Protocol of the Session on February 5, 2015

Das ist klarzustellen: Dabei bleibt die Sozialarbeit die Aufgabe des Jugendhilfeträgers. Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung der Schulen ergänzt diese Arbeit der Jugendhilfe, ersetzt sie aber nicht. Deshalb kann

die partnerschaftliche Schulsozialarbeit in den vier nordhessischen Landkreisen weitergeführt werden.

Herr Merz, Sie haben aus gutem Grund ausdrücklich nur den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis WaldeckFrankenberg erwähnt. Denn im Schulamtsbezirk Bebra gibt es längst grünes Licht. Hätten Sie sich dort einmal erkundigt, hätten Sie festgestellt, dass die Pressemitteilung der Frau Arnoldt Hand und Fuß hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD – Glockenzeichen des Präsidenten)

Wir begrüßen sehr, dass das Kultusministerium mit Kultusminister Lorz mit dem beteiligten Schulträger in engen Gesprächen ist, um entsprechende Vereinbarungen auch für den Schulamtsbezirk Fritzlar zu erarbeiten. Ich möchte aber auch erwähnen, dass es darüber hinaus auch allen anderen Schulen möglich sein soll, diese wichtige Aufgabe zu erfüllen. Das betrifft besonders die Schulen, die jetzt mit dem Sozialindex gefördert werden. Ich halte es da für sehr sinnvoll, dass wir 360 Stellen für die besondere Förderung der benachteiligten Jugendlichen zur Verfügung stellen, wozu natürlich auch die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung gehört.

Herr Merz, wir werden in dieser Legislaturperiode die Zahl der Stellen von 360 auf 600 ausweiten. Damit werden alle Schulen diese Möglichkeit haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte nicht versäumen, zu sagen, dass das Land auch bei den von allen Seiten gelobten SchuB-Klassen die sozialpädagogische Förderung unterstützt. Nachdem nämlich die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds gesunken sind, gibt das Land eigene Mittel, damit auch zukünftig bei dem neuen Nachfolgeprogramm, dem PuSch-Programm, genug Mittel für die sozialpädagogische Förderung zur Verfügung stehen.

Deshalb halte ich fest: Es wird auch zukünftig eine Kooperation zwischen den Schulen, dem Jugendhilfeträger und den Kommunen geben können. Wir versetzen die Schulen dazu in die Lage. Die Schulen, die besonders benachteiligte Jugendliche haben, bekommen zusätzliche, gesonderte Mittel. Ich freue mich, dass die schulsozialpädagogische Arbeit im Land Hessen auf gutem Weg ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Ravensburg, vielen Dank. – Das Wort erhält Frau Kollegin Cárdenas für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde greift die Sorgen vieler Schülerinnen und Schüler, vieler Eltern, vieler Lehrkräfte und natürlich vieler Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf, die in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet und wertvolle Projekte an hessischen Schulen etabliert haben. Die Schulsozialarbeit im hessischen Schulsystem weiter zu verankern war und ist ein harter Kampf, obwohl in diesem Haus wohl niemand

bestreiten wird, dass die Schulsozialarbeit einen eindeutig positiven Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler hat.

Ich erinnere da auch an die Programme SchuB und EIBE, welche jetzt unter dem Namen PuSch weitergeführt werden. Auch das ist sicherlich eine Erfolgsgeschichte, die es gilt auf alle Schulen auszuweiten. Lassen Sie mich an dieser Stelle anmerken, dass für uns LINKE natürlich ein Schulsystem mit Schulen mit längerem gemeinsamen und inklusiven Lernen, und zwar als echte Ganztagsschulen, also als Schulen mit Profil 3, für uns die Schulen sind, an denen Schulsozialarbeit am effektivsten stattfinden und seine segensreiche Wirkung ausüben könnte.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Aber auch dort, wo die Schulsozialarbeit einen ergänzenden, kompensatorischen oder auch Reparaturcharakter hat, ist sie deshalb nicht weniger nötig und wertvoll. Mit der Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, kurz USF genannt, ist nun Unruhe auch an die Schulen herangetragen worden, die längst die Möglichkeit der Verzahnung der Schule und Sozialarbeit sowie der Schule und der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben. Das Neue an der Regelung durch diese Richtlinie ist nämlich, dass Schulsozialarbeit plötzlich in Konkurrenz mit anderen Schulangeboten treten muss und somit gegebenenfalls beispielsweise zugunsten der Förderstunde wegfallen könnte.

