Das große Problem, das wir in den letzten Jahren hatten, war das Fehlen solcher Abschreibungsnotwendigkeiten. Das hat am Ende einen großen Investitionsstau mit sich gebracht. Meine Damen und Herren, genau dafür ist die Doppik da.
Herr Landau hat versucht, einen gewissen Widerspruch aufzubauen, wo keiner besteht. Meine Damen und Herren, das gesamte Haus sieht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen notwendigen Schritt, um Rechtssicherheit zu erlangen. Damit sehen wir einer Beratung in den Ausschüssen sehr gerne entgegen und werden daran konstruktiv mitarbeiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Lenders. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist diese Debatte beendet. Der Ge
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs an die Herausforderungen des demografischen Wandels und zur Stärkung des ländlichen Raums – Drucks. 19/847 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen den Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem zum einen die Geltungsdauer des Gesetzes über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetzes um ein Jahr verlängert und zum anderen die seit 2006 praktizierte Übergangsregelung zur ermäßigten Kreisumlage der Sonderstatusstädte auch für das Jahr 2015 bestimmt werden soll.
Mit dem Gesetz über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 9. März 2009 wurden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kommunen die vom Land und vom Bund geförderten Sonderinvestitionsmaßnahmen sehr schnell in Angriff nehmen konnten, was damals in der außerordentlich schwierigen wirtschaftlichen Situation in Deutschland dringend geboten war. 1,7 Milliarden € stellte das Land Hessen in den Jahren 2009 bis 2011 für kommunale und kommunalersetzende Projekte zusätzlich zur Verfügung.
Davon trägt das Land über 1 Milliarde € für die Tilgung der Förderdarlehen über die Laufzeit von 30 Jahren. Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Investitionen der hessischen Kommunen betrug noch einmal 900 Millionen €.
Von den zur Verfügung gestellten Mitteln wurden 1,2 Milliarden € für hessische Schulen verwendet. Insbesondere wurde in die Bausubstanz von Schulen, in die Funktionalität von Gebäuden sowie in die Infrastruktur von Ganztagsschulen, z. B. in Aufenthaltsräume, Mensen und Cafeterien, investiert. So konnten die Lern- und Lehrbedingungen innerhalb kürzester Zeit deutlich verbessert werden. Dazu trugen auch Investitionen in die Ausstattung der Schulen, z. B. Labore, Computerräume oder interaktive Schultafeln, bei.
Innerhalb des dreijährigen Umsetzungszeitraumes der Konjunkturprogramme konnten über 5.000 zusätzliche kommunale und kommunalersetzende Projekte umgesetzt werden. Auf die Schulinfrastruktur entfielen dabei fast 1.400 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1,3 Milliarden €. Dadurch konnten der Investitionsstau abgebaut und der Bildungsstandort Hessen nachhaltig gestärkt werden.
In konjunkturell schwierigem Umfeld ging von den Investitionen der öffentlichen Hand ein positiver Impuls zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes aus. Kein anderes Bundesland – daran will ich erinnern – hat im Zusammenwirken mit dem Bund ein vergleichbares Programm zur Stärkung der Konjunktur aufgelegt, um der Krise und ihren Folgen wirkungsvoll zu begegnen. Ich finde, wir können sehr stolz auf das sein, was wir da erreicht haben.
Ein wesentlicher Teil dieser Vorschriften ist heute allerdings nicht mehr erforderlich. Das Programm ist abgewickelt, und eigentlich könnte das Gesetz zum 31. Dezember dieses Jahres enden. Der Landtag hatte aber auch bestimmt, dass die geförderten Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Schulumlagen führen dürfen, damit die umlagepflichtigen Gemeinden finanziell nicht belastet werden. Deshalb war von uns aus ursprünglich vorgesehen, diese Regelung in den § 37 des Finanzausgleichgesetzes zu übernehmen. Da wir aber nunmehr in der Phase der Überarbeitung des Finanzausgleichs insgesamt sind, waren wir zuletzt der Auffassung, dass wir die Geltungsdauer des Gesetzes für ein weiteres Jahr verlängern, um die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs abzuwarten.
Mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2006 wurde zudem der Ermäßigungssatz für die Grundlage der Kreisumlage der Sonderstatusstädte von 50 % auf 43,5 % abgesenkt und damit die Summe der Belastungen durch die Erfüllung der Aufgaben angepasst. Um die dadurch entstehende Belastung der Sonderstatusstädte abzumildern, hat der Landtag in den Jahren 2006 bis 2014 die Reduzierung des Ermäßigungssatzes ausgesetzt und zugleich eine Ausgleichszahlung der Sonderstatusstädte an die Landkreise normiert, die sicherstellen sollte, dass den Landkreisen zumindest das zukommt, was bei ihnen ohne die Aussetzung netto verblieben wäre. Auch dies wollen wir für das Jahr 2015 fortschreiben.
