Deutschland gewährt Verfolgten durch das Asylverfahren Schutz. Auch Hessen kommt hier seiner humanitären Verpflichtung nach. Eine Aufnahme von Flüchtlingen darf aber zunächst nicht im Zusammenhang von Zuwanderung diskutiert werden.
Damit wollten wir als Kommission von Anfang an klarmachen, dass es um humanitäre Fragen geht, denen gegenüber Nützlichkeitserwägungen zurückzustehen haben. Im vorge
Ebenso offensichtlich kann man Teilen dieser Koalition die kleinste Verbesserung, den kleinsten Fitzel mehr Menschlichkeit nur zumuten, wenn er von ganz anderen Tönen begleitet wird. Lieber Herr Kollege Wagner, ich frage Sie, aber auch die Kollegen von der CDU: Wie soll man den letzten Punkt Ihres Entschließungsantrags anders verstehen denn als eine Verbeugung vor dem Irmer-Flügel der CDUFraktion? Inhaltlich steht in dem nichts anderes als: Wir geben ein bisschen mehr Bleiberecht, wenn es für uns nützlich ist, aber im Übrigen können wir auch anders, und wenn jemand nicht passt, dann wird er eben abgeschoben. – Das ist der Kern, das ist der Sinn des letzten Satzes Ihres Antrags.
Was soll der Satz sonst bedeuten? Man muss uns doch nicht darüber belehren, dass die Rechtslage auch in Hessen gilt und dass sie bisweilen eben Abschiebungen vorsieht.
Doch, ich habe Herrn Wagner sehr gut zugehört, und ich habe darauf gewartet, dass er über den konkret vorliegenden Antrag spricht.
Nein, es gehört nicht notwendigerweise zu diesem Teil der Debatte, und das wissen Sie auch, Herr Kollege Schork. Ich bleibe dabei: Dieser Absatz ist eine Grußadresse an einen bestimmten Flügel in der hessischen CDU.
Unter dem Strich bleibt, dass hier ein kleiner Schritt gegangen werden soll, von dem auch wir hoffen, dass er gegangen wird. Wir hoffen und erwarten, dass sich das Land Hessen der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz anschließt, und wir erwarten von allen Bundesländern und auch von den Bundestagsfraktionen – wir werden das Unsere dafür tun –, dass das dann auch zu einer gesetzlichen Regelung wird – im Interesse der Menschen, um die es hier geht.
Es wird in dem Zusammenhang aber überdeutlich, dass unser Land endlich eine umfassende Neuregelung des Zuwanderungsrechts braucht. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass die SPD-Bundestagsfraktion hier einen Vorstoß gemacht hat, und es ist wichtig und richtig, dass diese Debatte auch in der CDU stattfindet. Ich hoffe, dass diese Debatte zu einem guten Ende geführt wird.
Erstens. Es muss die unzähligen Regelungen, die es gerade in den Bereichen Zuwanderung, Aufenthalt, Bleiberecht, Ausbildungs- und Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsbeendigung und Einbürgerung gibt – Sie alle haben gelesen, dass es über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt, die über mehrere Gesetze verstreut sind –, deutlich vereinfachen und klarer, transparenter und menschenfreundlicher strukturieren. Am Ende muss es für mehr Menschen einen gesicherten dauerhaften Aufenthalt geben. Das gilt vor allem für die Menschen, die bereits hier leben.
Zweitens. Es muss neben dem Asylrecht, das natürlich erhalten bleiben muss, einen klar strukturierten humanitären Aufenthaltstitel für die vielen Bürgerkriegsflüchtlinge und für die vielen Menschen, die vor Naturkatastrophen und vor Elend flüchten, geben. Dieser Titel muss auch denen offenstehen, die wir derzeit mit viel Mühe und mit großem bürokratischem Aufwand über besondere, meist eng begrenzte und mit vielen Beschwernissen verbundene Kontingente aufnehmen. Das würde übrigens auch die Asylverfahren entlasten, die derzeit von vielen Menschen als letztes Mittel genutzt werden, um überhaupt einen Fuß auf halbwegs sicheren Boden setzen zu können, wenn sie diesen Boden denn erreichen.
