Commerzbank; ich habe einmal ein Praktikum bei der Dresdner Bank gemacht, deshalb ist mein Herz in diesem Punkt immer noch grün, Herr Vorsitzender der blau-gelben Fraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ist es denn, wenn der Kreditgeber nicht in diesem Bereich tätig ist? Gehen wir einmal auf das Thema Spielschulden ein. Das ist doch gerade der interessante Bereich, wenn man Sicherheitsüberprüfungen macht. So etwas werden Sie in der Schufa-Auskunft überhaupt nicht finden. Das hat etwas mit den Vertragsverhältnissen zu tun. Deshalb ist unsere Auffassung, dass die Schufa-Eigenauskunft kein geeignetes Kriterium ist. Man sollte sie deshalb aufgrund der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze lassen.
Der zweite Bereich, den wir angesprochen und in unserem Änderungsentwurf vorgetragen haben, war das Thema allgemein zugängliche Internetseiten, öffentliche Mitgliedschaften sowie Teilnahme an sozialen Netzwerken, § 11 des Gesetzentwurfs. Die Fachleute haben sich damit auseinandergesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten diesen Teil für unpraktikabel. Gerade wenn man eine entsprechende Überprüfung vornimmt, muss man eine Datensparsamkeit der Erhebung persönlicher Daten voraussetzen. Ansonsten geht man unter. Ansonsten sieht man vor lauter Bäumen den dahinterstehenden Wald nicht mehr. Auch hier hätten wir gehofft, wenn entsprechende Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion übernommen worden wären.
Ein letzter Bereich, der wirklich nicht nur etwas für Feinschmecker ist, sondern wo deutlich wird, dass es ganz offensichtlich Unterschiede in der Auffassung des Datenschutzes zwischen der FDP und den Regierungsfraktionen
Wir finden: Wer einen Verstoß gegen Datenschutzregeln vornimmt, der muss offizialdeliktmäßig verfolgt werden.
Da braucht man nicht noch einen Antrag oder so etwas zu stellen. Es ist klar, dass dann die staatlichen Behörden der Strafverfolgung antreten müssen.
Diese drei Punkte haben uns dazu veranlasst, einen an sich in die richtige Richtung gehenden Gesetzentwurf nur mit unserer Enthaltung zu begleiten. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, vielleicht können Sie das nach dem Plenum vorführen. Ich wäre gespannt darauf. – Okay.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, aus den Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen ist klar geworden, dass wir uns beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz in den Grundzügen eigentlich einig waren. Wir sind alle der Auffassung, dass es eines solchen Gesetzes bedarf, insbesondere für die Personengruppen, die einen Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen haben, zu Verschlusssachen haben, die Zugang zu sabotagegefährdeten Bereichen haben. Natürlich brauchen wir für diesen Bereich eine Sicherheitsüberprüfung. Das regelt dieses Gesetz.
Welchen Personenkreis betrifft es? Das betrifft im Wesentlichen Landesbeamte und Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Der privatwirtschaftliche Bereich ist von diesem Gesetz so gut wie nicht tangiert. Er ist immer nur dann tangiert, wenn er Zugang zu Verschlusssachen hat bzw. zu sabotagegefährdeten Bereichen. Die Liste derer, die betroffen sind, ist relativ klein. Wir haben es mit einem Personenkreis von 350 bis 500 Personen zu tun. Herr Kollege Bauer hat das eben auch schon ausgeführt.
Wir waren uns, wie gesagt, im Großen und Ganzen bei diesem Gesetz einig, bis auf drei Punkte, die auch in der Anhörung eine Rolle gespielt haben. Herr Kollege Holschuh hat das auch schon angesprochen.
Erstens ging es darum, den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen aus der Gruppe derer herauszunehmen, die sicherheitsüberprüft werden. Das war ein Vorschlag, der uns sehr eingängig war. Ich sage dazu aber auch: Damit ist das Bundesland Hessen neben dem Bundesland Hamburg das einzige Bundesland, das dem Datenschutzbeauftragten eine solch herausragende Position einräumt. Ansonsten sind von der Sicherheitsüberprüfung nur Personen ausgenommen, die den Verfassungsorganen angehören: die Mitglieder der Landesregierung, die Mitglieder des jeweiligen
Von daher ist das für uns schon eine sehr herausgehobene Position, die wir dem Datenschutzbeauftragten geben. Daran sieht man, dass der Datenschutz in Hessen einen hohen Stellenwert hat und dass Hessen als Stammland des Datenschutzes dem Datenschutzbeauftragten eine herausgehobene Position einräumt.
Der zweite Punkt, über den wir geredet haben bzw. der angemerkt worden ist, ist die Schufa-Auskunft. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, Herr Kollege Holschuh: Es ist keine Regelanfrage. Die Schufa-Auskunft wird immer nur dann eingeholt, wenn es bei der Sicherheitsüberprüfung zu Problemen gekommen ist. Lesen Sie einmal im Gesetz nach. Dort steht:
… bei zu Überprüfenden anfordern, wenn Hinweise auf eine mögliche finanzielle Angreifbarkeit des Betroffenen bestehen.
