Protocol of the Session on May 22, 2014

Die große Frage ist: Wie geht es beim europäischen Datenschutzrecht weiter? – Das Europäische Parlament hat noch kurz vor Ablauf seiner alten Wahlperiode, nämlich vor zwei Monaten, den abgeänderten Entwurf der DatenschutzGrundverordnung in erster Lesung passieren lassen. Damit

ist ein erster Schritt in Richtung weiterer europäischer Harmonisierung getan. Denn beim Europäischen Parlament gibt es, anders als bei uns im Landtag, keine strenge Diskontinuität. Das neue Parlament, das wir am Sonntag wählen werden, und die neue Kommission werden sich, auf dieser Basis aufbauend, weiter mit dieser Thematik beschäftigen.

Im privaten Bereich sehen wir viel Licht, aber auch manchen Schatten. Noch immer geben Bürger Informationen über sich zu leichtfertig preis. Wir leben inzwischen in einer Gesellschaft, die quasi dauerhaft online ist. Sie können das in Cafés und Restaurants und manchmal leider auch in Sitzungsräumen dieses Hauses beobachten.

(Beifall des Abg. Horst Klee (CDU))

Horst Klee klatscht zu Recht. – Sie können das bei Sitzungen und Besprechungen, aber auch im öffentlichen Raum beobachten. Die Menschen sprechen häufig nicht mehr miteinander, sondern mit ihren Smartphones. Zur Hauptaufgabe eines Lehrers in den Schulen gehört inzwischen, die Handys einzusammeln, um Chancengleichheit vor einer Klassenarbeit herzustellen. Denn ansonsten schreibt nicht mehr der mit dem schnellsten Kopf, sondern der mit dem schnellsten Smartphone die beste Klausur.

Eine Gesellschaft, die dauerhaft online ist, muss immer vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch auf der Hut sein. Hinsichtlich der Aufklärungsarbeit vor allem im Elternhaus und in den Schulen ist noch sehr viel zu tun. Besonders schutzbedürftig sind selbstverständlich die Kinder und die Jugendlichen, die oft selbst noch nicht ermessen können, was das eine oder andere, das sie von sich preisgeben heute oder auch sehr viel später in ihrem Leben einmal bedeuten kann.

Neben diesen Defiziten gibt es aber auch viele positive Entwicklungen in unserer Gesellschaft. Inzwischen findet bei vielen Bürgern und in vielen Unternehmen ein Umdenken statt. Der Mitherausgeber einer großen deutschen Tageszeitung behandelt Fragen rund um den Datenschutz und die Privatheit im Feuilleton seiner Zeitung, und zwar in kurzen Abständen und sehr prominent auf der ersten Seite platziert. Ihm ist es gelungen, die weltweite Avantgarde, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, als Autoren zu gewinnen. Das Thema Datenschutz ist also längst von einem Nischenthema in den Kern der gesellschaftlichen Auseinandersetzung gerückt worden.

Auch Unternehmen betreiben mehr Anstrengungen als früher. Die Beachtung des Datenschutzes ist so selbstverständlich Teil der Compliance wie die Nichtdiskriminierung der Geschlechter oder der Kampf gegen die Korruption. Inzwischen achten immer mehr europäische Unternehmen darauf, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sie machen das mit einer Gütezertifizierung, wie sie beispielsweise das Unternehmen EuroPriSe mit Sitz in Bonn oder viele andere, die ihre Heimat in Deutschland haben, anbieten. Sie wollen ihren Kunden durch dieses Gütesiegel aktiv vermitteln, dass sie die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.

Sie tragen sehr viel selbst zur Sicherstellung und Fortentwicklung des Schutzes unserer Bürger bei. Dafür danken wir Ihnen nochmals herzlich und wünschen Ihnen für das kommende Jahr viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und werden Ihre Arbeit weiterhin hier im Parlament und im zuständigen Fachausschuss konstruktiv und aktiv begleiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Wallmann, können Sie bitte die Schriftführerposition übernehmen? – Sonst können wir nicht fortfahren, weil Frau Goldbach etwas zu Herrn Ronellenfitsch sagen möchte.

