierbei eher um Einzelfälle handelt, die man sich anschauen muss, sodass ich die Gefahr dessen eher gering einschätze. Auch die Erfahrung aus anderen Bundesländern, in denen diese Frist bereits abgeschafft wurde, hat gezeigt, dass es Einzelfälle sind und kein größeres Phänomen ist. Sicher wird dies die Wohnungsnot nicht lösen und nicht mindern. Aber warum soll man Gebäude verfallen lassen, wenn man sie außenbereichsverträglich einer sinnvollen Nutzung zuführen kann?

Von daher sehe ich auch nicht, was gegen diesen Gesetzentwurf spricht. Deswegen ist das ein Gesetzchen aus Ihrem Hause, von dem auch wir denken, dass es sinnvoll ist.

Ich glaube, dass es in der Hessischen Bauordnung wirklich einige größere Fragen gibt, die wir in den nächsten Jahren, wenn die Novelle kommt, eher zu behandeln haben. Um nur zwei zu nennen: Das ist sicher die Frage lokaler Energiesatzungen. Da gab es bei der letzten HBO-Novelle eine Verschlechterung.

(Jürgen Lenders (FDP): Der eine sagt so, der andere sagt so!)

Ja, der eine sagt so, der andere sagt so. Je nachdem, ob man die Energiewende will oder nicht, Herr Lenders. – Ich meine nur das Stichwort: Marburger Solarsatzung. Wir würden uns natürlich freuen, wenn solche Dinge wieder

möglich wären und nicht durch die HBO erschwert würden.

Der andere Punkt – auch da sind wir nicht einer Meinung; auch da sehen Sie Änderungsbedarf, allerdings einen anderen als ich – ist die Stellplatzablöse. Herr Caspar, Sie wissen, dass alleine in Frankfurt mehrere Millionen € – ich glaube 20 Millionen € – verloren gegangen sind durch die Änderungen bei der Stellplatzablöse. Ich würde mir wünschen, dass wir auch dort Veränderungen in der HBO-Novelle vornehmen.

(Jürgen Lenders (FDP): Ich bin gespannt!)

Ich auch.