Protocol of the Session on February 5, 2015

dass diejenigen, die das Mandat auf Zeit bekommen, nämlich auch wir hier im Hessischen Landtag, auch die Letztentscheidung treffen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Herr Schaus, ich war so etwas von tiefenentspannt, als Sie geredet haben, obwohl Sie mich zweimal zum Platz getrieben haben, wofür Sie nichts konnten, weil es Ihr Recht ist, so etwas zu machen. Aber seien Sie doch auch einmal tiefenentspannt, und hören Sie einfach zu. Ich kann damit umgehen, das wissen Sie doch.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Die repräsentative Demokratie wird doch nicht abgeschafft!)

Sie stören mich doch damit nicht. Sie stören nur die Damen und Herren, die mir eigentlich zuhören wollen. – Ich will Ihnen einen dritten Punkt sagen. Ich kratze auch demonstrativ in meinen weißen Haaren. Es ist uns doch allen bei der Wahl des Landrats des Kreises Kassel vor zehn Tagen etwas deutlich geworden. Sie haben das jetzt umgedreht. Da bin ich aber bei Ihnen mit der Frage: Wie viel denn eigentlich?

Ich ziehe daraus nicht die Schlussfolgerung, dass deshalb das Quorum von 25 % reduziert werden muss, sondern ich ziehe daraus die Schlussfolgerung, dass wir uns noch einmal klug darüber unterhalten sollten, ob die Direktwahl von Landräten und Landrätinnen wirklich zeitgemäß ist.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist der Punkt!)

Ich sage das sehr deutlich. Es ist eine persönliche Auffassung von mir und wird in meiner Fraktion mehrheitlich so gesehen. Von meiner Partei weiß ich es nicht; das haben wir noch nicht zur Diskussion gestellt.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie der Abg. Frank-Peter Kaufmann und Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Bei der Entscheidung in Kassel-Land war das ganz prägnant. Es ist aber nicht nur dort so, sondern fast überall. Wenn ich daran denke: Es war bei der Wahl des Landrats im Wetteraukreis immerhin trotz Gegenpart eine ganz geringe Wahlbeteiligung. Es kann jetzt nicht die Lösung sein, dass man sagt: Weil dort so wenige Leute den Landrat legitimieren, müssen eine Sachentscheidung weniger Leute legitimieren. – Diese Schlussfolgerung möchten wir so nicht ziehen.

Ich darf deshalb sagen: Ohne Frage, gegen Bürgerpetitionen ist nichts einzuwenden. Der Bürgerantrag wird von uns auch positiv gesehen. Was wir nicht positiv sehen, ist, dass das Wahlalter auf 16 Jahre reduziert werden soll, aus den verschiedensten Gründen. Natürlich hat es auch etwas damit zu tun, dass wir einmal nicht vergessen dürfen, dass uns der Souverän in diesem Land – das ist gerade einmal zehn Jahre her, obwohl wir hier – –

Herr Kollege, einen Augenblick bitte. – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, nicht mehr so laut zu reden, weil die Akustik dadurch doch erheblich gestört ist. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir dürfen nicht vergessen, dass uns der hessische Bürger vor etwa zehn Jahren ins Stammbuch geschrieben hat, dass er die Senkung des Wahlalters für Landtagsabgeordnete nicht will. Darüber kann man nicht einfach hinweggehen und sagen, jetzt wollen wir noch ein geringeres Alter haben. Man muss schon ein bisschen beachten, was die Menschen uns gesagt haben.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Kommunalwahlrecht!)

Die Menschen differenzieren nicht, ob das ein Europaabgeordneter, ein Bundestagsabgeordneter, ein Landtagsabgeordneter oder ein Stadtverordneter ist. Das ist für die Menschen gleich.

(Beifall bei der FDP)

Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Ich habe den Worten meiner Vorrednerin entnommen, dass die Regierungsfraktionen das ganz offensichtlich nicht auf der Grundlage Ihres Gesetzentwurfs diskutieren werden und wollen, sondern auf der Grundlage eines eigenen. Deshalb werden wir uns vielleicht erst in eineinhalb Jahren intensiv im Ausschuss damit beschäftigen. Aber es wird kommen. Darauf freuen wir uns. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. René Rock und Wolfgang Greilich (FDP))

Das Wort erhält Herr Abg. Bauer für die CDU-Fraktion.