Daher erteile ich jetzt das Wort der Frau Kollegin Goldbach. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, vielen Dank für Ihre Ansprache. Es ist immer eine Freude, Ihnen zuzuhören. Wir, die Fraktion der GRÜNEN, bedanken uns auch bei Ihnen und Ihrem Team für die gute Arbeit, die Sie wieder geleistet haben, und für den 41. sowie schon den darauffolgenden Tätigkeitsbericht. Denn obwohl, wie Sie vorhin gesagt haben, das Thema etwas schwierig und vielleicht auch manchmal etwas dröge ist, haben Sie es doch geschafft, das so zu schreiben, dass man es gerne liest und verstehen kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

In Kapitel 1.2 in Ihrem Datenschutzbericht haben Sie die Überschrift gewählt „Abschied vom Deutschen Datenschutz“. Sie beziehen sich damit, was jetzt schon mehrmals angesprochen wurde, auf die geplante EU-Grundverordnung und üben daran auch Kritik. Auch die Landesregierung hat Ihnen in Ihrer Kritik in einigen Punkten Recht gegeben und gesagt, dass man nämlich diese geplante Verordnung unbedingt einer Überprüfung unterziehen muss.

Denn, wie Sie eben so schön sagten; in Europa wird da eine Harmonisierung angestrebt, und Harmonisierung kann auch heißen: Die einen duschen kalt, die anderen duschen heiß, und wir duschen dann alle lauwarm. Das kann es gerade im Bereich des Datenschutzes nicht sein. Sondern wir alle wollen ja, dass wir die hohen Standards, die wir in Deutschland und hier in Hessen haben, auch in der EU und dieser Grundverordnung verankern können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die EU-Kommission hat zu dem Zeitpunkt, als Sie diesen Datenschutzbericht erstellt haben, gerade einen Vorschlag gemacht. Inzwischen gibt es dazu schon einige Vorschläge des EU-Parlaments, federführend von dem grünen EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht. Einige wesentliche Punkte, die auch auf das eingehen, was Sie kritisiert haben, möchte ich kurz erwähnen.

Eine Sache wird Sie sicherlich freuen, denn eine Forderung der EU-Parlamentarier lautet: Datenschutzbehörden brauchen mehr Personal und mehr Geld. – Ein ganz wichtiger Punkt, den Sie kritisiert haben, ist: Das Bundesverfassungsgericht ist bisher ein Motor der Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder Urteile gesprochen, die die Verbraucher und ihre Daten schützen. Wenn wir eine Grundverordnung auf EU-Ebene haben, dann heißt das, dass der Europäische Gerichtshof Recht spricht. Wir wol

len natürlich, dass er das so tut, wie es auch das Bundesverfassungsgericht tut.

Aber da muss man sagen, dass wir guter Hoffnung sein können. Denn der EuGH hat zum einen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erlassen und zum anderen kürzlich das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden, allen wahrscheinlich bekannt unter dem Namen „Google-Urteil“, das beinhaltet, dass jeder Verbraucher das Recht darauf hat, dass seine Daten gelöscht werden, wenn er dies wünscht.

Ausnahmen gibt es eigentlich nur dann, wenn das Informations- und Meinungsfreiheitsrecht gestört würde, also bei Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Ganz interessant ist, was der EuGH zur Festlegung gesagt hat, welche solche Personen sind. Das ist gar nicht so leicht abzugrenzen. Der Ministerpräsident ist sicherlich so eine Person. Ich als Hinterbänklerin bin es vielleicht eher nicht.

Diese Firmen sollten unbedingt mit dem Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Ich denke, da kommt hoffentlich eine neue Aufgabe auf Sie zu, die Sie sicher auch gut lösen werden, nämlich dies gemeinsam mit den Unternehmen zu lösen und festzulegen, welche solche Personen des öffentlichen Rechts sind, die eben keinen Anspruch darauf haben, dass ihre Daten gelöscht werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben auch kritisiert, dass die Kommission in ihrem ursprünglichen Entwurf geplant hatte, sehr viele Ermächtigungen zu erlassen. Das heißt, die Kommission wollte sich selbst das Recht vorbehalten, nähere Regelungen und Ausgestaltungen zu verfassen und damit ohne Beteiligung des Parlaments den Datenschutz und dieses Gesetz in den Ausführungsbestimmungen weiter zu definieren. Dazu hat der Vorschlag der Parlamentarier auch ganz klar gesagt, dass sie das nicht wollen. Sie haben fast alle diese Ermächtigungen aus dem Gesetzesvorschlag entfernt. Auch das ist positiv.

