Wie war das früher? Wenn jüngere Ärztinnen und Ärzte in ihrer Weiterbildungszeit eine Stelle bekamen, dann war das eine Stelle im Krankenhaus. Das hieß: 60 Stunden die Woche Dienst und Rufbereitschaft. Wenn sie eine Stelle in einer Praxis bekamen, bedeutete das eine Arbeitsbelastung in gleicher Höhe. Auch heute noch ist es nur sehr schwer möglich, im Betrieb einer Einzelpraxis zu nennenswerten zeitlichen Handhabbarkeiten zu kommen.
Was war das Ergebnis? In unserer Generation – Herr Dr. Bartelt wird es bestätigen – wurde eine ganze Reihe von Ärztinnen und Ärzten ausgebildet, die anschließend nie in diesem Beruf gearbeitet haben, weil das nämlich mit einer
Familie vollkommen unvereinbar war. Dieses Problem wird endlich gelöst. Das ist ein ganz wichtiger Schritt zu einer besseren Versorgung, auch in den ländlichen Räumen, weil wir die Arbeitsbedingungen denen anpassen, die da arbeiten sollen. Auch deshalb ist das Versorgungsstrukturgesetz ein wichtiger Fortschritt – sicher noch nicht das Ende des Weges, aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Sie haben sich eben sehr ausführlich darüber ausgelassen, dass die Über- und Unterversorgung durch dieses Gesetz unzureichend geregelt werde. Dazu ist Folgendes zu sagen. Die Selbstverwaltung hat seit 1996, also seit dem letzten Jahrtausend, den Auftrag, sich mit der Frage adäquater Bemessungszahlen, also der Frage zu beschäftigen: Wie viel Arzt braucht der Mensch? Reicht es, zu sagen: „so viel Arzt, wie man 1991 pro Kopf hatte“? Oder sollte man das differenzierter betrachten? Sich dieser Frage zuzuwenden, hat die Selbstverwaltung seit 20 Jahren verweigert. Auch mit dem Versorgungsstrukturgesetz von 2011 ist das faktisch nicht gelungen. Jedenfalls hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss dieser Frage überhaupt nicht zugewandt und auch nicht versucht, vernünftige soziodemografische Daten heranzuziehen – außer der Frage, wie alt die Leute sind –, um zu entscheiden, wie die Versorgung mit Ärzten gestaltet werden muss. Daran hängt doch das Problem. Ehrlich gesagt, dieses Problem kann für die Selbstverwaltung auch nicht gelöst werden.
Natürlich wäre es hilfreich, wenn wir eine vernünftige Gesundheitsberichterstattung hätten. Leider gibt es auch in dieser Beziehung aber keinerlei Ambitionen, auch nicht auf der Landesebene. Ich brauche mir nur anzuschauen, was im Hessischen Gesundheitspakt 2.0 steht. Da heißt es, es soll ein Gesundheitsreport erstellt werden. Darin soll stehen, wie viele Ärzte es in Hessen gibt. Das zu wissen ist zwar sehr hilfreich, aber die relevanten soziodemografischen Planungsdaten werden auch hier nicht erfasst. Das würde auch nicht viel nützen, weil sich die KV nach diesen Daten bislang ja nicht richten darf. An der Stelle besteht also auf beiden Ebenen erheblicher Handlungs- und Verbesserungsbedarf.
Darüber hinaus bekommt die Kassenärztliche Vereinigung eine ganze Reihe weiterer Instrumente, nämlich den Strukturfonds und den Innovationsfonds, um einen Beitrag dazu leisten zu können, die Versorgung in den ländlichen Räumen zu verbessern. Dieses Gesetz ermöglicht also eine ganze Reihe wichtiger, wenn auch nicht vollständiger Schritte, um den Herausforderungen an die ärztliche Versorgung – insbesondere in den heute oder zukünftig unterversorgten Bereichen – zu entsprechen und sich der Verantwortung für eine öffentliche Aufgabe, die Gesundheitsversorgung, wieder zu stellen. Deshalb glaube ich, dass wir an dieser Stelle sehr gut beraten sind, dem Antrag der FDP-Fraktion auf gar keinen Fall zuzustimmen.
