Das ist in der Tat der Fall. Da braucht man nicht den Kopf zu schütteln. Das ist das, was im Vordergrund steht. Die Frage ist, aus welchem Topf wir letztlich den Aufkauf machen sollen und ob das nicht etwas ist, was letztlich von der Honorarverteilung weggeht. Solange die Kassenärztlichen Vereinigungen den Weg weitergehen, den sie selbst beschritten haben, Regelleistungsvolumen zur Grundlage ihrer Honorierung zu nehmen, werden sie immer an einer solchen Stelle, wo sie verpflichtet sind, Geld in die Hand zu nehmen, um Versorgungsstrukturen zu verbessern, rufen. Dann finden sie den einen oder anderen Unterstützer, der dies zum Gegenstand von politischen Debatten macht.
Ich sage sehr deutlich: Man sollte sich den Gesetzestext ganz genau anschauen. Wenn die Arztseite einigermaßen geschlossen ist, wird es nie zu einem Aufkauf von Arztsitzen kommen können, weil es paritätisch besetzte Gremien gibt, die darüber entscheiden. Jeder Familienangehörige ist ausgenommen, wenn ein Arztsitz übernommen wird, in die Situation zu kommen, dass der Zulassungsausschuss das nicht vergibt. Jeder angestellte Arzt hat kein Problem, den Arztsitz zu übernehmen, weil er von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen ist.
Es geht schlicht und einfach ausschließlich um die Fälle in überversorgten Gebieten, in denen kein Nachfolger existiert. Bevor dieser Arztsitz frei auf dem Markt veräußert wird, kann die Kassenärztliche Vereinigung aufkaufen und verlegen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Versorgung in unserem Land leisten.
Aber es ist an dieser Stelle so, dass man das letztlich zum Gegenstand machen muss. Das heißt, bei MVZ, bei Familienangehörigen und bei Praxispartnern des Praxisinhabers findet diese Regelung überhaupt keine Einschränkung.
Der zweite Punkt: Anschlag auf die freie Arztwahl aufgrund von Terminservicestellen. Ich sage noch einmal: Die Patienten können frei wählen, ob sie sich kurzfristig einen Termin über die Servicestelle vermitteln lassen oder auf einen Termin beim Arzt ihrer Wahl warten. Natürlich ist das Arzt-Patienten-Verhältnis im Wesentlichen von Ver
Ich sage Ihnen auch: Bei dem Arzt, bei dem ich in Behandlung bin, warte ich eigentlich auch keine drei oder vier Monate auf einen Termin. Das ist doch relativ einfach und Praxis. Trotzdem kann kurzfristig die Abklärung einer Untersuchung stattfinden. Das wissen wir doch alle. Es gibt gewisse Facharztsparten, bei denen es ausgesprochen schwierig ist.
Bei einem kollektiven Ausflug des Hessischen Landtags vertritt sich einer den Fuß und geht zum Unfallchirurgen. Der sagt: Eigentlich müssten wir einmal ein MRT machen und nachschauen, ob da irgendetwas gebrochen ist. – Der Termin beim Radiologen dauert drei oder vier Monate; ich finde, das geht nicht.
Dann ist es gut, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, über Terminservicestellen, wenn ein solcher Fall eingetreten ist, Sorge dafür zu tragen, dass man innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt hat. Aber die freie Arztwahl ist damit nicht außen vor, wenn ich darauf warten will.
Herr Kaufmann, nein. Das ist nicht allein die Fragestellung des Krankenhauses. Da sind wir in einer großen Situation, die uns so viel beschwert. Insbesondere deshalb, weil genau solche Fälle eintreten – das ist doch das, was uns letztendlich interessiert –, dass man sehr lange auf einen eventuellen Termin warten müsste, gehen die Leute ins Krankenhaus, mit der Konsequenz, dass die Defizite in den Krankenhäusern steigen, weil die Vorhaltung, die dort betrieben wird, nicht durch Einnahmen daraus refinanziert wird.
Das ist nämlich nicht Aufgabe der Krankenhäuser. Ansonsten werden wir zu einer Vermischung von stationär und ambulant kommen, die wir nicht tragen können. Deswegen sage ich: Ja, eine solche Möglichkeit und ein Angebot für Patienten ist notwendig und ausgesprochen wichtig.
Gleichzeitig sind, wenn ich über eine Gleichstellung reden muss, an dieser Stelle die Zusammenhänge von ländlichem Raum, von Arbeitszeitregelung, Angestelltenregelungen natürlich wichtig. Alles, was Herr Spies hier gesagt hat, unterstütze ich an dieser Stelle. Ich hätte nur erwartet, dass er dies bei der Diskussion über den ärztlichen Bereitschaftsdienst genauso gesagt hätte. Da hat er es nämlich nicht gesagt. Da hat er gerade eine gegenteilige Auffassung vertreten.
Insofern muss er schon wissen, ob er die Stärkung des ländlichen Raums im Vordergrund hat oder nicht. Insofern ist, wenn ich darüber rede, die Frage der Arbeitszeit, flexibler Arbeitszeit, geregelter Arbeitszeit, auch und im Wesentlichen davon abhängig, ob ich Nachtdienst ohne Ende schieben muss, ob ich ärztlichen Bereitschaftsdienst ohne Ende haben muss oder ob ich eine Regelung habe, mit der ich das auch entzerre.
Dass dabei die hessische Kassenärztliche Vereinigung vielleicht ein bisschen holzschnittartig oder etwas mehr mit dem Rasenmäher über alle gegangen ist, darüber lassen wir ja diskutieren. Aber dass das Ziel, die Stärkung der freien Arbeitszeitgestaltung, an dieser Stelle im Vordergrund gestanden hat, da bin ich mit Ihnen durchaus einer Meinung.
