Der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft ermittle auf Initiative des hessischen Innenministers gegen einen Journalisten, ist völlig absurd.
Die Einleitung des Verfahrens beruht auf einer im Februar erstatteten Strafanzeige eines in anderer Sache Beschuldigten. Im Januar erschien ein Artikel des genannten Redakteurs Max S., und er schrieb von Ermittlungen gegen einen Anwalt und Lokalpolitiker der CDU wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs. In dem Artikel hieß es, die Kripo ermittle auch wegen des Verdachts der Zuhälterei gegen den Mann. – Diese Behauptung war falsch, und das Blatt musste sie später zurücknehmen.
Wir wissen, dass der im Artikel genannte Lokalpolitiker Anzeige erstattet hat gegen den Autor dieses Zeitungsartikels. Vorwurf: Verleumdung und Verrat von Privatgeheimnissen. – Der Innenminister hat mit diesem Vorgang erkennbar nichts zu tun.
Das weiß auch die SPD. Dennoch beantragen Sie hier eine Aktuelle Stunde. Herr Rudolph, ich frage Sie: Was soll das? Was wollen Sie unterstellen? Haben Sie keine ernsthaften politischen Themen?
Es gibt keinen Eingriff des Innenministers in die Pressefreiheit. Nicht der Innenminister ist der Skandal, sondern diese Aktuelle Stunde, mit der Sie etwas zu skandalisieren versuchen. Rhetorisch dick aufgetragen, Herr Rudolph, aber inhaltlich ganz dünn – so wie der Zustand der SPD im Jahr 2016.
Zu den unspektakulären und ganz unskandalösen Fakten. Nachdem bekannt geworden ist, dass geheime Polizeidokumente an die Medien gespielt wurden, hat das Frankfurter Polizeipräsidium ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen unbekannt angestoßen.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet. So ist das in einem Rechtsstaat, wo Gesetze gelten und dem Verdacht einer Straftat nachgegangen wird.
Das ist relativ unspektakulär und entspricht auch dem üblichen Verhalten in anderen Bundesländern. Es ist keine hessische Besonderheit. Fragen Sie einmal Ihre Genossen in Nordrhein-Westfalen, wie dort ermittelt wird wegen der Weitergabe von Polizeiinterna, z. B. in der Frage der Ereignisse in der Silvesternacht. Auch in Niedersachsen gibt es solche Verfahren, z. B. bei dem Strafverfahren gegen Christian Wulff oder auch der Frage, wer Herrn Edathy das Ganze durchgestochen hat.
Ganz unabhängig davon hat ein Privatmann Anzeige gegen den „Bild“-Redakteur erstattet, da er sich in einem Artikel verleumdet fühlt und Privatgeheimnisse verraten sieht. Das eine hat mit dem anderen grundsätzlich nichts zu tun. Aber da sich beide Fälle auf ein und denselben Zeitungsartikel beziehen, hat die Staatsanwaltschaft in Frankfurt die beiden Verfahren zusammengelegt. Auch das ist unspektakulär und eine Frage der Verfahrenseffizienz.
Jetzt kommt die SPD und versucht, hier im Trüben zu fischen. Meine Damen und Herren, die Ermittlungen gegen eine undichte Stelle im Apparat haben ihre Richtigkeit, und die Ermittlungen in einer Privatsache gehen uns nichts an.
Frau Faeser, wenn Sie sich hier schon zu Wort melden: Ihre Behauptung, es handle sich um einen Einschüchterungsversuch, ist schlicht haltlos und unverschämt.
Meine Damen und Herren, in Deutschland und in anderen Staaten ist der Quellenschutz in der Form gesetzlich geregelt, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das stellt hier niemand ernsthaft infrage. Für die CDU ist klar: Pressefreiheit und Quellenschutz gelten. Für die CDU ist aber auch klar: Niemand steht über dem Gesetz. Die Justiz ist unabhängig, und über die Art und Weise der Herangehensweise und Verfahrensführung zu debattieren ist schlicht unangemessen.
