Protocol of the Session on June 20, 2018

(Günter Rudolph (SPD): Ist das eine Aufforderung?)

Jeder kann gerade machen, was er will,

(Zuruf: Echt?)

solange wir es zugestehen. – Kollege Dr. Dippel, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde natürlich jetzt nicht noch einmal die Rede vortragen, die ich zu Anfang hier gehalten habe. Mir ist ein kleiner Fehler passiert. Wir haben uns gerade noch einmal verständigt, der vorherige Präsident Dr. Wilken hat mich aufgerufen. Ich höre natürlich auf einen Präsidenten und habe dann quasi zur Klarstellung geredet.

(Günter Rudolph (SPD): Es ist alles gut! Der Fehler liegt da drüben! – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ja, Fehler macht jeder.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, wir machen doch alle Fehler – außer dem Präsidium hier oben.

(Holger Bellino (CDU): Na, ja!)

Deshalb hören Sie doch bitte dem Doktor zu.

Jeder macht Fehler und ich auch; die gebe ich gerne zu. Vielleicht war ich zu erwartungsvoll im Hinblick auf die Rede, lieber Herr Rudolph. Von daher haben wir uns verständigt.

Ich will aber noch etwas anderes sagen. Es hört sich immer so an, als ob die Fachabteilung des Ministeriums nicht in Kontakt und in fachlichen Gesprächen mit denjenigen sei, die den Rettungsdienst und die Leitstellenfunktion ausüben. Das findet regelmäßig statt. Natürlich lassen wir die praktischen Dinge, die im Grunde genommen dort zu regeln sind, auch in die Diskussion und die Nachbereitung einfließen. Das will ich hier einmal ganz allgemein feststellen. Der Austausch dient dazu, Veränderungen herbeizuführen.

Noch eine Information für Sie; aber Sie wissen das sicherlich auch. Das Notfallsanitätergesetz ist ein Bundesgesetz. Wenn da etwas verändert werden soll – die CDU/CSU und die SPD regieren in Berlin –, dann muss man sich verständigen, dass wir hier gemeinsam einen Weg suchen.

Zweitens. Die Zusammenlegung von Leitstellen und Notdienst geht nur mit der KV. Das kann man nicht per Gesetz verordnen. Frau Dr. Sommer, das wissen Sie auch. Ich will es hier nur einfach noch einmal darlegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte.

Wir werden den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Fachausschuss überweisen. – Kein Widerspruch, dann wird das so gemacht.

Wir machen jetzt, am Ende der Vormittagssitzung, bis 15 Uhr Pause. Das ist der allgemeine Wunsch; dann kann man sich ein bisschen besser erholen. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre freudige Bereitschaft heute Morgen. Die Sitzung wird um 15 Uhr fortgesetzt. Jetzt machen wir erst einmal Pause. – Danke sehr.

(Unterbrechung von 12:30 bis 15:00 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich hebe die Sitzungsunterbrechung auf. Wir fahren mit der Tagesordnung fort.

Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Menschenrechte, Drucks. 19/6573. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird dieser Antrag als Punkt 78 mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.

Ebenfalls eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und FDP betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Drucks. 19/6574. Nach § 59 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sind Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen dringlich und somit auf eine bereits festgelegte oder genehmigte Tagesordnung zu setzen. Daher wird der Dringliche Antrag ohne Bejahung der Dringlichkeit durch das Plenum als Punkt 79 auf die Tagesordnung gesetzt.

In der Geschäftsführerbesprechung hat man sich darauf verständigt, dass dieser Dringliche Antrag am Mittwoch

vor der Beratung der Petitionen aufgerufen werden soll. Als Redezeit sind fünf Minuten vorgesehen. Besteht darüber Einverständnis? – Dann ist das so.

Wir können in der Beratung der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:

Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Bund-Länder-Hochschulpakt 2020 muss verstetigt werden – Drucks. 19/6483 –

Die Redezeit beträgt jeweils zehn Minuten. Als Erster spricht Kollege May für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Hochschulpakt 2020, über den wir heute beraten, ist inzwischen ein essenzieller Bestandteil der hessischen Hochschulfinanzierung geworden. Im Schnitt fließen pro Jahr ca. 150 Millionen € sowohl vom Bund als auch vom Land an die hessischen Hochschulen.

Wie der Name „Hochschulpakt 2020“ schon sagt, ist es ein Projekt zwischen Bund und Ländern, das bedauerlicherweise erst einmal begrenzt aufgesetzt worden ist und ein Ablaufdatum hat. Daher wird leicht ersichtlich sein, dass uns nach 2020 ein ernstes Problem droht, wenn dieser Pakt jetzt nicht verstetigt wird.

Die Überlegungen, die am Anfang des Hochschulpakts 2020 standen, dass die hohen Studierendenzahlen nur ein vorübergehendes Phänomen seien, sind längst überholt. Wir haben festgestellt, dass der Studierendenberg längst ein Studierendenhochplateau ist, dass die Anzahl der Studierenden erkennbar nicht zurückgeht und dass wir uns auf Dauer mit diesem Phänomen auseinandersetzen müssen. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt eine Anschlussfinanzierung für den Hochschulpakt 2020 erreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich will das verdeutlichen. Im zurückliegenden Wintersemester studierten an hessischen Hochschulen über 260.000 Studierende. Das ist ein Plus von 9.700 Studierenden gegenüber dem Vorjahr und ein Plus von fast 89.000 Studierenden gegenüber dem Wintersemester 2008/2009. Wie ich bereits erwähnt habe, ist nicht erkennbar, dass diese Zahl zurückgehen wird.

