Bei dieser Schweigepolitik wundert es nicht, dass in der Antwort der Landesregierung der weltweit größte Contractor, der milliardenschwere Konzern CSC, fehlt. Der hat seinen Deutschlandsitz in Wiesbaden, in Stützpunktnähe. Klar, das ist sehr praktisch. Laut einer älteren Anfrage von uns hat die Landesregierung mehrere Verträge auch mit CSC abgeschlossen.
Zurück zum Paralleluniversum, in dem unsere Landesregierung lebt. Gefragt nach den problematischen Geheimdiensttätigkeiten dieser Contractors und nach der behördlichen Kontrolle der Sicherheitsüberprüfungen sagt die Landesregierung bloß – Zitat auf Seite 11 –:
In Bezug auf die Gestellung der privilegierten Arbeitnehmer stellt sich die Tätigkeit der Unternehmen wie eine Arbeitnehmerüberlassung dar. …
Demzufolge ist für diese ausländische Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Zuständigkeit der Landesregierung nicht gegeben, …
Herr Minister, auf wundersame Art und Weise sind neun Fragen in Ihrer Antwort verschwunden. Sie tauchen gar nicht mehr auf. So etwas habe ich in diesem Landtag noch nicht erlebt. Ich habe zwar erlebt, dass man um Fragen herum geantwortet hat,
aber dass man die Fragen in der Antwort auf eine Große Anfrage nicht einmal wiederfindet, hat eine neue Qualität. – Herr Minister, ich habe Ihnen all das mitgebracht und übergebe es Ihnen gerne.
Als nächster Redner hat sich Kollege Holschuh von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeindienstskandale rund um das Thema „Sammeln von Daten“ sind leider mittlerweile fast ein fester Bestandteil der Berichterstattung in den täglichen Nachrichten geworden. Es wird immer deutlicher, wie umfassend und tiefgreifend die Möglichkeiten der Geheimdienste sind, Daten und Informationen in den Bereichen Verteidigung, Wirtschaftsspionage und auch aus dem privaten Umfeld zu speichern, auszuwerten und zu benutzen.
Durch die Veröffentlichungen des sogenannten Whistleblowers Edward Snowden wurde die Dimension der Auslandsspionage erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Ohne diese Veröffentlichungen würden wir bei Weitem nicht so oft und nicht so im Detail über die Angriffe auf unser Land reden, ganz einfach weil wir nicht den Hauch einer Ahnung von diesen Vorgängen hätten.
Die Spionageabwehr Deutschlands war vor diesen Enthüllungen deutlich außerhalb der Bündnispartner angelegt. Dass die Bedrohung durch Spionage gerade von ihnen kommt, ist besonders verwerflich.
Dennoch möchte ich auch deutlich machen: Die SPD teilt ausdrücklich nicht den unterschwelligen Tenor der Anfrage der LINKEN und die einseitige Haltung, die darin zum Ausdruck kommt. Das möchte ich hier für uns klarstellen.
Wir haben den USA unsere Freiheit und Sicherheit in Europa zu verdanken. Es ist für uns wichtig, das an dieser Stelle für die SPD noch einmal zu betonen. Gerade deshalb ist unter Freunden und Partnern ein klares Wort nötig und muss auch möglich sein. Spionage bei Freunden darf und muss Konsequenzen haben; diese können nicht aus Angst oder gar aus Duckmäusertum ausbleiben.
Was wir aktuell durch den Skandal rund um die Operation Eikonal erfahren, zeigt, dass Abhängigkeiten bestanden und wahrscheinlich noch bestehen, die von großer Bedeutung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sind. Als die Kanzlerin im Zusammenhang mit den neuen Medien von „Neuland“ sprach, wurde das im Netz ironisch und auch
sehr belustigt zur Kenntnis genommen. Aber dass sich hinter diesem Begriff die – vermeintliche – Ahnungslosigkeit des gesamten Kanzleramtes vereint, war den Menschen sicher nicht bewusst.
Da gab es das Versprechen der Amerikaner, sich auf deutschem Boden an deutsches Recht zu halten. Das können wir auch der aktuellen Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der LINKEN entnehmen.
