Protocol of the Session on July 23, 2015

Das ist ein großartiges Projekt. Ich glaube, wir können heute stolz auf dieses Projekt sein. Wir sind gespannt, wie es ausgeht. Es ist aber ganz sicher ein gutes Zeichen für die Langzeitarbeitslosen in Hessen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Kollege Bocklet. – Das Wort hat der Abg. Willi van Ooyen, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist ein Programm, das hier von der CDU im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit eingeführt wird und das zu Selbstlob führen soll. Es soll also diese 10 Millionen € geben, von denen Herr Bocklet noch einmal gesprochen hat, die schon im Haushalt stehen. Es war also schon verabredet, dass die im Grunde genommen für 300 Teilnehmende über fünf Jahre ausgegeben werden sollen.

Sie loben sich dafür und stellen gleichzeitig die Bedingung, die Kollege Decker schon angesprochen hat, nämlich dass die Anträge bis zum 30.09. gestellt sein müssen. Man sieht, das ist sehr ambitioniert, wenn man weiß, dass wir jetzt Feriensaison haben. Da wird es sicherlich schwierig.

Auch in der Arbeitsagentur sind die Menschen wahrscheinlich nicht in der Menge präsent, wie das sonst üblich ist.

An die Langzeitleistungsbeziehenden – das ist ein schönes Wort –, die schon eine ganze Menge an Anforderungen erfüllen müssen, soll diese Leistung verfahrensmäßig angedockt werden. Sie sollen dazu schon zwei Jahre lang SGBII-Leistungen bezogen und aufgrund individueller Probleme, wie Sucht usw., bisher nicht den Vermittelbarkeitsstatus erreicht haben. 30 % der Teilnehmenden einer Maßnahme sollen Familienverantwortung tragen, und 30 % sollen auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden. Gerade aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen in den Neunzigerjahren in einer Beschäftigungsgesellschaft weiß ich, dass diese Anforderungen kaum zu erfüllen sind.

Eine weitere Zielgruppe sollen Menschen mit Suchterkrankungen sein. Wir hatten die Landesregierung schon früher scharf dafür kritisiert, dass sie die Unterstützung für die niedrigschwelligen Projekte für suchtkranke Menschen, die bei dem Einstieg in den Arbeitsmarkt mit einer kleinen Aufwandsentschädigung unterstützt werden sollen, einfach liquidiert hat. Diese wurde mit dem Haushalt 2015 ersatzlos gestrichen. Das, was Sie jetzt vorlegen, als Alternative zu verkaufen, ist einfach unseriös.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie sollen die Suchthilfeprojekte diese Kriterien erfüllen? Sie wollen tatsächlich diese Leistung der Landesregierung herausstellen, dass sie ein Programm für 300 von 132.000 Arbeit suchenden Langzeitarbeitslosen und -leistungsbeziehenden aufstellen will. Das heißt, jeder 440., ein Anteil von 0,22 % der betroffenen Personengruppe, soll in den nächsten fünf Jahren die Möglichkeit haben, eine Unterstützung zu bekommen. Dies ist eine wenig ambitionierte Maßnahme.

Besonders beschämend ist dies, verglichen mit den Erfahrungen der Neunzigerjahre. Herr Kollege Bocklet, wir kennen die damalige Situation, während der ich als Geschäftsführer der Werkstatt Frankfurt tätig war: Bei uns in der Werkstatt Frankfurt waren alleine 1.200 Menschen beschäftigt – zu tarifvertraglichen Bedingungen. Solche Einrichtungen wie die Werkstatt Frankfurt gab es in Hessen flächendeckend. Das heißt, mit dem Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“, das das Land Hessen damals aufgelegt hatte, konnte viel mehr erreicht werden – die Arbeitslosenund Langzeitarbeitslosenzahlen von damals gleichen in etwa denen, die wir heute haben.

Es war auch damals nicht der Himmel auf Erden, und es gab unseren Anforderungen entsprechend sicher bereits weiter gehende Zielvorstellungen, also beispielsweise längerfristige Beschäftigungen als die eineinhalbjährige Beschäftigung. Immerhin 10 % der Menschen bei der Werkstatt Frankfurt waren in Dauerarbeitsplätzen in Festanstellungsverhältnissen beschäftigt. Das traf vor allem diejenigen, die aus der Obdachlosigkeit zu uns gekommen waren.

