Die Impfstoffkosten liegen im dreistelligen Bereich. Daraus resultiert eine hohe soziale Selektivität der Betroffenen, die in Vorkasse gehen müssen, also der Eltern. Eltern, die von Sozialhilfe leben, müssten für ihre Kinder einmal 150 € auf den Tisch legen, die sie dann vielleicht irgendwann wiederkriegen. Teilt die Landesregierung nicht die Auffassung, dass es angesichts der eindeutigen Formulierung des § 132e Abs. 1 Satz 4: „Einigen sich die Vertragsparteien nicht auf eine Schiedsperson, so wird diese von der … zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt“, zumindest einen frühzeitigen Versuch wert gewesen wäre, die Einsetzung einer Schiedsperson zu erzwingen?
Wie bereits mitgeteilt, ist ein Schiedsverfahren nur dann sinnvoll, wenn sich die einzelnen Parteien diesem Schiedsverfahren unterwerfen. Wenn eine Partei erklärt: „Es gibt keine rechtliche Grundlage“, und dagegen gerichtlich vorgeht, gibt es kein Erzwingen im Schiedsverfahren. Das würde dann überhaupt nichts nützen. Wenn ein Vertrags
Insofern bleibt als Konsequenz die gerichtliche Überprüfung, ob die einschlägige Norm ausreichend ist, ein Schiedsverfahren zu erzwingen. Das hat allerdings die entsprechenden langen Laufzeiten zur Folge. Wir wollen diese Laufzeiten eher in der Hoffnung vermeiden, dass die Vertragspartner doch noch zu einem Abschluss kommen.
Wie stellt sich das Vorhaben der Staatssekretärsrunde Tappeser/Samson im Einzelnen dar, für Windkraftstandorte in Hessen – analog dem Beispiel Nordrhein-Westfalen – einen Katalog an Vermeidungsmaßnahmetypen für windenergiesensible Arten zu erstellen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die interministerielle Arbeitsgruppe „Ausbau der Windenergie“ unter Leitung der Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser und des Staatssekretärs Mathias Samson hat in ihrer Sitzung am 17. Juli 2014 vereinbart, zur Minimierung potenzieller Konflikte im Zuge der Ermittlung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung sowie der Standortplanung und Genehmigung der Windenergieanlagen einen landesweiten Katalog an grundsätzlich infrage kommenden Vermeidungsmaßnahmetypen für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten zu erstellen. Hierzu wurden folgende Schritte in die Wege geleitet:
Die oberen Naturschutzbehörden und die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wurden vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebeten, den Katalog aus Nordrhein-Westfalen hessischen Verhältnissen anzupassen. Hierbei ist von Bedeutung, dass das Arteninventar und die Habitatverhältnisse von Land zu Land zum Teil deutliche Unterschiede aufweisen.
Angesichts der hohen Belastung der Naturschutzbehörden mit laufenden Planungs- und Zulassungsverfahren und bislang nur wenigen belastbaren Erfahrungen gestaltet sich der Rücklauf schwierig. Die oberste Landesplanungsbehörde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat für die beiden besonders windenergiesensiblen Arten Rotmilan und Schwarzstorch eine fachgutachterliche Stellungnahme zur grundsätzlichen Eignung von Vermeidungsmaßnahmetypen eingeholt. Betreiber und Projektierer der Windkraftanlagen sowie die oberen Naturschutzbehörden wurden gebeten, Unterlagen zu geplanten bzw. bereits durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen für windenergiesensible Vogel- und
Die Arbeiten zur Erstellung des landesweiten Katalogs an Vermeidungsmaßnahmen sind derzeit im Gang. Zwischenergebnisse liegen noch nicht vor. Nach Abstimmung soll der landesweite Katalog veröffentlicht werden. Natürlich werden Sie ihn dann zur Kenntnis bekommen.
Herr Minister Al-Wazir, vielen Dank. – Wie Sie sicherlich wissen, hat die Regionalversammlung Nordhessen – übrigens einstimmig – die zweite Offenlegung des Teilenergieplans Nordhessen beschlossen. Dort gibt es 2,2 % Windvorrangfläche. Was bedeuten solche Expertisen für die Ausweisung der Flächen, die nach der zweiten Offenlegung kommen? Muss das künftig noch zusätzlich berücksichtigt werden? Ich finde, dass Sie mit diesem Katalog sehr spät sind. Denn wir sind schon bei der zweiten Offenlegung.
Ein erfolgreicher Katalog an Vermeidungsmaßnahmen hat keine negativen Auswirkungen auf geeignete Flächen. Das Gegenteil könnte sogar der Fall sein. Es könnte sogar dazu führen, dass Flächen, die bisher als nicht geeignet angesehen wurden, dann doch geeignet sind.
