Protocol of the Session on September 12, 2018

Ich verstehe das. Nicht jeder Abgeordnete kann jeden Gesetzentwurf seiner eigenen Fraktion inhaltlich durchdringen und ihn entsprechend darstellen. – Aber das ist der Fall; das ist Fakt.

(Zurufe von der FDP)

Da komme ich nicht mit. Deswegen sage ich: Man versucht durch Qualitätsdebatten ein Feld zu besetzen. Wenn das der Gegenstand der gesamten Debatte ist, werden die Eltern am 28. Oktober darüber abstimmen, dass sie in Zukunft in den Jahren, in denen sie ihre Kinder im Kindergarten haben, mindestens 5.000 € sparen. Die können sie für ihre Kinder entsprechend investieren.

Gleichzeitig steigern wir den Ansatz für Qualität im Doppelhaushalt um 50 Millionen €. Ab dem Jahr 2020 gibt es 50 Millionen € jährlich, sodass wir uns in Fragen der Qua

lität, der Weiterentwicklung, aber auch der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die Erziehungsarbeit leisten, nichts erzählen lassen müssen.

Das alles ist Gegenstand der Arbeit von Regierung und Koalition. Wir sind auf einem guten Weg und brauchen keine Debatte darüber zu fürchten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), Drucks. 19/6283. Die Beschlussempfehlung dazu ist Drucks. 19/6737. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und LINKEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, zu Beginn der Mittagspause – ich weise darauf hin; der Landtagspräsident hat das schon erwähnt – findet in der Ausstellungshalle die Eröffnung der Ausstellung „Volkshochschulen – Orte der Integration“ statt. Ich darf Sie herzlich einladen, daran teilzunehmen.

Ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause, die, wie vereinbart, zwei Stunden betragen wird. Das heißt, wir setzen unsere Beratungen um 15:40 Uhr fort.

(Unterbrechung von bis 13:39 bis 15:40 Uhr)

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Ende der Mittagspause wird die Sitzung fortgesetzt. Ich habe Ihnen noch Folgendes mitzuteilen:

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Hessen muss endlich Vorreiter für Vernunft in der Flüchtlingspolitik werden – Maghreb-Staaten und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten machen, Drucks. 19/6780. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Tagesordnungspunkt 60 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, nach Tagesordnungspunkt 51 aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden.

Außerdem noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Hessen muss endlich Vorreiter für Vernunft in der Einwanderungspolitik werden – Spurwechsel für gut integrierte Flüchtlinge ermöglichen, Drucks. 19/6781. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Punkt 61 der Tagesordnung und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, ebenfalls nach Tagesordnungspunkt 51 aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden.

Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend erfolgreiche soziale Wohnungspolitik in Hessen fortsetzen, Drucks. 19/6782.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Wird die Dringlichkeit bejaht?

(Günter Rudolph (SPD): Gerade so!)

Das ist auch hier der Fall. Dann wird dieser Tagesordnungspunkt 62 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 41 aufgerufen werden.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE betreffend Streiks bei Ryanair, Drucks. 19/6783. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dies Tagesordnungspunkt 63. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Wann soll der Antrag aufgerufen werden? – Herr Kollege Schaus.

Herr Präsident, wir schlagen vor, dass dieser Antrag morgen zum Abschluss des Plenums behandelt wird.

Besteht da Einverständnis? – Herr Kollege Frömmrich.

Ja. Damit sind wir einverstanden. Morgen am Ende der Tagesordnung.

Also kein Widerspruch. Dann wird so verfahren. Dann wird Punkt 63 morgen am Ende der Tagesordnung aufgerufen.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 41:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend sozialen Wohnungsbau endlich konsequent fördern – fünf Jahre Schwarz-Grün sind verlorene Jahre in der Wohnungspolitik – Drucks. 19/6760 –

und Tagesordnungspunkt 62 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend erfolgreiche soziale Wohnungspolitik in Hessen fortsetzen – Drucks. 19/6782 –

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abg. Schaus für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Zehn Minuten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider war es mir nicht möglich, den Antrag der Koalitionsfraktionen durchzulesen, da dieser soeben erst eingereicht wurde. Ich gehe einmal davon aus, dass wir dem nicht zustimmen werden.

