Protocol of the Session on August 23, 2018

Die Anregung des Regionalverbandes haben wir aufgegriffen. Es ging darum, einen Kompromiss zu finden zwischen den Darstellungsgrößen 1 : 50.000 und 1 : 10.000. Sie können sich vorstellen, dass in einem Plan, der 75 Kommunen umfasst, eine Darstellungsgröße von 1 : 10.000 eine Megaaufgabe ist. Der Vorschlag vom Regionalverband war der Maßstab 1 : 25.000. In Rücksprache auch mit dem Regierungspräsidium haben wir gesehen, es ist eine Darstellungsgröße, die wir mittragen können.

Deshalb haben Sie einen Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN vorliegen, dem zufolge wir mit diesem Gesetz auch das Landesplanungsgesetz ändern, sodass, wenn beide Gremien – Regionalversammlung und Verbandskammer – übereinstimmen und einen Maßstab 1 : 25.000 für den Regionalen Flächennutzungsplan vereinbaren, er künftig auch in dieser Größenordnung dargestellt werden kann.

Ich glaube, am Ende ist es rund. Ich glaube auch mit Blick auf die Uhrzeit, dass wir das Thema jetzt nicht weiter ausdehnen müssen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und glaube, dass die Metropolregion auch für die nächsten Jahre eine vernünftige Grundlage findet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Kasseckert. – Das Wort hat der Kollege Dr. Jörg-Uwe Hahn, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion in diesem Hause war maßgeblich an der Erarbeitung – Herr Kollege Kasseckert hat darauf hingewiesen – des Vorgängergesetzes, des Ursprunggesetzes beteiligt. Deshalb können Sie mir glauben, dass wir uns nicht mehr in jede Detailfrage hineinverlieren möchten. Vieles von dem, was 2011 gemacht worden ist, ist einfach gut.

Verärgert sind wir aber darüber – deshalb werden wir mit Nein stimmen –, dass auch nicht einer unserer Vorschläge aufgenommen worden ist.

(Beifall der Abg. Wiebke Knell (FDP))

Sie waren alle so einfach zu übernehmen. Ich unterstelle, dass Herr Kaufmann noch darauf eingehen wird.

Der ersten Vorschlag war: Dann nennen wir den Regionalverband doch bitte jetzt Metropolverband. Wir haben das Gesetz über die Metropolregion, aber den Regionalverband. Dann haben wir zu allem Überfluss für diejenigen, die sich etwas tiefer mit der Materie beschäftigen müssen, auch noch eine Regionalversammlung. Man hätte zur Abgrenzung – das war einer unserer Vorschläge – diese Institution Metropolverband nennen können und nach unserer Auffassung auch nennen müssen.

(Beifall der Abg. Wiebke Knell (FDP))

Zum Zweiten war unser Vorhalt, dass noch gezielter ins Gesetz geschrieben werden muss, dass Aufgabe des Metropolverbandes sein soll, der jetzt noch Regionalverband heißt, Infrastrukturprojekte voranzutreiben. Wir haben entsprechende Ideen vorgelegt, wie sich Planung und Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten nicht mehr über Jahrzehn

te hinziehen, mit Beschleunigungsmaßnahmen, Zusammenlegen usw. usf. – Das ist nicht übernommen worden.

Wir haben zum Dritten angeregt – das finden wir maßlos ärgerlich, weil es eine Debatte ist, die dieser Verband gerade selbst führt, auf Anregung der Fraktion der FDP und der Freien in diesem Gremium –, dass der Verband die Zuständigkeit für die Trassenfreihaltung für bedeutsame Verkehrswege erhalten soll. Um es noch einfacher für diejenigen zu beschreiben, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen, aber Kommunalpolitiker in diesem Gebiet sind: Wir möchten, dass in absehbarer Zeit der Regionalverband einen entsprechenden Generalverkehrsplan für die Region auflegt, natürlich in Abstimmung mit seinen Mitgliedern, natürlich auch in Abstimmung mit der Landesentwicklung – das geht gar nicht anders. Es ist auch beides gut so. Aber es sollte in dieser Region eine zentrale Stelle geben, der per Gesetzesauftrag gesagt wird: Ihr seid dafür zuständig.