Insgesamt ist Datenschutz gerade auf europäischer Ebene ein ungeheuer wichtiges Thema. Leider ist es in diesem Wahlkampf zu kurz gekommen. Es betrifft uns alle. Es betrifft unsere Persönlichkeitsrechte und unsere Daten. Ich hätte mir gewünscht, dass die Politiker weniger über Gurken und Ölkännchen, sondern mehr über das Thema Datenschutz gesprochen hätten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Prof. Ronellenfitsch, selbstverständlich schließt sich auch meine Fraktion dem Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Als ich in Vorbereitung des heutigen Tages noch einmal in den Bericht 2012 hineingeschaut habe, sind mir doch viele Verlängerungen in die heutige aktuelle Situation aufgefallen. Auch Sie sind in Ihrer Rede heute darauf eingegangen. Ich will dazu zu zwei Punkten Anmerkungen machen.

Die Bedeutung der Videoüberwachung, nicht nur im öffentlichen Raum, hat, so glaube ich, weiter zugenommen. Ich möchte Ihnen ausdrücklich zustimmen, dass es nicht darum gehen kann, ob das eine funktionsfähige Kamera ist. Sondern das Schutzziel muss sein, dass ich als freier Bürger oder freie Bürgerin mich nicht ständig überwacht fühlen darf. Denn wer sich ständig überwacht fühlt, handelt nicht mehr frei, und damit ist ein wichtiger demokratischer Grundsatz und ein Freiheitsrecht verletzt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich darf das so als Nicht-Jurist sagen. Die Juristen müssen dann entsprechende Formulierungen finden, wie wir das hinkriegen. Aber ich glaube, über den politischen Grundsatz sind wir uns alle einig.

Der zweite Punkt beschäftigt uns bis heute, und das nach den schon erwähnten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes natürlich noch einmal sehr viel stärker in den letzten Tagen. Ich glaube, das ist das Wesentliche, was sich in der breiten Bevölkerung seit dem Jahr 2012 verändert hat, ist, dass durch die Überwachung der NSA noch einmal eine ganz andere Aufmerksamkeit auf das Sich-überwacht-Fühlen gelenkt wurde. Herr Prof. Ronellenfitsch, ich gebe Ihnen auch vollkommen Recht in der Einschätzung, dass es nationale Gesetze gibt, die dagegen anzuwenden sind. Dass es Spione gibt ist klar. Aber wenn sie nationales Recht brechen, muss nationales Recht zur Anwendung kommen.

Das heißt aber nicht, dass wir, um im internationalen Maßstab auch stärker unser Recht auf Datenschutz zur Anwendung bringen zu können, nicht eine europäische Datenschutzgrundverordnung brauchen.

Ich wundere mich immer noch, warum wir bei der Anwendung dieser europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht so, wie das in anderen Verordnungen auch der Fall ist, sagen: Ja, es muss Möglichkeiten geben, das nationalstaatlich auch noch schärfer zu fassen. Das haben wir bei anderen Verordnungen auch getan, zum Beispiel bei der Dual-Use-Verordnung. Darin haben wir Öffnungen für nationale Regelungen. So etwas kann ich mir beim Datenschutz durchaus auch vorstellen, um zu keiner Absenkung zu kommen.

Was wir auf jeden Fall brauchen – und Sie selbst, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, haben das letzte EuGH-Urteil mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts verglichen, als es um die informationelle Selbstbestimmung ging – ist, dass wir jetzt auch Möglichkeiten schaffen, den Datengiganten das Löschen zu verordnen. Es wird also möglich, das Recht auf Vergessen, das uns der Europäische Gerichtshof eingeräumt hat, auch gegenüber diesen Datenkraken durchzusetzen.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz aus der „FAZ“ zitieren. Wie wir alle wissen, veröffentlicht sie seit geraumer Zeit eine sehr lesbare Reihe zum Datenschutz und zum NSA-Skandal. Dort wird aus einem Buch „The Circle“ zitiert, das eine Datenkrake, einen Hightechgiganten beschreibt, der sehr nach Google aussieht. Darin wird beschrieben, nach welchem Motto diese Datenkraken handeln, nämlich: Geheimnisse sind Lügen, Teilen ist Anteilnahme, Privatheit ist Diebstahl.

