Protocol of the Session on June 20, 2018

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wir haben als Land Hessen gesagt, dass wir die finanziellen Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Hochschulpakts 2020 schaffen werden. Das heißt, dass wir die Landesmittel, die für die Kofinanzierung notwendig sind, einplanen und bereitstellen. Wir sagen den Hochschulen zu, dass wir unseren Landesanteil über den Hochschulpakt 2020 hinaus erbringen werden.

Ich betone nochmals: Wir brauchen Beständigkeit. Wir brauchen Planungssicherheit. Daher erwarten wir ein Angebot vom Bund, wie wir das auf Dauer sichern können.

Unser hochschulpolitisches Ziel ist seit jeher, ein Maximum an Planungssicherheit für unsere Hochschulen zu schaffen. Dafür haben wir auf Hessenebene viel auf den Weg gebracht. Das wäre auch im Bereich des Hochschulpakts 2020 dringend notwendig, um Stellen besetzen zu können, um Projekte fortsetzen zu können, um Studienangebote beibehalten zu können, um den Hochschulzugang weiter offenhalten zu können.

All das geht aber nur, wenn wir ein Angebot der Bundesregierung erhalten, um schnellstmöglich mit den Ländern eine Nachfolgeregelung zu treffen. Ziel muss eine Verstetigung der Mittelzuweisung sein, um möglichst viel Planungssicherheit zu erreichen. Wir sind der Überzeugung, dass die nun auf hohem Niveau eingependelten Studierendenzahlen eine Daueraufgabe bleiben. Weil Daueraufgaben an den Hochschulen am besten von Dauerstellen bearbeitet werden können, brauchen wir eine Verdauerung des Hochschulpakts 2020. Ich hoffe, dass von diesem Landtag diesbezüglich ein starkes Signal ausgeht. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Grumbach, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Sommer. Es wird wärmer. ARD und ZDF beginnen mit den Wiederholungen. Das hessische Parlament auch. Vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich am 31. Mail 2017, haben wir exakt die gleiche Debatte geführt. Der damalige Antrag war ein bisschen anders aufgebaut, verfolgte aber die gleiche Zielsetzung. Ich habe meine Rede damals damit begonnen – an dieser Stelle wiederholen sich die Wiederholungen –, dass die SPD diesem Antrag selbstverständlich zustimmen wird, weil dieser Antrag sinnvoll und notwendig ist und weil es darüber überhaupt keinen Streit gibt.

Ich halte es auch für keinen Zufall, dass bei einer Debatte über einen gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNEN der grüne Redner beginnt. Würde die CDU beginnen, müsste sie darüber reden, dass es eine Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene gibt, in der steht, dass die Bundesmittel dauerhaft verstetigt werden. Für die Lieferung zuständig ist Frau Bundesministerin Karliczek, die zufällig Mitglied der CDU ist, eine Lieferung bisher aber nicht angedeutet hat.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe nichts dagegen, dass sich der Hessische Landtag darauf verständigt, dem Bund noch einmal freundlich zu sagen, dass wir das Geld brauchen. Gegen die Wiederholung habe ich auch nichts. Ich möchte aber auch darauf aufmerksam machen – auch das ist eine Wiederholung –, dass wir an dieser Stelle die Fehler korrigieren müssen, die eine frühere Hessische Landesregierung mit angestiftet hat. Das betrifft die berühmte Trennung von Bundes- und Landeskompetenzen in der Bildungspolitik. Das hat ein Hessischer Ministerpräsident angezettelt, den man heute auch „Bilfingers Verderb“ nennt.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Er hat eine strukturelle Entscheidung getroffen, die wir nun wieder zurückführen müssen. Wir hätten alle wissen können – und wir haben es im Landtag auch gesagt –, dass diese Trennung nur dazu führen wird, dass selbst ein reiches Bundesland wie Hessen an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gerät, wenn es das angehen würde, was wir wollten, nämlich eine deutliche Steigerung der Studierendenzahl zu erreichen. Vielen Dank also an die CDU, dass sie ein zweites Mal dafür steht, ihren Fehler zu korrigieren. Ich halte das für eine gute Entwicklung.

(Beifall bei der SPD)

Damit die Wiederholung nicht zu lang wird, möchte ich nur noch auf einen Punkt hinweisen. Wir haben jenseits all dieser Fragen und jenseits der Mittel, die wir vom Bund erhalten, ein Grundproblem. Wir haben das, was die Hochschulen an Steigerungen der Studierendenzahlen auf den Weg gebracht haben, dadurch erkauft, dass sich die Relation zwischen Lehrenden und Studierenden deutlich verschlechtert hat. Eine Relation von 1 : 93, an manchen Orten sogar von 1 : 99 ist das Dreifache des europäischen Durchschnitts. Das ist ein Punkt, der nicht allein vom Bund zu regeln ist. Insofern fände ich es gut, wenn man ein Konzept entwickelt, wie man dieses Problem lösen kann. Das

habe ich bereits in zwei Haushaltsberatungen und in zwei ähnlichen Reden eingefordert.