Vor fast fünf Jahren nahm die neue schwarz-grüne Landesregierung ihre Arbeit auf. Unter der Verantwortung einer neuen grünen Ministerin sollte das Thema Wohnen im

Umweltministerium untergebracht und – zumindest laut Ihrem Koalitionsvertrag – „angemessener und bezahlbarer Wohnraum für Familien und Alleinstehende in den Städten“ geschaffen werden.

Heute wissen wir anhand der von uns abgefragten Zahlen, dass dieses Vorhaben der schwarz-grünen Landesregierung kläglich gescheitert ist.

(Beifall der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Mit Schwarz-Grün ging nämlich der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus in Hessen nicht bloß weiter wie zuvor, nein, er nahm auch noch rasant an Fahrt zu. Allein in den ersten vier Jahren Ihrer Regierungszeit sind in Hessen 25 % aller Sozialwohnungen, die es am 31. Dezember 2013 noch gab, nicht mehr vorhanden. Gerade einmal knapp 85.000 solcher Wohnungen gibt es jetzt noch. Gleichzeitig wuchs die Zahl derjenigen Haushalte, die sich erfolglos für eine Sozialwohnung bewerben.

Waren es in den vergangenen Jahren konstant immer um die 45.000 Haushalte, waren es Ende 2017 bereits über 51.000. Die Zahl der Haushalte ist also um mehr als 10 % gestiegen.

Der Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen und der gleichzeitige Anstieg der Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte überrascht nicht, wenn man sich die Zahl der bewilligten neuen Wohnungen einmal genauer anschaut. Schon unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung wurden viel zu wenige Sozialwohnungen gebaut. Im Zeitraum von 2009 bis 2013 waren es insgesamt 3.464 Wohneinheiten. Im Durchschnitt der fünf Jahre waren es also magere 692 Wohnungen pro Jahr.

In der Amtszeit der grünen Wohnungsbauministerin Hinz sind es im Zeitraum von 2014 bis 2016 gerade einmal 1.061. Im Durchschnitt waren es also nur 353 Wohnungen pro Jahr. Zählt man die 582 neu gebauten Wohnungen aus dem Jahr 2017 hinzu, wobei die Hälfte über das KIP gefördert wurde, verbessert sich die Bilanz nur unwesentlich und bleibt immer noch weit hinter der vorangegangenen Wahlperiode zurück. Das also ist die Wahrheit der angeblichen Wohnraumoffensive von Schwarz-Grün, die nur in Ankündigungen und Sonntagsreden besteht.

Deshalb bezeichnen wir diese nun bald abgelaufene Legislaturperiode auch als verlorene Jahre in der Wohnungspolitik, die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen leider ausbaden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

In den Kommunen sieht es mit dem Bau von preiswerten Wohnungen nicht gut aus. Dort, wo kommunale Wohnungsbaugesellschaften tätig sind, haben sich diese vielerorts – wie z. B. die AGB in Frankfurt – auf die vorrangige Schaffung von Eigentumswohnungen oder von hochpreisigen Mietwohnungen konzentriert, und das ist ein schwerwiegender Fehler.

(Beifall bei der LINKEN)

Ja, die Gewinne aus dieser Bautätigkeit tragen auch zur Sanierung städtischer Haushalte bei. Es darf doch aber nie und nimmer Ziel öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften sein, die kommunalen Haushalte zu sanieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Deren Aufgabe, ja, deren Gründungsauftrag ist es doch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, aber nichts anderes.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist doch kein Grund zur Freude, wenn feierlich erklärt wird, dass man künftig zu 40 % preiswerten Wohnraum schaffen wolle. Vielmehr sage ich: Euer Auftrag ist es, zu 100 % sozialen Wohnraum zu erstellen. Deshalb unterstützen wir auch die Frankfurter Initiative für einen Bürgerentscheid.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Aufgabe der Landesregierung ist es, die Wohnungsbaugesellschaften und die Kommunen so auszustatten, dass keine weitere Haushaltssanierung auf Kosten der Mieterinnen und Mieter erfolgt. An dieser Stelle rächt sich übrigens, dass Schwarz-Grün den Wohnraumkoordinator gleich zu Beginn kalt geschasst hat.