Drittens. Es muss eine klare Regelung für arbeitsmarktorientierte Zuwanderung geben. Auch hierzu hat sich die Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ geäußert. In ihrem einvernehmlich beschlossenen Bericht heißt es auf Seite 73:
Ein Zuwanderungskonzept für den Arbeitsmarkt, angelehnt an die Einwanderungspolitik anderer erfolgreicher Einwanderungsländer, wie etwa Kanada, ist auch für die Bundesrepublik sinnvoll. Allerdings muss dies an die spezifische Situation der Bundesrepublik angepasst und durch nachfrageorientierte Elemente ergänzt werden.
Es wäre interessant, zu erfahren, was die CDU im Besonderen, aber auch die anderen Fraktionen dieses Hauses zu dieser Handlungsempfehlung vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über Zuwanderung sagen.
Viertens. Ein Zuwanderungsgesetz muss in eine Verständigung auf europäischer Ebene eingebettet werden, und es muss durch ein Gesamtkonzept des Landes für die vielen Fragen unterlegt werden, die sich im Zusammenhang mit der Aufnahme, der Unterbringung und der Integration von Flüchtlingen stellen.
Auch dafür gibt es erste Schritte, aber es müssen noch eine Menge weiterer Schritte folgen, und die Zeit hierfür drängt.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wagner, Sie haben Ausführungen im Hinblick auf die Situation in afrikanischen Ländern gemacht, aber auch im Hinblick auf andere Länder in der Welt, in denen sehr schwierige Situationen herrschen, in denen es Bürgerkriege, Vertreibung, religiöse Verfolgung, Mord, Folter und viele andere schlimme Dinge gibt.
An dieser Stelle kann ich Ihnen nur beipflichten und sagen: Es ist erschütternd, was außerhalb Europas und auf der anderen Seite des Mittelmeers stattfindet. Ich glaube, es macht jeden betroffen, wenn er das sieht, und es ist auch jedem klar, dass die Menschen, die derzeit aus den angesprochenen Regionen zu uns kommen, über viele Jahre bei uns bleiben werden, weil sich die Situation in diesen Ländern nicht kurzfristig positiv verändern wird. Das ist jedem klar.
Das ist eine andere Situation als in den Neunzigerjahren, als man davon ausgehen konnte, dass viele Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind, in absehbarer Zeit in ihre Heimatländer zurückkehren können. Das erfordert ein neues Denken, und das erfordert von uns allen einen anderen Umgang mit der Situation der Flüchtlinge, gerade mittelfristig. Das ist aber Zukunftsmusik; denn schon beim bloßen Handling der einfachsten Situationen, vor denen wir stehen, ist kaum beschreibbar, in welcher Art auf vielen staatlichen Ebenen Versäumnisse stattfinden.
Herr Wagner, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten zu diesen Themen auch einmal etwas Konkretes gesagt: zu dem Thema, wie ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Bundesländer im Stich lässt – hier die Mitarbeiter, die in den Unterkünften in Gießen für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig sind –, zu der von der Bundesregierung zu verantwortenden Situation, in der die Bundespolizei 150 Stellen abzieht und sagt: „Seht zu, wie ihr klarkommt“, und zu der Situation, bei der sich der Bund aus der Finanzierung herauszieht, bei der der Bundesinnenminister, wenn konstruktive Vorschläge zur Ausbildung gemacht werden, sofort erklärt, das halte er für ausgeschlossen.
Diese Situation, die wir in Berlin beim Bundesfinanzminister und beim Bundesinnenminister vorfinden, zeigt, dass bei wichtigen Mitgliedern der Bundesregierung kein bisschen Problembewusstsein für die schwierige Situation der Flüchtlinge, der Kommunen und Bürger vor Ort, aber auch des einen oder anderen Bundeslands, das als Schnittstelle dazwischen eingeklemmt ist, vorherrscht.