Erlauben Sie in der zusammengeführten Debatte noch zwei Bemerkungen zu der Großen Anfrage und zu der Antwort darauf. Ohne Zweifel verdient die Landesregierung herzlichen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Die Zahlensammlung ist allemal eindrucksvoll, auch wenn die Zusammenstellung der Zahlen über den Istzustand der ärztlichen und der weiteren medizinischen Versorgung sicherlich nicht ausreichend ist.
Was leider völlig fehlt – ich muss das leider jedes Mal betonen, vielleicht versteht es irgendwann einmal einer –, ist ein adäquater Umgang mit dem Thema gesundheitliche Prävention. Zu Ihrer Entlastung muss man sagen: Das Gesetz, das Herr Gröhe vorgelegt hat, ist mindestens genauso schlimm. Auch da besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, was ein Präventionsgesetz auf Bundesebene angeht.
Herr Staatsminister, aber auch in Hessen passiert an dieser Stelle nichts. Bei allem Respekt: Depression und Übergewicht als „Lifestyleerkrankungen“ abzutun, für die soziodemografischen Bedingungen, die zu Burnout und zu Depression führen, und für die sogenannten Zivilisationskrankheiten – die in diesem Lande überwiegend Armutskrankheiten sind – den Begriff Lifestyle nach dem Motto zu verwenden, das seien quasi Vergnügungserkrankungen, wird den Tatsachen nicht gerecht. Ich weiß zwar, dass Sie hier einen Anglizismus für Wohlstands- und Zivilisationskrankheiten übernommen haben, aber die Konnotation des Wortes Lifestyle stellt im Deutschen doch ganz andere begriffliche Zusammenhänge her.
Wenn es eine wirklich dringende Herausforderung an die Gesundheitspolitik des Landes gibt – jenseits dessen, über das wir schon so oft gestritten haben, wie die Frage, ob man mehr oder weniger Krankenhäuser planen muss und wie man die Aufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung wahrnimmt –, dann ist das doch die Vermeidung von Krankheiten. Die Vermeidung von Krankheiten muss vor allen Dingen der Bekämpfung des unerträglichen Zustandes dienen, dass in diesem Lande arme Menschen mehr als zehn Jahre kürzer leben als reiche Menschen. Herr Staatsminister, ein bisschen mehr Initiative in dieser Frage würden wir uns schon wünschen. Das ist kein Lifestyleproblem, sondern eine soziale Ungerechtigkeit in diesem Lande, die ihresgleichen sucht. Wenn Sie hier einmal ein bisschen Initiative zeigen würden, wären Sie unserer vollen Unterstützung und Begeisterung gewiss.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Florian Rentsch, lieber Kollege Spies, eigentlich bräuchte ich etwas mehr Redezeit, um das eine oder andere klarzustellen. Ich versuche aber, es einmal komprimiert darzustellen.
Eine gute ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Raum muss gesichert bzw. wiederhergestellt werden. Die Landesregierung ist hierbei auf einem erfolgreichen Weg. Bedarfsgerechte Planung durch Verkleinerung der Zulassungsbezirke und Fortsetzung und Erweiterung des Paktes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sind Ergebnisse dieser erfolgreichen hessischen Landespolitik.
Der Entwurf eines Versorgungsstärkungsgesetzes des Bundes, über den derzeit beraten wird, kann eine wichtige Grundlage werden, Zugang zur qualifizierten Medizin, unabhängig vom Wohnort, zu sichern. Wir werden landesseitig entsprechende Anregungen zu dem Gesetzentwurf geben.