Wir haben es in dieser Wahlperiode geschafft, die steigende Nachfrage nach Studienplätzen zu bedienen. Den vielen jungen Menschen, die sich für ein Studium interessieren, konnten wir ein Angebot machen. Wir konnten den Zugang zur Hochschule offenhalten. Das war eines unserer zentralen politischen Ziele. Ich bin sehr froh, dass wir zusammen mit den Hochschulen erreicht haben, den Zugang offenhalten und den jungen Menschen ein adäquates Angeboten machen zu können.

Ich bin auch froh, dass wir so viele Studierende an unseren Hochschulen unterbringen können. Das ist gut so; denn wir brauchen die gut ausgebildeten klugen Köpfe für Lösungen und dafür, sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen in diesem Land zu begegnen. Daher verhandeln wir heute dieses ganz wichtige Zukunftsprojekt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es geht uns auch um Planungssicherheit. Wir wollen dafür sorgen, dass auch in diesem Bereich die Hochschulen wissen, mit welchen Budgets sie ab 2020 planen können. Das Auslaufen des Hochschulpakts gefährdet ganz konkret geschaffene Angebote, etwa zusätzliche Studiengänge, Stellen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie Studienplätze, die ansonsten auslaufen müssten. All das ist gefährdet, wenn wir keine Anschlussfinanzierung für den Hochschulpakt erreichen. Für die Hochschulen ist es in dieser Frage fünf vor zwölf. Ich muss feststellen, dass wir schon zu lange auf ein Anschlussangebot bzw. eine Nachfolgeregelung vom Bund warten und dass wir dabei dringenden Handlungsbedarf haben.

Wir als Hessen haben bereits im letzten Jahr eindeutige Signale in Richtung Berlin gesandt. Wir haben eine Anschlussregelung gefordert. Wir sind auch bereit, unseren Teil der Finanzierung abzusichern. Sie wissen, es folgten eine Bundestagswahl und leider nicht einfache Prozesse der Regierungsbildung. Ich muss es an dieser Stelle sagen: Wir wären wahrscheinlich schon weiter, wenn sich die FDP an dieser Stelle nicht leichtfertig aus der Verantwortung gestohlen hätte. Daran wurde ganz praktisch deutlich, was passiert, wenn Politik nicht handlungsfähig ist. Dann werden nämlich solche Dinge verschleppt. Daher ist die Unsicherheit an den Hochschulen auch zu einem Teil auf die Verantwortungslosigkeit der Lindner-FDP zurückzuführen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Mittlerweile haben wir eine Koalitionsregierung auf Bundesebene.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wer regiert denn da? Wer stellt denn die Wissenschaftsministerin?)

Deswegen unternehmen wir einen neuen Anlauf, den Hochschulpakt 2020 zu verstetigen. Daher wollen wir heute vier Dinge deutlich machen und die Bundesebene zur Eile mahnen.

Erstens. Ohne die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 müssen an unseren Hochschulen viele Angebote eingestellt werden. Viele Stellen können nicht wiederbesetzt werden. Die Hochschulen sehen sich gezwungen, im Falle der Nichtverlängerung Dutzende Professorenstellen nicht wiederzubesetzen. Hessenweit werden über 200 Professoren durch HSP-2020-Mittel finanziert. Ich finde, das macht die Dringlichkeit sehr deutlich. Wir brauchen Verlässlichkeit. Wir brauchen Verstetigung auch der Bundesmittel, damit diese Professorenstellen jetzt auch wiederbesetzt werden können.

Zweitens. Insbesondere für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, früher Fachhochschulen genannt, ist der Anteil aus den Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 besonders hoch. Denn gerade um die Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften fortzuführen, ist diese Verstetigung des Hochschulpakts dringend erforderlich. Ich möchte an dieser Stelle Prof. Dr. Karim Khakzar, den Präsidenten der Hochschule Fulda, zitieren. Er ist seit einiger Zeit auch Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz. In dieser Funktion hat er vor Kurzem gesagt – ich zitiere –:

Wir fordern, dass die Hochschulpakt-Mittel auch in Zukunft jenen Hochschulen zugutekommen …, die

in den letzten zehn Jahren in erheblichem Umfang neue Studienplätze aufgebaut haben.

Recht hat Karim Khakzar. Wir müssen jetzt diejenigen stärken, die dafür gesorgt haben, dass der Hochschulzugang offen geblieben ist, dass neue Studienplätze geschaffen worden sind. Die dürfen wir nicht im Regen stehen lassen. Daher ist es sehr wichtig, dass gerade die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, aber auch die Universitäten, die sich hieran beteiligt haben, beim neuen Hochschulpakt 2020 gestärkt werden. Wir in Hessen haben unseren Teil beigetragen. Deswegen brauchen wir so dringend eine Anschlussregelung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wir als Land Hessen stehen auch zu unserer Verantwortung in der Hochschulfinanzierung. Das haben wir für unseren hessischen Teil ganz klar deutlich gemacht, als wir Ende 2013 als erstes Bundesland beim Abschluss unserer Koalitionsvereinbarung die Forderung der großen Wissenschaftsorganisationen erfüllt haben, nämlich die Grundfinanzierung der Hochschulen verlässlich zu steigern.

Wir wünschen uns – gerade, wenn man in der Fachdiskussion den Vergleich zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zieht –, dass sich der Bund beim neuen Hochschulpakt ein Beispiel am Land Hessen nimmt und diese Dynamisierung auch in den Hochschulpakt 2020 übernimmt. Ich glaube, dass dieses Moment auch für dieses Programm notwendig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)