Protocol of the Session on July 23, 2015

setz außer Kraft treten. Wir wollen, dass es weiterhin in Kraft bleibt, und zwar zum Erhalt unserer Fachhochschulen, damit sie weiterhin eine qualifizierte Ausbildung des Nachwuchses für die hessischen Verwaltungen durchführen können.

Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen erforderlich. Das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz muss dort entsprechend berücksichtigt werden.

Nach unserer Einschätzung ist der Gesetzentwurf konsensfähig. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, die Kommunalen Spitzenverbände usw. haben keine Bedenken geäußert. Die Landespersonalkommission hat dem Gesetzentwurf am 7. Juli 2015 zugestimmt. Ich würde mich freuen, wenn Sie den von uns vorgelegten Gesetzentwurf unterstützen würden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Angela Dorn und Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Staatsminister Beuth, danke. – Wir treten in die Debatte ein. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Ich erteile Herrn Heinz für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe für die erste Lesung einen fünfseitigen Redeentwurf vorbereitet. Ich werde mich darauf beschränken, in der zweiten Lesung hierzu zu sprechen, wenn es dann endlich zehn Minuten Redezeit gibt.

Im Ernst. Der Minister hat schon einiges vorgetragen. Das Gesetz würde Ende des Jahres außer Kraft treten, wenn wir seine Gültigkeit nicht verlängern würden. Das wollen wir selbstverständlich nicht.

Die Verlängerung der Gültigkeit des Verwaltungsfachhochschulgesetzes gibt mir Gelegenheit, noch zwei oder drei Bemerkungen zur wertvollen Arbeit dieser Institution zu machen. Sie wissen, dass es vor fünf Jahren einige Umgestaltungen und Neubenennungen gab. Es bleibt festzuhalten, dass die Verwaltungsfachhochschulen in Hessen eine ganz hervorragende Arbeit machen. Sie bilden unsere Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Dienst aus. Das ist hervorragendes Personal, das der Landesverwaltung zugutekommt.

Die Hochschule der Polizei bildet unsere Polizeianwärter aus. Darüber hinaus gibt es in den Verwaltungsfachhochschulen noch hervorragende Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung, damit sich Beamtinnen und Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes weiterentwickeln können.

Wir wollen diesen Fachhochschulen selbstverständlich ihre Rechtsgrundlage erhalten. Auf die redaktionellen Änderungen ist der Minister schon mit zwei oder drei Sätzen eingegangen. So, wie sie dem Gesetzentwurf zu entnehmen sind, sind sie alle unstreitig.

Vielleicht können wir uns das im Ausschuss gemeinsam ansehen, damit kein falscher Verdacht aufkommt, wie wir damit umgehen. Vielleicht ist es dann sogar möglich, in einem relativ zügigen Verfahren im Innenausschuss zu guten

Ergebnissen und zu einer guten Beschlussempfehlung für die zweite Lesung zu kommen.

(Günter Rudolph (SPD): Das machen wir vom Inhalt abhängig!)

Darauf freuen wir uns. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Heinz, danke. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Eckert zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie so viele, so könnten wir uns auch diese Gesetzeslesung im Hessischen Landtag ersparen, wenn es diese teilweise unsinnigen Befristungen nicht gäbe.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Allerdings!)

Denn statt bei einem solchen notwendigen Gesetzgebungsverfahren derartige Kleinkleckersdorf-Veränderungen durchzuführen, könnten wir uns einiges an Zeit ersparen.

(Beifall der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

An sich ist das Thema durchaus spannend. Die Fragen: „Wie bilden wir unsere Beamtinnen und Beamten für die Hessische Landesverwaltung aus? Was sind die Rahmenbedingungen? Wie organisieren wir das in dem betreffenden Fachhochschulbereich?“, sind ganz spannend. Was passiert, wenn man ein Problem mit der Umsetzung eines Gesetzes hat – die beiden sind jetzt nicht mehr hier –, das haben wir bei der Landesregierung gesehen, beim Umgang mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz, Stichwort: Biblis. Deswegen ist es notwendig, dass wir gut ausgebildete Beamtinnen und Beamte haben,

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

die im Zweifelsfall auch einmal der Regierung deutlich machen, dass sie an einer Stelle gegen Recht und Gesetz verstößt. Daher ist das äußerst wichtig.

Viel wichtiger als das, was im Gesetzentwurf steht, ist das, was eigentlich hätte darin stehen können. Denn in der Beamtenausbildung in Hessen gibt es da noch einiges zu richten.

Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes können – ich weiß, jetzt wird es technisch – gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 1 Hessische Laufbahnverordnung „zur Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung zugelassen werden, wenn sie … [unter anderem] ein für die Fachrichtung geeignetes Masterstudium oder ein gleichwertiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen“ haben. Für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst der Fachrichtung allgemeine Verwaltung ist entsprechend der Verordnung „der Abschluss des Masterstudiengangs Master of Public Management an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung erforderlich“. Aber – jetzt kommts –: Den gibts noch gar nicht.