Wenn ich die Dinge nicht benenne, kann ich auch nicht fordern, dass sie verbessert werden. Es ist gut, dass ein nationaler Flüchtlingsgipfel stattgefunden hat. Das Resultat ist aber kaum nennenswert, nämlich Ankündigungen, die bis heute nicht umgesetzt sind, und Bundesgeld, das kein Bundesgeld ist. Was ist das Geld, das wir in Berlin versprochen bekommen haben? Das ist Geld, das das Land Hessen zurückzahlen muss oder das den Kommunen gehört. Es ist kein Bundesgeld, sondern es ist eine Liquiditätsunterstützung. Was macht das Land Hessen? Es vereinnahmt dies erst einmal, wie andere Bundesländer auch. Schließlich stehen sie unter dem hohen finanziellen Druck,
Aber ich muss auch nach Hessen schauen. Herr Wagner, Sie haben hier vorgetragen, Sie finden toll, dass es bald eine Gesundheitskarte geben könnte. Sie haben einen Antrag eingebracht, in dem Sie begrüßen, dass die Landesregierung die Dinge prüft. Ich glaube, sehr viel geringeren Anspruch kann man gar nicht an eine Landesregierung haben. Es gibt Bundesländer, wie Hamburg, die diese Karte eingeführt und uns deutlich gemacht haben, dass sie unglaublich viele Verwaltungskosten eingespart haben und es nicht zu Mehrkosten gekommen ist. Das wurde gemeinsam mit der AOK auf Landesebene durchgeführt. Sie kennen die Beispiele, und Sie kennen die Umstände.
Was ist es, das Sie hier unterstützen? Es ist so gut wie nichts. Kollege Wagner, ich will auch – da kommt dann noch viel mehr – zur Beschulung Ausführungen machen. Sie können einen blauen Zettel nehmen und hierher kommen; ich denke, wir gehen mit dem Thema sowieso in eine zweite Runde. Zum ganzen Thema Schule, der Frage der Beschulung vor allem der minderjährigen Flüchtlinge und der Frage, was mit den jungen Menschen passiert, die aus der Schulpflicht herausfallen, sagen Sie nichts. Seit Monaten bekommen wir erklärt, dass es hier eine Lösung gibt. Sie haben aber nichts zur Lösung selbst gesagt. Sind es 21 Jahre, sind es 25 Jahre? Dazu kam kein Ton. Sie haben auch kein Datum genannt, wann diese Lösung kommt. In Hessen könnte das längst umgesetzt sein. Hier passiert nichts. Das ist einfach traurig. Darum kann ich nur sagen: Tun Sie endlich auch in Hessen Ihre Arbeit.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Sie stellen sich hierhin – ich weiß nicht, ob Sie mit den Sozialpolitikern gesprochen haben – und sagen: Asylbewerber können nach drei Monaten Arbeit aufnehmen. Das ist eine tolle Situation, die die Bundesregierung ermöglicht hat. – Lieber Herr Wagner, ich gehe davon aus, Sie wissen es besser. Zwölf Monate lang gilt die Vorrangprüfung. Das bedeutet, wenn ein Arbeitgeber jemanden einstellen möchte, muss er zum Arbeitsamt gehen und eine Vorrangprüfung beantragen. Wer macht das? Wenn es jemand macht, muss eine bürokratische Behörde prüfen, ob es innerhalb der ganzen EU jemanden gibt, der diese Stelle besetzen kann. De facto führt das dazu, dass ein Asylbewerber genau wie bisher ein Jahr lang keine Arbeit aufnehmen kann.
Das sind die Fakten. Wenn Sie die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge ernst nehmen, sollten Sie diese nicht verschleiern, sondern als Problem benennen, damit es aus der Welt geschafft werden kann.
Als Sie hier vorne gestanden und darüber gesprochen haben, wie junge Menschen die Ausbildung aufnehmen und womöglich hier beenden sollen und dann versuchen sollen, hier einen Job zu bekommen, hat mich am meisten erschüttert, wie Sie sich diesem Thema genähert haben.
Liest man Ihren Antrag genau, stellt man fest, dass in dem Antrag alles im Konjunktiv formuliert ist. Wenn man die politische Entwicklung betrachtet hat, kann man sehen, dass die Bundesregierung – zumindest der Bundesinnenminister – von Ihren Vorschlägen nicht sehr angetan ist. Wovon reden Sie? Sie reden davon, dass junge Menschen, die zu uns kommen und auf der Flucht sind, eine Ausbildung beginnen und dem Arbeitsmarkt hier zur Verfügung stehen sollen.
Das zu ermöglichen ist eine klassische Aufgabe für ein Zuwanderungsgesetz. Was jeder weiß und wogegen sich hier – ich denke, das ist im Bundestag genauso – nur eine Fraktion leider mit Händen und Füßen wehrt, nämlich die Union: Wir brauchen in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz.