Wir haben in Hessen aus guten Gründen die Einführung der Doppik beschlossen. So wichtig uns die flächendeckende und zügige Übernahme der Doppik auch ist, so müssen wir doch feststellen, dass für kleinere und gerade ehrenamtlich geführte Verbände die nun vorgesehene Fristverlängerung zur Umstellung auf die Doppik bis zum
Jahr 2016 eine echte Entlastung ist. Auch das wollen wir seitens der CDU und der GRÜNEN ausdrücklich.
Schließlich ist vorgesehen, das Gesetz nicht zum Jahresende außer Kraft treten zu lassen. Vielmehr soll die Befristung bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass wir nur mit einer rechtzeitigen Verlängerung der Geltungsdauer die Verbände nicht dem Risiko aussetzen, keine Rechtsgrundlage sowohl für ihre Haushalts- als auch für ihre Wirtschaftsführung wie auch für Entscheidungen mit wirtschaftlichen Auswirkungen zu haben.
Ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Die Frau Ministerin hat es schon gesagt: Es ist eine größere Novellierung notwendig. Wir wollen einerseits den Kommunen, andererseits auch uns im Vorfeld einer größeren Novellierung Zeit für dieses Gesetzesvorhaben geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ministerin Hinz kann einem schon fast leidtun. Zum zweiten Mal in dieser Plenarwoche musste sie an dieses Pult treten, um einen Gesetzentwurf einzubringen, der aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung notwendig wurde. Frau Hinz, das tut mir wirklich leid. Die Verantwortung dafür, dass wir erneut vor einem Gericht gelandet sind und schon wieder eine hessische Rechtsgrundlage als nachbesserungsbedürftig eingestuft wurde, trägt Ihre Vorgängerin, Frau Lucia Puttrich. Anscheinend hatte die ihren Laden nicht im Griff.
Das beste Beispiel gab es auf der gestrigen Abendsitzung des Umweltausschusses. Die Liste der offenen Baustellen, die Frau Puttrich ihrer Nachfolgerin hinterlassen hat, ist sehr lang. Das waren nicht nur die Gebühren für die Hygiene bei der Fleischgewinnung von gestern, sondern auch die Themen RWE und Woolrec; beim Fracking hatte sie Glück, da hat man sich auf einen Vergleich geeinigt. Es geht weiter mit K+S, dem Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe – überall dort hat Ihre Vorgängerin Schiffbruch erlitten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen fest: Ihre Vorgängerin war völlig überfordert. Sie müssen jetzt die Scherben aufkehren, die Ihnen Ihre Vorgängerin hinter
Zu dem Gesetzentwurf als solchem äußern wir uns positiv. In der Tat ist es sinnvoll, hier Heilungsregelungen aufzunehmen und den neuen § 6a einzuführen. Künftig soll es Heilungs- und Verfahrensvorschriften bei Errichtung und Gründung eines Wasser- oder Bodenverbandes geben, ebenso im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Bekanntmachung einer Satzung. Nach meinen Informationen hat der Hessische Städte- und Gemeindebund angeregt, auch den Verwaltungsakt als solchen zu veröffentlichen. Ich wünsche mir, dass wir das in der Beratung des Gesetzentwurfs noch nacharbeiten können. Wichtig ist auch, dass man an dieser Stelle die Möglichkeit einräumt, weiterhin die Kameralistik anzuwenden und die Anwendung der Doppik auszusetzen.
Das finde ich übrigens spannend: Hier räumt die Landesregierung zum ersten Mal ein, dass die Doppik nicht funktioniert
und kleine Verbände überfordert. Das haben wir schon lange gesagt. Als Kommunalpolitiker sage ich Ihnen ganz klar: Ein Teil der Haushaltsmisere geht auf die Einführung der Doppik zurück; denn sie führt dazu, dass wir Abschreibungen mit aufnehmen, und das verursacht in der Haushaltsführung der Kommunen viele Probleme.
Insofern erkennen wir hier einen gewissen Wandel. Erstmals sagen Sie, Sie halten nicht unbedingt und zwangsläufig an der Doppik fest, sondern Sie können sich vorstellen,
die Kameralistik hier fortzuführen, weil sie einfacher ist. – Herr Landau, in diesem Gesetzentwurf steht: weil es einfacher und transparenter ist. Das gilt nicht nur für die Wasserverbände, sondern das gilt auch für Kommunen und für ehrenamtliche Kommunalpolitik.
Sie sehen also: Auch ein solch kleiner Gesetzentwurf bietet manchen Aspekt, über den man nachdenken kann.
