Protocol of the Session on March 22, 2018

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Wir sind dankbar dafür, dass Sie immerhin bei der Festlegung des Wahltermins auf uns gehört haben. Sonst hätten wir möglicherweise eine Wahl gehabt, die man zu diesem Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen gar nicht hätte durchführen dürfen; denn es gibt nun einmal das Abstandsgebot zwischen der Konstituierung des neuen Hessischen Landtags und dem Wahltermin. Wir haben ein einziges Mal alle gemeinsam gegen das Abstandsgebot verstoßen – wohl wissend, dass es ein rechtliches Problem gibt –, nämlich bei der Zusammenlegung der Landtagswahl mit der Bundestagswahl im Jahre 2013. Ich würde das als FDPMensch nie wieder tun. Das ist aber ein vollkommen anderes Thema und hat mit dem Gesetzentwurf wenig zu tun.

(Heiterkeit – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nur aus sachlichen Gründen!)

Eine vorletzte Bemerkung. Sehr geehrter Herr Innenminister, wieso brauchen Sie drei Wochen, vom 15. Februar bis zum 7. März – eindeutig dokumentiert am 15. Februar,

weil von Ihrem Staatssekretär im Innenausschuss ausweislich des Protokolls so vorgetragen –, um nach Kenntnisnahme des Vorfalls auf die Idee zu kommen, das Parlament zu informieren? Das verstehen wir nicht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Das halten wir auch für falsch. Ich kann nachvollziehen, dass Sie auch gleich das Gutachten von Herrn Prof. Günther vorlegen wollten und dass das ein bisschen gedauert hat. Man hätte aber vorab die Obleute oder die Fraktionsvorsitzenden anrufen und sagen können: In Frankfurt ist schon wieder etwas Lustiges passiert, wir müssen möglicherweise reagieren. – Sie haben das unterlassen und unter dem Datum 8. März ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden gesandt – wenige Stunden vor Beginn der Innenausschusssitzung –, obwohl der Staatssekretär gesagt hat, dass er bereits am 7. März diesen Punkt unter „Verschiedenes“ angemeldet hatte. Sie haben also die allerletzte Frist genutzt, um das Parlament zu informieren. Das macht man nicht, Herr Innenminister. Das macht man gerade in einer solchen Frage nicht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Herr Kollege, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Was da in Frankfurt passiert ist, ist harter Tobak. Es ist ja nicht nur etwas falsch zugeschnitten worden, sondern es ist auch ein Fehler bei der Ausschickung der Unterlagen für die Briefwahl passiert, es ist ein Fehler bei der Berechnung der Zahl der Wahlbeteiligten und bei der Feststellung der Wahlbeteiligung bei der Oberbürgermeisterwahl passiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da muss in Frankfurt etwas geschehen. Ich will nur darauf hinweisen: Es ist sonst zwar immer OB Feldmann zuständig, aber hierfür ist der CDU-Kreisvorsitzende verantwortlich.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Kollege Jörg-Uwe Hahn. – Das Wort hat der Abg. Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Hahn ausdrücklich dafür dankbar, dass er versucht hat, dieses Thema wieder auf eine sachliche Grundlage zu stellen, weil ich in der Tat glaube, dass wir uns in dem Themenkomplex keinen Gefallen tun, die Diskussion so zu führen, wie sie der Kollege Rudolph hier eingeleitet hat.

(Gerhard Merz (SPD): Wir sind aber auch nicht dafür da, Ihnen einen Gefallen zu tun!)

Mir würde dazu etwas einfallen, aber der Herr Präsident hat, glaube ich, etwas dagegen. Von daher trage ich das vor, was ich zu dem Punkt sagen wollte.

Herr Kollege Rudolph, dass es beim Zuschnitt der Wahlkreise Probleme gegeben hat, ist gar nicht wegzuleugnen.

Aber das Bild zu stellen, dass sich Parteien Wahlkreise so zuschneiden, wie es ihnen passt,

(Günter Rudolph (SPD): Genau darum geht es! – Gegenruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU): Der Einzige, dem das nützt, ist die AfD! – Günter Rudolph (SPD), an Abg. Michael Boddenberg (CDU) gewandt: Sie machen Fehler, und wir sind daran schuld! So hätten Sie es gerne!)

und damit das Bild zu stellen, dass die Integrität unserer Wahlen nicht mehr gegeben ist, Hessen also auf eine Ebene zu stellen mit Staaten, in denen es in der Tat keine demokratischen, gleichen und geheimen Wahlen gibt – –

(Günter Rudolph (SPD): Das ist glatt gelogen! Das hat keiner gesagt!)

