Protocol of the Session on November 25, 2014

(Norbert Schmitt (SPD): Sensationell!)

Bis zum 11. November 2014 sind 191 Anträge – davon elf doppelt – beschieden und insgesamt 24,5 Millionen € ausgeschüttet worden.

Frage 155, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lässt sich erklären, dass sie gemäß Beantwortung des Berichtsantrags der SPD, Drucks. 19/667, bereits am 17. Juli 2014 die Pilotregionen für den Pakt für den Nachmittag öffentlich bekannt gegeben hat, aber in der Kleinen Anfrage Drucks. 19/453 am 23. Juli 2014 darauf hinweist, dass diese erst Ende Juli festgelegt werden und deswegen noch nicht benannt werden können?

Herr Staatsminister Prof. Lorz.

Herr Abg. Greilich, ich bedanke mich zunächst für die Gelegenheit, auch den bei Ihrer mündlichen Frage im letzten Plenum offen gebliebenen Punkt auf diese Weise klarstellen zu können.

Die Pilotregionen für den Pakt für den Nachmittag wurden in der Tat am 23. Juli 2014 durch eine Pressemitteilung des

Kultusministeriums öffentlich bekannt gegeben. Die Angabe des Datums 17. Juli 2014 im Berichtsantrag Drucks. 19/667 ist schlichtweg ein redaktionelles Versehen, das aufgrund der Vielzahl der damit verbundenen, parallel zu beantwortenden Anfragen entstanden ist. Eine korrigierte Fassung mit dem korrekten Datum 23. Juli 2014 wurde dem Ausschuss inzwischen zugesandt.

Wie bereits in der Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses am 1. Oktober 2014 zugesagt, in der die Antwort auf den Berichtsantrag Drucks. 19/667 ausführlich behandelt wurde, wird ein Bericht über den Fortgang der Entwicklungen beim Pakt für den Nachmittag gerne in regelmäßigen Abständen gegeben. Ebenso wird sicherlich auch in Zukunft in den Plenarsitzungen ausreichend Gelegenheit sein, über dieses zukunftsweisende Projekt der Landesregierung zu sprechen.

Wir kommen zu Frage 156. Herr Abg. Lotz.

Ich frage die Landesregierung:

Könnte in Hessen der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung erhoben werden, weil Hessen-Forst Waldeigentümern bei der Vorbereitung des Holzverkaufs hilft und Beratungsleistung anbietet, wie jetzt in Baden-Württemberg geschehen, wo ForstBW Rundholz für Kommunen und Privatwaldbesitzer vermarktet?

Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Abg. Lotz, bisher ist Hessen noch nicht ins Visier der Kartellbehörde geraten. Es gab Vorverfahren gegen die Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Gegen das Land Baden-Württemberg gibt es einen Beschlussentwurf des Bundeskartellamtes, sodass Baden-Württemberg jetzt verschiedene Vorschläge für die Änderung seines Modells vorgelegt hat.

Im Gegensatz zum ForstBW erfolgt in Hessen kein durch den Landesbetrieb Hessen-Forst gebündelter Holzverkauf. Holzverkäufe werden von den privaten und kommunalen Waldbesitzern selbst abgeschlossen. Die auf vertraglicher Basis erbrachten Betreuungsleistungen durch den Landesbetrieb Hessen-Forst als Dienstleister für private und kommunale Waldbesitzer in Hessen beschränken sich auf Leistungen, die kartellrechtlich bisher nicht relevant sind. Ich füge hinzu, dass wir im Rahmen einer neuen Verordnung für den Privatwald, die derzeit im Verfahren ist, noch einmal deutlich machen wollen, dass sich die Dienstleistungen auf Beratungen, d. h. Marktexpertise, auf vorgelagerte waldbauliche Leistungen, auf Auszeichnung bis Registrierung des Holzes, auf die Vorbereitung von und Rechnungstellung zu Kaufverträgen eines Waldbesitzers – in dessen Auftrag – beschränken, aber keine Vermarktung zusammen mit dem Holz aus dem Staatswald stattfindet.

Ich hoffe, dass wir so ein Kartellverfahren umgehen können. Zusätzlich hat die Agrarministerkonferenz am 5. September 2014 beschlossen, den Bund zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die bewährten länderspezifischen Strukturen zur Unterstützung des nicht staatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung in den Bundesländern erhalten werden können, und die dazu gegebenenfalls notwendigen gesetzgeberischen Schritte zu ergreifen. Soweit ich informiert bin, arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einer entsprechenden Novellierung.

Zusatzfrage, Herr Kollege Lotz.

Frau Staatsministerin, Sie haben es angesprochen: Es soll ab dem 1. Januar nächsten Jahres eine Verordnung geben, mit der Hessen-Forst meines Wissens bei einem Holzverkauf in Flächen von bis zu 30 ha eine sogenannte Provision pro Festmeter erhält. Haben Sie da nicht die Befürchtung, dass dies erst recht kartellrechtliche Probleme hervorrufen wird?

Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Abg. Lotz, ich bitte Sie, die Verordnungen, die die Grundlage für das legen sollen, was an Dienstleistungen erbracht wird, und die Richtlinien für die Kostenbeitragsgestaltung auseinanderzuhalten. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Zu der Verordnung sowohl zum Gemeinschaftswald als auch zum Privatwald gibt es vonseiten der Privatwaldbesitzer keine negativen Stellungnahmen. Im Gegenteil – sie finden diese Verordnungsentwürfe sehr gut. Diese wurden im entsprechenden Landesforstausschuss diskutiert und dann in die Anhörung gegeben. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung fristgemäß in Kraft treten kann. Was Sie angesprochen haben, sind die Richtlinien für die Kostenbeitragsgestaltung. Dazu wird es nach der Beratung im Landesforstausschuss und nach der Anhörung des Verbandes mit dem Vorstand des Waldbesitzerverbandes bereits in der nächsten Woche noch einmal Gespräche geben. Ich gehe davon aus, dass wir da einen Schritt weiterkommen. Wichtig ist, dass die Kostenerstattung tatsächlich stattfindet, auch auf einem etwas höheren Level. Eine Subventionierung des Privatwaldbesitzes könnte nämlich im Gegensatz zu dem, was Sie vorgebracht haben, die Kartellbehörde eher veranlassen, zu glauben, dass wir für die Privatwaldbesitzer Dienstleistungen erbringen und dass wir den Privatwald damit zu hoch subventionieren. Das muss aber gut austariert werden, deswegen werden wir die Gespräche darüber noch einmal intensivieren.

Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 158 auf, nachdem die Frage 157 vom Fragesteller zurückgezogen worden ist. Frau Abg. Wallmann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Vorteile bietet der IT-Standard „Netzwerkzonenübergreifende Kommunikation“ der HZD für den Informationsaustausch zwischen Landesnetzwerken und externen Netzwerken?

Hör- und sichtbar hat Kollege Bauer für Frau Wallmann übernommen. Dazu hat der Herr Minister der Finanzen die Antwort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter in Vertretung für Frau Abgeordnete, die „Netzwerkzonen-übergreifende Kommunikation“ bietet die Möglichkeit, die internen Netze für Zugriffe auf intern stehende Verfahren aus dem Internet kontrolliert zu öffnen. Vereinfacht ausgedrückt: Der Zugriff von außen nach innen ist unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Er unterliegt natürlich besonderen Sicherheitsanforderungen.

Die Komponente ermöglicht den Zugriff aus dem Internet oder auch aus dem Schulverwaltungsnetz auf Anwendungen des Landes Hessen. Diese Anwendungen können ansonsten nur von PC-Arbeitsplätzen abgerufen werden, die an das Landesintranet angeschlossen sind. Es ist wichtig für die rund 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung, denen im Land Hessen kein IT-Arbeitsplatz mit Anbindung an das Hessennetz zur Verfügung steht, schwerpunktmäßig Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben derzeit nicht die Möglichkeit, auf die verschiedenen elektronischen Verwaltungswerkzeuge wie beispielsweise die Selbsterfassung von Reisekostenabrechnungen im Intranet zuzugreifen.

Da solche Werkzeuge aber nicht nur einfacher zu handhaben sind, sondern auch deutlich zur Beschleunigung des Verwaltungsvorgangs – vom elektronischen Erfassen der Abrechnungen bis zum Begleichen der finanziellen Aufwendungen – beitragen, ist es wichtig, eine Lösung für diese Mitarbeiter zu finden. Seit Beginn dieses Jahres wird diese Methode für die Nutzung aus dem Internet pilotiert. Derzeit arbeiten die Dienstleister HZD und HCC an der produktiven Bereitstellung dieses Verfahrens. Die Möglichkeiten gehen aber über die Reisekostenabrechnung weit hinaus. Diese Komponente würde für eine ganze Reihe weiterer interner Anwendungen eine entsprechende Öffnung bedeuten. Wir pilotieren dies im Moment, und für mich gilt die Prämisse: Hessens Daten sind sicher und müssen das auch im Zusammenhang mit solchen Innovationen für die Zukunft sein.

Frage 159, Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen unternimmt sie, um den Hessenpark nach den ersten 40 Jahren seines Bestehens weiterhin attraktiv für Besucher zu erhalten?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Landau, die Erläuterung dieser unterschiedlichsten Maßnahmen, die ergriffen worden sind, würde den zeitlichen Rahmen der Möglichkeiten einer mündlichen Frage signifikant sprengen. Ich beschränke mich deshalb auf einige wenige Hinweise.

