Protocol of the Session on May 18, 2016

Sowohl der Bericht der Kommission als auch das Bundesgesetz bringen entsprechende Regelungen. Ich will nur darauf hinweisen: Die Zusammenführung von Informationen aus den Nachrichtendiensten und Informationen der Polizei ist zwingend. Wir brauchen das. Das Bundesgesetz sieht unter Beachtung des Trennungsprinzips mit dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS auf der zuständigen Gesetzgebungsebene auch entsprechende Regelungen vor.

Das sind Ansätze, über die wir uns unterhalten müssen, um zu schauen, wie wir hier weiterkommen. Es geht um die Durchgriffsmöglichkeiten des Bundesamts und an sehr vielen Stellen nicht darum, wie wir in Hessen irgendwas machen können, nach dem Motto: die Hessen können es eh am besten. – Das mag zwar manchmal so sein, in diesem Bereich ist es aber gerade kontraproduktiv.

Wir brauchen Regelungen, die eben nicht dafür sorgen, dass es unterschiedliche Kompetenzen und all die Verwirrungen sowie die missratene Zusammenarbeit zwischen den Diensten gibt, wie es im Fall NSU deutlich geworden ist. Wir brauchen weitestgehend einheitliche Regelungen. Das sollte hier deutlich werden.

Der SPD-Antrag nimmt sowohl die Kritik der Kommission als auch unsere Kritik an dem, was die Koalition vorgelegt hat, grundsätzlich auf. Er nimmt auch die Empfehlungen der Kommission auf. Es fängt mit der eigenen Geschäftsstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission an. Die ist in dem SPD-Antrag erwähnt.

Ich will eines dazu sagen: Ich halte das für einen richtigen Ansatz. Das ist gut. Das brauchen wir. Auch die Kommission hat das empfohlen. Wir müssen allerdings auch darauf achten, dass eine solche Geschäftsstelle nicht zum einfachen Instrument der Mehrheit degeneriert, sondern es muss eine Geschäftsstelle für die gesamte Kontrollkommission – für jedes einzelne Mitglied der Kontrollkommission – sein.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

In dem Zusammenhang spielt natürlich die Frage eine Rolle, die im SPD-Antrag nicht erwähnt wird, die wir aber noch erörtern müssen: inwieweit die Fraktionen Mitarbeiter in die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission hineinziehen können. Das ist – wie ich einräume – ein schwieriges, aber meines Erachtens auch ein sehr wichtiges Thema, wenn es um die Arbeitsfähigkeit und die Effektivität dieses Gremiums geht.

Ein weiterer Punkt wird im SPD-Antrag angesprochen: die öffentliche Berichtspflicht. Das ist ohne Frage eine große Herausforderung; insofern wird es wichtig sein, sehr genau den Umfang und die Grenzen dieser Berichtspflicht zu definieren. Aber – da sollten wir uns einig sein, und das drückt der SPD-Antrag auch aus – wir brauchen eine transparentere Darstellung der Sicherheitslage. Es kann nicht sein, dass der Landtag zu Beginn seiner Wahlperiode einmal beschließt, wem er das Vertrauen gibt und wen er in die Parlamentarische Kontrollkommission entsendet, ansonsten aber sagt: Tabula rasa, alles, was dort hinter verschlossenen Türen passiert, interessiert uns nicht mehr. – Da brauchen wir ein größeres Maß an Transparenz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage zum Schluss, dass die FDP-Fraktion dem Antrag der SPD zustimmen wird. An die Koalitionäre gerichtet, kann ich nur sagen: Gehen Sie auf unser Angebot zur Zusammenarbeit

ein. Die Aufgabe, die sich uns als Parlament hier insgesamt stellt, ist zu groß für koalitionäre Alleingänge.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Staatsminister Beuth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich damit beginnen: Herr Kollege Greilich, ich bedauere ein bisschen, dass Sie angedeutet haben, dass die FDP-Fraktion dem Antrag der SPD zustimmen möchte.

(Zurufe von der SPD)

Ihr Beitrag, den Sie hier geleistet haben, die sachliche Auseinandersetzung mit Gesetzentwürfen und den Vorschlägen der Expertenkommission, passt nicht zu dem Antrag, den die SPD-Fraktion hier eingebracht hat. Denn das, was die SPD-Fraktion hier gemacht hat, ist – ich muss das einmal so sagen – der veranstaltete Zauber gerade eben bei der Einbringung des Antrages durch die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Die durch das Gejohle zum Ausdruck kommende mangelnde Ernsthaftigkeit entspricht nicht den Aufgaben, die das Landesamt für Verfassungsschutz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande zu leisten hat.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Ich bedauere das ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich halte eine solche Umgangsform mit dem Verfassungsschutz für verantwortungslos.

(Günter Rudolph (SPD): Panneninnenminister! – Anhaltende Zurufe von der SPD – Glockenzeichen der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, viele von den Dingen – –

(Günter Rudolph (SPD): Da redet der Pannenminister von Gejohle! Das ist eine Unverschämtheit! – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD) – Anhaltende Zurufe von der SPD – Glockenzeichen der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um mehr Ruhe.

(Günter Rudolph (SPD): Wenn der Minister von Gejohle redet! Ziemlich mieser Stil, Herr Innenminister! – Gegenrufe von der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde gern dem Redner zuhören!)

Wie heißt das im Lateinischen? – Quod erat demonstrandum.

