Protocol of the Session on April 28, 2015

Das sind persönliche Beiträge zum Zusammenwachsen Europas. Jeder kann etwas tun, auch wenn es nur darin besteht, die Sprache eines Nachbarn zu lernen.

Die dritte Säule unserer Gemeinschaft ist die Wirtschaft. Walther Rathenau, der bedeutende deutsche Außenminister, sagte 1922, also im Jahr seiner Ermordung, den geradezu prophetischen Satz:

Verschmilzt die Wirtschaft Europas zur Gemeinschaft, und das wird früher geschehen, als wir denken, so verschmilzt auch die Politik.

Die Wirtschaftsunion war lange Zeit die treibende Kraft der europäischen Einigung, weil sie sichtbaren, spürbaren und erlebbaren Nutzen bringt. Europa hat uns nicht nur Frieden, sondern vielen in der Welt auch unvorstellbaren Wohlstand gebracht.

Niemand profitiert vom gemeinsamen Markt so sehr wie wir in Deutschland, allen voran in Hessen. Über ein Drittel des deutschen Bruttoinlandsprodukts ist mit Exporten innerhalb Europas verbunden. So sind der gemeinsame Markt für Waren und Dienstleistungen, der freie Handel in Europa und der freie Personenverkehr mit unglaublich vielen Vorteilen für alle Beteiligten verbunden.

Europa hilft uns beim Reisen: Es gibt keine Schlagbäume, keine Grenzkontrollen und keine Umtauschkurse, sondern wir können in Paris frühstücken oder in Mailand einen Cappuccino trinken, wann immer uns danach ist.

Europa hilft Anbietern und Verbrauchern beim Ein- und Verkauf. Ein großer Markt mit vielen Anbietern und vielen Nachfragern schafft Wohlstand und verteilt Wohlstand. Gemeinsame Standards schaffen Effizienz. Europa schafft den Austausch zwischen Menschen und Kulturen. Europa bietet Vielfalt.

Europa fördert auch. Wir haben noch in dieser Woche die Gelegenheit, darüber zu sprechen, was Europa für die Förderung des ländlichen Raums in Hessen bedeutet. EFRE und LEADER sind hier die Stichwörter; für die hessische Landwirtschaft ist GAP das Stichwort, für die Forschung Horizon 2020 und für den Austausch in Schule und Hochschule ERASMUS.

Doch auch die Erfolgsgeschichte Wirtschaftsunion steht unter Druck. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist noch lange nicht ausgestanden. Portugal, Spanien und Irland haben unter großen Anstrengungen Reformen angepackt und können bereits Erfolge vorzeigen. Europa hat in der Krise bewiesen, dass es solidarisch ist. Die Bereitschaft war und ist groß, die Probleme gemeinsam anzupacken.

Doch Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die momentane politische Entwicklung in Griechenland ist besonders bedauernswert, weil wichtige Zeit verschwendet wird. Grie

chenland könnte bei der Überwindung seiner Schwierigkeiten schon viel weiter sein.

(Beifall bei der CDU – Willi van Ooyen (DIE LIN- KE): Wenn eine andere Regierung drangekommen wäre, oder?)

Wir brauchen mehr gemeinsame Wirtschaftspolitik und mehr gegenseitige Kontrolle in Finanzfragen. Wir brauchen den digitalen Binnenmarkt und damit verbundene Wirtschaftsimpulse. Wir brauchen die Energieunion, um unsere Energie effizienter und umweltfreundlicher bereitstellen zu können. Wir brauchen eine weitere Angleichung der Lebensbedingungen innerhalb der EU, und wir brauchen auch den freien Handel mit unseren Partnern jenseits des Atlantiks, die unsere Werte teilen. Das heißt, wir brauchen CETA und TTIP, natürlich unter den Bedingungen, die wir gemeinsam vereinbaren und durch die unsere Standards nicht abgesenkt werden.

Ich komme zum Schluss. Hessen liegt mitten in Deutschland, mitten in Europa. Wir haben ein großes Interesse am Gelingen der europäischen Integration. Deshalb engagiert sich unser Land in Brüssel vorbildlich. Staatsministerin Puttrich und Staatssekretär Weinmeister bringen unsere Vorstellungen und Interessen in den europäischen Dialog ein. Mit unseren Partnern in der Aquitaine, der Emilia-Romagna und der Wielkopolska erfüllen wir den europäischen Gedanken mit praktischem Leben. Für Frieden, für Freiheit und für Wohlstand: Dafür lohnt sich unser Einsatz.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Utter. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Regierungserklärung der Hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten entgegengenommen und besprochen worden.

Mit aufgerufen ist Tagesordnungspunkt 70, der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Massensterben an den europäischen Außengrenzen endlich stoppen – für eine humane Flüchtlingspolitik, Drucks. 19/1899, den ich hiermit zur Abstimmung stelle.

Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften – Drucks. 19/1852 –

Ich erteile Herrn Staatsminister Beuth zur Einbringung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften für die Hessische Landesregierung einbringen.

Wir haben ein seit dem Jahr 1976 geltendes Prinzip der Einheit der Verwaltungsverfahrensgesetze. Dem wollen wir mit diesem Gesetzentwurf entsprechend Rechnung tragen.

Diese Einheit der Verwaltungsverfahrensgesetze bedeutet, dass wir uns darauf verständigt haben, das Verwaltungsverfahren in Bund und Ländern einigermaßen im Gleichklang zu führen; es ist praktisch eine Synchronisation des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit dem des Bundes vorgesehen.

Ich will Ihnen nur drei Punkte im Besonderen vortragen. Wir verfolgen mit diesem Gesetz drei Anliegen. Das erste Anliegen besteht darin, dass wir die Ersetzung der Schriftform durch elektronische Verfahren in § 3a Abs. 2 Satz 4 des Entwurfs festschreiben wollen. Dies ist ein Punkt, der wohl unter dem Gesichtspunkt einer modernen Verwaltung und moderner Verwaltungsverfahren eine sicherlich wichtige Erweiterung unseres Verwaltungsverfahrensgesetzes darstellt und die elektronische Kommunikation betrifft. Dazu gehört im Grunde auch die Frage der öffentlichen Bekanntmachungen im Internet, die dort normiert wird, genauso, wie die elektronische Schriftform nunmehr vorgesehen ist.

Der zweite Punkt, den ich vortragen möchte, ist, dass wir eine frühe Bürgerbeteiligung, eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit mit diesem Verwaltungsverfahrensgesetz ermöglichen können und wollen. Wenn Sie sich erinnern: Anlass für diese Regelung war die Auseinandersetzung zu dem Projekt Stuttgart 21. Der Gesetzentwurf des Bundes, der damals auf den Weg gebracht worden ist, hat festgestellt, dass es ein wachsendes Interesse der Bürgerinnen und Bürger gibt, frühzeitig an entsprechenden Entscheidungen beteiligt zu sein. Dies wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen. Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren ermöglicht werden. Darauf wollen wir entsprechend auch bei den Vorhabenträgern mit diesem Gesetz hinwirken.

Der dritte Punkt betrifft mehrere eher kleinere Regelungen, die wir im Gesetzentwurf vorgelegt haben.

In der Regierungsanhörung haben wir Rückmeldung der kommunalen Seite erhalten, die unserem Gesetzentwurf im Wesentlichen Zustimmung zugerufen haben. Ich hoffe sehr, dass wir am Ende unseres parlamentarischen Verfahrens die Synchronisation zwischen Bund und Land Hessen im Bereich des Verwaltungsverfahrens wiederhergestellt haben werden. Insofern bitte ich, unseren Gesetzentwurf als eingebracht zu betrachten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke für die Einbringung, Herr Staatsminister. – Wir beginnen mit der Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als Erster hat sich Herr Bauer für die CDU-Fraktion gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute eingebrachte Gesetzentwurf zum Verwaltungsverfahrensgesetz behandelt eine Materie, die zumindest Außenstehenden etwas spröde erscheinen mag, aber trotz

allem einen wichtigen Regelungsinhalt hat, auf den ich kurz eingehen möchte.

In den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder werden durchaus wichtige Regelungen getroffen, etwa zur Legaldefinition des Verwaltungsaktes, aber auch wie Behörden ihr Ermessen auszuüben haben und welche Folgen Verfahrens- oder Formfehler haben. Darüber hinaus wird geregelt, wie Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind, und auch Fragen der öffentlich-rechtlichen Verträge werden hier geregelt. Es geht also durchaus um Dinge, die eine gewisse bescheidene Bedeutung haben.

Für die Bundesbehörden hat der Bund seine eigene Gesetzgebungskompetenz, und für Verwaltungsverfahren unserer hessischen Behörden einschließlich der Behörden von Kreisen und Gemeinden sowie der landesunmittelbaren Anstalten besitzt Hessen sein eigenes Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Dies gilt auch, wenn unsere Behörden Bundesrecht ausüben.

Im Interesse der Einheitlichkeit – der Minister hat es eben dargestellt – besteht die Vereinbarung, dass Bundes- und Landesgesetze hier weitestgehend übereinstimmen. Für gewöhnlich – und dies ist auch hier der Fall – werden Änderungen auf Bundesebene im Landesgesetz entsprechend nachvollzogen. So wurde es auch schon vor rund zehn Jahren an dieser Stelle gehalten, als wir Unterschiede zwischen Landes- und Bundesrecht bereinigt haben. Damals wurden z. B. die elektronische Signatur in das hessische Verfahrensrecht eingebaut und weitere Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Heute folgen wir den Änderungen, die im vergangenen Jahr der Bundesgesetzgeber vorgenommen hat. Auch diesmal wollen wir Anpassungen vornehmen, um die Einheitlichkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze entsprechend zu ermöglichen.

