Protocol of the Session on December 18, 2014

(Beifall bei der LINKEN)

Der Geheimdienst steht mit Ihrem Gesetz weiterhin außerhalb jeglicher Rechtsaufsicht. § 5 Abs. 1 Satz 5 sagt genau das: Zuständig für die Sicherheitsüberprüfung von Geheimdienstmitarbeitern ist der Geheimdienst selbst. – Und § 12 regelt die strikte Geheimhaltung dieses Vorgangs. Ich halte es für einen Skandal, dies so zu regeln.

Nächster Punkt. Wir wissen aus dem NSA-Skandal, dass die Geheimdienste es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen. Wir haben in Hessen US-Einrichtungen und private Sicherheitsdienste, die nachweislich an Massenüberwachung, politischer Spionage und völkerrechtswidriger Kriegsführung beteiligt sind.

Nach Ihrem Gesetz werden aber genau die Personen, die in solchen Einrichtungen arbeiten, von Sicherheitsüberprüfungen ausgenommen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 werden Mitarbeiter ausländischer Sicherheitseinrichtungen pauschal von Sicherheitsüberprüfungen ausgenommen. Genauer gesagt werden sie Abgeordneten gleichgestellt. Im Gegensatz dazu passiert das nicht bei Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Spione genießen also das Privileg, per Gesetz unbehelligt zu bleiben. Ich frage Sie, wie kann das sein?

In der Anhörung wurde von den Datenschützern RheinMain, vom Hessischen Datenschutzbeauftragten und im Nachgang auch von der Gewerkschaft ver.di massive Kritik am Gesetzentwurf vorgetragen. Dabei ging es auch darum, dass den Geheimdiensten noch weitere Mittel an die Hand gegeben werden, um Daten zu sammeln.

Wer zukünftig eine Sicherheitsüberprüfung braucht, dessen Internet-Aktivität soll nun auch überprüft werden – meine Vorredner haben darauf hingewiesen,

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss – und dessen Finanzsituation soll zudem mittels einer Schufa-Auskunft überprüft werden. Einen solch tiefen Eingriff in das Leben von Menschen über eine Schufa-Auskunft aufzubauen, lehnen wir entschieden ab.

Herr Kollege, bitte kommen Sie jetzt zum Schluss.

Die Schufa ist eine Privatorganisation der Kreditwirtschaft. – Aus all den genannten Gründen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Redebeitrag ist an Absurdität wirklich nicht zu überbieten.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Schaus, zunächst einmal, das haben wir hier in diesem Landtag schon ein paarmal miteinander diskutiert, ist in Deutschland und in Hessen der Verfassungsschutz erstens demokratisch legitimiert und zweitens rechtsstaatlich überprüft.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Von wem denn?)

Und das ist auch gut so. Das unterscheidet sich im Übrigen von Stasi und anderen Dingen, die wir auf deutschem Boden auch schon hatten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich will Ihnen hier nicht auf den Leim gehen. Ich will nur eines klarstellen: Der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen hat sich durchaus in zwei, drei Punkten kritisch mit dem Gesetz auseinandergesetzt. Aber mitnichten hat er das ganze Gesetz abgelehnt. Das ist schlicht und ergreifend gelogen gewesen, was Sie hier gesagt haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, niemand muss sich überprüfen lassen. Nur derjenige, der geheimschutzrelevante Informationen in seinem Arbeitsbereich zu sehen bekommen soll und in sabotagegefährdeten Bereichen eingesetzt wird, kommt überhaupt in den Genuss einer solchen Sicherheitsüberprüfung. Das ist auch erforderlich und auch notwendig.

Herr Kollege Schaus, es geht hier nicht um irgendwelchen Kleinkram. Es geht doch nicht darum, dass irgendjemand einmal irgendwohin sehen soll, sondern es geht darum, dass jemand in Geheimakten hineinschaut, wo sich z. B. Organisationen mit Salafisten oder mit sonstigen Menschen auseinandersetzen, wo es um relevante Sicherheitsinformationen geht. Genau um diese Fragen geht es. Ich bin beruhigter, wenn ich weiß, dass diese Menschen vorher ordentlich überprüft worden sind.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Vom Verfassungsschutz! – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Deswegen lassen Sie mich nur zwei Punkte noch einmal deutlich machen, die mir an der Stelle wichtig sind. Wir haben eine sehr weitgehende Überprüfung für den Einzel

nen vorgesehen, der sicherheitsüberprüft werden soll. Das sind viele Einzeldaten. Darunter stehen natürlich auch solche Fragen, weil es wichtig ist, weil die Frage Angreifbarkeit, Bestechlichkeit, Erpressbarkeit natürlich eine Rolle in diesem Bereich spielt.