Wie gesagt, Wiederholungen bringen uns nicht weiter. Ich hoffe, dass irgendwann auch eine CDU-Ministerin in der Lage ist, Politik zu machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Kollegin Wolff, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schlechte Laune der SPD-Fraktion hat jetzt sogar auf Herrn Grumbach abgefärbt. Ich weiß auch nicht, wie so etwas passieren kann.

(Zurufe von der SPD)

Ich habe immer so die Idee: Es gibt eine Koalition in Berlin. Der gehören CDU und SPD an.

Im Übrigen glaube ich immer noch, dass es die Gepflogenheiten in diesem Hause sind – –

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Schmitt, was ist los? Haben Sie schon wieder eine voreilige Sehnsucht zurück in den Landtag? Oder was ist passiert?

(Norbert Schmitt (SPD): Bei solchen Reden sowieso!)

Üblicherweise stellen die Koalitionsfraktionen gemeinsam Anträge. Der Koalitionspartner, der das als Setzpunkt wählt, redet dann auch als Erster. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

Wenn Sie sagen, Frau Bundesministerin Karliczek sei zuständig, ist das der eine Teil der Wahrheit. Der andere Teil der Wahrheit ist, dass wir natürlich im Rahmen der Bundesregierung eine Zuständigkeit haben. Das führt zu Verhandlungen des Bundes mit den Ländern, über die der Minister gleich sicherlich noch berichten wird. Dabei geht es um die Modalitäten und die Ausgestaltung dieses Hochschulpakts. Das Wort „Pakt“ bedeutet, dass zwei Seiten eine Vereinbarung treffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Wenn es den Hochschulpakt nicht gäbe, müsste man ihn erfinden“, so war es gerade im letzten Jahr relativ häufig zu hören. Das haben viele Hochschulen, aber auch viele Hochschulpolitiker gesagt. Gleichwohl ist bei der Einleitung der zweiten Phase seitens des Bundes eindeutig signalisiert worden, dass es keine weitere Phase geben werde. An dieser Bundesregierung war die SPD auch beteiligt, soweit ich mich erinnern kann. Zum Glück ist das überholt.

Als der erste Pakt abgeschlossen wurde, hieß es in der ersten Verwaltungsvereinbarung – ich zitiere –:

Ziel des Hochschulpaktes 2020 ist es, die Chancen der jungen Generation zur Aufnahme eines Studiums zu wahren, den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern und die Innovationskraft Deutschlands zu erhöhen.

Auf diese Weise wollen Bund und Länder dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt und der durch die demografische Entwicklung und durch doppelte Abiturjahrgänge steigenden Zahl von Studienberechtigten Rechnung tragen sowie die Forschung insbesondere an den Hochschulen weiter stärken.

Meine Damen und Herren, am Wortlaut der ersten Verwaltungsvereinbarung ist fast noch alles richtig. Inzwischen sind die doppelten Abiturjahrgänge durch. Die Aussetzung der Wehrpflicht ist auch durch. Wir müssen feststellen, dass sich die Zahl der Studienanfänger dennoch nicht erheblich reduziert hat, sondern dass wir von dem berühmten Hochplateau sprechen.

Deswegen kommen wir genau zu dieser Überlegung. Deswegen war das Drängen in den vergangenen beiden Jahren groß, zu wissen, wie es denn weitergeht. Das ist eine berechtigte Sorge der Hochschulen, wenn man weiß, dass allein aufgrund dieses Hochschulpakts in Hessen fast 100.000 zusätzlich studieren konnten. Bundesweit ist das eine beachtliche Summe, die weitaus größer ist. Legen Sie einmal das Plateau von 2005 zugrunde und setzen als Vergleichsmaßstab an, wie viele Studierende nicht hätten studieren können, wenn es den Hochschulpakt nicht gegeben hätte. Das sind bundesweit 900.000. Somit zeigt sich, dass einiges erreicht worden ist. Menschen ist in diesem Bereich eine berufliche Zukunft gegeben worden.

Natürlich wird mit Sorge betrachtet, dass in Hessen 200 Professorenstellen mit Mitteln des Hochschulpakts 2020 generiert worden sind. Die Zahl der Lehraufträge ist um über 70 % gestiegen. Natürlich muss dort klargestellt werden, was danach mit diesen Lehrenden geschieht.