Dass Letzteres nicht übernommen worden ist, das überrascht uns nicht nur, sondern es verärgert uns. Denn jeder von uns, egal welches Parteibuch er trägt, regt sich überall darüber auf, wenn er Kreistagsabgeordneter oder Stadtverordneter oder Gemeindevertreter ist, dass jedenfalls im Rhein-Main-Gebiet nicht nur der öffentliche Personennahverkehr nicht funktioniert – nicht genügend funktioniert; Entschuldigung, Knut Ringat: er funktioniert, aber nicht genügend –, sondern auch die Straßenbauprojekte nicht vorankommen, egal wer sie gerade angeschoben hat oder wieder lahmlegt.

Das hätte in das Gesetz aufgenommen werden müssen. Diese drei zentralen Fragen sind aber nicht aufgenommen worden. Also stimmt die FDP mit Nein. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Kollege Dr. Hahn. – Das Wort hat der Abg. Frank-Peter Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte den verehrten Kollegen Hahn doch sehr um Entschuldigung, dass ich auf seinen Ärger nicht vertieft eingehe. Die Uhr und der Status, den wir in dieser Gesetzesberatung erreicht haben, lassen es schlicht und einfach nicht zu; denn das müsste man schon sehr viel intensiver diskutieren, wenn man den Problemen, die Sie durch Verärgerung zu verstecken versucht haben, gerecht werden wollte.

Mein Beitrag sollte eigentlich sehr kurz sein. Er kann noch ein bisschen kürzer sein dadurch, dass der Kollege Kasseckert im Prinzip schon alles gesagt hat, was inhaltlich zu sagen ist. Wir haben – das war uns wichtig – die Veränderung beim Maßstab. Das hat breite Unterstützung gefunden. Keiner hat im Ausschuss dagegen gestimmt.

Die Änderung des Maßstabs geschieht gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt, weil im Bereich Südhessen sowohl die Regionalversammlung für den Gesamtsektor als auch der Regionalverband für den Regionalen Flächennutzungsplan jetzt mit der Aufstellungsarbeit für die nächste Auflage beginnen und deshalb zu diesem Zeitpunkt die Maßstabsfrage sinnvollerweise geklärt wird.

Wir geben den Gremien durch diese Ergänzung des Gesetzes die Möglichkeit, wenn sie sich übereinstimmend darauf verständigen, sich auf den deutlich besseren und schon immer geforderten Maßstab von 1 : 25.000 für den Regionalen Flächennutzungsplan einzulassen. Ich hoffe, dass das auch zustande kommen wird, weil ich damit zugleich sagen will: Wenn wir diese Runde des neuen Regionalen Flächennutzungsplans aus meiner oder grüner Sicht wieder nur so gestalten können wie den alten, dann steht für alle Zukunft das Konstrukt des gemeinsamen Regionalplans, der zugleich Regionaler Flächennutzungsplan sein kann, infrage.

Denn wir merken gerade auch beim Thema Wohnungsbau, wie schwierig es ist, in den verschiedenen Dimensionen der Pläne – gerade in diesem Bereich ist es besonders dringlich, also im Kern der Region – zu vernünftigen Lösungen zu kommen, wenn die Plangrundlage so viel Streit hervorrufen kann, weil sie nicht hinreichend präzise ist.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Ich hoffe, mit der Änderung und mit dem Gesetz werden wir jetzt auf diese Weise eine Grundlage schaffen, die zeigen kann, dass sich der Regionalplan, der zugleich Regionaler Flächennutzungsplan für den Kern der Region ist, bewährt. Das werden wir sehen. Das werden die nächsten Jahre zeigen. Dann werden wir das zu gegebener Zeit erneut evaluieren. – Für heute vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Weiß von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung bzw. der sie tragenden Fraktionen zur Änderung des Metropolregiongesetzes eine Anhörung gehabt – sogar in diesem Raum –, die ich als ziemlich unemotional empfand. Das ist eigentlich kein Wunder. Wenn in einem Gesetzentwurf nicht viel steht, kann man auch nicht zu vielen Dingen Stellung nehmen.