Sie sehen, das ist keine Regelanfrage, sondern der Betroffene wird in Problemfällen gebeten, diese Schufa-Auskunft beizubringen. Natürlich sind in der Schufa-Auskunft auch nicht alle Informationen enthalten. Da hat Herr Kollege Hahn natürlich recht. Aber es sind Informationen, die zugänglich sind. Von daher war uns dieser Einwand nicht so einleuchtend. Deswegen haben wir das, was im Gesetzentwurf stand, so gelassen.
Der dritte Punkt, der in der Anhörung angemerkt worden ist, waren die öffentlich zugänglichen Informationen im Internet: Wo bin ich in sozialen Netzwerken unterwegs? Was stelle ich persönlich auf meine Homepage?
Da geht es nicht nur darum, dass man das angibt, weil der Staat das wissen will. Es wird heute auch schon gemacht, das machen auch viele von Ihnen, wenn sie Bewerbungsgespräche und anderes durchführen. Was ist heute üblich? Sie schauen ins Internet, was es über diese Person an relevanten Informationen dort gibt, weil man sich ein Bild darüber machen will, was der, der sich beworben hat, so macht.
Hier geht es nicht darum, diese öffentlichen Informationen zu erforschen, sondern es geht darum, zu betrachten: Wie geht jemand, der Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen hat, selbst mit Informationen um? Wie geht er mit Daten um? Ist er da freizügig, ist er auskunftswillig? Das ist eine Frage, die gerade bei den Sicherheitsbehörden, speziell beim Landesamt für Verfassungsschutz eine wichtige Frage ist, weil es dort ein Zurückhaltungsgebot gibt. Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Holschuh.
Wenn Sie das wollen, brauchen Sie einen Rechtsgrund. Bisher gibt es keinen Rechtsgrund, und deswegen schaffen wir ihn. Wir haben lange darüber geredet. Sie sehen daran, dass wir die Einwände, die bei Anhörungen vorgetragen werden, ernst nehmen. Wir haben es abgewogen und glauben, dass das Interesse daran, diese Informationen zu geben, um zu schauen, wie jemand, der in der Sicherheitsüberprüfung ist, mit Daten umgeht, ein relevantes Argument war.
Meine Damen und Herren, ich bin aber froh, dass wir im Großen und Ganzen sagen, dass dieses Gesetz notwendig ist. Es orientiert sich an den Gesetzen anderer Bundesländer und des Bundes. Deswegen werbe ich noch einmal dafür, dass Sie diesen Gesetzentwurf unterstützen und ihn zum Gesetz erheben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 9. Dezember erhielten die Fraktionen einen Brandbrief des Landesbezirksleiters der Gewerkschaft ver.di Hessen, Jürgen Bothner, in dem er unter anderem Folgendes schreibt – ich darf zitieren –:
Der vorgelegte Entwurf zu einem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz verletzt die Prinzipien von Transparenz und demokratischer Kontrolle. …
Im vorliegenden Entwurf sind Auskunftsrechte für Betroffene und Überprüfte eingeschränkt oder ausgeschlossen, parlamentarische Kontrollmechanismen nicht vorgesehen, Informationsrechte der Öffentlichkeit nicht vorgesehen, eine Überprüfung durchgeführter Maßnahmen durch die Justiz ausgeschlossen. …
Da weder Art, Inhalt noch Umfang der Nutzung dieser Rechte durch das Landesamt für Verfassungsschutz durch das demokratische Gemeinwesen oder durch die vom Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz betroffenen Personen einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann, lehnt ver.di den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Die LINKE schließt sich dieser Aussage in vollem Umfang an und wird den Gesetzentwurf ebenfalls ablehnen.
Wir stehen mit unserer Ablehnung im Einklang mit namhaften Datenschützern – mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen. Es ist bezeichnend, dass CDU und GRÜNE die Bürgerrechte wieder einmal hinten anstellen.
Die Geheimdienste sollen weiterhin nach eigener Lust und Laune unkontrolliert herumwursteln dürfen. Die Geheimdienstmöglichkeiten werden sogar noch erweitert, als wenn es die Skandale um den NSU und die NSA gar nicht geben würde.
Herr Bauer, das sagt viel über die Arbeitsweise und Zusammenarbeit der Geheimdienste aus, auch wenn Sie das immer ausblenden. Aber das ist ein grundlegendes Problem, was wir damit haben.
Ich komme gleich darauf. – Schon in der ersten Lesung hatte ich gesagt: Natürlich müssen Menschen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, sicherheitsüberprüft werden.
Jetzt warten Sie es einmal ab. – Für wichtige oder lebenswichtige Aufgaben braucht man zuverlässige Leute. Lange Zeit waren dafür nicht die Geheimdienste zuständig. Seit ungefähr zehn Jahren ist das aber anders. Ich sage das, weil es geradezu absurd ist, dass die Geheimdienste nicht nur alle externen Anfragen prüfen, sondern gleich sich selbst.
Im NSU-Skandal haben wir doch alle gesehen, wie unfassbar schlampig da umgegangen wurde. Diesem „Laden“ traue ich nicht, und ich habe tiefes Verständnis, wenn dieses Misstrauen in einem unkontrollierbaren Geheimdienst auch in der Bevölkerung immer weiter zunimmt.