Protocol of the Session on March 26, 2015

Natürlich steht das da. Das ist die Grundlage für die Verordnung. Herr Klee, das hat der Innenminister selbst ausgeführt.

Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende Ihrer Rede kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Nun sollen die Beamten die beschlossene Haushaltskürzung von 20 Millionen € jährlich durch ihre eigenen Beiträge bezahlen. Das lehnen wir entschieden ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Als Nächster hat Herr Abg. Frömmrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schaus, auch bei diesem Thema gilt der Satz: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. – Wenn Sie sich den Gesetzentwurf einmal anschauen würden – da brauchen Sie nichts hineinzuinterpretieren oder irgendwelche großen Dinge aufzubauen, das steht alles drin –, würden Sie feststellen, es steht ausdrücklich „Wahlleistungen“ drin. Was Sie also hier hineinzubringen versuchen, steht dort gar nicht.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wer hat das denn in den Gesetzentwurf hineingebracht?)

Herr Kollege Schaus, ich weiß, Sie werden immer nervös, wenn Sie auf dem falschen Fuß erwischt worden sind. Ich kann auch verstehen, dass Sie ärgerlich sind; denn damit ist Ihr Thema weg. Aber wenn Sie hier schon so groß auftreten, müssen Sie auch zuhören, wenn man versucht, es Ihnen zu erklären. Vielleicht verstehen Sie es dann. Herr Kollege Schaus, ich glaube es zwar nicht, aber ich versuche es wenigstens.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es gibt eine Koalitionsvereinbarung zwischen GRÜNEN und CDU. Sie können nachlesen, dass wir, um den Haushalt des Landes zu sanieren, einen Eingriff bei der Beihilfe vorsehen. Der Eingriff betrifft die Wahlleistungen. Da geht es um die Chefarztbehandlung und um die Unterbringung im Doppelzimmer. Diese Wahlleistung wollen wir streichen, nicht weil es uns Spaß macht, sondern weil wir einen Haushalt haben, den wir laut Verfassung bis 2019 ausgleichen müssen. Meine Damen und Herren, das ist der Hintergrund.

In den Gesprächen, die wir geführt haben, in den Anhörungen, die wir veranstaltet haben, und in persönlichen Unterredungen gab es den Hinweis – auch von Vertreterinnen und Vertretern der Beamten –: Warum ermöglicht ihr nicht, dass man diese Wahlleistungen mit einem Eigenanteil weiterhin bei der Beihilfe absichert? Aber – das Argument ist einleuchtend, man kann es nachvollziehen – insbesondere das Versichern dieser Wahlleistungen für ältere Beamtinnen und Beamte und auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kann teuer sein.

Deswegen haben wir uns überlegt, eine solche Regelung zu schaffen – die es im Übrigen nicht nur in Hessen gibt, sondern z. B. auch in Rheinland-Pfalz. Das Beispiel Rheinland-Pfalz haben wir zum Anlass genommen, diese Regelung aufzunehmen. Ich glaube, es ist eine im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Regelung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich höre hier immer die Reden, nach denen da, wo die Sozialdemokratie regiert, sozusagen die Vorstufe zum Himmel ist. Daher sage ich: Es ist nicht ganz verkehrt, eine Regelung zu schaffen, die in Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren angewandt wird.

Herr Kollege Schaus, im Übrigen ist das nicht handstreichartig erfolgt, wie Sie es hier glauben machen wollen – auch da ist es wieder so, dass, wer lesen kann, klar im Vorteil ist –, sondern wir ändern in Art. 5 des Gesetzentwurfs das Hessische Beamtengesetz. Da steht „Änderung des Hessischen Beamtengesetzes“, und diese Regelung ist eine Änderung des Hessischen Beamtengesetzes. Genau das machen wir nunmehr.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das muss man mit der Lupe suchen!)

Ich kann verstehen, dass Sie aufgeregt sind. Aber ich glaube, dass wir eine Lösung gefunden haben, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Beamtinnen und Beamten dient, die nun für einen kleinen Betrag diese Leistungen weiterhin versichern können, wenn sie wollen. Wenn DIE LINKE will, dass diese Leistungen wegfallen, müssen Sie es sagen. Wir glauben, dass wir es den Menschen anbieten können, sie für einen kleinen Betrag abzusichern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben hier verschiedene Regelungen getroffen. Der Kollege Bauer ist im Einzelnen darauf eingegangen. Wir haben das Wählbarkeitsalter geändert. Das betrifft z. B. das Höchstwählbarkeitsalter. Wir glauben weiterhin, dass die Wählerinnen und Wähler das am allerbesten entscheiden können.