Es wurde daher von den Anzuhörenden hauptsächlich über Sachen geredet, die eigentlich gar nicht im Gesetzentwurf stehen. Der Regionalverband will gerne umfirmieren. Er wollte über seinen neuen Namen sprechen. Die ivm GmbH hat die fehlende finanzielle Beteiligung des Landes beklagt.

Ein interessantes Ergebnis der Anhörung war, dass es andere Bundesländer gibt, die mit Landesgeld ihre Metropolregion fördern und unterstützten. Dass das in Hessen nicht so ist, war ein interessantes Ergebnis der Anhörung.

Das IHK-Forum Rhein-Main hat über das Strategieforum geredet, das der Präsident der Frankfurter IHK ins Leben gerufen hat. Das steht aber gar nicht im Entwurf des Gesetzestextes, sondern wird peripher in der Begründung erwähnt.

Dazu, dass über so viel geredet wurde, was gar nicht im Entwurf des Gesetzes steht, passt, dass die Landesregie

rung einen Änderungsantrag eingebracht hat, der auch nicht das eigentliche Gesetz, das Metropolregiongesetz, betrifft. Vielmehr werden Sie mit dem Änderungsantrag das Landesplanungsgesetz ändern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, dass dieser Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist. Es ist der kleinste gemeinsame Nenner. Das erleben wir bei schwarz-grünen Initiativen sehr häufig. Es schadet nichts. Es bringt aber die Region auch nicht wirklich voran. Deswegen werden wir uns nachher bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Einzig und allein der neu gegründete Initiativkreis Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main hat in der Anhörung und auch in seiner schriftlichen Stellungnahme die großen und entscheidenden Fragen angesprochen, die die Metropolregion betreffen: Wie sieht es aus mit der regionalen Verfasstheit? Ist der Rahmen im Moment angemessen und handelbar? Oder müssten wir da über Änderungen reden? Wie sieht es mit der Organisation, den Aufgaben und den Kompetenzen des Verbandes aus? Wie sieht es mit der demokratischen Repräsentanz der Entscheidungsgremien des Verbandes aus? – All das sind Themen, zu denen SchwarzGrün offensichtlich nicht die Kraft hatte, sich zu bekennen. Sie wollten nicht wirklich darüber reden. Das hat man dem Initiativkreis überlassen. In dem Gesetzentwurf findet sich nichts davon wieder. Das finde ich ein bisschen dürftig.

Wir haben jetzt allerdings sage und schreibe elfeinhalb Jahre Zeit, darüber zu reden, ob das Gesetz gut ist oder nicht. Denn dieses Gesetz soll tatsächlich so lange in seiner Geltungsdauer verlängert werden. Da wir in dieser Legislaturperiode von dieser Landesregierung dazu keine großen Schritte mehr erwarten, kann ich eine Anregung machen und einen Hinweis an die nächste Landesregierung und den nächsten Landtag geben, ob es nicht überlegenswert wäre, zu dem Thema Zukunft der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und genau zu den Fragen, die angesprochen wurden, beispielsweise eine Enquetekommission einzurichten.

Dann hätte man über längere Zeit mit vielen Sachverständigen die Möglichkeit, sich auch einmal andere Metropolregionen anzuschauen, sich anzuschauen, wie die aufgestellt sind, wie sie gefördert werden, wie wir im Wettbewerb dastehen und ob wir eventuell Änderungen vornehmen müssen. Ich glaube, dass eine Enquetekommission eine gute Möglichkeit wäre, für die Region etwas Gutes zu erreichen. Meines Erachtens sollte sich der nächste Landtag einmal darüber Gedanken machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort erhält Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Metropolregion ist es so: Er wird heute mit der Diskussion am Ende der Debatte mehr oder weniger an den Rand gedrängt. Die Diskussion, die eigentlich notwendig wäre, um der Region eine Perspektive zu geben, wird schon seit Langem aus unterschiedlichsten Gründen an den Rand gedrängt.