Das betreffende Gesetz läuft Endes dieses Jahres aus. Insofern besteht da schon ein gewisser Druck. Ich frage mich deswegen: Wenn das ausläuft – Sie haben selbst gesagt, seit wann diese Urteile Ihrem Hause bekannt sind –, warum fängt man erst Ende September damit an, eine solche Vorlage einzubringen? Und warum will man keine umfassende Novellierung, sondern nur eine kleine Nachbesserung?
In der Tat gab es weitere Vorschläge, mit denen man ein solches Gesetz anreichern kann. Zum Beispiel könnte man im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes auch Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aufnehmen. Es gab diese Vorschläge, aber leider haben Sie die bisher nicht berücksichtigt.
Es gab weitere Vorschläge. Was ist denn mit Wasser- und Bodenverbänden, die selbst in einem übergeordneten Verband tätig sind? In der Vergangenheit gab es dazu unterschiedliche Auffassungen zwischen den Regierungspräsidien in Darmstadt und Kassel. Im April 2011 ist dann von
Ihrer Vorgängerin entschieden worden, wie dort zu verfahren ist. Statt aber eine klare Regelung jetzt ins Gesetz zu schreiben, lassen Sie diese Frage weiterhin unbeantwortet. Das wäre eine gute Chance, diese Regelung mit aufzunehmen. Da frage ich mich schon, warum Sie bisher diese Gelegenheit verstreichen lassen wollen.
Es gibt auch die Anregung, künftig bei der Einrichtung eines Wasser- und Bodenverbandes die Dokumentation und die Aufbewahrungs- und Veröffentlichungsnachweise so zu archivieren, dass sie in Zukunft ständig eingesehen werden können. Aus unserer Sicht ist das eine sinnvolle Ergänzung. Aber auch darüber gibt es leider keine Aussage in diesem Gesetzentwurf.
Wir warten jetzt die Anhörung ab, die wir im Ausschuss durchführen. Wir müssen uns darüber unterhalten, ob eine schriftliche Anhörung ausreicht. Das kann ich mir durchaus vorstellen.
Wir werden diesen Gesetzentwurf wie üblich im Ausschuss ordentlich begleiten. Wir haben gemerkt, manchmal steckt der Teufel im Detail. Das hat sich auch gestern gezeigt. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und Ihnen auf die Finger zu klopfen. Genau das werden wir tun. Das ist die Aufgabe einer guten Opposition. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal freue ich mich darüber, dass wir uns insgesamt darin einig sind, dass dieses Gesetz unbürokratisch Hilfe leisten wird, gerade für die kleinen Verbände.
Ich schaue nach vorn und nicht zurück. Wir können jetzt konstruktiv in diese Diskussion im Ausschuss gehen. Ich finde es auch richtig, dass die Opposition sagt, sie schaue auf die Details. Auch wir als Regierungsfraktionen werden uns natürlich die Details genau anschauen. Das ist unser aller Aufgabe.
Dafür gibt es die Ausschüsse. Insofern brauche ich hier keine weiteren Ausführungen zu machen. Herr Landau hat ganz wunderbar beispielhaft erklärt, warum dieses Gesetz sicherlich positive Wirkungen entfalten wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Gremmels, das Bedauern darüber, dass Frau Staatsministerin Hinz jetzt die Verantwortung trägt und an vielen Baustellen zu arbeiten hat, hält sich bei mir in Grenzen. Selbst bei der Frau Staatsministerin wird sich dieses Bedauern in Grenzen halten; denn die Alternative wäre, sie hätte nicht die Verantwortung, sondern unter Umständen ihre Vorgängerin, Frau Puttrich.
Deshalb gehe ich davon aus, dass es auch Frau Hinz lieber ist, sie trägt jetzt die Verantwortung und kann die Geschicke lenken.
Meine Damen und Herren, Wasser ist wahrscheinlich eines der klassischsten Beispiele für die Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kostengünstig zu gestalten sollte im Interesse des gesamten Hauses liegen. Auch die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass Zweckverbände, interkommunale Zusammenarbeit am besten dafür geeignet sind, um in diesem Bereich der Daseinsvorsorge die Kosten möglichst zu senken.
Daher werden wir konstruktiv, aber auch sehr unbürokratisch mit diesem Gesetzesvorhaben der Landesregierung umgehen. Ich hoffe, wir können es möglichst schnell in Kraft setzen. Als FDP-Fraktion werden wir mit Sicherheit sehr konstruktiv daran mitarbeiten.
Die Doppik ist schon angesprochen worden. Dazu muss ich allerdings sagen: Die Doppik hat sich sicherlich nicht an allen Stellen bewährt. Eines aber muss auch klar sein: Wenn wir über Unternehmen, über Zweckverbände reden, die mit großen Infrastrukturmaßnahmen zu tun haben, ist die Abschreibung ein ganz wichtiges Instrument. Es ist auch richtig, dass sich die Zweckverbände langfristig darauf einstellen, ihre Abschreibungen abzubilden.