Konkret hat der Bundesgesetzgeber unter anderem Regelungen zur elektronischen Kommunikation erweitert, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Großvorhaben verbessert und auch Vorschriften bezüglich Planfeststellungsverfahren geändert. Meine Damen und Herren, ich mache es kurz: Dieser Gesetzentwurf regelt wichtige Dinge wie z. B. weitere Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Eröffnung der eigentlichen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, öffentliche Bekanntmachungen im Internet. Vereinigungen wie z. B. Umweltschutzverbände werden verfahrensrechtlich gleichgestellt, und in Fällen unwesentlicher Bedeutung werden künftig Plangenehmigungen statt Planfeststellungsbeschlüssen zugelassen.

Wir werden sicherlich noch ausführlich in den Ausschusssitzungen über dieses Thema beraten und ins Detail gehen. Ich denke, zur Einbringung eines solchen Gesetzes genügen diese ersten Äußerungen von meiner Seite. – Ich danke für die ungeteilte Aufmerksamkeit zu diesem wichtigen Thema.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Bauer. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Frömmrich zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dort weitermachen, wo der Kollege Bauer geendet hat. Der Innenminister hat bereits eine Grundsatzrede zu diesem Gesetzentwurf gehalten. Es geht um das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz. Das ist eine Vereinheitlichung auf Bundes- und Länderebene. Mittlerweile haben bereits zwölf Bundesländer sowie der Bund diese Regelung umgesetzt. Nun geht es darum, diese Angleichung auch in Hessen vorzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Es sind schon einige Stichworte genannt worden: E-Government, die Frage der elektronischen Ersetzung der Schriftform. Wir haben schon trefflich über die Frage elektronischer Signaturen diskutiert. Das hat sich nicht so ganz durchgesetzt, deswegen gilt es nun, zu schauen, ob es praktikablere Lösungen gibt. Es geht um die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung in großen Planungsverfahren, um die Bürgerbeteiligung, es geht darum, frühzeitig zu unterrichten, Gelegenheit zur Äußerung zu geben, es geht um Erörterungen mit der Öffentlichkeit bzw. darum, Öffentlichkeit herzustellen, es geht um die Ermöglichung öffentlicher Bekanntmachungen im Internet – dazu gibt es immer wieder Diskussionen. Aber im Prinzip sind dies die Regelungsbereiche, mit denen wir uns hier beschäftigen müssen.

Das ist relativ überschaubar. Der Innenminister hat gesagt, dass es dazu eine Regierungsanhörung gegeben hat. Die war auch relativ überschaubar. Es waren sehr wenige Rückmeldungen. Die wenigen Rückmeldungen, die es gegeben hat, sind dann eingeflossen.

Von daher glaube ich, dass wir ein schnelles und schlankes Gesetzgebungsverfahren machen können. Wir schlagen vor, dass wir auf eine umfangreiche Anhörung verzichten. Wir würden darum bitten, dass das Innenministerium uns die Anhörungsunterlagen aus der Regierungsanhörung zur Verfügung stellt. Dann könnten wir ein relativ schnelles Gesetzgebungsverfahren machen, wenn die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen das auch so sehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Herr Frömmrich. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Rudolph gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, Rechtsvorschriften sollen, wie seit 40 Jahren praktiziert, zwischen Bund und Ländern abgestimmt und vereinheitlicht werden. Da gibt es Dinge, die unproblematisch sind, dass man sich natürlich der neuen, elektronischen Medien bedient, etwa der Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform oder der geschaffenen Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das ist eher unproblematisch.

Auch eine frühere Öffentlichkeitsbeteiligung vor Eröffnung des eigentlichen Genehmigungs- und Planfeststel

lungsverfahrens soll ermöglicht werden. Das sehen möglicherweise nicht alle Beteiligten so, aber das ist wie im richtigen Leben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern besteht Handlungsbedarf, und zwar nicht nur deswegen, weil zwölf Bundesländer diese Regelung übernommen haben, sondern weil Hessen ein bisschen spät dran ist. Ein bisschen Wasser wollen wir schon in den Wein gießen. NRW hat es am 20.05.2014 beschlossen. Das Saarland hat das im Juli 2014 beschlossen. Es gibt außerdem Länder wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen, die keine Anpassung brauchen, weil sie eine dynamische Verweisung in ihren jeweiligen Landesgesetzen haben. Auch das wäre eine Überlegung wert, wenn es sich um unproblematische Dinge handelt.

Hessen ist hier ein bisschen spät, aber irgendwann müssen wir diese Regelung offensichtlich umsetzen. Ja, auf den ersten Blick, sage ich einmal, erscheinen die Änderungen eher unproblematisch, eher etwas für Feinschmecker im Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht.