Protocol of the Session on May 18, 2016

Das war wichtig.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Faeser?

Nein. – Es war wichtig, diese Debatte miteinander zu führen und offen zu halten. Dass wir uns vor zwei Jahren haben vorwerfen lassen müssen, den Gesetzentwurf einge

bracht zu haben, bevor die Expertenkommission überhaupt eingesetzt worden ist, ist der eine Vorwurf.

(Günter Rudolph (SPD): Welcher Gesetzentwurf ist denn eingebracht?)

Jetzt wird uns vorgeworfen, wir hätten nichts vorgelegt, obwohl wir auf die Auseinandersetzung im Innenausschuss mit der Expertenkommission erst einmal warten wollen, um uns damit auseinanderzusetzen. Das ist jetzt der andere Vorwurf.

(Anhaltende Zurufe von der SPD – Glockenzeichen der Präsidentin)

Ein bisschen müssen Sie sich gelegentlich schon entscheiden. Die Beliebigkeit in Ihrer Argumentation ist wirklich unerträglich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Nichts ist geschehen! – Holger Bellino (CDU): Er hat dreimal gesagt, es wird gelogen!)

Wir haben eine – –

(Günter Rudolph (SPD): Wo denn? Wo liegt er denn dem Landtag vor?)

Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister Beuth hat das Wort.

(Holger Bellino (CDU): Er hat gesagt, es würde gelogen werden! Das ist unparlamentarisch! – Günter Rudolph (SPD): Wo liegt er denn vor? Was ist daran falsch? Der Gesetzentwurf liegt nicht vor! – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Können wir jetzt bitte mit der Sitzung fortfahren? – Kolleginnen und Kollegen, wenn es eine Debatte geben soll, dann beantragen Sie den Ältestenrat, und rufen Sie nicht über die Bänke hinweg. Ansonsten bitte ich jetzt um Ruhe für den Redner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Offensichtlich ist der Nerv getroffen.

Wir haben ein Verfassungsschutzamt in Hessen, das sich modern entwickelt. Wir haben nicht nur – Kollege Bauer und Kollege Frömmrich haben das ausgeführt – das Amt mit 20 % mehr Personal gestärkt. Das ist eine Hausnummer. Das möchte ich einmal deutlich machen.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das zeigt, welche Bedeutung wir diesem Amt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beimessen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine wichtige Aufgabe, die uns aufgegeben worden ist, ist die Veränderung der Ausbildung von Verfassungsschützern. Das ist bereits erledigt. Dort sind wir im ersten Ausbildungsjahrgang. Das haben wir bereits gemacht, alles untergesetzlich. Wir entwickeln dieses Amt zu einer modernen Verfassungsschutzbehörde weiter. Da können Sie hier hineinrufen und schreien, wie Sie wollen, das bleibt. Das ist eine Leistung, die diese Koalition bereits erreicht hat.

Wir setzen uns mit den Bedrohungsszenarien, die wir im Moment haben, in einer besonderen Form auseinander, auch indem wir das Landesamt so aufstellen, dass es diesen gerecht werden kann. Das betrifft die Organisationsstruktur, die wir innerhalb des Amtes so verändert haben, dass wir auf die einzelnen extremistischen Phänomene auch reagieren können, unsere Analysefähigkeit ein bisschen verbessern können und am Ende ein besseres Erkenntnisbild von den einzelnen Phänomenen haben. Entsprechend haben wir das Amt organisatorisch umgebaut.

Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen: Auch die Prävention wollen wir als Auftrag mit in das Gesetz aufnehmen. Aber es gibt im Moment schon ein Bedürfnis vieler Behörden und Organisationen nach mehr Beratung in den Extremismusfeldern.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, das machen wir bereits. Dafür ist das Landesamt nicht zu schelten – dafür ist es zu loben. Das machen die ausdrücklich außerordentlich gut.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Ich will noch einen Punkt aufgreifen: mehr Offenheit und Transparenz. Frau Kollegin Faeser, die Expertenkommission – Herr Kollege Frömmrich hat das gerade eben dargestellt – hat uns genau dafür in dem Gesetzentwurf kritisiert, den wir der Öffentlichkeit vorgestellt haben und in dem wir genau diese Aspekte Offenheit und Transparenz ausgeweitet haben.

(Nancy Faeser (SPD): Nein! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Genau dafür sind wir kritisiert worden. Das ist der Punkt, der deutlich macht, Sie argumentieren meilenweit an der Wirklichkeit vorbei, wie an vielen Stellen.

(Nancy Faeser (SPD): Das ist falsch!)

Ich habe gesagt, eine mangelnde Ernsthaftigkeit in der Debatte um den Verfassungsschutz ist außerordentlich bedauerlich; denn die Bedrohungslage erfordert, dass wir mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger respektvoller umgehen, als Sie das in Ihrem Antrag und in dem Debattenbeitrag hier geleistet haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Das lasse ich mir von Ihnen mit Sicherheit nicht unterstellen!)

Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet.

Soll über Drucks. 19/3403 abgestimmt werden, oder soll sie in den Ausschuss?

(Holger Bellino (CDU): Ausschuss! – Weitere Zurufe: Ausschuss!)

In den Ausschuss. – Dann werden Tagesordnungspunkt 35, die Drucks. 19/3362, und die Drucks. 19/3403 an den Innenausschuss überwiesen.

Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 42 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend DeutschlandRente – demografischer Wandel verlangt alternative Vorsorgemodelle – Drucks. 19/3371 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erste spricht Kollegin Arnoldt, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Generationengerechtigkeit ist eine politische Maßgabe, der ich mich als Vertreterin der jüngeren Generation hier im Hessischen Landtag besonders verpflichtet fühle.

Die Frage der Generationengerechtigkeit stellt sich immer dann, wenn wir bei unseren politischen Entscheidungen die Wechselwirkungen des Handelns heute auf ihre Gerechtigkeit zwischen den unterschiedlichen Generationen mit Blick auf die Zukunft hinterfragen müssen. Die gesellschaftliche Lage einer alternden Bevölkerung zeichnet ein Bild für die Zukunft, das wir alle hier sehr ernst nehmen sollten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Zukunft wird es anders sein als heute. Noch stehen die geburtenstarken Jahrgänge im aktiven Erwerbsleben und können noch relativ problemlos die Renten der Älteren finanzieren.

(Zuruf der Abg. Judith Lannert (CDU))

Dieses Verhältnis wird sich aber in Zukunft umdrehen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Dann werden immer weniger Junge die Renten von immer mehr Älteren schultern müssen. Dabei darf die Belastungsgrenze der jungen Generationen nicht überschritten werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Generationengerechtigkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig sollen aber auch die Älteren die Möglichkeit haben, im Alter angemessen zu leben. Auch das ist Generationengerechtigkeit; denn selbstverständlich ist es sehr erfreulich, dass die Lebenserwartung immer weiter steigt und wir uns auf ein langes Leben freuen können. Damit wir dieses lange Leben aber auch gänzlich genießen können, gibt es eine Vielzahl von Aspekten, die zusammenkommen müssen, beispielsweise eine gute Gesundheit, aber eben auch ein ausreichendes finanzielles Polster, auf das wir im Alter zurückgreifen können.

Worin liegen also die Gründe dafür, hier strategisch und vorausschauend agieren zu müssen? In wenigen Jahren gehen die „Babyboomer“ in Rente, und der massive Einbruch der Geburtenzahlen nach 1965 wird deutlich spürbar sein. Die Anzahl der Rentner steigt somit absehbar, die Lebenserwartung ebenfalls – jedoch nimmt die Anzahl der Beitragszahler gleichzeitig merklich ab.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die Folge: Der Lebensstandard im Alter wird bei vielen Bürgerinnen und Bürgern deutlich sinken und die Altersarmut erheblich zunehmen, wenn nicht rechtzeitig entgegengesteuert wird. Das gesetzliche Rentenniveau wird, gemessen an den Löhnen, in den nächsten 15 Jahren deutlich sinken, und wir sehen spätestens ab dem Jahr 2030 einen erheblichen Handlungsbedarf.

Das zeigt den Ernst der Lage in unserem Rentensystem, der deutlich macht, dass die gesetzliche Rente allein oft nicht reichen wird, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Es gibt, wie Sie alle wissen, seit dem Jahr 2001 bereits eine verstärkte staatliche Förderung, etwa durch die Zulagen für die Riester-Rente. Jedoch zeigen uns die Statistiken, dass der Verbreitungsgrad gänzlich unzureichend ist. Nur etwa die Hälfte der Beschäftigten hat eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge erworben. Auch die private Altersvorsorge ist noch zu wenig verbreitet. Nicht einmal die Hälfte aller Anspruchsberechtigten nutzen Riester-Produkte. Die Menschen sind verunsichert. Zu komplex ist die Reglementierung. Hohe Kosten vieler Produkte der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge schrecken vor allem Arbeitnehmer und kleinere Unternehmen ab. Deswegen wird es allerhöchste Zeit, hier vorzubeugen und etwas zu tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, daher müssen wir uns mit diesem wichtigen Thema befassen, und daher ist es richtig und wichtig, dass wir die Problemstellung hier im Landtag debattieren. Diesem Thema haben sich auch unsere Minister Dr. Thomas Schäfer, Stefan Grüttner und Tarek Al-Wazir bereits gewidmet. Sehr geehrte Herren Minister, ich danke Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Impuls, der uns bei der Generationengerechtigkeit ein weiteres Stück voranbringt.