Protocol of the Session on June 21, 2018

Nichts von dem, was die GRÜNEN hier abziehen, hat noch etwas mit ihrem Wahlversprechen und ihren Grundsätzen zu tun. Ein solch armseliges Schauspiel habe ich in über zehn Jahren im Landtag noch nicht erlebt.

Uns erreichen erste Mitteilungen, dass aus dem Kreis der zwei Dutzend Organisationen, die an der Anhörung beteiligt waren, einige nun prüfen, rechtlich gegen das Gesetz vorzugehen. Die SPD hat das auch angekündigt. Wir unterstützen die Initiatoren gerne und prüfen wegen der erheblichen Verfahrensverletzungen zudem rechtliche Schritte.

Wir sagen Nein zum schwarz-grünen Überwachungsgesetz. Ich beantrage hiermit im Namen meiner Fraktion die namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Das Wort hat der Abg. Wolfgang Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich abgewartet und wollte noch hören, ob der Minister in dieser dritten Lesung noch etwas Neues sagt. Von dieser dritten Lesung habe ich vorgestern schon gesagt, dass ich eigentlich nichts davon erwarte. Die Ausschussberatungen haben gezeigt: Hier wird mit der bekannten Arroganz der Mehrheit gesagt: Wir ziehen das alles durch, egal, was kommt. – Insofern war es wenig sinnvoll, diese dritte Lesung noch durchzuführen. Es gibt nichts Neues dazu. Ich wiederhole deswegen nur in aller Ruhe und Sachlichkeit den Befund, wie er sich darstellt. Es sind drei Punkte.

Erstens. Es gibt mit dem Gesetz, das Sie heute mit Ihrer Mehrheit verabschieden werden, kleine, wirklich nicht besonders nennenswerte Verbesserungen im Verfassungsschutzgesetz.

Zweitens. Es gibt keinerlei spürbare Verbesserungen bei der parlamentarischen Kontrolle. Das, was Sie dort umsetzen, ist eine Verhöhnung der Expertenkommission und der Empfehlungen der Expertenkommission.

Drittens. Das ist in der Tat neu. Sie verändern so ganz nebenbei grundlegend das hessische Polizeigesetz, das HSOG. Frau Kollegin Faeser hatte es ausgeführt, Sie ändern dieses Gesetz ohne Anhörung, gegen die Geschäftsordnungsvorschriften. In der Sache sind die Änderungen in einigen Punkten, die wir schon diskutiert haben, höchst fragwürdig.

Was mich vorgestern in der Tat dazu gebracht hat, dass mir die Hutschnur gerissen ist, sind die in diesem Zusammenhang immer wiederholten Behauptungen, wir als Oppositionsfraktionen würden uns nicht den Notwendigkeiten stellen, wir hätten kein Interesse an der Sicherheitslage und an der Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürger, wir würden uns den Aufgaben der Terrorismusbekämpfung verweigern. Alles das ist uns mit unterschiedlichen Worten immer wieder vorgehalten worden.

Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie wissen, dass das grob falsch ist, dass das unwahr ist. Sie sind diejenigen, die viereinhalb Jahre verpennt haben und jetzt auf den letzten Drücker noch etwas umsetzen wollen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Diese Art der Vorwärtsverteidigung, bei der Sie mit einem Finger auf die Opposition zeigen und dabei vergessen, dass vier Finger auf Sie selbst zeigen, kann ich nur so beschreiben, und ich zitiere ein beliebtes Wort aus Ihrem Repertoire der Oppositionsbeschimpfung: Das, was Sie hier machen – ich zitiere Ministerpräsident Bouffier, der das in einem anderen Zusammenhang gesagt hat, Protokoll vom 23. Februar 2017 –, „ist nicht nur falsch, sondern auch niederträchtig“. Das weise ich in aller Form zurück.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Vielen Dank, Kollege Greilich. – Das Wort hat der Abg. Frömmrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wundere mich schon ein bisschen.

(Nancy Faeser (SPD): Über was denn?)

In der dritten Lesung geht man eigentlich davon aus, dass man sich mit dem befasst, was dazu geführt hat, dass man mit einer dritten Lesung noch einmal ins Parlament kommt.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Frau Faeser hat das ausgeführt! – Janine Wissler (DIE LINKE): Herr Schaus auch!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser wichtigen Debatte geht es um die innere Sicherheit unseres Landes.

(Nancy Faeser (SPD): Und was ist mit der parlamentarischen Kontrolle?)

Es geht um die Frage, wie das organisiert wird, wie das Polizeirecht organisiert wird, wie der Verfassungsschutz organisiert wird, wie Eingriffsbefugnisse geregelt werden und wie er parlamentarisch kontrolliert wird. Das ist eine sehr komplexe Materie. Die Frage, wie sicher wir sind, treibt zurzeit viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande um. Sie fragen sich, ob wir alles gesetzlich Mögliche in Abwägung zu unseren Freiheitsrechten tun.

(Jan Schalauske (DIE LINKE): Das sagt die Bürgerrechtspartei!)

Darüber reden viele Menschen in unserem Land, und viele Menschen treibt es um.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Seehofer z. B.! – Glockenzeichen des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Redner zuzuhören. Es kann sich jeder zu Wort melden.