Warum soll jemand, der volljährig ist, nicht auch in Hessen für ein Wahlamt kandidieren können? Jeder weiß, dass man mit 18 Jahren theoretisch Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland werden kann. Warum soll man als 18-Jähriger nicht die Möglichkeit haben, in Hessen für ein Wahlamt zu kandidieren? Das haben wir vorgesehen. Ich glaube, das ist eine gute Regelung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, den wir angegangen sind, betrifft die Änderung der beamtenrechtlichen Versorgung. Herr Kollege Schaus, es ist schon interessant, wie Sie hier argumentieren. Das, was wir gemacht haben, bedeutet nämlich, etwas abzuschaffen, was es ansonsten in Deutschland überhaupt nicht gibt: dass man unter Umständen, egal, wie alt man ist, nach einer Amtszeit von sechs Jahren in den Ruhestand gehen und ab dem Tag, an dem man ausscheidet, ungefähr 2.600 € kassieren kann.

Jetzt will ich Ihnen einmal ein Beispiel geben: Jemand, der mit 30 Jahren Bürgermeister geworden ist und nach sechs Jahren, also mit 36 Jahren, aus dem Amt ausscheidet, bekommt ab dem Tag, an dem er ausscheidet, diese Summe. Das schaffen wir ab. Der Verteidiger der Regelung, der sich für ihre Beibehaltung ausspricht, ist der Kollege Schaus von der Linkspartei. Meine Damen und Herren, das ist geradezu absurd.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir machen das aber moderat, weil wir wissen, dass die Arbeit, die Bürgermeister, Landräte und hauptamtliche Beigeordnete leisten, sehr anspruchsvoll und sehr zeitintensiv ist. Sie fordert die Menschen, die diese Arbeit machen, ganz. Sie fordert auch die Familien.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Von daher wollen wir eine Regelung schaffen, die das respektiert, aber die Betreffenden nicht in Armut gehen lässt, sondern ihnen eine angemessene Versorgung verschafft. Im Übrigen gibt es da, wo Sie regieren, nämlich in Brandenburg und in Thüringen, ähnliche Regelungen. Herr Kollege Schaus, auch da kann ich sagen: erwischt.

Herr Kollege, Sie müssen jetzt wirklich zum Ende kommen.

Wir haben einen guten Gesetzentwurf gemacht. Den legen wir Ihnen jetzt in dritter Lesung vor. Ich hoffe, dass er dann auch ins Gesetzblatt kommt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Das Wort hat der Abg. Hahn, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir uns heute in dritter Lesung mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzen, möchte ich darauf verzichten, noch einmal all das zu wiederholen, was in der ersten und in der zweiten Lesung für die Freien Demokraten bereits vom Kollegen Greilich und von mir vorgetragen wurde.

Wir sind damit einverstanden – das ist die Zusammenfassung in einem Satz –, dass die Altersgrenzen in der HGO und in der HKO geändert werden. Wir legen es in die Hände der Bürgerinnen und Bürger, zu entscheiden, ob sie einen 18-Jährigen oder eine 75-Jährige zu ihrem Oberbürgermeister bzw. zu ihrer Oberbürgermeisterin wählen. Wir legen es natürlich auch in die Hände der kommunalen Vertreter, dies bei den indirekt zu wählenden Bürgermeistern, Stadträten usw. so zu machen.

Wir hätten uns bei der Altersversorgung der kommunalen Wahlbeamten auch ein anderes Modell vorstellen können. Als Freie Demokraten präferieren wir bestimmt schon seit einem Jahrzehnt für uns Landtagsabgeordnete eine andere Art der Altersversorgung, als es bei den Versorgungsleistungen für Mitglieder des Hessischen Landtags derzeit der Fall ist. Wir möchten nämlich eine private Altersversorgung einführen anstelle einer staatlichen, die dem Pensi

onsrecht doch sehr ähnlich ist. Wir haben uns aber bei den Landtagsabgeordneten damit nicht durchsetzen können. Wir können nachvollziehen, dass bei den kommunalen Wahlbeamten wenigstens eine Art Angleichung vorgenommen werden soll.

