Protocol of the Session on March 4, 2015

tatsächlich umfangreich darum, wie wir im Land intervenieren können. Ich glaube, dass CDU und GRÜNE auch ganz gut aufgestellt sind.

Spannend ist aber doch, was die FDP einerseits für ein Szenario an die Wand geworfen hat, um andererseits, wenn man sich mit der Materie beschäftigt, doch bloß erstaunt zur Kenntnis nehmen zu können, dass nur die Hälfte davon eigentlich richtig ist.

Natürlich gibt es positive Ansätze. Lassen Sie mich eines sagen: Bisher haben sich auf Bundesebene in der Regel CDU und FDP hartnäckig geweigert, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, dass es unter Umständen überhaupt zu einer Unterversorgung oder zu Wartezeiten kommen kann. Hier sei immer wieder Jens Spahn zitiert. Er hat als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU immer wieder gesagt, es sei eine reine, pure Neiddebatte. Ich finde es gut, dass die Bundesregierung auch zur Kenntnis nimmt, dass es Wartezeiten gibt und wir dagegen anarbeiten müssen. Das ist ein freudiges Ergebnis.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen, dass wir ein großes Problem haben. Viele Menschen draußen im Land haben das Gefühl bzw. empfinden eine Lebensrealität mit langen Wartezeiten bei Fachärzten. Das korrespondiert überhaupt nicht mit den Meldungen, es gebe eine unglaubliche Überversorgung. Da setzt auch unser Kritikpunkt an: Wir müssen dringend an die Bedarfsplanung heran; denn wir können nur dann gesichert von einer Überversorgung sprechen, wenn die Bedarfsplanung so gründlich, unabhängig und wissenschaftlich durchgeführt wurde, dass wir tatsächlich zu dem Ergebnis kommen. Wenn da zum Teil Daten aus dem Jahr 1991 verwendet werden, um dann zu sagen, wir hätten jetzt, über 20 Jahre später, eine Überversorgung in einigen Bereichen, finden wir dies dringendst überarbeitungsbedürftig, bevor wir wirklich gesichert von Überversorgung sprechen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens ist schon jetzt klar – das möchte ich noch einmal definitiv für die GRÜNEN im Land wie auch im Bund klarstellen –, dass im Bereich der Psychotherapeuten ein Abbau von Praxen völlig falsch wäre. Hier spiegeln die zugrunde liegenden Zahlen nicht den wirklichen Bedarf wider. Noch einmal: Wenn man sich vergegenwärtigt, wie es damals nach der Wende zuging und dass es in der damaligen DDR viel weniger Praxen für Psychotherapie gab, darf man auf keinen Fall die damaligen Zahlen zugrunde legen. Das wäre in der Tat ein Debakel für die psychotherapeutischen Plätze auch in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen ist es richtig, sich dieser Frage anzunehmen. Ich glaube auch, dass der Aufkauf – wenn es denn dazu kommt, dass man die Überversorgung feststellt – eine richtige Möglichkeit sein kann. Das heißt noch lange nicht, dass dieser aufgekaufte Platz auch tatsächlich auf das Land zieht, das ist eine andere Frage. Wird der Anreiz hoch genug sein, tatsächlich im ländlichen Raum eine Praxis zu eröffnen? Das ist eine Frage des demografischen Wandels, und auch die damit einhergehenden Fragen – ob es dort genug Kinderbetreuung oder kulturelle Angebote gibt, ob der Lebenspartner einen Arbeitsplatz findet oder die Mobilität sichergestellt ist, und vieles andere mehr – sind das Kernproblem, warum immer weniger Menschen aufs Land zie

hen: weil immer weniger Patienten dort wohnen und dann auch immer weniger Ärzte dorthin ziehen.

Dieses Problem müssen wir im Zuge des demografischen Wandels gezielt angehen, dann wird auch sicherlich eine Möglichkeit für die Schaffung von Anreizen bestehen, damit wieder mehr Ärzte aufs Land gehen. Das Pferd aber nur von hinten aufzuzäumen, wäre aus unserer Sicht falsch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine verlässliche Gesundheitsversorgung und der Zugang aller zu guten Gesundheitsleistungen zentrale Ziele einer guten Gesundheitspolitik sein müssen. Das ist überhaupt keine Frage.