Insofern verstehe ich nicht, wie das eine negative Auswirkung auf die 2,2 % Vorrangfläche haben sollte. Ich glaube, dass klar ist, dass in den Regionalversammlungen die entsprechende Arbeit gemacht wird. Ich glaube nicht, dass die Veröffentlichung eines landesweiten Katalogs an Vermeidungsmaßnahmen darauf einen irgendwie gearteten negativen Einfluss haben kann.
Gibt es für landeseigene Domänenflächen unter der Verwaltung der Hessischen Landgesellschaft eine mit dem ergänzenden Forsterlass vom 22. September 2014 vergleichbare Vorgabe, wonach die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Bürger im Umfeld der Windkraftstandorte sowie die regionale und kommunale Wertschöpfung besonders zu berücksichtigen sind und die Angebote in einem transparenten Verfahren nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale und kommunale Wertschöpfung sowie
Herr Abgeordneter, die Hessische Landgesellschaft ist mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag im Rahmen des geltenden Rechts betraut worden. Insbesondere gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also Landpachtrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, und der Landeshaushaltsordnung, das domänenfiskalische Grundvermögen zu verwalten und zu nutzen. Hierbei orientiert sich die HLG auch an Regelungen, die im Forstbereich gelten.
Verglichen mit dem Forst ist domänenfiskalischer Grundbesitz nur in wenigen Fällen von derartigen Planungen betroffen. Die Domänenverwaltung des Landes Hessen befürwortet Bürgerbeteiligungen in unterschiedlichen Formen und wirkt im Rahmen der Flächenbereitstellung darauf hin, dass der Investor eine solche anbietet.
Die Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung ist Sache des Investors und nicht Aufgabe der Domänenverwaltung. Vielmehr muss dies im Einzelfall zwischen dem Investor und den Kommunen bzw. Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden. Der Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern in einer Genossenschaft als juristische Person ist ebenso möglich wie der Erwerb von Eigentumsanteilen. Ebenfalls zu regeln ist der Umfang des Kapitals, das die Bürgerinnen und Bürger einbringen, und welche Rechte und Pflichten die Bürger übernehmen.
Herr Minister, vielen Dank. – Die Frage war deswegen so kompliziert, weil ich die Antwort der Ministerin Hinz auf eine mündliche Anfrage der Kollegin Dorn aus dem letzten Plenum aufgenommen habe, die sich explizit auf HessenForst bezog. Meine Frage ist: Warum wird bei öffentlichen Landesflächen, wie denen von Hessen-Forst, und öffentlichen Domänenflächen ein Unterschied gemacht? Sie hätten auch einfach antworten können: Es gibt keinen Unterschied. – Sie haben stattdessen sehr langatmig erklärt, worin der Unterschied besteht. Vielleicht können Sie das nochmals erläutern?
Herr Abgeordneter, der Unterschied besteht vor allem darin, dass Planungen von Windkraftstandorten eher bei Hessen-Forst als bei Domänen stattfinden. Denn in aller Regel
bläst der Wind am Berg oben mehr als im Tal, und landwirtschaftliche Flächen sind meistens nicht auf Bergspitzen zu finden. Deswegen sind die Betroffenheit der Landgesellschaft bzw. der Staatsdomänen einerseits und die von Hessen-Forst andererseits unterschiedlich.
Sollten Sie eine konkrete Planung bei einer Fläche haben, die von der HLG per Geschäftsbesorgungsvertrag verwaltet wird, und es dort zu einem Problem kommt, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, und wir schauen, ob wir das Problem lösen können.
sondern auch Ihre Domänenflächen nicht. – 6.000. – In Niestetal gibt es eine, die heißt Windhausen. Die heißt nicht deswegen „Windhausen“, weil es dort still ist, sondern weil dort Wind weht. Um diese Domänenfläche geht es. Hier wird, verglichen mit Hessen-Forst, mit zweierlei Maß gemessen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, hätten Sie mir diese Fläche vorher genannt, dann hätte ich Ihnen diese Frage konkret beantworten können.
Ich werde dem Ganzen gerne nachgehen, aber nochmals: Wenn man an der Sache interessiert ist und Probleme lösen möchte, dann muss man auch sagen, worin die Probleme bestehen und wo sie sind.
Kleine Anmerkung, Stichwort Windhausen: Der Name ist ein Hinweis darauf, dass dort der Wind weht. Aber in „Sterbfritz“ stirbt auch nicht jeden Tag ein Fritz.
Wie stellt sich derzeit der Sachstand zum dringend erforderlichen S-Bahn-Ausbau in der Modellregion RheinNeckar dar?