Protocol of the Session on February 5, 2014

Kommen Sie bitte zum Ende.

Ja. – Dass Sie nicht einmal einen eigenen Antrag schreiben, sondern den der GRÜNEN kopieren, plagiieren,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wenn der doch gut ist!)

ist ein durchsichtiges politisches Spiel, und das wird der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegen. – Das war die erste Rede der Kollegin Goldbach. Wir gratulieren ganz herzlich.

(Allgemeiner Beifall)

Als nächster Redner spricht Kollege Hahn von der FDPFraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Satz aufnehmen, den Frau Goldbach eben als letzten gesagt hat. Das war auch unsere Auffassung, als wir am Dienstag in der FDP-Fraktion diesen Antrag gesehen und uns überlegt haben: So einfach will man ein Thema aufgreifen? Das kann doch wohl nicht wahr sein.

(Beifall bei der FDP – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Was ist denn daran nicht wahr?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, digitales Zeitalter, Demokratie, Vorratsdatenspeicherung, über die eben schon diskutiert worden ist – das muss man als Parlamentarier schon selbst in die Hand nehmen. Da kann man sich keinen schlanken Fuß machen. Man kann nicht sagen: Da gibt es 562 namhafte Schriftsteller, und das finden wir klasse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das Weglaufen vor der Lösung von Problemen und nicht das Lösen

von Problemen, was Sie gerade vorschlagen. Es kann doch nicht richtig sein, dass sich ein Parlament, ein nationales oder regionales Parlament, als Unterschriftensammler oder -hergeber, ich will fast schon sagen: duckt.

Wenn Sie den Aufruf unterschreiben wollen, dann machen Sie das doch. Wenn die Mitglieder der GRÜNEN des Deutschen Bundestages das unterschreiben wollen, dann sollen sie das doch tun.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Was machen Sie?)

Aber die Aufgabe des Parlaments und die Aufgabe der Abgeordneten ist es, dass man, wenn man Probleme sieht, auch versucht, sie zu lösen. Mit diesem Entschließungsantrag werden die Probleme jedenfalls nicht gelöst. Damit macht man sich ausschließlich einen schlanken Fuß.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Hahn, Ihr Fuß ist noch schlanker! Sie haben dazu gar keinen Antrag!)

Herr Kollege Schaus, Sie haben sich ganz offensichtlich jetzt mit dem Thema erstmals beschäftigt. Sonst wüssten Sie nämlich eines. Sie haben mich persönlich angesprochen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wo ist denn Ihr Antrag?)

Für das Protokoll sage ich, dass Sie eben zwischengerufen haben: Was haben Sie denn gemacht? – Ich will es Ihnen gerne sagen.

Bereits Anfang Juli des vergangenen Jahres wurde in einem umfassenden Beitrag in der „Frankfurter Rundschau“ von uns sehr deutlich darauf hingewiesen, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind. Natürlich ist erst einmal die Frage zu stellen: Wie ist denn überhaupt der Sachverhalt? – Denn da kommt täglich etwas Neues auf die Tagesordnung. Aber bereits damals haben wir und habe ich darauf hingewiesen, dass in der Europäischen Kommission diskutiert werden muss, dass es vor dem Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien gibt. Es kann nicht sein, dass uns ein Freund, mit dem wir zusammen in der Europäischen Union sitzen, ausspioniert.

(Beifall des Abg. René Rock (FDP))

Das ist eine Vertragsverletzung. Wer lesen kann, ist häufig in einem besonderen Vorteil. Sie sollten das vom 3. Juli 2013 mit diesem Vorwurf bzw. diesem Vorschlag noch einmal nachlesen.

Zweitens. Ich bin dafür dankbar, dass das jetzt Allgemeingut ist. Es ist vollkommen richtig, dass es in der Europäischen Union eine Diskussion nicht nur über die Richtlinie, sondern auch über die Verordnung gibt.

Ich weiß, dass Herr Kollege Frömmrich vorhin meinte, mich ein bisschen karikieren zu müssen. Wenn er mich gerne zitiert, kann er auch einmal aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 3. Juli 2013 vorlesen.

Eines ist doch klar: Erst dadurch, dass sich die Bundesregierung auf Veranlassung der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor dem Europäischen Gerichtshof hat verklagen lassen, ist in Europa die Diskussion zu dem Thema: „Wie gehen wir mit persönlichen Daten um?“, entstanden. Das Schöne dabei ist – dazu kann man stehen, wie man will –, dass Herr Snowden

während des Prozessverlaufs in Luxemburg mit Daten dazugekommen ist.

Ich wette da einen hohen Einsatz: Diesen Bericht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof hätte es so vor eineinhalb Jahren noch nicht gegeben.

