Protocol of the Session on November 25, 2014

Herr Abg. Warnecke, Sie müssten mir einen konkreten Fall nennen. Ich bemühe mich, die über 6.000 Brücken, die beispielsweise Hessen Mobil betreut, alle kennenzulernen.

Aber ich kenne jetzt noch nicht jede Kurve an jedem Radweg in Hessen auswendig. Wenn Sie mir einen Hinweis geben, um welche Kurve es sich handelt, dann könnte ich Ihnen vielleicht eine ausführlichere Antwort geben.

Das gibt keine weiteren Fragen her; das ist eine Antwort.

Dann rufe ich die Frage 145 auf. Frau Abg. Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Strategien verfolgt sie zur Bejagung des Schwarzwildes, um die sehr hohen Bestände wieder in angemessene Bestandsgrößen zu bringen?

Frau Ministerin.

Frau Abgeordnete, als Kulturfolger hat Schwarzwild in den vergangenen Jahrzehnten von den Entwicklungen im Naturraum, unter anderem der Klimaerwärmung, maßgeblich profitiert. Eine nachhaltige Reduktion des Schwarzwildes ist zum Zwecke der Wildschadensreduktion, der Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Schwarzwildbeteiligung und der Seuchenprävention zwingend erforderlich.

Daher gilt es, diese Wildart weiterhin intensiv zu bejagen. Für eine nachhaltige Populationsabsenkung ist ein sehr starker Eingriff in die Jugendklasse, vor allem bei den Frischlingen, von großer Bedeutung, denn durch die verbesserten Nahrungsbedingungen nehmen die Jungtiere schneller an Gewicht zu und sind frühzeitig geschlechtsreif, oftmals schon im Alter von sechs Monaten.

Für die effektive Schwarzwildbejagung empfehlen wir der Jagdwirtschaft im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit und im Kontakt mit den Verbänden, verstärkt revierübergreifende Bewegungsjagden durchzuführen. Um weitere Anreize für diese Jagdart zu schaffen, ist beispielsweise die finanzielle Förderung von Hegegemeinschaften aus Mitteln der Jagdabgabe an die Durchführung mindestens einer revierübergreifenden Jagd pro Jahr als Fördervoraussetzung gekoppelt.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Vielen Dank für die Antwort. – Sie haben die Wildschäden angesprochen. Kann die Landesregierung etwas dazu sagen, wie stark die Wildschäden in den letzten Jahren gestiegen sind oder was sich da verändert hat?

Frau Staatsministerin Hinz.

Das müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen, Frau Abgeordnete. Die Daten habe ich nicht hier.

Dann kann ich die nächste Frage aufrufen, das ist die Frage 146. Ebenfalls Frau Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche invasiven Neophyten stellen in Hessen eine Gefährdung der biologischen Vielfalt dar?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, die Gefährdung der biologischen Vielfalt durch invasive Arten wird derzeit in der Wissenschaft unterschiedlich beurteilt. Deshalb kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden.

Die Landesregierung hat in den Jahren 2011 bis 2013 eine erste landesweite Situationsanalyse zum Umgang mit invasiven Neophyten in Auftrag gegeben und sich ein Konzept zur Beobachtung und Prävention sowie Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten lassen.

Das Gutachten der Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie kommt zu der Einschätzung, dass nach derzeitigem Wissensstand folgende Neophytenarten für den Naturschutz in Hessen als besonders problematisch angesehen werden und in sehr hochwertigen Lebensräumen seltene und gefährdete heimische Arten verdrängen können. Das sind der Götterbaum, Australisches Nadelkraut, Hundszahngras, Rot-Esche, Wechselblatt-Wasserpest, Staudenlupine, Stinktierkohl, Späte Traubenkirsche, Robinie.

Die Gutachter weisen darauf hin, dass noch Forschungsbedarf bezüglich weiterer Arten besteht. Zudem sind die Auswirkungen von Neophyten auf die Biodiversität immer im Einzelfall, bezogen auf den jeweiligen Standort, zu beurteilen. Die Arten sind nicht an jedem Wuchsort problematisch.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Leider ist akustisch nicht alles bei mir angekommen. Vielleicht kann man im Plenarsaal ein bisschen leiser sein. Ich fände es ganz schön, wenn man zumindest die Antworten auf seine Fragen bis hier hinten verstehen könnte. – Danke.

Meine Zusatzfrage, wo ich nicht ganz sicher bin, ob Sie darauf schon teilweise eingegangen sind: Können Sie et

was zum Stand der Entwicklung nationaler Strategien zur Vorsorge, Kontrolle und Bekämpfung invasiver Arten sagen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Ich kann Ihnen sagen, was wir in Hessen bezüglich dessen machen. Das heißt, wir beobachten die entsprechenden Tier- und Pflanzenarten und haben eine zentrale Meldestelle beim Sachbereich Naturschutz von Hessen-Forst in der zentralen Artendatenbank des Landes mit einem Monitoringkonzept.

Neu aufgetretene Tiere und Pflanzen invasiver Art werden beseitigt bzw. Maßnahmen getroffen, um deren Ausbreitung zu verhindern, aktuell z. B. mit Maßnahmen des RP Darmstadt gegen den Amerikanischen Stinktierkohl im Taunus sowie mit Maßnahmen gegen das Australische Nadelkraut durch den RP Gießen.