Bleiben wir also bei den Fakten, lassen wir die Presse, aber auch den Rechtsstaat einfach ihre Arbeit machen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Günter Rudolph (SPD): Wird gegen einen Journalisten ermittelt wegen Geheimnisverrats? Die Frage müssen Sie beantworten! – Gegenrufe von der CDU)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bauer, Sie müssen sich schon entscheiden, mit welcher Argumentation Sie uns hier verwirren wollen. Wenn Sie einerseits sagen, die beiden Anzeigen haben nichts miteinander zu tun, dann müssen Sie erläutern, warum die Justizministerin sagt, dass wegen eines Sachzusammenhangs
Wenn Sie sich hierhin stellen und der SPD vorwerfen, sie hätte keine ernsthaften politischen Themen, so sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Die Presse- und Meinungsfreiheit ist eines der ernsthaftesten politischen Themen, über die wir uns hier unterhalten können.
Herr Bauer, wenn Sie behaupten, in Hessen sei alles vollkommen klar geregelt, und es gebe überhaupt keine Probleme, dann darf ich Sie daran erinnern,
dass wir in der Vergangenheit hier durchaus Vorfälle hatten, wo Privaträume von Bildjournalisten – damit meine ich jetzt Fotografen und nicht „Bild“-Zeitungsjournalisten – durchsucht worden sind, sodass wir uns in Hessen durchaus die Frage stellen: Welche Einflussnahme gibt es überhaupt, wenn zumindest am Rande der Gesetzmäßigkeit gearbeitet wird?
(Alexander Bauer (CDU): Was soll das denn? – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Er ist noch in der DDR! Er kennt den Rechtsstaat noch nicht!)
Herr Bellino, auch Ihnen sollte aufgefallen sein, dass es den von Ihnen gerade genannten Staat schon seit ein paar Monaten nicht mehr gibt. Sie wissen, dass ich hier lebe und hier rede.
(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU) – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Es war ein Witz! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Zweitens. Meine Damen und Herren, wir sind selbstverständlich auch der Auffassung, dass es Amtsgeheimnisse geben muss und dass ein Verrat von Amtsgeheimnissen nicht rechtmäßig ist. Aber in einem Land, wo Regierung und Regierungsfraktionen ein modernes Informationsfreiheitsgesetz verweigern, ist alles, was in den Amtsstuben bekannt ist, auf einmal ein Amtsgeheimnis. Deswegen sind wir, insbesondere aus der Opposition, solange Sie sich verweigern, einen modernen Zugang zu Informationen zu ermöglichen, auf Whistleblower angewiesen, um auf Missstände aufmerksam gemacht zu werden. Auch das gehört zu diesem Themenkomplex.
Eine letzte Bemerkung. Belehrungen, insbesondere von der Regierung oder von Regierungsfraktionen, was wir als Opposition thematisieren, hier im Hause und in der Öffentlichkeit schlechthin, verbitte ich mir ganz prinzipiell. Im Besonderen steht die Beantwortung der von Herrn Rudolph aufgeworfenen Frage aus. Auch ich erwarte eine Antwort in diesem Hause. – Danke sehr.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die kann man mit Ja oder Nein beantworten!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die ersten Veröffentlichungen über die angeblichen Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten erfolgten, habe ich es damit kommentiert: Hessen liegt nicht in der Türkei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Justizministerin hat uns genau das bestätigt. Das ist gut so. Vielen Dank, das waren klare Hinweise und klare Botschaften darüber, wie in einem Rechtsstaat mit solchen Sachverhalten umgegangen wird.
Ich will das für diejenigen, die anscheinend nicht Wort für Wort genau zugehört haben, ein bisschen aufdröseln, sodass es klar verständlich wird. Frau Kühne-Hörmann hat uns sehr deutlich erläutert, dass es ein Verfahren aus einem privaten Bereich wegen Verletzung von Privatgeheimnissen gibt. Dieses Verfahren läuft.
In diesem Zusammenhang geht es auch um einen Journalisten. Das ist rechtlich in keiner Weise zu beanstanden, sondern ganz normales Vorgehen.
Dabei spielt eine Rolle – das hat Frau Kühne-Hörmann nicht so deutlich gesagt, aber das ist der Hintergrund, der klar ist aus der Argumentation, die kam –: Es hat natürlich auch etwas mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu tun, dass dieser Sachverhalt seinerzeit in den Zeitungen landete. Insofern ist die generelle Frage, dass es eine Verletzung von Dienstgeheimnissen im Bereich der hessischen Polizei gegeben hat, ein Sachverhalt, der zu ermitteln ist.
Diese beiden Verfahren sind nach den Kriterien, die die Justizministerin erläutert hat, zusammengeführt worden.