(Zuruf von der SPD: Der Murmeltierausschuss! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schaffe es leider nicht, das Wort Murmeltier in meine Rede einzubauen. Das wird mir nicht gelingen.

Mit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vor nun gut drei Jahren haben wir, die CDU, damals gemeinsam mit der FDP, bereits für zahlreiche Vereinfachungen der Bürgerbeteiligung gesorgt. Wir haben damals die formalen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vereinfacht, indem wir das Unterschriftsquorum je nach Größe der Kommune von 10 % auf 3 % bzw. 5 % gesenkt haben. Wir haben auch den Zeitraum der Unterschriftsleistung verlängert.

Auch das Ratsbegehren wurde damals für bestimmte Fälle eingeführt. In der Hessischen Gemeindeordnung sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in § 8b geregelt. In § 8a Hessische Gemeindeordnung sind regelmäßige Bürgerversammlungen vorgesehen, in denen die Bürger über wichtige Angelegenheiten unterrichtet werden. Wir haben in Hessen schon einen breiten Fächer an Partizipationsmöglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Für diese Wahlperiode haben sich CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Schritte zur Vereinfachung und Erleichterung der Bürgerbeteiligung vorgenommen. Im Koalitionsvertrag ist dazu nachzulesen, dass wir im Hinblick auf die Zustimmungsquoren möglichen Änderungsbedarf prüfen werden. Dabei können wir uns eine Differenzierung nach Ortsgrößen, also nach der Einwohnerzahl, durchaus vorstellen. Das bisherige Zustimmungsquorum von 25 % könnte für Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern beibehalten werden. Für Kommunen mit einer Zahl der Einwohner zwischen 50.000 und 100.000 könnte es auf 20 % abgesenkt werden. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern könnte es auf 15 % abgesenkt werden. Also auch da sind wir durchaus flexibel.

Den LINKEN geht das, wie immer, nicht weit genug. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird erneut weit ausgeholt. Das kommt jede Wahlperiode einmal vor. Das aktive Wahlrecht soll es auf kommunaler Ebene nach ihren Vorstellungen schon mit 16 Jahren geben. Das ist eine sehr grundsätzliche Frage. Wir Christdemokraten haben eine sehr grundsätzliche Position dazu. Sie müssten mir noch

einmal genauer erklären, warum man 16-Jährige wählen lassen soll, aber nicht 15-Jährige.

Wir als Christdemokraten sind davon überzeugt, dass eine vernünftige Wahlentscheidung eine gewisse Reife voraussetzt. Wir können diese Reife nicht garantieren, aber das Alter, ab dem das Wahlrecht gilt, ist eine wichtige Stellschraube zu einem vernunftgeleiteten Gebrauch des Wahlrechts. Das macht das eine wahrscheinlicher und das andere unwahrscheinlicher. Das Wahlrecht an der Volljährigkeit festzumachen, ist daher nach unserer Auffassung die richtige und eine wichtige Entscheidung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Eva Goldbach und Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir halten da eine Änderung für falsch. Nicht ohne Grund setzt auch die Hessische Verfassung die Altersgrenze auf 18 Jahre fest.

Wir halten es auch für falsch, eine Erweiterung der Wählerschaft um alle Nicht-EU-Ausländer vorzunehmen.

(Nancy Faeser (SPD): Frau Roth sieht das aber anders!)

Denn wir sehen hier etwas Grundsätzliches berührt. Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, die Staatsgewalt geht nach unserer Verfassung vom Volk aus. Wählen kann daher, wer zum Staatsvolk gehört, wer also die Staatsangehörigkeit besitzt. Das soll auch so beibehalten werden. Die durch den Vertrag von Maastricht erfolgte Grundgesetzänderung im Jahr 1992, die den EU-Bürgern die Teilnahme an den Wahlen in den Landkreisen und Kommunen ermöglicht, hat an diesem Grundsatz nichts geändert. Im Übrigen hat auch die Gemeinsame Verfassungskommission aus dem Jahr 1991 die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzung für ein allgemeines kommunales Wahlrecht für Ausländer verworfen.

Allen Ernstes wollen es die LINKEN genügen lassen, dass das vornehmste Bürgerrecht, wählen zu dürfen, bei einer Mindestanwesenheit von drei Monaten ausgeübt werden kann. Sie würden demnach Menschen, die gerade einmal drei Monate anwesend sind, über die Geschicke der Städte und Gemeinden entscheiden lassen, Menschen, die sich noch nicht auskömmlich haben informieren können, geschweige denn, am politischen Meinungsbildungsprozess haben beteiligen können. Was sollen eigentlich die Bürger unseres Landes empfinden, wenn ihre Rechte dermaßen entwertet werden?

