Protocol of the Session on February 5, 2015

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit steht häufiger auf unserer Tagesordnung. In den vergangenen Jahren ist das an vielen hessischen Schulen ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags geworden. Es ist ein oftmals unverzichtbares Angebot für Kinder und Jugendliche, um ihnen und ihren Familien zu helfen, um auch die Familien selbst zu unterstützen, um insbesondere die Kinder nicht auf dem Bildungsweg zurückzulassen.

Deshalb vertreten wir seit jeher die Auffassung, dass Schulsozialarbeit, insbesondere im präventiven Sinn, einen Beitrag dazu leistet, um junge Menschen nicht nur in ihrer schulischen, sondern auch in ihrer persönlichen, beruflichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Laufe der letzten Jahre die Schulsozialarbeit an vielen Schulen im geregelten Schulalltag etabliert wurde. Ich darf daran erinnern: Das geschah insbesondere in den letzten Jahren – nicht im Jahr 2014, sondern in den Jahren davor, insbesondere durch die sorgfältige, intensive Arbeit der Kultusministerinnen der letzten Wahlperiode.

(Beifall bei der FDP)

Auch in der letzten Wahlperiode haben wir hier im Hause immer wieder über die zehn Schulsozialarbeitsprojekte gesprochen, die in einer etwas merkwürdigen Art und Weise zustande gekommen waren und in einer Art Mischfinanzierung stattfanden. Das ist zu Recht vom Landesrechnungshof beanstandet worden. Deswegen musste hier etwas getan werden. Daran wurde schon in der letzten Wahlperiode gearbeitet.

Dabei haben wir immer Wert darauf gelegt, dass diese Projekte so fortgeführt werden konnten, dass es dort nicht zu Einschränkungen kommt. Wir haben auch daran gearbeitet – und das hat die neue Regierung zu Ende gebracht –, ein gleichmäßig für alle geltendes Konzept zu entwickeln. Von der Weiterfinanzierung der bestehenden Projekte hat sich die Landesregierung ein Stück weit entfernt. Das halten wir für falsch.

Das ändert aber nichts daran, dass wir bei unserem Kurs bleiben. Deswegen muss man den SPD-Antrag auch sehr differenziert betrachten. Der SPD-Antrag, der dieser Aktuellen Stunde zugrunde liegt, ist in den ersten drei Punkten mit jedem Punkt und Komma zustimmungsfähig. Deswegen werden wir diesen ersten drei Punkten auch zustimmen. Der Rest dagegen ist nicht zustimmungsfähig, weil er genau das Falsche formuliert – nämlich die Festlegung dessen, was der Landesrechnungshof zu Recht beanstandet hat. Da bleiben wir bei unserer Linie.

Grundsätzlich und originär ist es Sache der Landkreise, diese Aufgabe wahrzunehmen. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Herr Kollege Merz, diese eindeutigen Zuordnungen sind nicht einfach damit zu durchbrechen, dass man mit lockerer Hand Geld im Lande verteilt. Deshalb die Ziffern 1 bis 3: plus, der Rest: minus.

(Beifall bei der FDP)

Was bleibt, ist der Antrag der Koalition, mit dem wir heute früh überrascht wurden. Ich muss sagen: Da steht wenig, was man ablehnen kann. Das ist wohl wahr.

(Günter Rudolph (SPD): Die machen aber das Gegenteil von dem, was sie schreiben!)

Frau Kollegin Ravensburg, allerdings habe ich darauf gewartet, dass jetzt eine Reaktion dieser Koalition und der Regierung Bouffier auf das erfolgt, was sich in den letzten Monaten in der Welt verändert hat und sich auch in Hessen widerspiegelt. Kein Wort steht in diesem Antrag zu den eigentlich drängenden Problemen. Sie bejubeln nur das, was wir angelegt haben – was vor allen Dingen Kollegin Beer in der letzten Wahlperiode angelegt hat – und was Sie jetzt umsetzen. Wo ist aber ein Hinweis darauf, wie Sie mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen umgehen wollen? Wo ist der Hinweis darauf, wie Sie die Probleme, die an den Schulen existieren, wenn es um diese jungen Menschen geht, lösen wollen? Kein Wort findet sich dazu in Ihrem Antrag.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Mit Verlaub gesagt: Diesen Antrag kann man nicht ablehnen, weil nichts darin steht, was falsch wäre, aber der Antrag greift viel zu kurz. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Das ist, glaube ich, die einzig richtige Botschaft.

Seit vielen Monaten werden Gespräche über die Frage geführt: Wie organisieren wir die Betreuung junger Flüchtlinge an unseren Schulen, insbesondere der unbegleiteten Flüchtlinge, aber auch derer, die 18 Jahre und älter sind und nach dem mittlerweile als gescheitert zu bezeichnenden Dublin-Abkommen von Abschiebung bedroht sind und deshalb nicht beschult werden können? Das HSM auf der einen Seite und das HKM auf der anderen Seite reden, reden und reden Monat für Monat, ohne dass irgendetwas dabei herauskommt, ohne dass wir eine Lösung für diese jungen Menschen bekommen.

