Protocol of the Session on May 17, 2016

Es gab auch schon einmal andere Zeiten. Es gab diese anderen Zeiten, die wir in unserem Land relativ lang ertragen haben. Sie erinnern sich vielleicht noch an die kleine Gemeinde Norderfriedrichskoog. Norderfriedrichskoog war massenhaft ein Standort von Firmen, die im wahrsten Sinne des Wortes dort wahrscheinlich noch nicht einmal einen Briefkasten hatten. Diese Gemeinde hatte sich nämlich darauf spezialisiert, einen Gewerbesteuersatz von null zu erheben. Das haben wir vor etlichen Jahren einmal gesetzgeberisch korrigiert. Da ist jetzt ein Mindestgewerbesteuerhebesatz. Seitdem ist die Zahl der Firmen auf dieser Hallig ziemlich drastisch zurückgegangen.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, das zeigt aber auch ein Teil der Debatte: Man muss da fein differenzieren. Das, was damals die Unternehmen gemacht haben, war legal. Aber wir müssen in dieser Gesellschaft gemeinsam die Frage diskutieren und beantworten: Ist alles, was legal ist, am Ende auch legitim?

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Sehr gut! Gute Frage!)

Das, was uns an Steuergestaltung zum Teil begegnet, ist nicht nur davon gekennzeichnet, dass bestimmte ökonomische Sachverhalte so sortiert werden, dass sie für den Berechtigten den größtmöglichen ökonomischen Vorteil generieren. Vielmehr werden Gestaltungen ausschließlich gewählt, um steuerliche Sachverhalte auszunutzen. Dafür gibt es keinen anderen ökonomischen Hintergrund, teilweise erschwert das sogar gesellschaftsrechtliche Konstruktionen. Es steht ausschließlich die Ausnutzung von steuerlichen Gegebenheiten im Mittelpunkt.

Es erscheint mir extrem sinnvoll und notwendig, in unserer Gesellschaft eine Diskussion darüber zu führen, welche Gestaltungsmöglichkeiten große internationale Konzerne haben und ausnutzen, die ein deutscher Mittelständler niemals hätte. Am Ende landet deutsches Steuersubstrat als Darlehen bei den Muttergesellschaften in den USA über eine Reihe von Konstruktionen wie Lizenzgestaltungen – Strukturen, die es in Irland mit einer viel zu langen Übergangsfrist leider immer noch gibt – und über zu niedrig besteuerte Gelder auf Karibikinseln. Ich finde, es ist richtig, politisch legitim und sogar notwendig, laut darüber zu diskutieren. Denn möglicherweise ist eine Imageverschlechterung der davon betroffenen Unternehmen eine sehr viel größere Bedrohung für deren Marktaussichten als manche gesetzgeberische Maßnahme, die unzweifelhaft trotzdem ergriffen werden muss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau an dieser Linie – legal, aber aus unserer Sicht nicht legitim – bewegt sich die Gesetzgebung. In der letzten Wahlperiode von 2009 bis 2013 haben wir allein 27 nationale Gesetzgebungsmaßnahmen gehabt, mit denen bis dahin legale, von der Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat aber nicht für legitim gehaltene Gestaltungsmöglichkeiten durch eine neue Gesetzgebung verschlossen worden sind. Allein in dieser Wahlperiode sind es schon 17. Das wird immer ein Hase-und-Igel-Spiel bleiben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu einem nicht unerheblichen Teil reden Verbände und Ähnliche in Sonntagsreden der Steuervereinfachung das Wort. Sie selbst leisten aber an anderen Stellen ihre Beiträge dazu, dass die Lücken gezielt gesucht und gefunden werden und es dann eine Verkomplizierung erfordert, um diese Lücken wieder zu schließen. Wir haben da in unserer Gesellschaft manche bigotte Diskussion.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf der anderen Seite ist es die Aufgabe des Staates mit allen Behörden der Finanzverwaltung, zuvorderst aber in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden – in der letzten Legislaturperiode haben wir da vieles gemeinsam hinbekommen und werden das weiter optimieren –, alles aufzudecken, was klar gegen Gesetze verstoßen hat.

