Noch einen Fehler, den Sie nicht beheben, möchte ich ansprechen. In den Fällen, in denen es bei einer Wider
spruchsmöglichkeit bleibt, muss nicht zwingend eine übergeordnete Stelle befasst werden, sondern die gleiche Stelle, gegen deren Beschluss Widerspruch eingelegt wird, wird diesen bearbeiten.
Sie haben aus unserer Sicht grundlegende Fehler nicht beseitigt. Daher bleibt es dabei: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Herr Dr. Wilken. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Kollege Frömmrich. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat alles sehr unspektakulär, was in diesem Gesetzentwurf steht. Das sieht man auch daran, dass der Kollege Bauer und der Kollege Rudolph das hier so betont haben.
Es gibt zwei Komplexe, über die man durchaus streiten oder zu denen man unterschiedliche Auffassungen haben kann. Das ist die Frage des Devolutiveffektes, und das ist die Frage der Anhörungsausschüsse. Das ist bei der Anhörung thematisiert worden. Wer sich damit auseinandersetzen wollte, konnte die Anhörungsunterlagen der Regierung nachlesen. Die Regierung hat sie uns ja zur Verfügung gestellt. Wie wir gesehen haben, haben sich die Spitzenverbände, der Datenschutz, der Rechnungshof, die IHKen und 16 weitere Verbände zu diesem Themenkomplex geäußert. In der Tat hat ein Großteil gesagt: Das ist unspektakulär. Daran kann man so festhalten.
In Richtung des Kollegen Wilken will ich sagen: Als diese rechtlichen Regelungen damals eingeführt worden sind, gab es eine Auseinandersetzung darüber, ob der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren bzw. die Frage, wer im Widerspruchsverfahren entscheidet, sachgerecht ist. Darüber gab es einen Austausch. Die damalige Landesregierung hat sich entschieden, das so zu regeln, wie es jetzt im Gesetz steht. Das neue Verfahren ist geübte Verwaltungspraxis. Es ist die Frage, ob man die Verwaltungspraxis nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ wieder ändert und damit die gesamte Verwaltung wieder umstellen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in der Tat ein wirklich unspektakuläres Gesetz. Im Großen und Ganzen sind sich alle einig, dass man das so wieder auf den Weg geben kann. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die FDPFraktion hat sich Kollege Dr. Blechschmidt zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist zumindest für mich erstaunlich gewesen, dass das Widerspruchsverfahren/Anhörungsverfahren 2002, also vor 16 Jahren, abgeschafft wurde. Ich habe als Praktiker damals erhebliche Bedenken gehabt. Vor acht Jahren durfte ich es als Parlamentarier begleiten. Die Realität vorher war, dass man als Anwalt oder Betroffener zu einem Großteil auf die Durchführung des Widerspruchsverfahrens/Anhörungsverfahrens verzichtet hat, um die Sache zu beschleunigen.
In der Praxis habe ich 2002 Vorbehalte gehabt, die hier auch von den LINKEN zumindest von der Bürgernähe her betont wurden. Ich hatte vor acht Jahren die Ehre, im Jahr 2010 die erste Evaluierung zu machen. Ich kenne die Anhörung, die wir nach der ersten Lesung hatten. Ich habe festgestellt – so war auch meine praktische Erfahrung –, dass die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens/Anhörungsverfahrens nicht die negativen Auswirkungen hatte, die 2002 zu befürchten waren.
Die Besonderheit 2010 war, dass ich bei der ersten Lesung geredet habe und bei der zweiten Lesung nicht. Ich habe es jetzt auch auf Anregung des Kollegen Hahn anders gehalten als beim letzten Mal zu ähnlicher Stunde. Man muss nicht reden. Bei der zweiten Lesung wollte ich das trotzdem machen, weil ich glaube, es ist in der Tat bedeutsam, dass die Abschaffung des Anhörungsverfahrens/Widerspruchsverfahrens auch von den Liberalen begleitet wird.
Wir sehen auch, dass sich die SPD bewegt. Herr Rudolph, Sie hätten eigentlich auch gern zugestimmt, wenn die Anhörung durchgeführt worden wäre. Sie enthalten sich jetzt. Diese Besonderheit für die FDP, die sich in den letzten acht Jahren enthalten hat, steht nach wie vor. Mit Abschaffung des Widerspruchsverfahrens/Anhörungsverfahrens wird nicht nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ verfahren. Es gehört evaluiert, wie es hier vorgesehen ist. Deshalb werden wir auch zustimmen. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne- ten der CDU)
Vielen Dank, Herr Dr. Blechschmidt. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem hier fünf Fraktionen erklärt haben, dass es sich um ein unspektakuläres Gesetz handelt, will ich das von mir aus noch einmal kurz bestätigen. In der Tat ist es unspektakulär. Wir haben ein paar wenige Änderungen bzw. Bestätigungen eines Gesetzes, das wir über mehrere Jahre bereits in Anwendung haben.
Es hat sich gezeigt, dass der Ausschluss des Widerspruchsverfahrens nach unserem Gesetz sinnvoll ist. Das hat die Anhörung der Verbände ergeben. 24 Verbände und öffentliche Stellen sind angehört worden. Fast alle haben sich da
hin gehend eingelassen. Insofern glaube ich, dass wir hier auf ein bewährtes Gesetz zurückgreifen und es fortschreiben sollten.
Es ist in der Tat unspektakulär. Deswegen gibt es auch eine unspektakuläre Wortmeldung der Landesregierung. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNISS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Somit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und zum – –
Entschuldigung. – Und eine Enthaltung von Frau Kollegin Öztürk. Somit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz und anderer Vorschriften – Drucks. 19/6139 zu Drucks.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau Abg. Faeser. – Es wurde vereinbart, dass keine Aussprache dazu erfolgt.
Ich lasse daher über diesen Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE sowie die Abg. Öztürk. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig im Hessischen Landtag angenommen worden und zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich darf den Bericht wie folgt abgeben: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf ist dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 126. Plenarsitzung am 30. Januar 2018 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 8. März 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst und den zuvor genannten Beschluss gefasst. – So weit mein Bericht, Frau Präsidentin.
Hier steht etwas von fünf Minuten Redezeit. Ich beanspruche keine Redezeit. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie der Ausschuss das zweimal getan hat. Wenn Redebedarf vorhanden ist, kann ich eine Aussprache nicht verhindern, aber ich empfehle es so, wie ich es gesagt habe.
Herr Kollege Reif, ich wollte Sie nicht unterbrechen, aber es wurde vereinbart, dass keine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt.
Wir stimmen ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie die Abg. Öztürk. Somit ist auch dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.