Ich glaube, auch da haben wir Nachholbedarf. Die Kriterien sind für uns klar. Bei der Frage der Durchlässigkeit bin ich Ihrer Meinung. Ein Kriterium wäre der Einstieg für Menschen, die sozusagen nicht den goldenen Weg zum Universitätsabschluss haben, und ein weiteres Kriterium wäre, keine Abschlüsse erster und zweiter Ordnung zu haben. Das war dieser Punkt.
Es ist nicht so, dass wir uns zu der Frage der Promotion nicht geäußert haben, sondern wir haben unsere Befürchtung geäußert, dass es wieder eine Konstellation gibt, wie wir sie bei den graduierten Ingenieuren z. B. schon hatten: Abschlüsse erster und zweiter Ordnung. Es gibt gute Gründe, darüber nachzudenken, das so abzusichern, dass das nicht mehr passiert.
Zur Bildung in der Fläche: Wer nicht will, dass die jungen Menschen ins Ballungsgebiet ziehen, weil sie anderswo
keine Bildung bekommen, der muss erneut darüber nachdenken, ob wir dafür sorgen – wie das die Technische Hochschule Mittelhessen oder die Hochschule Rhein-Main machen –, dass noch mehr Dependancen auf dem Land gegründet werden. Bildung zu den Menschen zu bringen, ist für die Landesentwicklung nämlich manchmal besser, als die Menschen zur Bildung zu bringen; in den Ballungsräumen führt das zu einigen Konsequenzen, z. B. zu Mietpreissteigerungen und Ähnlichem. Das muss ich Ihnen nicht erzählen.
Der Ausbau ist noch nicht beendet. Bei der Anschlussfinanzierung stehen wir alle in der Verantwortung.
Die spannende Frage ist, wie sich eigentlich die Clusterpreise im Rahmen von Hochschulpakten entwickeln. Herr Minister, wenn ich die Rückkopplung aus den Hochschulen für angewandte Wissenschaften richtig verstanden habe – Sie werden nachher vielleicht das Vergnügen haben, etwas dazu zu sagen –, sieht es für sie so aus, dass Sie in der Konstellation, die wir jetzt haben, bereits wieder anfangen, an den Clusterpreisen rumzuschrauben, die im Hochschulpakt nicht konkret festgelegt worden sind.
Das wäre ein Punkt, bei dem ich sagen würde, dass auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Zitronen – oder was auch immer – gehandelt haben. Wir fordern Sie auf, die Hochschulen auf dem Level zu lassen, den sie haben. Diese sind nämlich nicht überfinanziert, sondern unterfinanziert. Wir würden darüber in der Haushaltsdebatte mit Ihnen gern noch einmal streiten.
Allerletzter Punkt, weil die Redezeit zu Ende geht: Es gibt eine Hochschulaufgabe, die bei Ihnen in der langfristigen Berufsausbildung in Form eines dualen Studiums wahrgenommen wird. Darüber haben wir überhaupt noch nicht zu Ende diskutiert. Ich glaube, dass es für das deutsche Bildungssystem gut wäre, wenn wir die Menschen, die akademisch ausgebildet sind, auch an den Institutionen, an denen sie ihre Ausbildung gemacht haben, fortbilden würden.
Ich halte private Anbieter von Fortbildungskursen, die behaupten, sie würden all das nachholen, was an den Hochschulen nicht mehr gelehrt worden ist, zum Teil für unverschämt. Dieser Aufgabe und ihrer Finanzierung – mir geht es bei dieser speziellen Frage nicht um Gebührenfreiheit – muss sich die Landespolitik ebenfalls noch einmal stellen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, in einer Debatte die Hochschulen für angewandte Wissenschaften einmal in den Fokus zu rücken. Ich bin dem Kollegen May durchaus dankbar, dass er für seine Fraktion gleichzeitig betont hat, dass dies nicht bedeutet, in dieser Debatte die verschiedenen Hochschultypen – die Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf der einen Seite und die Universitäten auf der anderen Seite – gegeneinander auszuspielen.