Ich finde, die Vorschläge, die der Initiativkreis Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main gemacht hat, wichtig und gut. Sie sind im Übrigen auch sehr detailliert und überlegenswert. Ob man mit diesen Vorschlägen und diesen Vorstellungen ein Stück weit eine Perspektive für diese Metropolregion hat, dazu lese ich in diesem Gesetzentwurf nichts. Im Kern ist das das Abarbeiten eines auslaufenden Gesetzes. Wir schieben das auf die lange Bank, weil wir alle irgendwie Probleme damit haben. Kollege Weiß hat schon darauf hingewiesen.

Dabei gibt es doch drängende Probleme, die über die Frage des Flächennutzungsplanes hinausgehen. Wohnen wurde angesprochen, ebenso der öffentliche Personennahverkehr. In der Region insgesamt sind Aufgaben zu bewältigen, die die einzelne Kommune gar nicht mehr leisten kann.

Das müsste auch unser Interesse sein, selbst wenn es zu einer – ich sage es einmal so platt – Machtverschiebung führen würde. Das scheint mir seit Jahren das Hauptproblem zu sein, nämlich die Angst davor, dass man andere Kompetenzen im Interesse der Bürger schafft. Wir müssen in den entscheidenden Fragen weiterkommen.

Ich finde es bedauerlich, wie mit dieser Debatte umgegangen wird. Ich glaube, dass sich das irgendwann rächen wird.

Was ist die Metropolregion Rhein-Main eigentlich? Sind das die 75 Kommunen, die jetzt einbezogen sind? Oder ist der Zuschnitt dieser Region zu überdenken? Warum ist Wiesbaden nicht dabei? Wie ist das Verhältnis zu Südhessen? – Das sind alles Fragen, die wichtig sind. Letztendlich geht es auch um die Frage: Wieso schaffen es andere Regionen, erfolgreicher zu sein? Ich spreche damit den Regionalkreis Hannover oder den von Aachen an.

Ich merke, dass bei dieser Landesregierung überhaupt kein Interesse an dieser möglicherweise kritischen Diskussion vorhanden ist. Deswegen findet dazu in diesem Gesetzentwurf auch nichts statt.

Ich finde, es wäre sinnvoll, unter anderem darüber zu diskutieren, dass man in einer Metropolregion ein gewähltes Parlament mit Kompetenzen haben muss und keine Vertreter der Vertretungsorgane. Denn die vertreten letztendlich ganz andere Interessen als die, die unmittelbar gewählt wurden. Ich knüpfe damit durchaus an die Erfahrungen mit dem Umlandverband an. Da muss man sowohl die positiven wie auch die negativen Erfahrungen, die seinerzeit zur Auflösung des Umlandverbandes geführt haben, berücksichtigen. Aber mehr direkte Demokratie neben der Diskussion, was sinnvoll ist und wie und wo was zu regeln ist, täte der Region Rhein-Main gut und würde sie nach vorne bringen.

Gar nichts davon lese ich in diesem Gesetzentwurf. Es ist im Grunde genommen ein „Wir haben es abgearbeitet, wir machen weiter so“. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Wünscht die Landesregierung das Wort? – Herr Staatsminister Beuth, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenigstens ganz kurz möchte ich dazu etwas sagen. Herr Kollege Schaus hat gerade eben von den Perspektiven gesprochen. Ich will hier feststellen, dass die Metropolregion in der Tat herausragende Perspektiven für die Menschen und für die Unternehmen hat. Wir haben in der Metropolregion großartige Entwicklungschancen. Insofern sollten wir uns nicht darüber beklagen, dass wir eine so leistungsstarke und herausragende Metropolregion haben.