Da haben wir in den letzten Jahren relativ viel erreicht. Wir haben in den letzten zehn Jahren die Zahl der Betriebsprüfer in den hessischen Finanzämtern um 30 % gesteigert. Wir haben die Zahl der in der Steuerfahndung Beschäftigten in den letzten zehn Jahren um fast 25 % gesteigert. Die Mehrerträge, die die Kolleginnen und Kollegen dort erwirtschaften, sind beträchtlich.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ach ja?)

Die Betriebsprüfung bringt jedes Jahr zwischen 1,5 und 2 Milliarden € an Mehrerträgen. Im Übrigen geschieht das nicht parallel zur gesteigerten Zahl der Betriebsprüfungen, sondern das wechselt von Jahr zu Jahr, je nachdem, wie die Fälle einsortiert sind. Daher ist die Regel „Mehr Betriebsprüfer gleich mehr Mehrertrag“ eine relative Milchmädchenrechnung. Die Steuerfahndung erwirtschaftet jedes Jahr zwischen 240 Millionen und 1 Milliarde € an Mehrerträgen. Das zeigt, dass das System funktioniert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gerne vertretene These, der Ehrliche sei der Dumme, stimmt nicht. Diejenigen, die dort prüfen, generieren beträchtliche Mehrerträge. Ich habe sie Ihnen eben genannt.

Wir können auch sehr stolz darauf sein, dass die hessische Politik bei den Gesetzgebungsinitiativen sehr oft die Taktgeberin war, um das Schließen von Lücken zu initiieren. Es ist der Aufdeckung durch eine hessische Betriebsprüfung und einer hessischen Gesetzgebungsinitiative meines Vorgängers Karlheinz Weimar zu verdanken gewesen, dass Cum-Ex überhaupt zum Gegenstand der Debatte geworden ist.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen geht es bei Cum-Ex nicht um Mehrwertsteuer, sondern um Kapitalertragsteuer.

Das zentrale Register, das jetzt diskutiert wird, war bereits Gegenstand einer hessischen Bundesratsinitiative im Jahr 2008, die bedauerlicherweise seinerzeit keine Mehrheit ge

funden hat. Die Entwicklung der Zinsschranke, um Gestaltungsmöglichkeiten beim Transfer von Zinserträgen ins Ausland zu vermeiden, ist eine hessische Erfindung. Die Idee, das Gleiche, was im Moment mit Lizenzeinnahmen gemacht wird, ebenfalls mittels einer Schranke zu bekämpfen, ist eine hessische Initiative. Im Moment haben wir noch keine Mehrheit dafür. Das, was im Moment in der Gesetzgebung als Reform der Investmentbesteuerung diskutiert wird, ist im Wesentlichen in der hessischen Finanzverwaltung entstanden. Die RETT-Blocker-Regelung zur Bekämpfung der Hinterziehung von Grunderwerbsteuer ist eine hessische Initiative gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kommt aber auch nicht von ungefähr, weil unsere Betriebsprüferinnen und -prüfer sehr viel näher an diesen gestaltungsrelevanten Unternehmen dran sind als die Betriebsprüfer vieler anderer Bundesländer, die zwar gelegentlich sehr viel öffentlich über ihre Maßnahmen reden, aber in der Praxis weniger bewegen als unsere Leute – Stichwort: Finanzplatz Frankfurt am Main.

Deshalb sage ich ausdrücklich, ich habe Anlass, nicht nur stolz darauf zu sein, was meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, sondern auch dankbar dafür zu sein, in welcher Situation sie jeden Tag ihre Arbeit verrichten. Sie sitzen zum Teil Heerscharen von gestaltenden und beratenden Berufsträgern gegenüber, die vermutlich ein Vielfaches von dem Einkommen haben, das sie selbst erhalten. Trotzdem gehen sie mit großem Nachdruck und großer Klarheit ihrer Arbeit nach. Meine Damen und Herren, dabei haben sie die Unterstützung des ganzen Hauses verdient. Ich hatte aus der eben geführten Debatte den Eindruck, dass Sie das genauso sehen wie ich. Dafür danke ich Ihnen sehr. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Schäfer. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Mir wurde gesagt, dass beide Anträge an den Ausschuss überwiesen werden. – Wir handhaben das so, das geht an den Haushaltsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Große Anfrage der Abg. Löber, Gremmels, Lotz, Müller (Schwalmstadt), Schmitt, Siebel, Warnecke (SPD) und Fraktion betreffend Gefahren durch Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff – Drucks. 19/2664 zu Drucks. 19/2083 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erste hat sich Frau Kollegin Löber von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Verpackungen aus Kunststoffen zugenommen. Laut dem Statistischen Bundesamt gehören kunststoffhaltige Verpackungen neben Glas und Papier zu den heute am meisten verwendeten Verpackungsmaterialien.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei Kunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich zu. So wurden allein im Jahr 2013 knapp 4,3 Millionen t Verpackungsmaterialien aus Kunststoff produziert. Neben dem vergleichsweise günstigen Kostenfaktor spielen auf den ersten Blick noch weitere Argumente für eine zunehmende Verwendung kunststoffhaltiger Verpackungsmaterialien eine Rolle. So qualifizieren sich diese vor allem dadurch, dass sie leicht, formbar und dennoch stabil sind.