Also: Die kommunalen Änderungen werden im Großen und Ganzen von den Freien Demokraten in diesem Hause unterstützt. Ich habe bereits am Dienstag gesagt, dass wir uns deshalb bei diesem Themenbereich der Stimme enthalten werden. Ich kann es nicht nachvollziehen, wir haben heute aber zwei Beispiele erlebt: einmal den stellvertretenden Ministerpräsidenten, der eine Antragstellung der Sozialdemokraten mit etwas – um es höflich auszudrücken – unorthodoxen Worten beschreibt, genauso wie den Herrn Kollegen Innenminister mit seiner ganz offensichtlich durch eine Fehlinformation herausgekommenen belehrenden Art; ich habe das Gefühl, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und von den GRÜNEN, dass Sie sich von der Landesregierung an dem Nasenring ganz schön durch diesen Landtag leiten lassen. Sie machen das, was die Landesregierung will.

(Beifall bei der FDP)

Ich halte das für falsch. Da ich in den letzten 20, 25 Jahren in diesem Hause in verschiedenen Rollen – fünf Jahre lang, wie Sie wissen, als stellvertretender Ministerpräsident – gesprochen habe und weiß, was Interessenlage von Landesregierungen und Interessenlage von Landesvorsitzenden ist: Dass man einen derartigen Paradigmenwechsel vornimmt – da wird nicht nur die Versorgung bei den Chefärzten geändert, wie das Kollege Frömmrich eben gesagt hat, sondern das ist die Auswirkung davon –, ist neu.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Der Paradigmenwechsel ist, dass wir nunmehr eine Kombination mit Versicherungsmöglichkeiten ins Beihilferecht schreiben. Das gab es bisher in Hessen nicht. Das ist etwas vollkommen Neues.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Ich glaube, es ist hier auch unstreitig. Wir hatten bisher ein klares reines Beihilferecht ohne irgendwelche anderen Verbindungen. Jetzt haben wir nur noch ein unechtes Beihilferecht. Vielleicht ist das etwas Ähnliches wie unsere unechte Magistratsverfassung. – Das war jetzt ein Scherz für diejenigen, die sich juristisch damit beschäftigen.

Wenn man einen solchen Paradigmenwechsel macht, muss man als Parlamentsmitglied doch Manns und Frau genug sein, sich damit zu beschäftigen. Damit muss man sich zuerst einmal auseinandersetzen – ohne innerhalb von drei Wochen von der Landesregierung einen Vorwurf zu bekommen, mit der Begründung: Wir müssen aber das Kommunalgesetz schnell durchbringen.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Das ist richtig. Das Kommunalgesetz muss jetzt durch. Peter Beuth hat vollkommen richtig am Dienstag gesagt, das hat etwas mit der Planbarkeit der nächsten Kommunalwahl zu tun. Das muss jetzt durch. Aber das andere muss jetzt nicht durch. Das andere kann jetzt in aller Ruhe noch einmal erörtert werden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Sehr verehrter Herr Staatsminister Beuth, was mich wirklich irritiert hat – das ist jetzt eine sehr diplomatische Aussage –, ist Ihre Bemerkung am Dienstag. Ich übersetze das in meine etwas flapsige Sprache: „Resche se sisch mal net so uff, Sie Parlamentarier, es passiert ja noch nix; es wird ja eh bei der Verordnung erst mal überprüft, was gemacht wird oder nicht.“ Ich glaube, ich habe es zwar flapsig aber einigermaßen richtig übersetzt. – Das kann doch wohl nicht wahr sein. Das heißt doch, dass die Kollegen der Regierungsfraktionen ihre Verantwortung schlicht und ergreifend hier an die Garderobe hängen und der Landesregierung übergeben.

(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Ab- geordneten der SPD)

Mit Verordnungen haben wir als Parlamentsmitglieder – und das ist auch gut so – nun einmal nichts zu tun. Warum Sie das machen, ist mir ein Rätsel. Warum Sie das Parlament so vorführen, warum Sie Ihre eigenen Kollegen in den Regierungsfraktionen zwingen, so etwas zu machen, ist mir, ist den Freien Demokraten ein Rätsel. Wir werden weiter beobachten, wie Sie mit dem Parlament umgehen. Heute war kein guter Tag für das Verhältnis der Landesregierung zur ersten Gewalt. Das trennen wir aber von der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Das Wichtigste für uns ist, dass die kommunalrechtlichen Vorschriften jetzt in irgendeiner Weise geklärt werden. Da wir sie nicht so schlecht finden, sind wir nicht – wie eine Opposition sonst – dagegen, sondern enthalten uns der Stimme. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als Nächster hat der Abg. Günter Rudolph für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.