Zu den weiteren Vorschlägen der LINKEN möchte ich Folgendes sagen: Mit den bestehenden Möglichkeiten für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stehen wir in Deutschland ordentlich da. Es ist wahr: Bayern führt nach einem Bürgerbegehrensbericht aus dem Jahr 2014, an dem die Philipps-Universität Marburg mitgewirkt hat, den Ländervergleich mit beträchtlichem Abstand an. Rund 40 % aller Verfahren fanden in Bayern statt.

Aber unser Hessenland befindet sich zumindest im oberen Mittelfeld. Unsere Quoren sind im Vergleich nicht besonders hoch. Bei der Anzahl der Verfahren belegen wir den fünften Platz. Anliegen werden bei uns vergleichsweise oft von den Gemeinderäten übernommen. Da belegen wir Platz 6. Das darf ich bei dieser Gelegenheit erwähnen, wenn diese Bemerkung erlaubt sein darf: Da gibt es ausdrücklich einen Unterschied zu unserem Nachbarn Rhein

land-Pfalz. In Hessen sind die Bürgerbegehren keine Ausnahmeerscheinung.

Meine Damen und Herren, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass wir das ganze Vorhaben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sehr kritisch sehen. Wir werden dem Entwurf der LINKEN aus den genannten Gründen nicht zustimmen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Herr Abg. Holschuh für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf für mehr demokratische Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unseren hessischen Kommunen greift die Fraktion DIE LINKE ein Thema auf, das, so glaube ich, uns schon alle in den Parteien wiederholt umgetrieben hat. Die Wortbeiträge haben das eben auch gezeigt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 wurde das Kommunalwahlrecht völlig neu geregelt. Die Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens und insbesondere die Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte wurden eingeführt.

Die Befürworter dieser Änderung hatten damals schon den Wunsch, mehr Menschen durch direktere Beteiligung an die Wahlurnen zu bekommen. Es zieht sich durch die Jahre, dass immer wieder der berechtigte Ruf nach noch mehr und direkterer Beteiligung laut wird. Gleichzeitig sinkt die Wahlbeteiligung aber immer weiter. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Menschen, die sich in den Parteien engagieren.

Das wurde leider alles ohne den gewünschten Erfolg gemacht. Fragt man an Informationsständen, bei Veranstaltungen, oder wo auch immer die Abgeordneten in den Wahlkreisen unterwegs sind, die Bürgerinnen und Bürger, woran das liegt, hört man oft das Gleiche: Die – wer immer das sein mag – machen doch, was sie wollen. Es ist kein Geld da. Alles ist lobbygesteuert. Alles ist alternativlos.

Besonders schlimm wird es, wenn man in diesen Tagen den öffentlichen Aussagen bei bestimmten Demonstrationen glauben würde. Wir haben das heute Morgen schon diskutiert.

Wahrheitsgehalt und Einschätzungen dazu einmal neben angestellt, zeigt das zumindest ein diffuses, nicht beschreibbares Gefühl, von der Politik nicht wahrgenommen zu werden. Besonders, so hört man von der Wissenschaft immer wieder, sei dies in Wohnvierteln mit hohem Anteil an sozial Schwachen zu beobachten. Sie fühlen sich abgehängt. Demokratie und Politik spielen bei ihnen keine Rolle.

Ich glaube aber, dass das eine zu einfache Beschreibung des Problems wäre. Die verschiedenen Meinungen ziehen sich durch alle Schichten, bis hin zu den sogenannten Eliten, denen es mittlerweile schlichtweg egal ist, wer regiert.

Es geht ihnen nur um den eigenen, sehr begrenzten persönlichen Bereich und ausschließlich um den ökonomischen Mehrwert.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Der Gesetzentwurf der LINKEN, mit dem die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen, geht in Teilen in die richtige Richtung. Wir werden damit eine Grundlage für die Beratung im Ausschuss haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Janine Wissler und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen heute von dem Gesetzentwurf nicht in der Art überrascht sind, dass sie so früh mit dem Thema konfrontiert wurden. Denn in dem Koalitionsvertrag steht doch, dass sie sich erst Mitte der Legislaturperiode damit beschäftigen wollen.