Doch, Sie stellen das auf die gleiche Ebene.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Den Zwischenruf: „Das ist glatt gelogen!“ wollen wir rügen. Ich habe schon einmal gesagt: Im Parlament wird nicht gelogen; wenn, dann wird möglicherweise die Unwahrheit gesagt.

Das Wort hat Herr Kollege Frömmrich, und ich bitte, dass sich alle wieder etwas beruhigen.

Solche Bilder zu stellen nützt unserer Demokratie und dem, für was wir hier kämpfen, überhaupt nicht. Es nützt einzig und allein denen, die wir im nächsten Hessischen Landtag nicht vertreten haben wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die Intention aller Demokraten sollte es sein, den Wahlkampf so zu führen, dass Hessen weiterhin ein Parlament hat, das ohne die AfD auskommt. Darin sollten wir uns doch einig sein. Deshalb sollte man in einer Frage, in der es um elementare Grundlagen unserer Demokratie, um unser Wahlrecht, um die Integrität unserer Wahlen geht, hier nicht solche Reden halten und so tun, als sei das in Hessen nicht gewährleistet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich habe eben den Kollegen Hahn erwähnt, weil er hergeleitet hat, wie das Ganze entstanden ist. Es gab am Anfang die Überlegung, überhaupt nichts zu machen. Dann sind die Parteien und Fraktionen angeschrieben worden. Es ist gefragt worden: Muss man etwas machen? Wie seht ihr das? – Dann hat die FDP gesagt: Wir haben Bedenken; ihr solltet einmal schauen, ob man da nicht nacharbeiten muss. – Daraufhin hat es Diskussionen darüber geben. Dann hat man sich entschieden, etwas am Gesetz zu ändern, bevor man unter Umständen Probleme schafft. Das hat man dann getan; daraus ist dieser Gesetzentwurf entstanden.

Ich will durchaus zugeben: Das ist kein Gesetzentwurf, mit dem wir einen Schönheitspreis gewinnen. Es ging auch um die Frage: Was ist in Nordhessen? Wie sind die Wahlkreise da zugeschnitten? In der Diskussion darüber ging es auch schon rund. Auch das sollte man sich noch einmal verge

genwärtigen. Da wurde dem Innenminister von einem SPD-Bürgermeister Wahlmanipulation vorgeworfen. Ich glaube, das war der erste Versuch, das Ganze anzugehen. Jetzt wird der zweite Versuch gestartet, indem man sich an den aus den Wahlkreisen in der Stadt Frankfurt gemeldeten Zahlen stößt. Sie haben doch nur einen Angriffspunkt gesucht, um dieses Ding in die Öffentlichkeit zu zerren.

Ich sage Ihnen eines: Skandalisierung um des Skandals willen wird sich nicht auszahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende wird sich das nur für die auszahlen, die wir im Hessischen Landtag nicht haben wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich glaube, deswegen ziehen Sie hier die falschen Schlüsse. Aber Strich drunter.

Sie haben angekündigt, Sie wollen den Staatsgerichtshof anrufen. Diese Frage wird jetzt der Staatsgerichtshof als oberstes Verfassungsgericht des Landes Hessen entscheiden. Dann werden wir das sehen. Aber ich glaube, dass wir bei aller Unterschiedlichkeit in der Sache und auch bei Diskussionen – die durchaus ein bisschen herzhaft sein können – immer darüber nachdenken sollten, welche Signale wir senden, gerade wenn es um die Integrität unserer staatlichen Organe geht und darum, Wahlen durchzuführen. Ich glaube, das bietet sich nicht für kleinkarierten parteipolitischen Streit und Skandalisierung an.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Das Wort hat der Innenminister, Staatsminister Peter Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich, obwohl sie hier vermischt worden sind, um zwei getrennte Sachverhalte, erstens um ein Gesetzgebungsverfahren, das wir im Dezember des vergangenen Jahres abgeschlossen haben, und zweitens um einen Fehler bei den Basiszahlen für dieses Gesetz. Über diesen Fehler diskutieren wir, zumindest in diesen Tagen.

Herr Kollege Rudolph, Sie problematisieren damit einen Vorgang, der gänzlich außerhalb der Verantwortung der Hessischen Landesregierung liegt. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen. Sie schreiben, es habe weitere Pannen gegeben. Ich antworte Ihnen: Es hat überhaupt keine Pannen gegeben, sondern es gab ein Gesetzgebungsverfahren, das im Dezember abgeschlossen worden ist, und jetzt ist ein Problem bei der Stadt Frankfurt aufgetaucht. Wir haben, da es Abweichungen von mehr als 25 % gab, in dem ersten Vorgang, dem Gesetzgebungsverfahren, dafür sorgen müssen, dass in den Wahlkreisen ein annähernd gleiches Stimmgewicht hergestellt wird. Dieses Ziel ist mit der Novelle erreicht worden. Das war im Dezember abgeschlossen.

Die Basiszahlen, die wir damals als Grundlage genommen haben, stammten aus dem Jahr 2015; denn damals gab es noch keine anderen Zahlen. Wir haben, wenn wir einen Gesetzentwurf formulieren, auch nicht die Möglichkeit, aus irgendwelchen Melderegistern Leute zusammenzuzäh

len. Das ist unseriös. So führt man kein Gesetzgebungsverfahren durch, so macht man kein Gesetz. Deswegen war der Vorgang, den wir damals gewählt haben, richtig.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen hat sich die Oppositionskritik, was die Bevölkerungszahlen angeht, auch gar nicht bestätigt. Wir haben Anfang des Jahres, im Februar, die neuen Zahlen für das Jahr 2016 bekommen. Die Abweichungen sind gar nicht so groß, wie es im Gesetzgebungsverfahren von allen unterstellt worden ist.

Auch hier möchte ich darauf hinweisen: Es lag nicht in der Verantwortung der Hessischen Landesregierung, dass es diese Zahlen nicht gab, sondern es war ein bundesweites Problem der Abstimmung der Zahlen über die Statistischen Landesämter, das dazu geführt hat. Auch hierbei handelt es sich nicht etwa um eine Panne, die es bei uns gegeben hat.

Zuletzt ging es um einen eindeutigen Fehler der Stadt Frankfurt; das ist in dieser Debatte auch nicht bezweifelt worden. Die Stadt Frankfurt hat uns für die Durchführung unseres Gesetzgebungsverfahrens falsche Zahlen geliefert; damit haben wir diesen Gesetzentwurf gemacht.

Herr Kollege Wilken, ich sehe auch nicht die Relevanz des Verabschiedungszeitpunkts. Der Fehler ist Anfang dieses Jahres aufgetaucht. Das Gesetzgebungsverfahren hätte in den Jahren 2017, 2016, 2015 oder 2014 abgeschlossen sein können. Der Fehler ist eben jetzt, im Januar 2018, aufgetaucht.

Herr Kollege Hahn, dem sind wir auch sofort sehr engagiert und nachdrücklich nachgegangen. Zu der Frage, die Sie gestellt haben: Der wissenschaftliche Mitarbeiter hat sich in der Tat am 15. Februar an unser Haus gewandt. Seien Sie uns nicht böse, dass wir nicht jede Bürgeranfrage sofort an die Fraktionsvorsitzenden weitergeben können, sondern dass wir den Sachverhalt erst einmal aufklären müssen.

In der Tat hat sich im Wahlkreis 34 aufgrund der fehlerhaften Darstellung der Bevölkerungszahlen eine Abweichung von 27,16 % ergeben. Diesem Vorgang sind wir über das Statistische Landesamt, das zunächst gemeinsam mit der Stadt Frankfurt diesen Fehler aufklären musste, sorgfältig nachgegangen. Das ist zwischen dem 16. und 19. Februar erfolgt. Am 23. Februar lag uns ein Bericht der Stadt Frankfurt vor, in dem dieser Fehler bestätigt wurde.

Diese Berechnungen mussten seitens des Hessischen Statistischen Landesamts überprüft werden. Wir haben, um den Abgeordneten ein umfassendes Bild zu vermitteln, zum einen die Zahlen korrekt darzustellen und zum anderen die rechtlichen Auswirkungen zu erläutern. So haben wir dafür gesorgt, dass wir Ihnen keinen unvollständigen Vorgang vorlegen. Um Sie umfassend zu informieren, haben wir das alles zusammengefasst, inklusive einer Einschätzung der Hessischen Landesregierung bzw. des hessischen Innenministeriums. Das dauert zweieinhalb bis drei Wochen. Ich finde, man braucht sich wirklich nicht dafür zu entschuldigen, wenn man versucht, eine qualitativ ordentliche Arbeit abzugeben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben unverzüglich gehandelt. Wir haben nach dem Bekanntwerden mit den notwendigen Ermittlungen dafür gesorgt, dass wir Ihnen eine Bewertung geben können. Da