Das, was ich brauche, um Aufstiegschancen für Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst zu organisieren, diese rechtlichen Voraussetzungen sind im Moment nicht gegeben. Wenn wir also etwas für die Fachhochschulausbildung der Beamtinnen und Beamten verän

dern wollten, dann wären das Debatten, die wir sicherlich noch einmal führen sollten: wie wir damit Aufstiegschancen organisieren können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich will hier gar nicht die Debatte führen – das können wir gerne im Ausschuss tun –, wie wir Aufstiegschancen organisieren. Durch die im Moment fehlende Möglichkeit der Anerkennung anderer Masterabschlüsse wegen des Fehlens dieses Referenzstudiengangs können wir in diesem Bereich sicherlich das eine oder andere deutlich verbessern. Denn da sind wir uns ja einig: Alles in allem steht die Landesverwaltung angesichts des demografischen Wandels jetzt vor einigen erheblichen personellen und organisatorischen Herausforderungen. Deswegen ist es ein Problem, wie wir zunehmend qualifizierten Nachwuchs, insbesondere aus den eigenen Reihen, auch so fördern und ihm Perspektiven bieten, dass er seinen Dienst im Land Hessen für das Land Hessen leisten kann, auch wenn wir in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft stehen.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Wir könnten nicht nur lange über die Aufstiegschancen von Beamtinnen und Beamten reden, wir könnten auch darüber reden, dass man das Wort „Wertschätzung“ gegenüber Beamtinnen und Beamten nicht nur in den Mund nimmt,

(Zuruf des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

also die Frage: Wie machen wir unseren Dienst für die Beamtinnen und Beamten attraktiv? Die Themen sind: 42Stunden-Woche, Nullrunde für hessische Beamtinnen und Beamte. All diese Themen könnte man hier mit diskutieren. Das verschieben wir in den Innenausschuss. Das werden wir sicherlich noch in anderen Fällen tun.

Ansonsten: Da dieser Gesetzentwurf so dünn ist, könnte man eigentlich noch ein bisschen mehr machen. Wir sind darauf sehr gespannt und werden das sicherlich heute Abend im Innenausschuss auch noch weiter beraten. – Herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. Günter Rudolph und Torsten War- necke (SPD))

Danke, Herr Eckert. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Frömmrich gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat den Gesetzentwurf eingebracht. Der Kollege Heinz hat das Notwendige dazu gesagt, auch für unsere Fraktion. Im Großen und Ganzen haben wir es hier mit redaktionellen Änderungen zu tun. Über die Änderungen, die wir hier vorgeschlagen haben,

(Tobias Eckert (SPD): Sie nicht!)

können wir hier relativ unstreitig diskutieren. Eine Anhörung ist unter Umständen dazu da, dass uns Dinge vorgetragen werden, die wir noch besser machen können. Das werden wir auch tun. Deswegen werden wir heute entweder eine Anhörung beschließen, oder wir werden darum bitten, dass wir die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt bekommen. Dann können wir das

relativ schnell abräumen. Das ist überschaubar. Daher freue ich mich auf die Anhörung und die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Herr Frömmrich. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Beer das Wort.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ursprünglich hatte ich nicht vor, mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden, da der vorgelegte Gesetzentwurf von überschaubarer Ambitionierung ist.

Allerdings muss ich auf den Kollegen Eckert reagieren. Sie haben es infrage gestellt, ob es sinnvoll ist, Gesetze überhaupt zu befristen.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das hat etwas damit zu tun, wie ernst man das Evaluationsverfahren nimmt.

(Zustimmung des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Tobias Eckert (SPD): Einverstanden!)

Deswegen interessiert uns – Herr Kollege Rudolph scheint zuzustimmen – schlicht, anhand der Unterlagen zur Regierungsanhörung zu sehen, wie ernst man das wirklich genommen hat. Denn das, was dabei herausgekommen ist, ist – wie gesagt – sehr überschaubar.

Das kann daran liegen, dass wir zuvor schlicht ein so gutes Gesetz gemacht haben. Sie haben eine, zwei Überlegungen, was Sie dazu noch einfügen wollen, und auch uns wird dazu sicherlich noch etwas einfallen. Aber zuerst möchte ich gerne die Unterlagen sehen.

Deswegen kann ich den Innenminister nur ermuntern, ähnlich proaktiv vorzugehen wie seine Kollegin Hinz. Wir Abgeordneten – jedenfalls ich, meine Fraktion – schätzen das grundsätzlich. Ich bin auch dafür bekannt, dass ich im Ausschuss meistens die Unterlagen zur Regierungsanhörung nachfrage. Manchmal kann man sich die Beratung damit verkürzen; im Wissenschaftsausschuss hatten wir gerade einen solchen Fall.

Wir werden uns das also schlicht genau ansehen: ob das nur eine Farce an Evaluation war oder etwas, was tatsächlich in die Tiefe ging. Dementsprechend werden wir dann den hier vorliegenden, sehr überschaubaren Gesetzentwurf beraten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Michael Bod- denberg (CDU) und Angela Dorn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))