Meine Damen und Herren von der Koalition, machen Sie Ihre Hausaufgaben. Kümmern Sie sich darum, dass diesen jungen Menschen geholfen wird. Nehmen Sie unsere Enthaltung zu Ihrem Antrag als klare Handlungsaufforderung, gemeinsam mit uns vernünftige Dinge auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Greilich. – Das Wort hat der Kultusminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Greilich, wir können gerne über alles reden, aber wir sollten in dieser Aktuellen Stunde doch bei dem Thema bleiben, das tatsächlich auf der Agenda steht, nämlich die generelle sozialpädagogische Unterstützung der Arbeit, die an den Schulen geleistet wird. Diese ist wichtig und wertvoll. Das ist unbestritten, und dem trägt diese Landesregierung Rechnung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung trägt dem Rechnung, indem sie zum ersten Mal in der Geschichte dieses Landes die Möglichkeit geschaffen hat, sozialpädagogische Förderung landesweit an den allgemeinbildenden Schulen einzurichten und sie einheitlich und haushaltsrechtskonform zu regeln.

Um das richtig zu bewerten, muss man sich zunächst einmal den Flickenteppich anschauen, den wir vorgefunden haben. Herr Abg. Merz, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es in den Achtzigerjahren Zuschüsse für einzelne Maßnahmen der Schulsozialarbeit an ausgewählten Schulen in Höhe von insgesamt 400.000 € gab. Diesen Betrag muss man aber in Bezug zu der damaligen Lehrerversorgung setzen; denn es handelt sich schließlich um kommunizierende Röhren. Damals hatten wir eine Lehrerversorgung von knapp über 80 %. Das heißt – ich weiß das ja noch aus meiner eigenen Schulzeit –: An den Schulen herrschte die nackte Not, was die Lehrerversorgung anbelangte.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Was hat die damalige Landesregierung gemacht? Sie hat ein paar Schulen ein Trostpflaster nach dem Motto gegeben: „Wenn ihr schon keine Lehrer kriegt, dann wenigstens ein bisschen Geld, damit ihr euch Unterstützung kaufen könnt“. Das war sozialdemokratische Politik. Das sage ich, damit klar ist, in welcher Ecke hier Krokodilstränen geweint werden.

(Beifall bei der CDU – Florian Rentsch (FDP): Herr Kollege Lorz, waren damals die GRÜNEN auch dabei? – Zurufe von der SPD)

Zwischen 2001 und 2008 wurden dann in den vier nordhessischen Landkreisen, von denen schon die Rede war, Modellprojekte eingerichtet, die dem Gedanken der Drittelfinanzierung folgten. Das war schon eine wesentliche Verbesserung; das geschah ja auch unter einer CDU-geführten Landesregierung. Dabei konnte man vor allem – das war die wesentliche Leistung – auf eine Lehrerversorgung von 100 % aufbauen.

Dann hat der Rechnungshof festgestellt – das ist hier schon mehrfach angesprochen worden –: Es gibt nun einmal eine Trennung zwischen Aufgaben nach dem Hessischen Schulgesetz, die Landessache sind, und Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII, der Kinder- und Jugendhilfen, die kommunale Aufgaben sind. Herr Abg. Merz, es ist nicht richtig, dass das Land völlig unabhängig von den Zustän

digkeiten nach Belieben überallhin Geld geben könnte. Unser Staatswesen ist noch immer so organisiert, dass normalerweise die staatlichen Ebenen, bei denen die Zuständigkeit liegt, auch die Finanzierung vorzunehmen haben. Genau deswegen hat der Rechnungshof beanstandet, dass aufgrund der Mischfinanzierung nicht eindeutig sei, was das Land fördere, und deshalb unklar sei, ob die Landesmittel zweckentsprechend eingesetzt würden.

(Gerhard Merz (SPD): Das ist doch eine ganz andere Frage!)

Nein, das ist die entscheidende Frage, denn dadurch waren wir gezwungen, diese Konstruktion aufzuheben und die entsprechenden Vereinbarungen zu kündigen.

(Gerhard Merz (SPD): Nein, das ist eine andere Frage! Sie können fördern, wenn Sie es wollen!)