Die Erhaltung und Steigerung der Attraktivität des Museums ist ständige Aufgabe der Geschäftsführung, der Freilichtmuseum Hessenpark GmbH. Die Gesellschaft wird in der Geschäftsführung ausgesprochen engagiert und kompetent geleitet und bemüht sich an den unterschiedlichsten Stellen um ständige Innovation und Steigerung der Attraktivität.

Im Haushalt des Jahres 2014 hat das Land Hessen einen Betrag in Höhe von 4,7 Millionen € für das Freilichtmuseum zur Verfügung gestellt, wovon gut 4 Millionen für die Finanzierung des laufenden Betriebs und 700.000 € für die Bauunterhaltung vorgesehen sind, damit die historischen Gebäude auf Dauer erhalten und angemessen präsentiert werden können. Beispielsweise sollen Dachsanierungen an verschiedenen Gebäuden durchgeführt werden. Die Sanierung des Hauses aus Idstein am Marktplatz, Standort des historischen Friseursalons, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.

Im Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr sind sogar leicht erhöhte Haushaltsmittel von knapp 4,9 Millionen € eingeplant. Zusätzlich stehen sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr über das Hessische Immobilienmanagement jeweils 2 Millionen € für Bauinvestitionen des Hessenparks bereit. Planungen bestehen insbesondere für eine Dreschhalle, die ab dem nächsten Sommer als Schaudepot dienen soll. Daneben soll das Eingangsgebäude, die Scheune aus Westerfeld, die zu einem modernen und dem Museumsbedarf angepassten Gebäude umgebaut und gleichzeitig saniert wurde, zum Saisonbeginn des kommenden Jahres in Betrieb gehen. Bereits im Frühjahr soll das auch von den museumseigenen Handwerkern als Schaubaustelle eingerichtete Bäuchen aus Fronhausen fertiggestellt sein. Sie sehen, es bewegt sich im Hessenpark jedes Jahr etwas, das neu eröffnet und saniert wird. Ein Besuch dort lohnt sich also jederzeit.

Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 160 auf. Herr Abg. Bellino.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen werden ergriffen, die Nachwuchsarbeit der hessischen Jugendfeuerwehr weiter zu fördern?

Herr Staatsminister Beuth.

Herr Abgeordneter, die Nachwuchsarbeit der hessischen Jugendfeuerwehr wird vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in vielfältiger Weise unterstützt. Die hessische Jugendfeuerwehr erhält zum einen jährlich eine institutionelle Förderung und zum anderen Projektförderung. In diesem Jahr feiert die hessische Jugendfeuerwehr ihr 50-jähriges Jubiläum. Hierfür erhielt der Verband für drei Veranstaltungen einen Bescheid über 70.000 € und die den Aktionstag ausrichtende Jugendfeuerwehr MarburgBiedenkopf noch einmal 5.000 €.

Da die Zahl der Jugendfeuerwehrmitglieder in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, soll die nächste Imagekampagne auf die Nachwuchswerbung für die Jugendfeuerwehren ausgerichtet sein. Zur Durchführung einer solchen Kampagne in den Jahren 2014 bis 2016 erhielt der Landesfeuerwehrverband Hessen e. V. einen Bescheid über 360.000 €.

Zudem möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass wir morgen im Hessischen Landtag die Gelegenheit nutzen, die Arbeit der hessischen Jugendfeuerwehren anlässlich ihres 50-jährigen Jubiläums im Rahmen einer Debatte besonders zu würdigen.

(Beifall bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP)

Frage 161, Herr Abg. Roth.

Ich frage die Landesregierung:

Welche „häufigen“ Fälle meinte der Ministerpräsident in seinem Interview mit der „HNA“ am 7. November 2014, als er davon sprach, dass Kommunen häufig Verträge mit einem Kreis machen, wenn sie sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen überfordert fühlten?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Präsident! Herr Abg. Roth, die Aussage des Ministerpräsidenten bezog sich nicht auf die spezielle Situation bei der Flüchtlingsunterbringung in Hessen, sondern betrifft die Lage in der gesamten Bundesrepublik. Der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass sich Kommunen vertraglich verpflichten – z. B. gegen Entgelt –, die Aufgaben einer anderen Kommune teilweise oder auch ganz zu übernehmen.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, Flüchtlinge entsprechend den zugewiesenen Quoten aufzunehmen. Interne Vereinbarungen zwischen Kommunen und Landkreisen – auch interkommunal – sind zulässig, und hiervon wird in der Bundesrepublik Gebrauch gemacht.

Zum Beispiel gibt es eine Vereinbarung zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, neu angekommene, der Stadt Hamburg zugewiesene Flüchtlinge in NostorfHorst bei Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern unterzubringen. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat im September 2013 der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ihre Hilfe angeboten. Die entstehenden Kosten für Unterbringung, Grundsicherungsleistung, Krankenhilfe und den Verwaltungsaufwand werden durch die entsendende Stadt erstattet.