Ich glaube, es ist besonders wichtig, einen solchen Zungenschlag mit hineinzunehmen, weil ansonsten schnell Missverständnisse produziert werden könnten. Wir teilen als Freie Demokraten schon seit sehr langer Zeit die Einschätzung, dass gerade dieser spezielle Hochschultyp im Hinblick auf die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems, die Aufstiegsorientiertheit unseres Bildungssystems, aber auch die besondere Praxisorientierung nicht nur in der Ausbildung, sondern auch im Hinblick auf Lehre und Forschung, einen besonderen Stellenwert hat.
Herr Kollege May, insofern tue ich mich überhaupt nicht schwer, für die Freien Demokraten zu erklären, dass wir das allermeiste, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, unterstützen können. Sie haben in Ihrem Antrag auch sehr gängige Formulierungen gefunden, die gar nicht so scharf und pointiert sind, wie es in Ihrer Rede zum Teil angeklungen ist. Aber ich werde auch die Unterschiede zu den Freien Demokraten herausarbeiten.
Klar ist, dass wir ohne unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften den großen Anstieg der Studierendenzahlen in den letzten Jahren nicht hätten bewältigen können. Das ist ein Anstieg, der maßgeblich auf die doppelten Abiturientenjahrgänge im Zusammenhang mit der Umstellung von G 8 auf G 9 zurückzuführen ist und der etwas mit dem Wegfall der Wehrpflicht zu tun hat. Es überrascht uns aber, dass sich, wie wir feststellen, wenn wir fünf bis zehn Jahre zurückgehen und uns die damaligen Studierendenzahlprognosen anschauen, die Studierneigung erheblich erhöht hat und – ich sage das völlig wertfrei – dass dieser Trend, der sich bei den von mir eben beschriebenen Doppelkohorten und Zusatzjahrgängen gezeigt hat, eben nicht wieder abflacht, sondern dass wir dauerhaft mit erhöhten Studierendenanfängerzahlen und den daraus resultierenden Studienplatznotwendigkeiten werden rechnen müssen.
Dementsprechend stehen wir eben der Aufgabe gegenüber, eine dauerhafte Finanzierung für diese Studienplätze zu gewährleisten, die wir nach wie vor brauchen werden. Herr Kollege May, ich halte den Weg, den Sie jetzt beschreiben, für den wahrscheinlicheren, aber nur für den zweitbesten Weg. Sie haben sich damit auseinandergesetzt, inwiefern das gemeinsame Programm von Bund und Ländern – der Hochschulpakt 2020 – einer Verstetigung oder zumindest einer Verlängerung zugeführt werden kann.
Ich glaube, dass genau dieser Punkt, nämlich die gesamtstaatliche Verantwortung, uns auf die eigentliche Frage zurücklenkt, die in den Föderalismuskommissionen I und II – die Föderalismuskommission III steht noch aus – nie erledigt worden ist: wie wir in Deutschland die Finanzströme für die den einzelnen Ebenen zugewiesenen Aufgaben sortieren.
Deswegen mahne ich an dieser Stelle an, dass es der bessere und zutreffendere Weg wäre, genau an diese Neuordnung der Finanzströme in Deutschland zu gehen. Wir als Freie Demokraten haben immer in die Diskussion eingebracht, das Thema Mehrwertsteuerpunkte anzugehen und das Mehrwertsteueraufkommen zugunsten von mehr Investition in Bildung in den verschiedenen Ländern neu zu ordnen und den Ländern hier mehr Aufkommen zuzuweisen. Wir wären auch bereit, dies über einen Staatsvertrag insofern abzusichern, dass diese Zusatzmittel, die den Ländern
Wir alle miteinander wissen, dass das nicht nur eine Frage der Fortführung dieser Studienplatzfinanzierung ist, sondern dass es dabei auch um die Modernisierung unseres Bildungswesens im Gesamten geht. Herr Kollege Grumbach hat schon den einen oder anderen Punkt benannt, wo auch grundständig aus dem Schulbereich heraus Modernisierungsbedarf besteht, wo das Schulwesen nicht leistungsfähig genug ist, wo aber auch zusätzliche Herausforderungen auf uns zukommen; ich spreche einmal nur das Thema Digitalisierung – eEducation – und andere Punkte an. Entsprechend hätten wir hier gut investierte Mittel in der Kompetenz der Bundesländer, um dies zu tun.