Es sind eben nicht alle Schulen, die eine Lehrerversorgung von 105 % haben und die entsprechenden Stunden dafür verwenden können. Für eine sinnvolle Durchführung fehlen weiterhin ausreichende finanzielle Mittel. Wir alle kennen das Bild des Tischtuchs, an dem an allen Ecken gezogen wird, weil es einfach zu kurz ist.

Auf der anderen Seite ist es schon ein gewisser Lernerfolg der Landesregierung, dass sie mit dieser Verordnung feststellt, dass die Schulsozialarbeit, wie Sie sie akzentuieren, ein wichtiger Bestandteil an einer Schule ist, der unter der Kultushoheit stehen sollte. Auf die reflexartigen Kommentare, die dennoch immer wieder kommen, dass nämlich Schulsozialarbeit Teil der Jugendhilfe und somit alleinige Aufgabe der Kommunen sei, geht die Verordnung auch ein. Das wurde jetzt schon oft genug zitiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, nicht die Abgrenzung sollten Sie betreiben, sondern die Zusammenarbeit mit der Schule und dem Schulträger muss das Ziel sein. Zudem darf die Schulsozialarbeit nicht unnötig reglementiert werden. Außerdem machen Sie die Finanzierung der USF davon abhängig, ob eine Schule finanzielle Mittel zur Verfügung hat, die über die Lehrerversorgung mit 100 %, also die Grundunterrichtsversorgung, hinausgeht.

Hierfür kann die Schule dann für die Hälfte ihrer freien Lehrerstellen sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Das, so sagen wir LINKE, ist eine grundlegend falsche Form der Finanzierung. Eine notwendige Schaffung von Stellen für eine sozialpädagogische Arbeit darf eben nicht vom Schulbudget abhängig sein. Auch eine Verwendung der Zuweisung aus dem Sozialindex wird dieses Dilemma nicht beheben.

Wir haben dazu einen Haushaltsantrag gestellt, der wie gewohnt reflexartig abgelehnt wurde.

(Günter Schork (CDU): Wieso reflexartig?)

Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, die USF zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in Hessen im Sinne der §§ 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes ist zwar ein Schritt zu einer verbindlicheren Schulsozialarbeit, jedoch sollten Sie den Vorschlag der Drittelfinanzierung durch Kommunen, Schulträger und Land ernsthaft in Erwägung ziehen. Denn die geplante Finanzierung der USF hängt davon ab, ob eine Schule genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Eine notwendige Schaffung von Stellen für eine sozialpädagogische Arbeit darf jedoch nicht vom Schulbudget abhängig sein. Das möchten wir noch einmal betonen. – Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Das Wort hat der Kollege May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es sehr gut, dass sich die SPD dazu entschlossen hat, heute Morgen das Thema Schulsozialarbeit für eine Aktuelle Stunde anzumelden: denn das gibt uns die Möglichkeit, einigen Behauptungen und Falschdarstellungen, die vonseiten der SPD in lokalen Pressemitteilungen, aber auch in Anträgen hier verbreitet wurden, einmal entgegenzutreten und klarzustellen, wie die Sachlage wirklich ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vorab kann ich Ihnen mitteilen: Ihre Skandalisierungsversuche entbehren jeglicher Grundlage. – Schauen wir einmal, wie die Sachlage wirklich ist.

Richtig ist: Die bisher bestehenden Vereinbarungen mit den Schulträgern bezüglich der Schulsozialarbeit mussten auslaufen, weil der Landesrechnungshof festgestellt hatte, dass es sich hier um eine unzulässige Querfinanzierung der kommunalen Jugendhilfe handelt. Deswegen war das Land unter Zugzwang und musste eine eigene Rechtsgrundlage dafür schaffen. Das hat das Land getan. Folglich hat das Land mit der USF-Richtlinie überhaupt erst die Möglichkeit dafür geschaffen, die Schulsozialarbeit weiterzuführen. Erster Punkt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Der zweite Punkt, den Sie hier immer wieder falsch darstellen, ist, dass die Schulsozialarbeit durch den USF-Erlass dem Unterrichtsauftrag irgendwie untergeordnet würde. In Ihrem Antrag sprechen Sie völlig fälschlicherweise davon, dass die Schulsozialarbeit rein unterrichtlichen Zwecken untergeordnet werden müsse. Das ist falsch. Hätten Sie die Pressemitteilungen des Kultusministeriums nach der Veröffentlichung des USF-Erlasses gelesen, dann wüssten Sie es auch besser. Denn dort heißt es:

Die Schulsozialarbeit soll weiterhin individuelle Beratungsangebote, sozialpädagogische Gruppenarbeit,

Projekte mit Schulklassen wie auch innerschulische und außerschulische Vernetzungen herstellen.