Ich darf abschließend darüber berichten, dass wir die Kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf angehört haben und diese keine Einwände erhoben haben. – Ich wünsche dem Landtag gute Beratungen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion hätte bei der ersten Lesung auf eine Aussprache verzichten können, da wir kein Problem damit haben, die Geltungsdauer des Gesetzes um ein Jahr zu verlängern. Es macht Sinn, die Problematik im Rahmen einer Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs aufzunehmen und dabei das Urteil des Staatsgerichtshofs entsprechend umzusetzen.
Aber gerade im Hinblick auf die Debatte um die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in Hessen, die wir heute Morgen geführt haben, ist das eine gute Möglichkeit,
an diesen beiden Beispielen zu zeigen, in welcher Situation die Städte, die Gemeinden und die Kreise in unserem Land sind.
Die Folgen einer Nichtverlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2015, wären für die betroffenen Kreise erheblich. Die Kreise brauchen deshalb eine Weitergeltung des Gesetzes. Zwei Bereiche sind betroffen; Herr Minister Beuth hat das entsprechend ausgeführt. Zum einen käme es im Bereich der Aussetzung der Reduzierung des Ermäßigungssatzes für die Grundlage der Kreisumlage der Sonderstatusstädte und der damit in Verbindung stehenden Ausgleichszahlungen an die Landkreise zu erheblichen Umverteilungen zulasten der Kreise. Gerade diese leiden besonders unter der Finanzpolitik der Landesregierung. Wir haben das heute Morgen in der Debatte um den Kommunalen Finanzausgleich eingehend beleuchtet.
Die Verlängerung um ein Jahr gilt auch für die Regelung, dass die nach dem Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetz und dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes geförderten Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Schulumlage führen dürfen. Alles andere würde in dem überschaubaren Zeitraum bis zum 31. Dezember 2015 keinen Sinn ergeben.
Als Kreistagsvorsitzender kann ich in diesem Zusammenhang aber auch die Erwartungen des Hessischen Landkreistages verstehen und nachvollziehen, der im Rahmen der Anhörung formuliert hat, dass die die Schulumlage betreffende Regelung in dem Gesetz ab 2016 entfallen sollte, damit die Landkreise diese Kosten in die Berechnung der Schulumlagen einbeziehen können. Gerade diese Regelung aus dem Jahr 2010 zur Zinsdienstumlage hat dazu beigetragen, dass sich die Deckungslücke in den Kreishaushalten ausgeweitet hat, weil die Kreise auf der Aufwandsseite nicht nur die anteiligen Abschreibungen der Investitionsmaßnahmen, sondern auch die Zinsausgleichsumlagen ausweisen müssen. Das wäre kein Problem, wenn sich die Landkreise diesen Aufwand über die Schulumlage entsprechend ausgleichen lassen könnten. Dies wurde damals aber ausdrücklich ausgeschlossen – genau wie die Möglichkeit, dies für den nicht schulischen Bereich über die Kreisumlage zu tun.
Meine Damen und Herren, diese Systematik macht deutlich, dass es den Kreisen unmöglich gemacht wird, ihre Defizite herunterzufahren, wenn sie ihre Aufwände auf der Einnahmenseite nicht berücksichtigen können.
Sie entziehen dem KFA 360 Millionen € und beschneiden die Umlagemöglichkeiten: Und dann fragen Sie sich, warum die Kreise in einer so desolaten Finanzsituation sind?
So ist es. – Es ist nicht nachvollziehbar, warum der im Ergebnishaushalt darzustellende Aufwand für Investitionen in den Schulbereich kostendeckend über die Schulumlage auszugleichen ist und diese aus der Sicht der Kreise richtige Regelung nicht auch für Maßnahmen im Rahmen von Konjunkturprogrammen gelten soll.
An solchen Beispielen wird deutlich, warum die Kreise mit ihrer Verschuldung im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich und mit Abstand hinten liegen.
Wir werden dieses und vieles, vieles mehr, was den Kommunen bezüglich der Finanzstruktur auf den Nägeln brennt, bei den Beratungen zur KFA-Reform im Detail aufrufen. Die kommunale Familie wartet mit Spannung auf die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen zur Neugestaltung des KFA. Darauf wurde heute Morgen schon sehr eingehend hingewiesen. Den einen ein bisschen wegnehmen, den anderen ein bisschen dazugeben, eine sehr fantasievolle Einschätzung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben und der Versuch, den Streit in die Städte, Gemeinden und Kreise zu verlagern und als Land außen vor zu bleiben: So einfach wird es nicht sein, und so einfach werden wir Sie als Landesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen.
Man hört aus den Diskussionen in den Arbeitsgruppen rund um die Reform des KFA, dass die Landesregierung über die Zahl der Aufgaben, die die Gemeinden, Städte und Kreise zu leisten haben, überrascht ist. Es kursiert die Zahl von 4.000 pflichtigen Aufgaben. Mich überrascht nicht, dass Sie überrascht sind, denn genau das hat das Alsfeld-Urteil festgestellt: Das Land weiß nicht, was vor Ort geleistet wird und für wie viele Aufgaben die Städte, Gemeinden und Kreise in der Vergangenheit von der Landesregierung die finanzielle und organisatorische Verantwortung auferlegt bekommen haben.