Es geht vielen darum – das stellen wir in vielen Diskussionen fest –, dass Parteien unterwegs sind, die Fragen von innerer Sicherheit und Bedrohungslagen ausnutzen, um daraus ihr politisches Süppchen zu kochen. Da wäre es aller Ehren wert – das ist eine schwierige Debatte, ohne Frage; da kann man unterschiedliche Auffassungen haben –, in diesem Landtag inhaltlich über die Sache zu reden. In diesen beiden Diskussionen, sowohl am Dienstag als auch heute, haben Sie inhaltlich zu den Themen, die uns hier betreffen, keinen Beitrag geleistet – keinerlei Beitrag in der gesamten Debatte.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU – Zurufe von der SPD und der LINKEN – Glockenzeichen des Präsidenten)

Entschuldigung, wenn das die Antwort der Sozialdemokraten auf sehr komplexe Sicherheitslagen ist, wenn das die Antwort an die Bürgerinnen und Bürger auf die Frage ist,

wie wir es in einer so komplexen Situation schaffen, innere Sicherheit zu garantieren, aber auch die Freiheitsrechte der Menschen aufrechtzuerhalten – –

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Erklären Sie mir einmal die Änderungen zum G 10-Gesetz, nur in einem Punkt! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dieser wichtige Abwägungsprozess zwischen Sicherheit und Freiheit ist doch etwas, worüber wir in diesem Lande reden müssten. Aber die Sozialdemokraten in diesem Hause haben dazu heute keinerlei Beitrag gebracht – keinerlei Beitrag, liebe Frau Kollegin Faeser,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

und das betrifft viele Menschen, die auch ein Herz für die Sozialdemokratie haben, die das diskutieren. Der Tiefpunkt – –

(Janine Wissler (DIE LINKE): Gefährdet parlamentarische Kontrolle die Sicherheit?)

Das haben wir erlebt – Entschuldigung, ich gehe jetzt darauf ein, Frau Kollegin Wissler –, wir haben es gemerkt. Weil Sie in der Sache nichts vorzutragen hatten, haben Sie am Dienstag mit Klamauk eine Debatte geführt, die in der Tat der Tiefpunkt dieses Parlaments war. So etwas, wie ich es am Dienstag in diesem Haus erlebt habe, sowohl von Herrn Kollegen Schaus als auch von Herrn Kollegen Greilich, aber auch von Kollegin Faeser, das habe ich in den letzten Jahren in diesem Hause nicht erlebt in einer Debatte, die es wirklich wert gewesen wäre, offen und ehrlich geführt zu werden.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es in der Sache? – Wir haben uns als Koalition sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir welche Maßnahmen wo verorten. Es gab eine Anhörung. Wir haben die Anhörung ausgewertet. Wir haben auch intensiv über die Fragen geredet, die von den Sachverständigen vorgelegt worden sind, insbesondere über die Frage: Können wir eine Eingriffsbefugnis wie die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ beim Verfassungsschutz normieren? Darüber haben wir lange geredet, es gab auch in meiner Partei eine breite Diskussion darüber. Das muss man hier erwähnen.

Wir sind mit unserem Koalitionspartner dazu gekommen, es nicht im Verfassungsschutzgesetz zu lassen, sondern es ins Polizeirecht zu überführen und es so zu regeln, wie es andere Bundesländer auch haben. Wir haben uns da an Rheinland-Pfalz orientiert.

Ich glaube, dass wir damit eine gute Lösung für die innere Sicherheit in diesem Lande gefunden haben. Ich hätte gerne mit Ihnen darüber geredet, Frau Kollegin Faeser, was Sie an dieser konkreten Maßnahme auszusetzen haben. Dazu waren Sie aber in den beiden Tagen, in denen wir in zweiter und dritter Lesung darüber geredet haben, nicht bereit. Frau Kollegin Faeser, so kann man bei der inneren Si

cherheit keine programmatische Diskussion mit Ihnen führen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Bild, das hier zu stellen versucht wird, diese beiden Maßnahmen sozusagen als Massenüberwachung darzustellen, als betreffe es alle Menschen in diesem Lande – Sie wissen es als Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission besser, dass es einen ganz kleinen Bereich von Menschen betrifft – –

Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die sind aber extrem gefährlich, und dafür brauchen wir eine Antwort darauf, wie man sie im Blick behält und wie man es hinbekommt, dass Anschläge und schwerste Straftaten verhindert werden.

Darüber haben wir uns sehr intensiv Gedanken gemacht. Ich glaube, wir haben als Koalition eine gute Lösung gefunden, und Sie haben leider zu dieser Debatte keinen Beitrag geleistet. – Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege Frömmrich. – Das Wort hat der Innenminister, Staatsminister Peter Beuth. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stellen den Verfassungsschutz als eine wichtige Säule der Sicherheitsarchitektur auf trag- und zukunftsfähige gesetzliche Grundlagen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung zum Antiterrordateigesetz und zum Bundeskriminalamtsgesetz haben wir umgesetzt. Wir haben auf eine harmonische Rechtsentwicklung insbesondere mit dem Verfassungsschutzgesetz geachtet und den von Bund und Ländern erarbeiteten Rechtsrahmen für wirksame Befugnisse aller Verfassungsschutzbehörden einbezogen.