Nicht zu bestreiten ist auch die Kausalität zwischen der zunehmenden Verwendung von Kunststoffverpackungen und der heutigen Vielfalt des Nahrungsmittelangebotes in unseren Supermärkten. Kunststoffverpackungen haben den Vorteil, dass die darin verpackten Lebensmittel über einen längeren Zeitraum vor Verderb und Verunreinigungen geschützt werden können. Somit können auch leicht verderbliche Lebensmittel über lange Transportwege hinweg frisch gehalten werden.

Angesichts dieser Vorteile stellt sich dennoch die Frage, inwieweit Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff gesundheitsbelastende Stoffe an das zu schützende Produkt abgeben und damit die Gesundheit der Konsumenten gefährden können.

Im Sinne der Verordnung EG-Nr. 1935/2004 dürfen Lebensmittelverpackungen unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit des Menschen gefährden. Findet ein Übergang von Substanzen aus der Verpackung an das zu verpackende Lebensmittel statt, so bezeichnet man dies als Migration. Verbraucherschutzorganisationen befürchten, dass besonders Inhaltsstoffe von Kunststoffverpackungen an die enthaltenen Produkte abgegeben werden könnten.

Diese Befürchtungen sind nicht ohne Grund. Laut Information der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage betreffend Gefahren durch Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff ergaben Stichprobenuntersuchungen innerhalb des Hessischen Landeslabors in den vergangenen fünf Jahren, dass bei Lebensmittelzutaten für die Herstellung von Bubble-Tea-Getränken Phthalsäureester nachgewiesen werden konnte. Nach Auskunft der Landesregierung ist davon auszugehen, dass dies möglicherweise auf die Verpackung zurückzuführen ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bescheinigt, dass Phthalsäureester die Gefahr von Hormonveränderungen erhöhen kann.

Darüber hinaus wurden bei einer Probe Mortadella, die in einer Kunststoffverpackung aus Polyester und Polyethylen verpackt war, Stanzreste des Verpackungsmaterials in der Mortadella nachgewiesen.

Erlauben Sie mir weitere Beispiele. Des Weiteren wurden im Rahmen eines Programms des Bundesweiten Überwachungsplans im Jahr 2012 insgesamt 20 in bedruckten Umkartons aus Papier und Pappe verpackte trockene Lebensmittel wie Haferflocken, Müsli und Reis auf den Fotoinitiator Benzophenon untersucht. Auch dieses Ergebnis ist beunruhigend. Hier wurden in 13 Lebensmitteln Gehalte nachgewiesen, die auf die entsprechende Kartonverpackung zurückzuführen sind. Nicht auszuschließen ist dabei ein enger Zusammenhang zwischen der verwendeten Druckfarbe und der nachweisbaren Migration von Substanzen an die Lebensmittel.

Wahrscheinlich werden die nachfolgenden Redner wieder relativieren, dass diese Befunde doch die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der EU nicht überschritten hätten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

An dieser Stelle möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass es sich auch bei den EU-Grenzwerten nur um durchschnittliche Grenzwerte handelt, die im Einklang aller Mitgliedstaaten festgelegt werden. Es muss jedoch deutlich gesagt werden: Diese Grenzwerte geben keinen Aufschluss über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der nachgewiesenen Stoffe.