Gegen dieses Motto müssen wir nicht nur als Datenschützer, sondern als sich Freiheit erkämpfen wollende Menschen in diesem Land angehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Herr Kollege Hahn, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch! In den fünf Minuten, die uns vom hohen Ältestenrat zugeteilt wurden, möchte ich kurz drei Themen ansprechen.

Ich fange mit dem Thema an, mit dem Kollege Wilken gerade geschlossen hat: Das ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum Thema Recht auf Vergessen. In der vergangenen Woche hatten wir zu diesem Thema eine Diskussion in unserem Unterausschuss Datenschutz. Ich möchte Ihnen noch einmal ausdrücklich dafür Dank sagen, dass Sie der positiven Beurteilung dieses Urteils aus Luxemburg – ja, es gibt ein persönliches Recht aufs Vergessen – auch das Recht der Gesellschaft entgegengestellt haben, dass nicht alles vergessen werden darf. Sie haben das noch ein bisschen schöner umschrieben, als ich es für die Kolleginnen und Kollegen hier tue.

Es kann nicht sein, dass z. B. Nachfahren – Kinder oder Enkel – eines NS-Verbrechers auf die Idee kommen, dass nun in Google oder in „Wikipedia“ oder wo auch immer die Beschreibungen dessen, was diese Menschen getan haben, gelöscht werden, weil es ja das Recht auf Vergessen gebe. Es muss immer einen Abwägungsprozess geben. Dem persönlichen Recht auf Vergessen steht das kollektive Recht entgegen, dass nicht alles vergessen werden darf. Vielen Dank, dass Sie diese Diskussion so prononciert geführt haben.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Christian Heinz (CDU))

Zum Zweiten möchte ich mich ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich ebenso positiv darüber geäußert haben, dass es nun in Ihrem Verantwortungsbereich nicht mehr nur den öffentlichen Datenschutz gibt, wie das seit Mitte der Siebzigerjahre in Hessen durch Gesetz festgelegt war, sondern dass es jetzt auch die Aufgabe Ihrer Behörde ist, zu prüfen, ob die Privaten den Datenschutz verletzen.

Ich sage auch deshalb herzlichen Dank – und das meine ich in keinster Weise polemisch – an Herrn Heinz, der Sie das eben positiv herausgehoben haben. Ich will daran erinnern, dass wir über dieses Thema eine knapp zehnjährige Diskussion geführt haben. Wenn ich „wir“ sage, heißt das: Zunächst war das mein Job als innenpolitischer Sprecher, dann der meines Nachfolgers Wolfgang Greilich, der das heute noch ist. Ich bin sehr dankbar, dass uns das gelungen ist, natürlich auch ein bisschen mit Schubsen durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Der hat vor etwa vier Jahren nochmals intensiv darauf hingewiesen, dass die Normen Europas eine Zusammenlegung verlangen oder, andersherum formuliert – das war der Gedanke aus Europa –, dass auch der private Datenschutz von einem unabhängigen und nicht von einer im staatlichen Weisungsstrang liegenden „Behörde“ bearbeitet wird.

Ich bedanke mich dafür bei all denjenigen, die davor noch ein bisschen Angst hatten, als wir in den Koalitionsverhandlungen vor fünf Jahren darum gebeten hatten, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Dann war es der ehemalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier, der gemeinsam mit Wolfgang Greilich diese Änderung verkündet hat. Der Gesetzentwurf ist mit einer sehr großen Zustimmung in diesem Hause – –

(Nancy Faeser (SPD): Der ist von der SPD! Das wollte ich nur noch einmal sagen!)

Sie waren damals nicht an der Macht – so, wie ich mich heute nicht erdreisten würde, zu sagen, dass ich das durchgesetzt habe.