Solange das aber nicht der Fall ist, Herr Kollege May – ich weiß jetzt gar nicht, wie viele Jahre ich zurückrechnen soll, die wir schon darüber diskutieren, dass das an und für sich der sachgerechteste Weg wäre –, bin ich durchaus bei Ihrer Darstellung, zu sagen: Wir haben hier eine gesamtstaatliche Anstrengung zu schultern, wir müssen zu einer Diskussion darüber kommen, den Hochschulpakt 2020 wenigstens entsprechend zu verlängern, wenn nicht sogar zu verstetigen. Wir brauchen das auch im Hinblick auf die Planungssicherheit. Das betrifft unsere Hochschulen insgesamt. Es betrifft aber ganz besonders die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Denn wir alle wissen, dass der Anteil der HSP-2020-Mittel bei ihnen wesentlich größer ist, als dies bei den Universitäten der Fall ist – eben deswegen, weil sie uns in diesem besonderen Maße geholfen haben, den Studienplatzaufbau bewältigen zu können.
Machen wir uns in der Diskussion doch bitte nichts vor. Auch der Bund wird bei der Frage der Verlängerung oder der Verstetigung in der nächsten Legislaturperiode eigene Akzente setzen wollen. Insofern wird auch diese Entscheidung – das prophezeie ich jetzt einmal ganz vorsichtig, Herr Kollege May – nicht mehr vor der Bundestagswahl im Herbst nächsten Jahres erreichbar sein. Wir reden ja über einen Zeitraum nach 2020. Es würde mich wundern, wenn wir das 2016 miteinander verabreden könnten.
Insofern müssen wir uns als Land die Frage stellen, welche Übergangsmaßnahmen dann notwendig sind, um den Hochschulen zumindest von unserer Seite aus eine Planungssicherheit zu geben. Das betrifft zum einen den Landesanteil am HSP-2020-Programm. Das wäre seitens des Landes und seitens des Landesgesetzgebers zusicherbar. Das betrifft aber auch – Sie haben das Gespräch letzte Woche mit den Hochschulpräsidenten erwähnt – die Frage der noch immer bestehenden Befristungen von entsprechenden Stellen, die aus diesem Programm finanziert werden, wo sich natürlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit bei der Einwerbung entsprechend guter Besetzungen für Professuren stellt und wo ich durchaus daran interessiert bin, wie die schwarz-grüne Koalition mit diesen Übergangsproblemen umzugehen gedenkt.
Lassen Sie mich aber auch noch auf die inhaltliche Weiterentwicklung zu sprechen kommen. Herr Kollege May, wir unterstützen es immer, das Forschungsprofil unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiter zu stärken und auszubauen. Da sehe ich, ehrlich gesagt, die Politik,
die Sie jetzt beschrieben haben, als eine Fortsetzung der Politik, die auch in den vergangenen Legislaturperioden, zum Teil auch unter freidemokratischer Beteiligung an der Landesregierung, gemacht wurde.
Das betrifft das Thema Forschungs- und Innovationsmittel genauso wie das Thema Verstärkung des Mittelbaus. Das betrifft dann aber auch, Herr Minister, eben die Frage, inwiefern Sie diese Zwischenlösung, die Sie da gefunden haben, nicht eigentlich sachgerechter in die Clusterpreise einarbeiten und damit eben auch verstetigen und absichern sollten. Das betrifft, Herr Kollege Grumbach, die Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen, auch die Verwahrung gegen das, was bei Ihnen so etwas anklang, nämlich das Instrumentarium der Ziel- und Leistungsvereinbarungen – und damit das Aushandeln von zwei Partnern auf Augenhöhe – wieder durch eine Überplanung zu ersetzen, um eben hier diese inhaltliche Weiterentwicklung zu erreichen.
Gleichzeitig – Herr Kollege May, jetzt komme ich zu den Punkten, wo Sie Äußerungsbedarf angemahnt haben – geht es uns als Freien Demokraten aber auch um den Erhalt von Qualitätsstandards.
Deswegen sage ich hier sehr deutlich, dass wir mit Skepsis die zwei Projekte begleiten, die Sie in der Hochschulgesetznovelle eingeführt haben. Das betrifft zum einen das Studieren mit Gesellenbrief, und zwar neben all den Möglichkeiten, die es im Hinblick auf die Studiermöglichkeiten für beruflich Qualifizierte bereits gibt. Ich glaube nicht, dass unsere Hochschulen darauf vorbereitet sind. Ich glaube, dass man auch den beruflichen Schulen hier einen Tort antut, deren Expertise in diesem Bereich völlig auszuschalten.