(Beifall der Abg. René Rock und Jürgen Lenders (FDP))

Ihn kann es nur geben, weil die ehemalige Bundesregierung unter Verantwortung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger die entsprechende Nichtbeachtung der Europäischen Richtlinie vorgenommen hat. Damit wurde das Klageverfahren in Luxemburg überhaupt erst möglich.

Dritte Bemerkung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin dafür dankbar, dass einige von Ihnen das schon einmal andiskutiert haben. Den Datenschutz kann man nicht regional machen. Den Datenschutz kann man auch nicht national machen. Dafür muss man die Voraussetzungen schaffen.

Der Datenschutz ist eine weltweite Veranstaltung. „www“ steht für das, was sonst aus diesem Raum heraus in die Welt geleitet wird. Heute stehen weniger Geräte offen als sonst herum.

Der Datenschutz ist mit dem Klimaschutz zu vergleichen. Das kann man nicht mehr mit irgendwelchen Teilmengen machen. Deshalb haben wir bereits im Sommer des vergangenen Jahres gefordert, dass eine Weltdatenschutzkonferenz eingeführt wird, damit man die Standards auch wirklich erhöht.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende Ihrer Rede kommen.

Vielen Dank. – Ich möchte eine allerletzte Bemerkung machen. Die Bundesregierung muss unverzüglich ein internationales Datenschutzabkommen anstreben, und zwar innerhalb der Word Trade Organization. Auch den Vorschlag haben wir damals schon gemacht. Denn nur die World Trade Organization hat ein entsprechendes Sanktionssystem. Wir könnten dann von den Amerikanern nicht so an der Nase herumgeführt werden, wie wir das leider heute werden. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. René Rock und Wolfgang Greilich (FDP))

Herr Kollege Hahn, vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Beuth. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, dass die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen sehr ausgewogenen Dringlichen Entschließungsantrag vorgelegt haben. Einleitend will ich vielleicht zwei Sätze sagen.

Dass ausgerechnet die Fraktion DIE LINKE hierzu einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt hat, finde

ich schon außerordentlich bemerkenswert. Ich glaube, Sie sind die schlechtesten Anwälte in Bezug auf Datensammlung, das Ausspionieren der Bevölkerung und Ähnliches.

(Zurufe von der LINKEN)

Sie sind diejenigen, deren Vorgänger bis 1990 ziemlich viel Leid über dieses Land gebracht haben. Sie haben die Bevölkerung komplett ausgespäht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Da ist er wieder, der Generalsekretär von gestern! Herr Beuth, das wird im Innenausschuss noch lustig werden!)

Die bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen der Kommunikationsdaten durch die amerikanischen und britischen Geheimdienste sind nicht akzeptabel – Punkt.

(Beifall des Abg. Christian Heinz (CDU))

Wir sind der Auffassung, dass Aufklärung hier nach wie vor nottut und dass sowohl die Amerikaner als auch die Briten gut beraten wären, verlorenes Vertrauen durch Aufklärung und am Ende auch durch klare Abkommen zurückzuerobern.

Europäische Regelungen, bilaterale Regelungen und verbindliche rechtsstaatliche Standards sind das, was wir brauchen. Das benötigen wir innerhalb der Europäischen Union, aber auch mit unserem amerikanischen Partner.

Die Sicherheitsbemühungen, die dem zugrunde liegen, sind gleichwohl erforderlich. Das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen. Wir haben die weltweite Bedrohungslage eben schon in einem anderen Zusammenhang diskutiert. Das, der islamistische Terrorismus und Ähnliches bringen uns dazu, dass wir natürlich auch in Zukunft das Versprechen der Sicherheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einlösen wollen. Dafür müssen wir natürlich wissen, was die potenziellen Feinde unserer Demokratie denken und was sie treiben wollen.

Ich finde aber schon, dass wir dann gut beraten sind, uns noch einmal zu vergegenwärtigen, auf welcher Basis wir das machen. Da geht es um die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die Frage des Übermaßverbotes, die wirksame Kontrolle, und zwar sowohl die politische als auch die parlamentarische. Wir haben die rechtsstaatlichen Eingriffsbefugnisse bei uns organisiert und festgelegt. Wir legen bei diesen Eingriffen auf unseren Grundrechtsschutz auch allergrößten Wert.

Das gilt nicht zuletzt beim Datenschutz. Ich finde, Herr Kollege Hahn hat das zu Recht hier gerade eben vorgetragen. Der Datenschutz lässt sich nicht auf Hessen oder Deutschland begrenzen, sondern er muss weit darüber hinausgehen, um eine wirksame Kontrolle zu erreichen.

Diesen Regeln müssen zumindest einmal auch unsere Partner folgen, und zwar unsere Partner in der Europäischen Union, aber eben auch darüber hinaus. Dafür brauchen wir, wie gesagt, idealerweise einen internationalen Rechtsrahmen, zumindest aber einen europäischen. Mit unseren Freunden brauchen wir einen bilateralen.