Aber in einem Vermerk von 2005 stand – das wissen wir heute –, dass man dieses Versprechen aufgrund der technischen Unterlegenheit des BND gar nicht überprüfen kann. Zumindest bei verschlüsselten Verkehren könne der BND doch gar nicht beurteilen, was sich in den abgefangenen Daten befinde. Die volle Kontrolle durch den BND ist real nicht möglich, stand in dem Vermerk für das Kanzleramt.
Dass wir in Hessen besonders betroffen sind, haben wir in diesem Haus in den vergangenen Diskussionen zu diesem Thema immer wieder festgestellt. Der für das Abhören durch die Amerikaner wichtigste Telefon- und Datenknoten ist in Frankfurt; die Überwachung wurde mithilfe der deutschen Behörden seit mindestens 2004 organisiert.
Ein Filter namens Dafis sollte die Daten von deutschen Staatsbürgern herausfiltern; dieser funktionierte aber nie richtig, und man geht davon aus, dass höchstens 95 % aller grundrechtsgeschützten Daten herausgefiltert wurden. So war es in der Berichterstattung zu lesen. Jetzt könnte man zufrieden sein, weil wenigsten 95 % aller grundrechtsgeschützten Daten herausgefiltert wurden. Aber wir von der SPD sind der Meinung, das Grundgesetz braucht immer 100 %.
Auch der Dagger-Komplex in Darmstadt – ich will meinen Kollegen ausdrücklich davon ausnehmen; denn er zuckt zusammen, wenn wir von „Dagger“ reden, und er hat auch keine Komplexe –
taucht immer wieder im Zusammenhang mit den Spionagetätigkeiten in Hessen auf. Die Auskünfte dazu in der Antwort auf die Anfrage beziehen sich auf die dort stationierte 66th Military Intelligence Brigade. Bei einer Einheit, die sich „Militärspionagebrigade“ nennt, ist der Interpretationsspielraum dessen, was dort gemacht wird, sehr begrenzt.
Die Lethargie und vielleicht auch die Ohnmacht im Kanzleramt werden sicher noch in den nächsten Tagen Thema der Berichterstattung zur NSA sein. Wir können gespannt sein, wie der verantwortliche damalige Kanzleramtschef und heutige Innenminister Thomas de Maizière mit den Vorwürfen umgeht, dass spätestens seit 2008 Informationen zu den Vorgängen in der Zusammenarbeit von BND und NSA bekannt waren, die auch die deutsche Wirtschaft betraf, z. B. EADS und Eurocopter.
Die Vereinigten Staaten haben bei der Sammlung und Verwendung von Daten einen völlig anderen Blick auf Bürgerrechte als wir in Deutschland. Nicht alles, was an Sammlungen von Daten und deren Auswertung möglich ist, kann und darf auch umgesetzt werden. Was wir gerade mit der NSA erleben, ist eine Realität gewordene Allmachtsfantasie. Die Präventionsidee ist übermächtig geworden. Es steckt der Gedanke dahinter: Wir verhindern die Taten, be
vor sie mehr sind als Gedanken. – Wir müssen in Deutschland – und in Europa insgesamt – darauf reagieren und diesem Handeln Grenzen setzen.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Herr Prof. Ronellenfitsch, war bei der Beurteilung der Datenspionage deutlicher als die Landesregierung in der Beantwortung der Anfrage. Er hat als ersten Punkt in seinem letzten Datenschutzbericht, den wir vor Kurzem hier behandelt haben, gesagt:
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen muss aber jedenfalls davon ausgegangen werden, dass USamerikanische und britische Nachrichtendienste anlasslos massenhaft Telekommunikationsverkehre auch in Hessen überwacht haben. Es sollte sich von selbst verstehen, dass auch bei der TK-Überwachung befreundeter Dienste in Deutschland deutsches Recht nicht nur zu achten, sondern strikt zu beachten ist. In diesem Sinne habe ich mich mehrfach geäußert und für den Fall eklatanter Verstöße gegen deutsches Recht auf die Möglichkeit hingewiesen, bei meiner Kontrolle unterliegenden Datentransfers in die USA die Datenübermittlung nach Art. 3 Abs. 1 des sogenannten Safe Harbor-Abkommens auszusetzen.