Gegen bereits etablierte Arten wie Staudenlupine, Traubenkirsche und Robinie werden ebenfalls Maßnahmen ergriffen, z. B. im Rahmen der Pflegepläne von Naturschutzgebieten oder bei der Maßnahmenplanung in Natura2000-Gebieten. Bei den letztgenannten beiden ist es allerdings so, dass die bei uns bereits etabliert sind, und wir werden es kaum mehr schaffen, mit angemessenem Aufwand und Aussicht auf Erfolg diese aus unserem Ökosystem zu entfernen.

Das gilt auch für die klassischen Neophyten, die in der Presse immer wieder genannt werden, wie das indische Springkraut, die Herkulesstaude und die Ambrosia. Das Problem ist, dass unter anderem wegen der großen Ausbreitung und des hohen Beharrungsvermögens auf den Standorten in der Fläche die Bekämpfung extrem teuer und letztendlich oft wirkungslos ist.

Deswegen muss genau geprüft werden, wie sinnvoll und auf welchen Standorten es sinnvoll ist, solche Arten zu bekämpfen. Manchmal ist auch der Naturschutz gar nicht betroffen. Zum Beispiel geht es bei der Herkulesstaude und Ambrosia um gesundheitsgefährdende Pflanzen. Hier würde gegebenenfalls eine Bekämpfung durch die für Gesundheitsvorsorge oder Gefahrenabwehr zuständigen Stellen erfolgen müssen. Dies alles wird in einer Strategie zurzeit noch bearbeitet und zusammengeführt.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Die invasiven Arten sind meistens eingeschleppt worden. Sehen Sie auch Gefahren dadurch, dass sie im Nutzziergarten an Wohngebäuden gezielt invasiv angepflanzt und dann nicht mehr unter Kontrolle gehalten werden können?

Frau Staatsministerin Hinz.

Ja, so ist es.

Wir kommen zu Frage 147 des Herrn Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Stand einer Vereinbarung aller Krankenkassen in Hessen mit der Kassenärztlichen Vereinigung zur Kostenträgerschaft der Rotavirenimpfung?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Impfung gegen Rotaviren ist seit dem 1. Oktober 2013 in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses enthalten. Seitdem ringen die Vertragspartner in Hessen um die Vergütung der Impfleistungen.

Inzwischen haben sich die AOK Hessen und die Kassenärztliche Vereinigung über einen Preis verständigt und die Impfvereinbarung entsprechend ergänzt, sodass die Impfung für AOK-Versicherte ab dem 1. Oktober 2014 als Sachleistung über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden kann. Die Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und dem Verband der Ersatzkassen, dem BKK Landesverband Süd, der IKK classic, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Knappschaft laufen derzeit noch. Hier werden die Impfungen aktuell privat liquidiert. Anschließend müssen die betroffenen Eltern der geimpften Kinder bei ihrer Krankenkasse um Erstattung ersuchen.

Herr Dr. Spies stellt eine Zusatzfrage.

Laut § 132e Sozialgesetzbuch V hätte die Landesregierung je nach Terminierung der Fristsetzung entweder Ende 2013 oder spätestens im März 2014 die Einleitung eines Schiedsverfahrens zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung erzwingen können. Warum hat die Landesregierung das nicht getan?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, es ist strittig, ob die Rechtsaufsicht bei dieser Frage das Schiedsverfahren erzwingen kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen vertritt hierzu die

Auffassung, für ein Schiedsverfahren gebe es bei dieser Frage keine rechtliche Grundlage, weil einzelnen Institutionen nicht gegen ihren Willen ein Vertragsabschluss aufgezwungen werden kann. Deswegen würde ein Schiedsverfahren ins Leere laufen.

Ob die Rechtsaufsicht, die dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration obliegt, letztendlich ein Schiedsverfahren erzwingen kann, wird sich aufgrund der Haltung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen abschließend nur gerichtlich klären lassen. Deswegen gehen wir zurzeit noch den Weg, durch die Moderation der Verhandlungen zu versuchen, zu einem Abschluss auch mit den Krankenkassen zu kommen, die bisher noch keinen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen abgeschlossen haben.

Bei meinen Gesprächen mit den Vertretern der eben genannten Krankenkassen war die Fragestellung, ob denn, wenn privatärztlich liquidiert wird, die Erstattung überhaupt erfolgt. Auf diese Frage wurde eindeutig mit Ja geantwortet.

Für uns alle ist es ein Ärgernis, dass die Mutter in eine Apotheke gehen muss, um den Impfstoff zu kaufen. Sie muss ihr Kind dann impfen lassen, um das anschließend bei der Kasse liquidiert zu bekommen. Das ist das eine. Alle Bemühungen, dass die Kassenärztliche Vereinigung eine Gebührenziffer ohne Dotierung einführt, damit die entsprechende Abrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, wenn der Preis ausgehandelt ist, haben bis zum jetzigen Zeitpunkt noch zu keinem entsprechenden Abschluss geführt und sind auf keine Gegenliebe bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gestoßen.

Herr Dr. Spies stellt eine Zusatzfrage.