Ich hoffe, Herr Minister Schäfer ist in der Zwischenzeit besser informiert. Er berichtet ja regelmäßig in den Ausschusssitzungen. Er hat das auch heute Morgen im Anschluss an die Debatte getan. Er hat dargestellt, dass sich die Redemanuskripte von Herrn Schmitt ständig wiederholten. Ich kann dazu nur sagen: Nicht die Wiederholungen in den Redemanuskripten von Herrn Schmitt sind das Problem, sondern die kommunalfeindliche Politik der Landesregierung ist seit Jahren das Problem. Deshalb werden wir nicht müde, das immer wieder und bei jedem geeigneten Tagesordnungspunkt anzusprechen.
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns kurz über den Hintergrund dieses Gesetzes sprechen. Man muss sich in die Zeit des Jahres 2009 zurückversetzen: Weltweit gab es eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit. Dieses Land stand vor gewaltigen Herausforderungen. Wir haben nach wie vor die finanziellen Auswirkungen dieser Situation zu spüren. Auch die Gebietskörperschaften leiden heute noch darunter. Es ist schon erfreulich, dass man hier, nachdem das Programm abgewickelt worden ist, feststellen kann, wie erfolgreich dieses Programm war. Der Minister hat darauf hingewiesen, dieses Gesetz bräuchte man eigentlich nicht mehr.
Denken Sie daran, dass wir aufgrund dieser unvorhergesehenen Entwicklungen, angesichts ihrer Dimensionen und auch aufgrund ihrer Komplexität, einen tiefen wirtschaftlichen Einschnitt hatten, wovon alle in kürzester Zeit überrascht worden waren, und angemessene Antworten finden mussten. Die Bundesregierung, aber auch die Hessische Landesregierung waren es, die mit Weitblick, mit dem Bewusstsein für das Machbare und vor allem mit Entschlossenheit zukunftsorientierte Maßnahmen auf den Weg gebracht haben und für eine zeitnahe und erfolgreiche Umsetzung gesorgt haben.
Heute wissen wir: Kein anderes Bundesland hat im Zusammenwirken mit dem Bund ein vergleichbares Programm zur Stärkung der Konjunktur aufgelegt, um die Krise und ihre Folgen wirksam zu bekämpfen. Über 5.000 kommunale Investitionen wurden in Hessen erfolgreich umgesetzt. Unter den inhaltlichen Gesichtspunkten dominierten die Investitionen im Schulbereich sowie im Bereich von Hochschule und Forschung, auf die insgesamt rund zwei Drittel des Fördervolumens entfallen sind. Die restlichen Mittel wurden für sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen und für Investitionen in die kommunalen Krankenhäuser oder auch in den Landesstraßenbau verwendet.
Meine Damen und Herren, ich habe es erwähnt, das Programm ist abgewickelt, man bräuchte dieses Gesetz nicht mehr. Aber die Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften, die für die Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogramms bis zum 31.12.2014 befristet war, soll jetzt um ein Jahr verlängert werden. Das macht durchaus auch Sinn; denn es darf nicht zu einer Erhöhung der entsprechenden Schulumlage nach dem 31. Dezember 2014 führen. Die Gründe hat der Kollege eben schon benannt. Das wäre eine unverhältnismäßige Belastung der Kreise, die sich derzeit nicht refinanzieren können.
Ursprünglich war es vorgesehen, die nächste Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hierfür zu nutzen und die Regelung in § 37, der die Schulumlage regelt, zu übernehmen. Aber nach dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs über den Finanzausgleich ist uns aufgetragen – und wir sind auch in der Endphase –, dieses komplexe Regelwerk bis zum 1. Januar 2016 neu zu gestalten. Deshalb macht es Sinn, die Geltungsdauer dieses Gesetzes um ein weiteres Jahr zu verlängern, und deshalb kann ich auch abkürzen. Die Betroffenen, nämlich der Hessische Landkreistag, der Städtetag, aber auch der Hessische Städte- und Gemeindebund, haben gegen eine Verlängerung keine Einwände erhoben. Das sieht auch die CDU-Fraktion so. Da der Kommunale Finanzausgleich bis zum 1. Januar 2016 neu zu gestalten ist, macht eine Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2015 durchaus Sinn. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich ganz kurz. Wir GRÜNE stimmen der Verlängerung der Geltungsdauer dieser beiden Gesetze zu,
weil es richtig und sinnvoll ist. Die Argumente sind alle schon vorgetragen worden: zum Sonderinvestitionsprogramm vor allem der Grund, dass es nicht zu einer Erhöhung der Schulumlage kommen darf. Das Sonderinvestitionsprogramm war für unsere Kommunen tatsächlich eine sehr gute Hilfe.