In diesem Abkommen erklären sich die USA bereit, die Datenschutzregeln in Europa anzuerkennen, und werden im Gegenzug ebenfalls als sicheres Land eingestuft. Das ist ein enormer wirtschaftlicher Vorteil in den Beziehungen, und es ist eine gute Sanktionsmöglichkeit bei solchen Vergehen, wie sie vorgeworfen werden.
Der Datenschutz in den USA ist kaum rechtlich durch Gesetze oder vergleichbare Vorschriften geregelt. Die beiden globalen Schwergewichte Europa und USA verfolgen jeweils andere Strategien beim Thema Datenschutz. Auf europäischer Ebene – auch in Deutschland – regeln allgemeine Grundsätze und gleich mehrere Gesetze den Datenschutz übergreifend und für alle gleichermaßen. In den USA gibt es hingegen lediglich einen sektoralen Schutz, der bestimmte Gruppen anspricht.
Allgemein lässt sich sagen, dass in den USA kein dem europäischen und deutschen Datenschutz vergleichbares Niveau besteht. Auch aus diesem Grund brauchen wir Regeln, die beiderseits des Atlantiks gelten, und Sanktionen, wenn wir sie nicht beachten, auch und gerade unter Freunden.
Meine Damen und Herren, sicher kann man in diesem Zusammenhang auch über den künftigen Umgang mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sprechen. Nachdem der EuGH die alte Regelung gekippt hat, wurde, nach den Anschlägen von Paris, eine neue Debatte über die Notwendigkeit einer Regelung geführt.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat nun Leitlinien erarbeitet, die einen guten Kompromiss zwischen einer sicheren, dem Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienenden Gesetzgebung einerseits und einer den Ansprüchen an das EuGH-Urteil genügenden Gesetzgebung andererseits darstellen. Ich will darauf gar nicht näher eingehen; das dürfte Ihnen in den letzten Tagen bekannt geworden sein.
Es ist eben dieser kritische Umgang mit der Speicherung persönlicher Daten, der uns eklatant von der Auffassung der Mehrheit der Amerikaner, aber auch von der manch
anderer europäischer Staaten unterscheidet. Die Herausbildung einer Datenethik kann meines Erachtens nur erfolgen, wenn ein kritischer Diskussionsprozess die Verträglichkeit mit unseren Werten, Grundsätzen und Vorstellungen sicherstellt. Auch das muss unter befreundeten Staaten möglich und geboten sein.
Auch das Thema Cybersicherheit nimmt einen großen Raum in der Anfrage ein. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort diesbezüglich auf die Zusammenarbeit und die Erfahrungen von externen Fachkräften und beschreibt einen engen Erfahrungsaustausch mit Vertretern anderer mit Cybersicherheit beauftragter Behörden. Grundsätzlich – das haben wir auch beim letzten Tagesordnungspunkt gesehen – steigt die Internetkriminalität enorm an. Die Zahl der Fälle ist bis zum Jahr 2013 um 20 % gestiegen – so stark wie in keinem anderen Bereich.
Als SPD-Fraktion wollen wir die Zahlen für Hessen noch einmal aufgearbeitet haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir diesbezüglich einen umfangreichen Berichtsantrag auf den Weg gebracht haben.
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit einem breiten Spektrum von Themen rund um die Überwachung der Dienste, die damit betraut sind. Deshalb möchte ich auch den Verfassungsschutz in meiner Rede nicht außen vor lassen.
Die SPD-Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode mehrfach Gesetzentwürfe zur parlamentarischen Kontrolle eingebracht, die weiter gehend waren als die der Landesregierung. Unser letzter Entwurf sah beispielsweise die Unterstützung der Mitglieder durch Mitarbeiter vor.
Das Innenministerium hat im letzten Jahr bei einer Pressekonferenz erneut entsprechende Gesetzentwürfe vorgestellt. Das Verfahren war insofern verwunderlich, als die NSU-Expertenkommission, die derzeit für die Landesregierung an Empfehlungen zur Aufarbeitung des NSUKomplexes arbeitet, nicht in das Verfahren eingebunden wurde. Die Entwürfe haben den Landtag bis zum heutigen Tag nicht erreicht.