Das Entscheidende ist: Das hat der Rechnungshof zwar schon seit Jahren beanstandet, wir haben mit der Kündigung aber ganz bewusst gewartet, bis wir den Schulen wirklich einen adäquaten Ersatz bieten konnten, der nur deshalb möglich geworden ist, weil wir seit dem Schuljahr 2013/2014 eine durchschnittliche Lehrerversorgung von 105 % haben, und vor allem deswegen, weil wir jetzt eine sozial indizierte Lehrerzuweisung haben. Die ist dafür da, die Lehrerversorgung an genau die Orte zu lenken, wo im Zweifel ein besonderer Bedarf an sozialpädagogischer Förderung besteht. Deswegen gibt es auch die Regelung, dass das, was aus dem Sozialindex zugewiesen wird, voll und ganz in die sozialpädagogische Förderung investiert werden kann, wenn die Schule das für notwendig hält, und von dem, was über die 100 % für die allgemeine Grundunterrichtsversorgung hinausgeht, immerhin noch die Hälfte.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem haben wir das für die einzelnen Schulen durchgerechnet, die davon betroffen sind. Die Spielräume, die die einzelnen Schulen aufgrund dieser neuen Regelungen im USF-Erlass haben, sind durchweg größer als die, die sie unter der alten Regelung bei der früheren Lehrerversorgung hatten. Für die wenigen Orte, wo es im Moment noch ein Übergangsproblem aufgrund von Überbesetzungen in den nordhessischen Schulamtsbezirken gibt, werden wir Übergangsregelungen schaffen, die den Bestand gewährleisten.

Das heißt: An den Möglichkeiten, die die Schulen haben, wird sich in der Tat nichts ändern. Sie können in vollem Umfang in der Finanzierung der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung bleiben. Sie können das auch weiterhin mit der wertvollen Arbeit, die die Landkreise an der Stelle leisten, verzahnen. Die Abstimmung über die juristischen Feinheiten dieser Verträge – damit der Rechnungshof nichts mehr zu beanstanden hat – liegt im Moment in den letzten Zügen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir auch das lösen werden. Dann wird sich der Popanz, den Sie mit dieser Aktuellen Stunde aufgebaut haben, in Luft auflösen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Timon Gremmels (SPD): Unverschämtheit!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es wird vorgeschlagen, den Dringlichen Antrag, Drucks. 19/1552, und den Dringlichen Entschließungsantrag, Drucks. 19/1561, an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Das machen wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 41, Tagesordnungspunkt 42 und Tagesordnungspunkt 53 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Lärmpausen am Frank- furter Flughafen entlasten Zehntausende Anwohnerin- nen und Anwohner) – Drucks. 19/1542 –

Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Lärmpausen – Maßnahmen zur Lärmreduzie- rung gehen weiter) – Drucks. 19/1544 –

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Lärmpausen führen zu einer spürbaren Entlastung der Region – Ergebnisse sind großer Erfolg im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner – Drucks. 19/1562 –

Wir treten in die Aussprache ein. Es beginnt der Kollege Frank-Peter Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am vergangenen Mittwoch haben wir einen wichtigen Schritt zur Verringerung der Fluglärmbelastung erlebt. Nach intensiven und aufwendigen Vorbereitungsarbeiten hat die Fluglärmkommission grünes Licht für die Erprobung eines Lärmpausenmodells im Alltagsbetrieb gegeben. Eine Woche später, am gestrigen Morgen, wurde die Vereinbarung zwischen dem Land und der Luftverkehrswirtschaft unterzeichnet, um diesen Probebetrieb tatsächlich in Gang zu setzen.

Er wird im Frühjahr dieses Jahres – genau: zum 23. April – umgesetzt. Wir sammeln dann praktische Erfahrungen damit, wie das Lärmpausenmanagement alltäglich funktioniert und welche Wirkungen hinsichtlich der Fluglärmbelastung, aber auch – noch wichtiger – hinsichtlich der Entlastung feststellbar sind. Sich so etwas genau anzuschauen nennt man „Monitoring“. Danach werden wir über die Optimierung und über weitere Schritte diskutieren, um die Belastung weiter zu reduzieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich halte diesen Vorgang, der eher nüchtern und sachbezogen daherkommt, für einen besonders wichtigen Schritt; denn es ist durch die Initiative des Verkehrsministers gelungen, ein von der Luftverkehrswirtschaft und den Anliegerkommunen des Flughafens gemeinsam getragenes Arbeitsergebnis zu erzielen und damit eine Perspektive für einen weiteren Fortschritt im Schutz vor Fluglärm zu eröffnen.

Deshalb gilt allen daran Beteiligten mein ausdrücklicher Dank. Das ist nicht selbstverständlich, und deshalb ist es ein umso positiveres Zeichen, dass sich hier Vertreter unterschiedlicher Interessen in einer gemeinsamen Zielset

zung zusammengefunden haben, um eine Verringerung der Lärmbelastungen zu erreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir setzen mit den Lärmpausen um, was sich die Koalition aus CDU und GRÜNEN in der Flughafenpolitik vorgenommen hat, nämlich nicht durch fruchtloses Debattieren über unterschiedliche Grundeinstellungen aufzufallen, sondern durch das Umsetzen von praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen deren Situation spürbar zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu steigern.

Ich verstehe gar nicht, warum die Opposition in diesem Haus an solchen Verbesserungen erkennbar kein Interesse hat, sondern meint, sich lustig machen und durch Schmähkritik profilieren zu müssen.