Wenn man aber die Bedarfsplanung angeht, muss es auch klar sein, dass man nicht zu kurz springen darf. Es genügt nicht nur, zu schauen, wie viele Menschen dort leben, und es genügt auch nicht, das zu dividieren und mit einer Arztzahl zu multiplizieren. Vielmehr geht es darum, auch eine stärker sektorenübergreifende Planung anzugehen.

Ich will das einmal beschreiben: „Vorausschauend“ heißt für uns, dass ambulante und stationäre Kapazitäten zusammen betrachtet werden, dass auch demografische Gegebenheiten und auch Geschlechts- und Altersverteilung stärker abgebildet werden. Auch einzelne Fachgruppen müssen viel differenzierter geplant werden – etwa konservativ oder operativ tätige Augenärzte sind da ein Unterschied. Oder auch andere Spezialisierung bei Internisten, von Kardiologen angefangen bis hin zu anderen Fachrichtungen.

Dies alles muss deutlich differenzierter betrachtet werden, bevor man tatsächlich sagen kann, dass dort eine Überversorgung vorhanden ist. Das ist eine vorausschauende Bedarfsplanung, und die gibt es auch im neuen Gesetz nicht. Diese Kritik müssen sich SPD und CDU auf Bundesebene auf jeden Fall anhören, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich finde, diese moderne Bedarfsplanung ist überfällig. Aber es ist auch überfällig, die Frage anzugehen, warum es denn so lange Wartezeiten gibt. Eine ehrliche Antwort ist doch: Wartezeiten gibt es nicht für alle. Wartezeiten gibt es vor allem für die gesetzlich Krankenversicherten, unerträglich lange. Wenn Sie sich Meinungsumfragen von den privat Versicherten ansehen, werden Sie kaum von Problemen mit Wartezeiten lesen. Deswegen geht es bei der Frage der Wartezeiten auch darum, wie wir endlich eine wirkliche Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten schaffen.

Ich würde gerne auch bei der SPD – auch etwas lauter – einmal die Diskussion über die Frage hören, wie wir zu einer Bürgerversicherung kommen, die tatsächlich eine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten gewährleistet. Wir brauchen eine Bürgerversicherung in Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Auch diese Frage wird nicht angegangen. Ich habe bereits gesagt, dass mehrere Studien bzw. Untersuchungen gezeigt haben, dass die Wartezeiten für kassenärztliche Patienten 16 bis 24 Tage länger sind als für Privatpatienten. Ich finde, das ist kein guter Zustand. Herr Rentsch, Sie sagen, es

sei völliger Zwang und es würde die freie Arztwahl aufheben – das finde ich völlig überzogen, und das sage ich als auf Bundesebene Oppositioneller. Das ist völlige Panikmache. Wenn ich einmal nicht adäquat schnell einen Facharzt finde und diese Servicestelle anrufe und darum bitte, mir zu helfen, mir einen anderen Facharzt zuzuweisen, dann ist das ein gutes freiwilliges Angebot. Wir GRÜNE müssen uns da nicht verkämpfen. Aber dass deswegen die freie Arztwahl aufgehoben würde: Meine Güte, geht es auch eine Nummer kleiner, liebe Kollegen und Kollegin von der FDP?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Rock (FDP): Nein!)

Sie müssen Ihren Lobbyverbänden doch nicht über jedes Stöckchen springen, das man Ihnen hinhält.

Ein Letztes. Ja, wir sind auch der Meinung, dass diese umfangreichen Änderungen, die die Bundesregierung plant, tatsächlich zustimmungspflichtig sind. Da geben wir Ihnen von der FDP recht. Wir wollen, dass die Länder daran beteiligt werden. An dieser Stelle will ich aber auch noch einmal sagen: Ein herzliches Kompliment an den Gesundheitsminister von Hessen. Er war an der Spitze aller 16 Bundesländer – 16 : 0 lautete das Abstimmungsergebnis –, die über 100 Änderungsanträge zum ersten Entwurf dieses Gesetzes eingereicht haben. Man kann dem Gesundheitsminister von Hessen nicht vorwerfen, dass er mit dem Entwurf des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zufrieden war. Er hat viele gute Änderungsvorschläge gemacht, und diese guten Ansätze wollen wir auch loben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Danke, Herr Boddenberg.