Deswegen haben wir z. B. auch die Frage nach den entsprechend aktuell bestehenden Kreditverbindlichkeiten, die von niemand kritisiert worden ist. Keiner hat das kritisiert. Das ist ja auch selbstverständlich, weil es einleuchtend ist. Wenn es jetzt nur an dieser Stelle irgendwelche Anhaltspunkte gibt, dann kann zusätzlich eine entsprechende Auskunft von der Schufa eingeholt werden.

Herr Kollege Holschuh, seien sie mir bitte nicht böse, die Frage der Handyrechnungen, die spielen dann natürlich gerade eine Rolle. Wenn wir nämlich den Verdacht haben, dass jemand ein Problem hat, und wir von einer entsprechenden Einrichtung zusätzlich bestätigt bekommen, dass er auch ansonsten mit seinen finanziellen Geschichten nicht ordentlich umgeht, gerade dann müssen wir ganz genau aufpassen, dass wir nicht jemanden mit sicherheitsrelevanten Informationen speisen, der erpressbar und angreifbar ist.

Deswegen haben wir an dieser Geschichte genauso festgehalten wie an der Frage, dass wir die allgemein zugänglichen eigenen Internetseiten, öffentliche Mitgliedschaft und Teilnahme an sozialen Netzwerken von den Sicherheitszuüberprüfenden erfragen. Das steht öffentlich im Gesetzestext. Das ist gar nichts Geheimes. Es geht darum, den Sicherheitszuüberprüfenden darauf aufmerksam zu machen, dass er sich im öffentlichen Raum bewegt, und ihn auf die Sicherheitsrelevanz auch dieser Frage aufmerksam zu machen.

Da soll nicht jemand irgendetwas Geheimes ausplaudern, sondern er soll drauf hingewiesen werden, dass er sich im öffentlichen Raum, nämlich im Internet und in sozialen Netzwerken, bewegt. Ich finde, der Eingriff ist weitaus geringer als der von allen unbeanstandete Eingriff, nämlich der, wenn gefragt wird, welche aktuell bestehenden Kreditverbindlichkeiten bei dem Einzelnen existieren.

Herr Kollege Hahn, auch den letzten Punkt will ich noch einmal aufgreifen. Das betrifft § 31 Abs. 4 des Gesetzentwurfs, den Sie angegriffen haben. Das folgt schlicht und ergreifend der Bundesregelung. Das ist der Grund, warum wir das mit aufgenommen haben.

Ich glaube, dass wir gut beraten wären, wenn wir den Entwurf des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nunmehr verabschieden würden. Ich glaube, dass wir einen abgewogenen Gesetzentwurf hinbekommen haben. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Bürgerrechte genauso wie unsere Sicherheitsinteressen in einen Einklang gebracht. Ich bitte deshalb das Haus, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der zweiten Lesung.

Ich frage Sie: Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung in der vorliegenden Fassung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder

der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der LINKEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der Freien Demokraten. Damit wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen und wird hiermit zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu dritten Lesungen. Zunächst rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Drucks. 19/1201 zu Drucks. 19/1100 zu Drucks. 19/ 134 –

Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz) – Drucks. 19/1202 zu Drucks. 19/1101 zu Drucks. 19/349 –

Dazu rufe ich noch Tagesordnungspunkt 9 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz – Drucks. 19/1203 zu Drucks. 19/1102 zu Drucks. 19/401 –

Die Berichterstattung hat Herr Kollege Reif. Danach ist eine Aussprache mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen.

Herr Abg. Reif, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte über die drei Anträge wie folgt Bericht.

(Günter Rudolph (SPD): Gesetzentwürfe!)

Zunächst trage ich die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Da geht es um Drucks. 19/1100 zu Drucks. 19/134. Die Beschlussempfehlung lautet:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.

Herr Präsident, nunmehr komme ich zu der Beschlussempfehlung und dem Zweiten Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. In Klammern steht dann: Hessisches Tariftreue- und Ver

gabegesetz. Das sind Drucks. 19/1101 zu Drucks. 19/349. Die Beschlussempfehlung lautet:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.