Wir beraten heute über einen Antrag, der etwas unreflektiert eine Kampagne der Kassenärztlichen Vereinigung übernimmt. Ich will es freundlich ausdrücken, denn auch Florian Rentsch war sehr freundlich. Wir diskutieren über zwei Aspekte:
Erstens. In Gebieten mit kassenärztlicher Überversorgung muss beim Ausscheiden des Praxisinhabers geprüft werden, ob eine Wiederbesetzung nötig ist.
Zweitens. Patienten, die innerhalb von vier Wochen keinen Facharzttermin erhalten, können sich an eine Servicestelle der KV wenden, die einen Termin vermitteln muss. Dieser Aspekt löste eine sehr emotionale Reaktion der KV aus, die auch viel an Information enthielt. Das bedarf einer Richtigstellung. Insofern bin ich für die Diskussion sehr dankbar.
Auch wollen wir wieder in eine sachliche Gesprächsatmosphäre mit der KV eintreten; denn regionale Mangelversorgung kann nur mit der KV behoben werden.
Zuerst gehe ich auf das Rückkaufsrecht eines Kassenarztsitzes durch die KV ein. Ausgangspunkt ist eine insgesamt ausreichende Zahl von Kassenärzten in Deutschland. Sie stieg in den letzten fünf Jahren von 120.000 auf 123.000. Die finanzielle Ausstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen stieg im selben Zeitraum von 26,4 auf 31,4 Milliarden € jährlich. Die kassenärztliche Versorgung ist aber massiv fehlverteilt, besonders zulasten des ländlichen Raums. Das ist das eigentliche Problem. Wenn wir den bedarfsgerechten Versorgungsgrad mit Hausärzten mit 100 beziffern, haben wir bei 67 Planungsbezirken in Hessen sieben Bezirke mit einem Versorgungsgrad von unter 95 und 15 Bezirke mit einem Versorgungsgrad von über 120.
Bei Fachärzten ist das noch deutlicher. Bei Dermatologen – Entschuldigung, dass ich hier meine ehemalige Tätigkeit erwähne – schwankt der Versorgungsgrad zwischen 64 in Hersfeld-Rotenburg und 185 im Hochtaunuskreis. Angesichts dessen muss doch jedem klar werden, dass eine Steuerung vorgenommen werden muss. Eine Auflösung eines Sitzes im überversorgten Gebiet muss unter bestimmten Bedingungen möglich sein.
Nun wollen wir ganz sachlich diskutieren. Was sieht der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle vor? Nach gültiger Gesetzeslage soll der Zulassungsausschuss prüfen, ob bei Ausscheiden eines Arztes eine Wiederbesetzung nötig ist. Die Prüfung selbst befürwortete offensichtlich auch der damals verantwortliche Bundesgesundheitsminister Bahr, FDP. Die Prüfung führte seit Juli 2013 bundesweit nur ein einziges Mal zur Schließung eines Sitzes. Wer also eine Steuerung im Prinzip will, muss das Instrument stärken.
Im neuen Gesetzentwurf wird die Formulierung „sollen“ durch „müssen“ ersetzt. Das heißt aber nicht, dass jede Praxis im überversorgten Gebiet stillgelegt wird, wenn der Praxisinhaber ausscheidet.
Dieser Eindruck wird durch die KV-Kampagne erweckt. Das ist falsch, das verunsichert die Patienten und ist unseriös.
Wichtig ist vielmehr: Wenn die Ärztevertreter im Zulassungsausschuss den Sitz erhalten wollen, erfolgt eine Neubesetzung. Wenn eine Tochter, ein Sohn oder ein bislang angestellter Arzt die Praxis übernehmen will, bleibt dies ohne Prüfung möglich.
Wir wollen, dass in den weiteren Beratungen noch zwei Aspekte geklärt werden. Das ist uns wichtig. Wenn eine Praxis nicht weitergeführt wird, ist der Praxisinhaber zu entschädigen. Es muss geklärt werden, wie sich diese Entschädigung bemisst und ob die KV diese alleine tragen soll.