Deshalb brauchen Sie nicht davor zu warnen, die Schulsozialarbeit werde hier irgendwie untergeordnet. Herr Kollege Merz, das ist völlig falsch, und Sie müssen es eigentlich besser wissen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die nächste Falschinformation, die gern gestreut wird, ist, dass sich das Land irgendwie aus der Finanzierung zurückziehen würde, dass gekürzt würde.

Auch das ist völlig falsch. Dazu haben wir Ihnen heute Morgen einen Antrag vorgelegt, in dem wir es richtig dargestellt haben. Richtig ist nämlich, dass bisher aus der allgemeinen Unterrichtsversorgung ein Teil abgezogen wurde und in diese Vereinbarung mit den Schulträgern eingeflossen ist. Wie gesagt, wurde diese Praxis vom Hessischen Rechnungshof beanstandet, und deswegen mussten wir dafür eine neue Regelung finden.

Die neue Regelung stützt sich darauf, dass ein Teil der Schulbudgets – aus der durchschnittlich 105-prozentigen Lehrerversorgung – für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden kann. Daher ist die Aussage, dass sich das Land irgendwie zurückziehen würde oder dass irgendetwas gekürzt würde, völlig falsch. Das entbehrt jeglicher Grundlage. Es wird kein Cent weniger eingesetzt. Im Gegenteil: In Zukunft wird sogar an mehr Stellen Schulsozialarbeit möglich. Dadurch, dass wir die demografische Rendite im System lassen und den Sozialindex vergrößern, wird die Schulsozialarbeit an immer mehr Schulen möglich. Es stehen unter dem Strich mehr Mittel zur Verfügung. Das sollen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Turgut Yüksel (SPD): Wie in Frankfurt?)

Es ist auch nicht so, als ob sich die Landesregierung keine Gedanken darüber machen würde, wie es mit denjenigen weitergeht, die jetzt davon betroffen sind, dass ihre Verträge auslaufen. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat frühzeitig Kontakt mit den kommunalen Schulträgern aufgenommen und Verhandlungen geführt. An der einen oder anderen Stelle hat das auch schon zum Erfolg geführt. Frau Ravensburg ist richtigerweise darauf eingegangen. An anderen Stellen sind wir kurz vor dem Abschluss, und das ist den betroffenen Personen auch bekannt. Denn es ist uns sehr wichtig, dass die betroffenen Personen sehr schnell wissen, wie es weitergeht, und dass sie Anschlussverträge erhalten sollen.

Die Einzigen, die hier Sorgen und Unsicherheit verbreiten, das sind Sie, liebe Kollegen von der SPD – weil Sie nicht zur Kenntnis nehmen, was tatsächlich Sache ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Noch einmal, zum Mitschreiben: Es wird in dieser Frage kein Eurocent gespart. Der Kollege Degen hat in der Haushaltsdebatte hier seinen Einzelplanentwurf hochgehalten und die vielen Wimpel gezeigt. Damit wollte er darstellen, dass er den Haushaltsplan sehr intensiv durchgearbeitet hat. Daher bitte ich ihn, auch einmal darzustellen, wo denn diese angeblichen Kürzungen sind.

(Christoph Degen (SPD): In Frankfurt!)

Es gibt nämlich keine, und deswegen können Sie das nicht zeigen.

Kollege May, Sie müssen zum Schluss kommen.

Deswegen brauchen wir keine Nachhilfe über die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit. Wir werden sie weiter verankern, weiter fördern, denn sie ist gut. Das sollten Sie bitte zur Kenntnis nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege May. – Das Wort hat der Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit steht häufiger auf unserer Tagesordnung. In den vergangenen Jahren ist das an vielen hessischen Schulen ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags geworden. Es ist ein oftmals unverzichtbares Angebot für Kinder und Jugendliche, um ihnen und ihren Familien zu helfen, um auch die Familien selbst zu unterstützen, um insbesondere die Kinder nicht auf dem Bildungsweg zurückzulassen.