Ich komme zu meinem Fazit. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der Bedarfsplanung zu kurz springt und dass er die Wartezeiten und die Frage der Bürgerversicherung nicht entscheidend und grundlegend genug angeht. Aber er bietet gute Anreize bei der Frage des anzugehenden Aufkaufs bei Überkapazitäten, beim Innovationsfonds, und ich glaube, dass er viele gute Initiativen angeht. Nicht alles ist richtig. Aber zum FDP-Antrag, wie er hier vorliegt, mit seiner totalen Panik: Lieber Kollege Rentsch, lieber Kollege Rock, was Sie da betreiben, ist unterirdisch, das kann ich nicht verstehen, es ist auch nicht sachgerecht. Es ist einfach nur schlecht. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Bocklet. – Für die Landesregierung hat sich Herr Staatsminister Grüttner gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob es die Debatte zur gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen gewesen ist oder ob es diese Debatte ist – den Hessischen Landtag eint doch eines: die Sorge oder auch die Beschreibung der Aufgabe, dass es für die Zukunft in unserem Land notwendig ist, dass eine sichere und auf hoher Qualität basierende gesundheitliche Versorgung für alle Hessinnen und Hessen vorhanden ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle muss überlegt werden, welche Instrumente an welchen Stellen eingesetzt werden können, um genau dieses Ziel zu erreichen.

In der Tat muss oder darf ich mich ja nicht erst seit Kurzem, sondern schon seit relativ langer Zeit in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen mit diesen Fragen auseinandersetzen – in den letzten Jahren sicherlich auch mehr gestaltend als fragend, aber immer unter dem Gesichtspunkt eines Tatbestandes, der mich umtreibt.

Das sage ich ganz bewusst auch aus meiner Situation und meiner Einstellung heraus, dass ich unter dem Gesichtspunkt eines Staatswesens liebend gern Rahmenbedingungen setze, innerhalb derer sich auf der Grundlage der Entwicklung von Kräften Besseres gegen Schlechteres durchsetzt und man auf diesem Wege zu einer Versorgungssituation kommt, die über einen wettbewerblichen Mechanismus möglicherweise zu einer guten Qualität führt.

Aber genauso stelle ich seit 20 Jahren fest, dass das im Gesundheitswesen auf der Grundlage von vorherrschenden Partikularinteressen nicht möglich ist. Mir tut es schon ein bisschen weh, dass wir, wenn wir über die gesundheitliche Situation und das Gesundheitswesen reden, häufig über einen Bereich reden, der relativ stark planwirtschaftlich organisiert ist.

Selbst die Versuche, vieles von dem, was an Strukturveränderungen notwendig ist, in die Selbstverwaltung zu delegieren – an dieser Stelle ist das Stichwort Gemeinsamer Bundesausschuss zu nennen: mit Vertretern der Ärzteschaft, mit Vertretern der Krankenversicherungen, mit Patientenvertretern und ohne Vertreter der Länder –, sind einer der entscheidenden Punkte, bei denen man fragen muss: Können die ihren Aufgaben gerecht werden im Hinblick auf die Sicherstellung einer gesundheitlichen Versorgung?

An der Stelle müssen wir konstatieren: Es gibt ein hohes Maß an Fachwissen, aber leider sind wir durch die Strukturen, die geschaffen worden sind, auch durch die Delegation von Verantwortlichkeiten weg von der politischen Ebene in den Bereich der Selbstverwaltungskörperschaften, in manchen Bereichen mit Instrumenten konfrontiert, die eher dafür sorgen, dass man sich paralysiert, keine Fortschritte erzielt und deswegen die gesundheitliche Versorgung eher infrage zu stellen ist.

(Beifall der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Deswegen werden wir auch an dieser Stelle nicht umhinkommen, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die wiederum im Sinne von Rahmensetzung zu verstehen sind, innerhalb derer die Selbstverwaltungskörperschaften versuchen sollen oder es auch ermöglicht bekommen, die gesundheitliche Versorgung in unserem Land sicherzustellen. Dazu gehört das Versorgungsstärkungsgesetz.

Wie der Name schon aussagt: Es ist schlicht und einfach ein Gesetz, das letztendlich – an dieser Stelle müssen wir uns alle wiederfinden – einen Weg eröffnen muss, durch den quer über das Land, unabhängig davon, ob es ländlich oder städtisch strukturierte Gebiete sind, unabhängig davon, ob es etwas wohlhabendere oder etwas weniger wohlhabende Stadtviertel sind, eine ambulante Versorgung sichergestellt ist, die die Erreichbarkeit für Patientinnen und

Patienten ermöglicht, und dies auf einem hohen medizinischen Niveau.