Es muss hierbei auch bedacht werden, dass dann ein Honorarempfänger wegfällt. Erfahrungsgemäß verursachen Praxen in überversorgten Gebieten höhere Kosten je Behandlungsfall. Wir wollen, dass die KV eine Kalkulationssicherheit erhält. Die Leistungen einer Praxis sind nicht nur aus der Gebietsbezeichnung „Allgemeinarzt“ oder „Facharzt“ ersichtlich. Bei Angebot besonderer Leistungen, wie etwa ambulantes Operieren mit Anästhesie oder Spiegelung innerer Organe, muss der Standort auf jeden Fall erhalten bleiben.
Wenn dies nach den Beratungen berücksichtigt wird – dafür wird man sich einsetzen –, wird es nicht allein deswegen weniger Arztsitze geben. Sie werden nur bedarfsgerechter, aus Sicht der Patienten also gerechter, verteilt werden. Das ist unser Anliegen.
Es wird zudem behauptet, die jungen Ärztinnen und Ärzte lassen sich – auch, wenn sie keinen Sitz im überversorgten Gebiet erhalten – nicht in unterversorgten Gebieten nieder. Das ist meines Erachtens nicht zu erwarten; denn eine Praxis trägt sich nur ganz selten ohne Kassenzulassung. Die KV hat schon heute in unterversorgten Gebieten Gestaltungsmöglichkeiten der Honorare. Die jungen Ärztinnen und Ärzte werden auch nicht in den Kliniken bleiben. Die Arbeitsverträge in den Kliniken sind meist auf die Weiterbildungszeit beschränkt. Von 175.000 angestellten Ärzten in Deutschland sind nur 15.000 in leitender Funktion. Letztlich hat also nur jeder Zehnte die Möglichkeit, im Krankenhaus eine Karriere zu machen. Etwa 80 % der weitergebildeten Ärzte streben in irgendeiner Form die Niederlassung an.
Patienten klagen zu Recht, wenn sie zeitnah keinen Facharzttermin erhalten. Die obligatorische Einrichtung einer Terminservicestelle ist unseres Erachtens ein vernünftiger Weg. Es wird geradezu der Eindruck erweckt, als ob der Patient die Terminservicestelle anrufen muss, um einen Termin zu bekommen. Das ist nur im Notfall so: Wenn er keinen bekommt, nachdem er sich mehrfach erkundigt hat. Der Auftrag der Sicherstellung hätte die KV auch ohne diesen besonderen Gesetzesauftrag schon längst dazu bewegen sollen, dies zu veranlassen. Die großen gesetzlichen Krankenkassen haben dies auch schon längst getan.
Hierin einen Eingriff in das Recht der freien Arztwahl zu sehen, kann ich nicht nachvollziehen. Das kann beim Patienten, der in Not ist, durchaus sehr schnell als zynisch empfunden werden. Politik hält sich bei Honorarverteilungen der KV zurück. Das soll auch so bleiben. Die KV könnte aber intern überlegen, ob sie genügend Anreize
setzt, die Behandlung komprimiert durchzuführen. Solange das Honorar ganz überwiegend durch Pauschalen, sogenannte Regelleistungsvolumina, gedeckt wird, ist der Anreiz, Patienten über mehrere Quartale zu binden, weitaus größer als der, neuen Patienten einen Termin anzubieten. Hier sollte die KV selbst Überlegungen anstellen. Wenn sie hier konstruktive Vorschläge dazu machen würde, ob dies irgendwelcher gesetzlicher Veränderung auf Bundesebene bedarf, würde sie bei uns sicherlich Verbündete finden.
Ich glaube, dass ein solcher Weg das Problem lösen wird. Da können wir auf ideologische Diskussionen darüber, dass der Kassenarzt sich überwiegend um Privatpatienten kümmert, dass die männlichen Ärzte viel zu alt sind und dass angestellte Ärzte im MVZ dies besser machen würden, getrost verzichten. Die Polemik gegen die Möglichkeit, Überversorgung abzubauen und Terminservicestellen einzurichten, ist sachlich völlig unangebracht.