(Beifall bei der SPD)

In der Sendung „Der große Küchen-Check“ im Jahr 2012 fand der MDR den Weichmacher DEHP, Diethylhexylphthalat, in einer Stichprobe verschiedener Lebensmittel deutscher Supermärkte. Dieser Stoff wurde unter anderem in Futter und Weichkäse nachgewiesen. DEHP wurde seit 2008 aufgrund seiner fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften in die REACH-Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienverordnung und später auch in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen. Seit dem 21. Februar letzten Jahres darf DEHP innerhalb der Europäischen Union nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden.

Fest steht: Dieser Schritt hätte auch schon sieben Jahre zuvor, im Jahr 2008, nach Bekanntwerden der fortpflanzungsschädigenden Wirkung von DEHP erfolgen können. Fest steht: Jedes Milligramm chemischer Schadstoffe in Lebensmitteln, verursacht durch kunststoffhaltige Verpackung, ist zu viel.

(Beifall bei der SPD)

Daher sollten wir nicht darüber diskutieren, ob Grenzwerte noch eingehalten werden müssen, sondern eher darüber, wie wir die generelle Gefahr potenzieller Schadstoffe für den Menschen verhindern können. Die gesundheitlichen Risiken von Kunststoffverpackungen bei Lebensmitteln sind dabei bisher nicht ausreichend erforscht.

Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die möglichen Gefahren umfassender analysiert werden, gerade weil die Verwendung dieser Verpackungen bei Lebensmitteln zugenommen hat und weiter zunehmen wird.

Neben den potenziellen gesundheitlichen Risiken kunststoffhaltiger Verpackungen möchte ich nachfolgend auf den Aspekt der Umweltverträglichkeit eingehen.

Nach Informationen des Umweltbundesamtes fielen im Jahr 2013 17,1 Millionen t Verpackungsabfälle an. Leider sind die Zahlen für die darauffolgenden Jahre 2014 und 2015 noch nicht statistisch erfasst. Somit stellt der Wert für das Jahr 2013 den bisher höchsten dar. Die Vermutung lautet, dass die Werte für die beiden Jahre 2014 und 2015 erneut gestiegen sind.

Interessant ist dabei insbesondere der Anstieg des Anteils von kunststoffhaltigen Verpackungen. Im Jahr 1993 betrug der prozentuale Anteil von Kunststoffverpackungen am Verpackungsaufkommen noch insgesamt 10,6 %. Zum direkten Vergleich: Im Jahr 2013 erreichte das schon einen Anteil von 16,7 %, Tendenz weiter steigend. Da es sich bei erdölbasierten Kunststoffen um chemische Verbindungen handelt, die sich auf natürlichem Weg nicht vollständig, sondern allenfalls zu einem gewissen Teil abbauen können, ist eine sachgemäße Entsorgung unerlässlich. Bis sich bei

spielsweise eine normale Plastiktüte zersetzt, dauert es fast 400 Jahre.

Daher kann es nur als ein Teil einer Gesamtlösung betrachtet werden, wenn wir versuchen, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über eine sachgemäße Entsorgung zu informieren. Wir müssen uns auch dafür einsetzen, dass die bestehenden Recyclingvorschriften gerade bei Kunststoffen optimiert werden.

Ich sage das nicht ohne Grund. Denn gerade bei Kunststoffen bestehen noch erhebliche Probleme in der Verwertung. So werden in Deutschland zwar mehr als 90 % aller Plastikabfälle wieder eingesammelt; laut Information des Umweltbundesamtes konnten bei Kunststoffabfällen, die im Jahr 2013 aus privaten Haushalten stammten, jedoch nur 34,2 % wieder stofflich verwertet werden. Der überwiegende Anteil an Plastikabfällen, fast 57 %, wurde energetisch verwertet – also verbrannt. Das liegt auch daran, dass beim Sortieren ein großer Teil der Kunststoffe einfach verloren geht, da die entsprechenden Sortieranlagen die Stoffe nicht erkennen.

Darüber hinaus ist die Verbrennung gegenüber dem Recycling einfach gewinnbringender. Mischkunststoffe wie z. B. Chipstüten stellen die Recyclingbetriebe vor enorme Herausforderungen, da sie sich nur aufwendig – und daher teuer – trennen lassen. Die einfachste Lösung ist hier die umweltbelastende Verbrennung.