47 einvernehmliche Empfehlungen hat der NSU-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag festgestellt. Das waren 47 einvernehmliche Empfehlungen – teilweise für

die Polizei, teilweise für die Justiz und teilweise für die Verfassungsschutzämter auf Bundes- und auf Landesebene. Die Expertenkommission hatte von uns den Auftrag erhalten, zu prüfen, inwieweit wir die Dinge, die für Hessen erforderlich sind, schon umgesetzt haben – übrigens nicht auf einer gesetzlichen Ebene, sondern untergesetzlich. Die meisten Fragen, die dort sozusagen im Feuer stehen, sind keine Fragen des Gesetzes, sondern Fragen, die im tatsächlichen Handeln der Ämter und der Behörden zu berücksichtigen sind.

Herr Kollege Greilich, ich schließe mich dem Lob für die Expertenkommission ausdrücklich an. Sie haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Aber diese lobenswerte Arbeit der Expertenkommission hat vor allen Dingen eines zutage gefördert: Dass die hessischen Sicherheitsorgane sich in den letzten Jahren herausragend darauf eingestellt haben und in weiten Teilen genau diese Empfehlungen des NSUUntersuchungsausschusses umgesetzt haben. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes vor allen Dingen Lob. Das möchte ich hier einmal zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben dort ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt bekommen. Ich finde, dass man das an dieser Stelle durchaus noch einmal deutlich sagen muss.

Natürlich brauchen wir parlamentarische Kontrolle. Das ist doch völlig unstreitig. Darüber brauchen wir nicht miteinander zu ringen. Wir haben die parlamentarische Kontrolle. Wir haben die Parlamentarische Kontrollkommission, wir haben die G 10-Kommission, wir haben die Dienst- und Fachaufsicht im Ministerium. Wir haben den Datenschutzbeauftragten. Wir haben für die Themen Fernmelde- und Postgeheimnis ein eigenes Gremium. Wir haben gerichtliche Kontrolle. Es ist doch eine Mär, dass es keine Kontrolle des Verfassungsschutzes gibt. Natürlich gibt es die.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nein! Es gibt sie nicht! Sie kontrollieren sich in sich selbst!)

Natürlich werden wir sie im entsprechenden Gesetz dann auch weiterentwickeln.

Ich finde, es ist angemessen, in diesen Fragen eine ernsthafte Debatte miteinander zu führen. Denn die aktuelle Bedrohungslage, der wir ausgesetzt sind, erfordert nichts anderes als eine ernsthafte Debatte. Ich will es nicht auf das eine Thema Paris, Brüssel und den islamistischen Terrorismus fokussieren. Wir haben auf der anderen Seite die Situation, dass wir Linksextremisten und Autonome in diesem Land haben, wie wir bei Blockupy und den brennenden Polizeifahrzeugen gesehen haben. Wir haben bei einer Vielzahl von Flüchtlingen und Unterkünften eine Bedrohungslage aus dem rechtsextremistischen Bereich. All diese Fragen, die uns in der Sicherheitspolitik beschäftigen, verdienen es, dass wir eine solche Debatte ernsthaft miteinander führen und nicht so, wie das hier am Anfang von den Sozialdemokraten angelegt worden ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen den Verfassungsschutz. Wir dürfen nicht die Integrität des Verfassungsschutzes und der Verfassungsschutzämter als wichtige Sicherheitsbehörden untergraben lassen durch eine Fraktion, die dieses Instrument insgesamt ablehnt. Lieber Herr Kollege Schaus, dass wir ein Amt hät

ten, das skandalbelastet und undemokratisch wäre, weise ich mit Abscheu und Empörung zurück. Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Das entspricht zwar der Verhetzungsstrategie der LINKEN in Bund und Ländern gegen unsere Verfassungsschutzämter.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nein! Den Erfahrungen im NSU-Untersuchungsausschuss entspricht das vor allem, Herr Minister!)

Aber ich will Ihnen, Herr Kollege Schaus, schon sagen: Es entspricht zwar der Verhetzungsstrategie, aber nicht einmal Ihrem eigenen Informationsbedürfnis, das Sie in jeder Sitzung des Innenausschusses an den Tag legen, wenn Sie den Innenminister fragen, was im Bereich der rechtsextremistischen Aktivitäten in Hessen passiert ist.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Setzen Sie sich mal da rein! Da klingeln Ihnen die Ohren! – Gegenrufe von der CDU)

Da gibt es einen breiten Widerspruch in Ihrer Argumentation. Beides geht nicht. Sie können nicht auf der einen Seite das Amt verhetzen, auf der anderen Seite aber genau diese Information, die das Amt beischaffen soll, einfordern. Das funktioniert so nicht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das haben wir doch bei Blockupy gesehen!)

Das Maß an Beliebigkeit in der Argumentation in diesem Zusammenhang ist wirklich schwer erträglich.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Was Sie sagen, ist auch schwer erträglich!)

Ich bin so froh, dass die Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Denn wir haben damit deutlich gemacht: Wir haben eine Position. Es war wichtig, diesen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Günter Rudolph (SPD): Wo liegt denn der Gesetzentwurf dem Landtag vor? Das ist ja lächerlich!)

Aber es war genauso wichtig, abzuwarten, was die Expertenkommission am Ende unter dem Gesichtspunkt der 47 Empfehlungen zu unserem eigenen Gesetzentwurf sagen würde.

(Anhaltende Zurufe von der SPD – Glockenzeichen der Präsidentin – Günter Rudolph (SPD): Wo ist denn der Gesetzentwurf?)