Ja, ich komme zum Schluss. – Das betrifft auch das Verfahren – mit Betonung auf „Verfahren“ – für das Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wir glauben, dass die kooperative Promotion oder ein gewähltes Verfahren unter Einschluss des Wissenschaftsrates, unter Einschluss einer wissenschaftlich abgesicherten Debatte über die Qualitätsstandards für die Verleihung des Promotionsrechts der richtige Weg gewesen wäre. Wir glauben, dass wir alles daransetzen müssen, dass es nicht zu Promotionen erster und zweiter Klasse kommt. Damit wäre niemandem gedient. Ich sehe momentan in diesem Verfahren, das Sie gewählt haben, leider noch keine Ansatzpunkte dafür, wie Sie das verhindern wollen. Denn machen wir uns nichts vor: Bundesweit wird dieser hessische Sonderweg zumindest skeptisch beäugt, auf jeden Fall aber nicht einmütig befürwortet. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, es ist gut, dass wir heute einmal etwas länger über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie die Fachhochschulen seit einiger Zeit heißen, sprechen. Im Antrag von CDU und GRÜNEN geht es um die fünf staatlichen Hochschulen. Ich finde aber, dass wir auch die Evangelische Hochschule Darmstadt nicht ganz vergessen sollten, die gerade in den Bereichen Erziehung und Pflege einen wichtigen Beitrag zur hessischen Hochschullandschaft leistet. Deswegen will ich sie hier auch noch einmal ausdrücklich erwähnen.
Es wurde viel Positives über die Lehre und Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gesagt. Ich finde aber, das aus meiner Sicht größte Verdienst, das diese Hochschulen haben, geht eigentlich im vorliegenden Antrag ein bisschen unter. Das ist aus meiner Sicht das Verdienst, dass sie Menschen einen Zugang zu Hochschulbildung ermöglichen und ermöglicht haben, die an den Universitäten lange unterrepräsentiert waren und immer noch sind.
Denn die Bildung hängt in diesem Land nach wie vor von der sozialen Herkunft ab, also vom Bildungsgrad und vom Geldbeutel der Eltern. An den Universitäten überwiegt die akademische Herkunft. 58 % der Studierenden haben Eltern mit Studienerfahrung, während die sogenannten „Bildungsaufsteiger“, d. h. Studierende mit Eltern ohne Hochschulerfahrung, mit 63 % an den Fachhochschulen weit häufiger vertreten sind als an den Universitäten. Das ist so, weil die Fachhochschulen eben auch Menschen ohne Abitur, also mit Fachhochschulreife und beruflich Qualifizierten, den Zugang zum Studium ermöglicht haben und damit auch in der Vergangenheit einen großen Beitrag dazu geleistet haben, dass Bildungshürden abgebaut wurden und dass es eine bessere Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gab.
Die Fachhochschulen entstanden Ende der Sechzigerjahre. Sie wurden damals als reine Lehrhochschulen gegründet, auch aufgrund des wachsenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften. Mittlerweile bekommt aber auch – darauf ist auch mehrfach hingewiesen worden – die Forschung eine zunehmend größere Bedeutung. Deshalb halten wir es für richtig, dass den forschungsstarken Fachbereichen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften zukünftig erleichtert wird, ihren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Einführung eines eingeschränkten Promotionsrechts auszubilden.
Wir haben das klar befürwortet; ich glaube einfach, dass die kooperativen Promotionen natürlich in einigen Bereichen auch an ganz objektive Grenzen gestoßen sind. Nehmen wir z. B. das Feld der sozialen Arbeit. Da ist es einfach schwierig, im Rahmen einer kooperativen Promotion mit den Universitäten zu promovieren, wenn man an den Universitäten keinen Fachbereich hat, der dazu ein Äquivalent wäre. Deswegen befürworten wir das eingeschränkte Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Ich sage aber auch, noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn Schwarz-Grün für diese zusätzliche Aufgabe, die die Hochschulen damit bekommen, auch zusätzliche Mittel eingestellt hätte. Das ist sicher nicht sehr viel; der Anteil der Doktoranden ist keine ganz große Zahl. Aber das wäre in Zeiten angespannter Haushaltslagen gerade auch bei den Hochschulen richtig und gut gewesen.