Meine Damen und Herren, deswegen ist es von exorbitanter Bedeutung, dass die Hochschulen Klarheit bekommen und dass wir als Land Klarheit bekommen. Wir als Land, in dieser Regierung, haben den Hochschulen mittlerweile schon seit vielen Jahren einen Hochschulpakt nicht nur zugestanden, sondern ausverhandelt, einen Hochschulpakt, mit dem wir sagen: Über die nächsten fünf Jahre sind eure Mittel sicher, ist die Gesamtgrößenordnung des staatlichen Geldes, des Landesgelds für euch sicher, sind die Parameter festgeschrieben, nach denen sich die Ausfinanzierung innerhalb dieser Jahre richtet.

(Manfred Pentz (CDU): Ja!)

Das sind satte 9 Milliarden € im Zeitraum dieses Hochschulpakts.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die fünfjährige Laufzeit des Hochschulpakts jeweils durch den Zeitraum eines anderen Hochschulpakts überlagert wird, ist es an der Zeit, dass wir eine gewisse Synchronisierung erreichen, auch wenn das zeitlich nie ganz identisch sein wird, und dass wir mit dem Bund entsprechende Vereinbarungen treffen.

Wir als Land Hessen haben für die Bundesmittel 170 Millionen € zusätzlich bereitgestellt, damit die gemeinschaftliche Finanzierung zu zusätzlichen Studienplätzen führen konnte. Durch die Kombination beider Geldflüsse – aus dem Hochschulpakt Hessen und die kombinierten BundLänder-Mittel aus dem HSP 2020 – können junge Menschen studieren. Mit dem „HSP 2020 Invest“ konnten entsprechende Gebäude gestellt werden. Lehrmittel, Lernmit

tel, neue Unterrichts- und Lehrformen konnten finanziert werden. E-Learning hat Einzug gehalten. Auf diese Weise konnten wir ein qualitativ hochwertiges Studium – nicht nur irgendeinen Aufenthalt an Universitäten – gewährleisten.

Meine Damen und Herren, das jetzt auf Dauer anzulegen und auch deutlich zu machen, dass wir – sowohl der Bund als auch die Länder – gemeinsam die Absicht haben, das langfristig anzulegen, erwarten wir jetzt vom Hochschulpakt 2020. Ich denke, in dieser Woche und in den nächsten Wochen wird es dort Entscheidungen geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir uns dann auch über ein paar Parameter noch klar werden müssen. Das betrifft zum einen die Dauer. Der Hochschulvereinbarungsteil im Koalitionspapier sieht vor, alle sieben Jahre erneut zu verhandeln. Ich habe für die CDUFraktion schon ein erhebliches Interesse daran, dass wir nicht alle sieben Jahre das Feld völlig neu aufrollen,

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

sondern dass es jetzt ein paar grundsätzliche Vereinbarungen darüber gibt und dann eine Feinjustierung, aber keine grundsätzlich Neuverhandlung alle sieben Jahre, die wiederum in die Zyklen der Länderhaushalte und der Landeshochschulpakte eingreifen würde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich wünsche mir zum Zweiten, dass es dabei bleibt, dass Hochschulpolitik – bei aller Veränderung des Art. 91b Grundgesetz – Ländersache bleibt und dass Hochschulpolitik eine kombinierte Aufgabe der Länder bleibt, die mit ihren jeweiligen Hochschulen die Autonomie haben, Hochschulpakte zu schließen. Wir sollten keine konkurrierenden Parameter und Maßgaben von beiden Seiten haben. Auch das ist aus meiner Sicht hochgradig wichtig.

Zum Dritten glaube ich, dass im Hochschulpakt die Frage gestellt werden muss: Kann es weiterhin rein quantitative Parameter geben? – Ich sage: Nein, es muss darum gehen, zu vereinbaren, wie wir dieses Hochplateau halten, und das in den westlichen wie in den östlichen Bundesländern. Da ist die Entwicklung zahlenmäßig ja durchaus sehr unterschiedlich. Wir sollten auch qualitative Parameter einziehen, und den Ansatz dazu gibt die Koalitionsvereinbarung her. Es geht z. B. darum, über Studienabläufe, aber auch über Studienabschlüsse zu sprechen.

Es wird auch darum gehen, dass wir eine Stärkung in dem Bereich, den Herr Kollege May eben auch schon angesprochen hat, vollziehen, nämlich eine Stärkung – auch eine quantitative Stärkung – der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Es wird darum gehen, dort auch Gewichte zu verschieben und zu sagen, was wir möchten. Auch das muss in den Ländern möglich sein. Was wollen wir z. B. im Bereich der MINT-Fächer stärken? Dies nur stellvertretend für andere Möglichkeiten, Parameter festzulegen. Das muss möglich sein.