Einige wenige Bemerkungen zu den Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage zum Gesundheitsstandort Hessen: Sie zeigen, dass die medizinische Versorgung gut ist und dass die Landesregierung die Herausforderung annimmt. Die eingeleiteten Maßnahmen – auch zur nachhaltigen Sicherung der stationären Versorgung – wirken.
In der Antwort auf die Frage 30 wird hervorgehoben, dass das Konzept zum Erhalt der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft bundesweit Beachtung findet. Aber nicht nur das: Kommunale Krankenhausverbünde in Fulda, Hersfeld, Alsfeld, in Darmstadt-Dieburg, im Wetteraukreis, im Lahn-Dill-Kreis, in Hanau und in Frankfurt-Höchst verbunden mit dem Main-Taunus-Kreis sind bereits in der Gründungsphase. Das sind medizinisch und wirtschaftlich zukunftsweisende Entwicklungen, die durch unseren Sozialminister seinerzeit angestoßen worden sind.
Das Onkologiekonzept ist in der Umsetzung, siehe Frage 31. Für die sechs Versorgungsbezirke wurden die Grundlagenverträge zwischen den koordinierenden und kooperierenden Kliniken geschaffen. Innovative Medizin steht allen Krebspatienten unabhängig vom Wohnort zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, die Gesundheitswirtschaft wird bedauerlicherweise oft einseitig als Ausgabenfaktor wahrgenommen. Es wird immer nur auf die Lohnnebenkosten geschaut. Erfreulicherweise veranschaulichen die Antworten auf die Fragen 3, 17 und 29, dass Gesundheit eben mehr ist: Sie ist ein herausragender Wirtschaftsfaktor.
Das gilt besonders für Hessen. Während die Umsätze in der Gesundheitswirtschaft, und das ist nicht nur die Pharmaindustrie, bundesweit 6 % der Gesamtwirtschaft ausmachen, sind es in Hessen 10 %. Das liegt nicht nur daran, dass die pharmazeutische Industrie im Ländervergleich den ersten Platz einnimmt. In Hessen sind 350.000 Menschen in der Gesundheitsbranche beschäftigt, weit vor dem Banken- und Versicherungssektor. In den Krankenhäusern sind 91.500 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In der pharmazeutischen Industrie sind es 19.000.
Auch die Ausbildungszahlen zu den Gesundheitsberufen verdienen Beachtung: 5.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern, 1.800 Neuverträge jährlich; 2.800 medizinische
Fachkräfte in Arztpraxen, 950 Neuverträge jährlich; 2.600 medizinische Fachkräfte in Zahnarztpraxen, 1.050 Neuverträge jährlich. Hier stellt sich das Problem, alle Stellen besetzen zu können und die jungen Menschen nach der Ausbildung in den Berufen zu halten. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene mit dafür ein, den Pflegeberuf mit einer modularen Ausbildung und dem Zusammenfügen des Alten- und Krankenpflegeberufs attraktiver zu machen.
Meine Damen und Herren, Hessen ist d e r Gesundheitsstandort in Deutschland. Darauf sind wir stolz. Wir danken allen, die Dienst an kranken und alten Menschen leisten. Wir wissen um die besonderen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik: Aufwertung der Pflege, nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Krankenhäuser, Sicherung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum, aber auch in Stadtteilen mit problematischer Sozialstruktur in den Ballungsräumen.
Diese Landesregierung, unser Sozialminister und die sie tragenden Fraktionen werden diese Arbeit mit Einsatz und Freude erfolgreich fortsetzen. Deshalb müssen wir auch solche zum Teil emotionalen und ideologischen Diskussionen ertragen. Wir tun das, um mit allen Beteiligten wieder in vernünftige Gespräche zum Wohle der Menschen zu kommen. – Herzlichen Dank.