Ich sage nur: In der Umsetzung hätte man vielleicht das eine oder andere etwas diplomatischer machen können. Aber Diplomatie war noch nie die Stärke der Verantwortlichen in der Kassenärztlichen Vereinigung. Ich glaube, an dieser Stelle gibt es auch keinen Widerspruch innerhalb des gesamten Hessischen Landtags.
Insofern bin ich der festen Überzeugung, dass wir mit dem Gesetz, das durchaus eine Verbesserung erfahren kann, wenn die Anregungen des Bundesrates berücksichtigt werden, aber schon einen entscheidenden Schritt tun können, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, und zweitens eines der wesentlichen Standbeine – dieser Satz sei mir noch gestattet – auch mit in den Vordergrund bringen. Die Gesundheitswirtschaft in Hessen ist tatsächlich ein Wirtschaftsfaktor par excellence.
Er sichert Arbeitsplätze. Er schafft Wertschöpfung. Es sind Arbeitsplätze, die nicht verlagert werden können. Wenn wir heute in Hessen allein im stationären Bereich mehr Arbeitsplätze haben als Google und Yahoo weltweit, erkennt man, welches Potenzial das hat. Wenn man sieht, dass die Zahl der Arbeitsplätze im stationären Bereich höher ist als die Zahl der gesamten Arbeitsplätze in der Automobilindustrie, dann weiß man, was das letztendlich für eine wirtschaftliche Potenz hat.
In Hessen sind wir gerade mit unserer Initiative Gesundheitswirtschaft Hessen, mit dem Pakt für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Leistungserbringern, Kostenerbringern und Verantwortlichen auf der Landesebene auf einem guten Weg. Darin sind wir für alle Länder vorbildlich. Das wird durch das VSG eher gestärkt als geschwächt.
Danke, Herr Minister Grüttner. – Damit ist die Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Gesundheitsstandort Hessen, Drucks. 19/945 zu Drucks. 19/545, besprochen.
Mit aufgerufen ist der Antrag der Fraktion der FDP betreffend geplantes Versorgungsstärkungsgesetz gefährdet eine verlässliche Gesundheitsversorgung der hessischen Bevölkerung, Drucks. 19/1626. – Herr Rock.
Die antragstellende Fraktion stellt den Antrag zur sofortigen Abstimmung. Damit rufe ich diesen Antrag, Drucks. 19/1626, zur Abstimmung auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Frakti
Meine Damen und Herren, eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Blockupy in Frankfurt willkommen heißen, Drucks. 19/1678. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 51 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, nach Tagesordnungspunkt 44, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden.
Außerdem eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften, Drucks. 19/1679. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 52 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 11 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Unterstützung der strengeren Vorschriften für Verbraucherhinweise auf EnergyDrink-Produkten, Drucks. 19/1680. Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 53 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 13 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften – Drucks. 19/461 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften – Drucks. 19/1679 –
Für die antragstellende Fraktion hat sich Herr Lenders zu Wort gemeldet. Verabredete Redezeit sind fünf Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion um das Adoptionsrecht für Homosexuelle stand in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Tagesordnung der deutschen Politik, sei es im Bundestag oder auch hier im Hessischen Landtag. Insofern kann man auch dem Punkt 1 des nachgeschobenen Antrags durchaus etwas abgewinnen.
In der Diskussion ging es immer ausschließlich um das Kindeswohl, dass es immer eine Einzelfallbetrachtung ist. Ganz klar ist auch, das Kindeswohl ist nicht davon abhängig, ob es ein heterosexuelles Paar oder ein homosexuelles Paar ist, das bereit ist, mit seiner Liebe und seiner Verantwortung Kinder aufzuziehen.
Meine Damen und Herren, es geht ganz konkret darum, ob wir bereit sind, die formaljuristischen Hürden, die es immer noch gibt, beim Adoptionsrecht abzubauen, ob wir zu einer echten Gleichstellung kommen können.
Zum anderen geht es darum, ob wir bei einem großen Schritt zur Gleichberechtigung und zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, die das Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnt hat, weil das Grundgesetz das verlange, ein Stückchen weiterkommen. Am Ende geht es auch darum, ob gleichgeschlechtliche Lebenspaare in der Gesellschaft und in der Normalität endlich ankommen dürfen oder ob sie weiterhin diskriminiert werden.
Bereits seit 2005 können Lebenspartner die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren. Das ist die sogenannte Stiefkindadoption. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 19. Februar 2013 die Nichtzulassung der sogenannten Sukzessivadoption aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat damit klargemacht, dass das alte Adoptionsrecht nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wir haben das schon so oft erlebt. Die Bundesregierung schickt sich jetzt nicht etwa an, das volle Adoptionsrecht umzusetzen, also dass beide Partner oder beide Partnerinnen sofort ein Kind adoptieren können. Das wäre durchaus möglich. Nein, man beschränkt sich allein darauf, nur das, was vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, in geltendes Recht umzusetzen.
Irgendwann könnten fast alle europäischen Staaten an Deutschland vorbeigezogen sein, was die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften angeht, bei Eheschließungen, aber auch bei der Adoption nicht leiblicher Kinder. Und allzu lang wird es vielleicht nicht mehr dauern, bis Deutschland hier merkwürdig anachronistisch anmutet.
Ich denke, wir sollten uns als Hessischer Landtag klar für eine volle Gleichstellung aussprechen. Denn hier sind andere europäische Länder wie Dänemark, Schweden, Großbritannien, Frankreich oder auch ein sehr katholisch geprägtes Land wie Spanien schon längst weiter.