Es ist also wichtig, dass wir die Programme und das Land in die Pflicht nehmen, wieder solche Dinge zu organisieren, die tatsächlich Neuland betreten. Diese Projekte wurden damals mit den Hartz-IV-Gesetzen und den 1-€-Jobs außer Kraft gesetzt. Damit war im Grunde genommen dieses Hilfsinstrumentarium, das gut gedacht war und sicherlich auch viele Erfolge erzielt hatte, außer Kraft gesetzt.

Ich will noch einmal ganz kurz auf unsere Erfahrungen eingehen, die wir gemacht haben. Damit die Langzeitar

beitslosigkeit tatsächlich bekämpft werden kann, brauchen wir vor allen Dingen den Ausbau – keine Schrumpfung – des öffentlichen Dienstes. Das wäre unser Ansatz. Wir müssen sinnvolle sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, von denen die Menschen leben können, und wir brauchen, wie gesagt, einen öffentlichen Beschäftigungssektor.

(Beifall bei der LINKEN)

Kollege van Ooyen, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. – Wir sollten uns auch das Beispiel Thüringen ansehen, wo tatsächlich auch mit dem Einsatz von 2 Millionen € gearbeitet wird, wo aber im Kontext der Arbeitsagentur neue Wege gegangen werden – bei einer ganz anderen Anzahl an Langzeitarbeitslosen, die in Thüringen so versorgt werden. Da geht es immerhin um 1.000 Menschen, die dort jährlich eingestellt und betreut werden. Ein solches Programm wäre etwas ambitionierter und für Hessen sicherlich auch wünschenswert. Dazu kommt es aber leider nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege van Ooyen. – Das Wort hat der Abg. René Rock, FDP, Seligenstadt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es wird Zeit, dieses Programm, das Sie hier vorstellen und aufgelegt haben, einmal in den richtigen Rahmen zu rücken. Ich habe während der Debatte immer wieder zum ehemaligen Arbeitsminister Jürgen Banzer geschaut und mich gefragt, ob er sich nicht einmal zu Wort melden will.

Wir haben eigene Arbeitsmarktprogramme in Hessen gehabt, und wir haben sie evaluiert und festgestellt, dass diese Arbeitsmarktprogramme in der Form durch das Land nicht optimal umsetzbar sind. Wir haben uns bundesweit entschieden, diese Aufgabe anders zu organisieren. Dabei war federführend das Land Hessen zuständig. Wir haben aber festgestellt – da gebe ich Ihnen recht –, dass es zu einer Verfestigung bei der Langzeitarbeitslosigkeit gekommen ist.

Da muss man überlegen, wie man daran herangehen kann. Ich würde mir wünschen, dass das Land Hessen – wie das früher einmal der Fall war – mit seinen Ideen zur Arbeitsmarktpolitik beim Bundesrat und in Berlin anklopft und sich dort auch einmal mit lauter und energischer Stimme meldet und sagt: „Hier ist Reformbedarf, das müssen wir machen“. Das wären die Aufgaben – statt nochmals mit Konzepten, die wir evaluiert und eigentlich in Hessen zur Seite gelegt haben, um die Ecke zu kommen.

Ich erinnere mich, dass wir uns, da die Aufgaben auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, entschieden hatten, dass wir Arbeitsmarktbudgets einführen. Diese Arbeitsmarktbudgets gehen noch auf die Initiative des ehemaligen Ar

beitsministers Banzer zurück. Das ist eine passgenaue Lösung. Da wird Geld des Landes für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um in dem Bereich innerhalb der strikten Grenzen, die nun einmal die Bundesgesetzgebung vor Ort setzt, flexibel agieren zu können.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wenn Sie heute ein 10-Millionen-€-Programm für 200, maximal 300 Menschen machen, dann sind das enorme Fördersummen, die zum Tragen kommen. Wenn Sie das für alle Langzeitarbeitslosen umsetzen wollen und sich einmal die Zahlen vergegenwärtigen, stellen Sie fest, dass das riesige Summen sind und dies gar kein tragfähiges Modell sein kann. Es kann wieder nur klassische Symbolpolitik sein; das ist nicht das, was wir brauchen.

Wir brauchen eine Debatte darüber, warum es zu einer Verfestigung bei der Langzeitarbeitslosigkeit gekommen ist und wie wir diesbezüglich wieder herauskommen. Ich habe das schon in einer anderen Debatte gesagt. Ich glaube, dass die reine Fixierung im SGB II auf eine schnellstmögliche Vermittlung in den Arbeitsmarkt ein Stück weit aufgebrochen werden muss. Wir brauchen die Möglichkeit einer nachhaltigen Entwicklung der Menschen, die im System sind. Das liegt daran, dass wir im SGB II die Bildungsmöglichkeiten verbessern müssen. Das alleinige Ziel einer schnellstmöglichen Vermittlung in den Arbeitsmarkt kann in diesem Gesetz nicht alleiniges Ziel bleiben. Es muss auch die Möglichkeit geben – das ist ein weiteres Ziel –, dass man sich dort, was die Bildung und Ausbildung anbelangt, weiterentwickeln kann.

Aus meiner Sicht ist das, was Sie jetzt auflegen, die Wiedergeburt von Modellen, die wir einmal hatten, die wir evaluiert haben, deren Umsetzung als viel zu teuer festgestellt wurde und die systematisch all dem widersprechen, auf was wir uns einmal in einem ganz großen Konsens der Fraktionen im Bundestag verständigt hatten. Es ist das Lieblingsprojekt von Herrn Kollegen Bocklet, das muss ich ihm zugestehen, mit diesem hat er uns hier in den Debatten schon mehrere Jahre lang beglückt. Als arbeitsmarktpolitischer Sprecher hat er dies nun in der Koalition durchgesetzt. Die Union hat an dieser Stelle nachgegeben, und man hat dieses Konzept jetzt auf den Weg gebracht.

Damit hat man einen Teil des Koalitionsvertrags abgehandelt. Es ist aber nicht effizient; es ist viel zu teuer und widerspricht allen bisher getroffenen Regeln. Was wir evaluiert haben, spricht eindeutig gegen diese Form. Am Ende werden wir eine sehr teure Art und Weise eines Programms haben, und natürlich werden die Sozialpolitiker – das werde, glaube ich, nicht nur ich tun, sondern auch andere – in den kursorischen Lesungen abfragen, wie viel Geld noch für das Programm vorhanden ist, wie viel abgerufen wurde und wie viel Sie umsetzen konnten. Das wird bestimmt eine spannende Diskussion.

Von daher glaube ich nicht, dass dies der große Wurf ist. Sie setzen an der falschen Stelle an. Hessen müsste wieder, was die Arbeitsmarktpolitik angeht, in Berlin anklopfen und seine Stimme erheben für nachhaltige Änderungen im Hinblick auf die Qualität von Bildung, von Schulungen, in Bezug auf Weiterentwicklungen und darauf, Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zu bieten, sich nachhaltig aus ihrer Situation zu befreien. Das wäre der richtige Weg,

nicht eine solche Symbolpolitik; diese kennen wir von den GRÜNEN allerdings zur Genüge. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, man muss, um die Dimension und den Ansatz zu sehen, noch einmal die Rahmenbedingungen klarstellen. Ungefähr zwei Drittel der in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Arbeitslosen sind in der Tat Langzeitarbeitslose. Diese Zahl verfestigt sich bundesweit. Das ist in allen Ländern so, damit auch in der Bundesrepublik Deutschland.

Es wird kritisiert, dass ein Landesprogramm aufgelegt wird, das eine weitere Säule innerhalb der Arbeitsmarktpolitik des Landes darstellt. Wir sind mit den Arbeitsmarktbudgets sehr erfolgreich, die wir mit den kommunalen Gebietskörperschaften vereinbaren, egal, ob mit gemeinsamen Einrichtungen oder Jobcentern; mit diesen legen wir Ziele fest wie die Quote, mit der Alleinerziehende in ein Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln oder wie Menschen mit Behinderungen zu integrieren sind. Es wird eine sehr erfolgreiche Arbeit geleistet. Mit unseren Ausbildungsbudgets schaffen wir es, benachteiligte Jugendliche mit einer Quote von 60 bis 70 % in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Arbeitslosigkeit zu Beginn eines Erwerbslebens ist fast das Schlimmste, was passieren kann. Trotzdem haben wir diese Anzahl. Jetzt wird kritisiert: Mensch, so viel Geld für so wenige Leute.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das haben wir nicht kritisiert!)

Aber Sie, Herr van Ooyen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Nein!)

Wer nimmt die Kritik an, z. B. Herr Rock?

(René Rock (FDP): Ja!)

Ja, dann will ich auch versuchen, dies zu erklären. – Das Bundesprogramm von Frau Nahles mit vielen Millionen Euro wird in Hessen ungefähr 600 Personen erreichen. Der Mitteleinsatz, der dafür drei Jahre lang aufgewendet wird, beträgt 27 Millionen €. Es wird sich nur einem Personenkreis widmen, der mindestens schon vier Jahre lang im Leistungsbezug ist. Wir wissen aber, dass Langzeitarbeitslose, das sind ungefähr 45.000 Menschen in Hessen, um die Zahl zu nennen, zwischen zwei und vier Jahre lang im Leistungsbezug sind. Leider werden die vom Bundesprogramm ausgeschlossen und gar nicht erfasst. Das heißt, die Reintegration in den Arbeitsmarkt – das ist, denke ich, jedem hinlänglich bekannt – wird umso schwieriger, je länger ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung gestanden habe.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen arbeiten wir sehr wohl mit unserer Stimme in Berlin darauf hin, dort zu Veränderungen zu kommen. Wir machen es auch nicht so, dass wir als Land nicht mitnähmen, was seitens des Bundes kommt. Es wäre doch Blöd

sinn, wenn wir das nicht machen würden. Aber wir versuchen, auch einem Personenkreis eine Chance, eine Option zu geben, bei dem die bisherigen Instrumentarien nichts genutzt haben. Das müssen wir schlicht und einfach sehen.

Wir sind als Land – Herr Dr. Bartelt hat das mit Recht gesagt – nicht originär für die Arbeitsmarktpolitik zuständig. All das, was wir auf dem Arbeitsmarkt über Ausbildungsbudgets, Arbeitsmarktbudgets und Zielvereinbarungen machen, haben wir erprobt. Wenn wir mit einem solchen Programm die Chance haben, einen Weg zu finden, Menschen, die dem Arbeitsmarkt lange nicht mehr zur Verfügung gestanden haben, in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, haben wir auch einen Ansatzpunkt dafür, wie wir in Berlin verdeutlichen können, wo Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik möglicherweise vorgenommen werden müssen, um erfolgreich zu sein. Aber das geht doch nicht ins Blaue hinein. Deswegen versuchen wir das; und das ist ein sehr innovativer Ansatz. Das unterscheidet uns in diesem Bereich.

Gehen Sie einmal davon aus, dass ein solcher Ansatz nicht vorgelegt werden würde, wenn wir ihn nicht auch mit der Arbeitsagentur in Hessen abgestimmt und gefragt hätten: „Was haltet ihr denn davon, wie sieht es denn aus?“, und diese nicht gesagt hätte, es sei ein Weg, den man durchaus einmal probieren könne, weil er nämlich einen ganz wesentlichen und einen anderen Ansatzpunkt habe als alle Bundesprogramme. Das kann man beklagen oder nicht. Sicherlich ist zumindest die Bundesagentur beengt, weil sie ihre Programme im Grunde nur über die Jobcenter steuern kann.

Wir können mit diesem Programm umsetzen, was nach unserem Wissen erfolgreich ist, nämlich Regionalität, Vernetzung und anderes. Wir können dieses Programm, weil wir es als Land auflegen, so steuern, dass man sich gebietskörperschaftsübergreifend für Projekte bewerben kann – Kommunen mit Unternehmen, mit Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen mehr. Damit wird die Kreativität angeregt. Damit wird Regionalität gewährleistet; und vor allen Dingen wird damit dem Vernetzungsgedanken Rechnung getragen.

Herr Staatsminister, ich darf an die Redezeit der Fraktionen erinnern.

Vielen Dank, noch zwei Sätze. – Deswegen müssen wir teilweise sehr harte Kriterien formulieren, weil wir nicht solche Kriterien haben wollen wie in den bisherigen Programmen, von deren Wirksamkeit wir nicht unbedingt überzeugt sind. Wir sagen: Ja, wenn ihr euch als Kommune, als Gebietskörperschaft, also übergreifend, bewerbt und beispielsweise kein Unternehmen dabei ist, dann wollen wir, dass ihr uns ein Unternehmen nennt, das einen Arbeitslosen, der bei euch ist, zumindest erst einmal zu 30 % sozialversicherungspflichtig anstellt, und dann schauen wir einmal, was wir in diesem Kontext mit Zuschüssen für euch tun können.

Da brauchen wir keine bundesgesetzlichen Änderungen, das können wir machen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dabei viel Kreativität auf den Weg gebracht wird, dass Zusammenarbeit auf den Weg gebracht wird und Men