An der Stelle setzt das VSG an. Es ist sicherlich ein Gesetz, das man intensiv diskutieren muss. Herr Bocklet hat es eben gesagt: Die Ländergemeinschaft hat sich sehr intensiv mit diesem Gesetz auseinandergesetzt. Sie hat eine ganze Fülle von Änderungsbeiträgen an die Bundesregierung geliefert unter dem Gesichtspunkt: Überlegt doch, ob das der richtige Weg ist, wohl wissend, dass dieses Gesetz – auch wenn man noch so interpretationsfähig ist, das kriegen wir an dieser Stelle nicht hin – keine Zustimmungspflicht hat, weil natürlich alle Bundesgesetze in die Lebensgestaltung von Menschen in Hessen, in Bayern und in Baden-Württemberg eingreifen, aber trotzdem nicht jedes Gesetz zustimmungspflichtig ist. Das Vehikel der Hochschulambulanzen muss man mit Vorsicht betrachten, wenn man daraus eine Zustimmungspflicht ableiten will; denn damit schneiden wir uns möglicherweise ins eigene Fleisch. Aber darauf komme ich gleich noch zurück.

Deswegen muss man eine inhaltliche Auseinandersetzung führen und fragen: Wo sind die Hauptknackpunkte? Jetzt gehe ich gar nicht darauf ein, ob in den Verwaltungsräten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung auch noch Verwaltungsratsvertreter sein können, die den Krankenkassen angehören, oder auf den Innovationsfonds, bei dem ich der Überzeugung bin, dass er einen wichtigen Ansatz für Versorgungsforschung leisten kann, wobei die Länder bisher keine Mitsprachemöglichkeit haben, wohl aber die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Patientenvertreter mit Sitz und Stimme vertreten sind, dass also die Versorgungsfragen, die letztendlich die Länder betreffen, ohne Zustimmung und ohne Mitwirkung der Länder vonstattengehen sollen. Das sind Punkte, bei denen das Gesetz nachgebessert gehört. Das haben wir auch deutlich gegenüber dem Bund geäußert.

Aber es konzentriert sich auf die Fragestellung – das finde ich schade, weil es populistisch aufgegriffen wird –: Es fallen Arztsitze weg.

Das ist dann auch Gegenstand des Antrags der FDP gewesen. Der nimmt natürlich ausschließlich eine Kampagne der Kassenärztlichen Vereinigungen auf, wobei die Systematik überhaupt nicht neu ist. Auf der Grundlage von Bedarfsrichtlinie und Bedarfsplanung sind heute schon die Kassen in der Verantwortung, für die Regionen ihres Einzugsgebietes Bedarfe in Form von Über- und Unterversorgung festzustellen.

Ich erinnere an die Situation im Jahre 2011, als in diesem Landtag, auch vonseiten der heute antragstellenden Fraktion, sehr deutlich begrüßt worden ist, dass durch das Versorgungsstrukturgesetz die Bedarfsplanung verfeinert worden ist und in Hessen insbesondere bei der allgemeinmedizinischen Bedarfsplanung aus 26 Bedarfsgebieten 65 geworden sind, weil man besser steuern kann.

Jetzt haben wir eine bessere Steuerung, und wir ergänzen durch ein solches Gesetzesvorhaben, wie es das momentan auf der Bundesebene gibt, für diejenigen, die für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung verantwortlich sind, nämlich die Kassenärztlichen Vereinigungen, ihren Instrumentenkasten zur Umsetzung des ermittelten Bedarfs im Sinne von Über- und Unterversorgung.

Das können sie beispielsweise durch die Verlagerung von Arztsitzen oder den Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Gebieten oder durch Anreizbildung tun, um Arzt

sitze aus überversorgten Gebieten in unterversorgte Gebiete zu verlegen, genau das, was wir heute Vormittag im Bereich der Kinderärzte diskutiert haben. Das heißt, dass man durch Ansiedlungsförderung zu einer besseren, weil gleichmäßigeren Versorgung in unserem Land kommen kann. Genau diese Instrumente gibt man den Kassenärztlichen Vereinigungen an die Hand, erinnert sie an ihre Verantwortlichkeit. Aber was machen sie? Sie ducken sich weg, weil sie diese Verantwortung nicht übernehmen wollen, weil sie auf die Honorare schielen und nicht auf die Sicherstellung der Versorgung.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))