Protocol of the Session on May 22, 2014

Sie waren damals nicht an der Macht – so, wie ich mich heute nicht erdreisten würde, zu sagen, dass ich das durchgesetzt habe.

(Nancy Faeser (SPD): Das war ein Gesetzentwurf des Parlaments!)

Frau Kollegin Faeser, darf ich Ihnen das einmal ganz kurz erklären? Mir ist das nämlich heute auch passiert. Wenn man Opposition ist, kann man supergeile Anträge stellen und Gesetzentwürfe formulieren. Entschieden, ob diese Entwürfe Gesetz werden, wird das in der Koalitionsrunde.

(Heiterkeit des Abg. Günter Schork (CDU))

Ich wollte das nur aus meiner Vergangenheit sagen, und ich glaube, dass das auch heute noch so ist. So jedenfalls war es damals. – Vielen Dank, dass es jetzt passiert ist.

(Beifall des Abg. Wolfgang Greilich (FDP) – Zurufe der Abg. Nancy Faeser (SPD) und von Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine dritte Bemerkung betrifft das Thema Vorratsdatenspeicherung. Wir reden hier über einen Bericht aus dem Berichtszeitraum 2012. Ich darf ganz kurz daran erinnern: Im Jahr 2012 gab es nicht nur die entsprechenden rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Kommission, sondern es gab auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Denn die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich geweigert, die Umsetzung dieser gesetzlichen Norm in Deutschland vorzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damals, vor zwei Jahren, hätte ich hoch darauf gewettet – viele hier in diesem Raum wissen das, denn ich habe das immer lautstark gesagt –: Das verliert die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. – So kann man sich irren.

Aber ich habe mich vor zwei Jahren nicht in der Lagebeschreibung geirrt, sondern dazwischen kam Snowden. Mit Snowden, NSA und allem, was damit zusammenhängt, gab es ein vollkommenes Umdenken beim Thema Datenschutz in Europa. Das war eine wirkliche 180-Grad-Wende, die dort Gott sei Dank vollzogen wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb meine Prognose: Ja, nach den Wahlen am Sonntag werden wir uns in Europa wieder mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Ich bin da ein bisschen bei der „FAZ“, ich glaube, die ist von heute. Ich habe das Gefühl, dass wir uns mit diesem Thema nicht mehr so, wie es von der Kollegin Reding angelegt worden ist, auseinandersetzen werden. Aber schauen wir einmal. Das diskutieren wir im übernächsten Bericht, wenn es um den Berichtszeitraum 2014 geht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Landesregierung. Herr Staatssekretär, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch! Erlauben Sie mir eingangs eine Anmerkung aus meiner Erinnerung. Als ich in den Achtzigerjahren in der Landesverwaltung anfing, wurde gerade das Hessische Datenschutzgesetz aus der Taufe gehoben. Wenn ich das auf den heutigen Stand beziehe, dann war das damals ein teilweise doch sehr holpriger Start.

Deswegen freue ich mich, wenn wir heute feststellen können, dass es in den grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes – Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch hat von sich aus auch darauf hingewiesen – keinen Dissens zwischen dem Hessischen Datenschutzbeauftragten und der Landesregierung gibt. Das zeigt die Qualität der allseitigen Arbeit. Das beginnt bei der Gesetzgebung und bei Ihrer Arbeit und endet in den Amtsstuben vor Ort.

Die Folge dieser Einvernehmlichkeit und das Ergebnis ist, dass die Mitarbeiter vor Ort, die den Datenschutz ausführen, Rechts- und Handlungssicherheit haben. Das sieht man an allen Fällen, die man aufgreift, in denen Fehlverhalten oder Fehleinschätzungen vorliegen. Der Datenschutz in Hessen hat heute einen hohen Standard. Auf dieses Thema komme ich gleich noch einmal zurück.

Deshalb ist es wichtig, dass wir insbesondere ein Einvernehmen über die Anwendung der Vorschriften zum Datenschutz haben. Natürlich werden wir die Themen weiter diskutieren, auch das Thema Attrappe. Meine Damen und Herren, aber diese Übereinstimmung in den Auffassungen ist auch das Ergebnis des hohen Stellenwerts, den die Landesregierung und die -verwaltung dem Datenschutz beimessen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Teilen der Verwaltung wissen, dass die Vorschriften des Datenschutzrechts in gleicher Weise zu beachten sind wie die materiellen Rechtsvorschriften, die Grundlagen ihrer fachlichen Tätigkeit sind.

Meine Damen und Herren, es muss zum Alltag gehören, dass auch bei einem Einsatz im Rahmen der Modernisierung der Datenschutz von Anfang an in die Planungen einbezogen wird. Deshalb beteiligt die Landesregierung den Hessischen Datenschutzbeauftragten und seine Dienststelle frühzeitig an Vorhaben mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, es ist – das haben Sie oft erlebt – für den Fortgang der Dinge besonders hilfreich, wenn man besonders früh damit beginnt.

Insgesamt gesehen hat sich daraus eine sehr gute Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten entwickelt, ebenso mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Landesregierung in vielen Fragen beraten. Ich möchte an dieser Stelle Ihnen, Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der Landesregierung ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit danken.

Anschließend möchte ich meinen persönlichen Dank für eine vielfältige Beratung in „Alltagsfragen“ zum Ausdruck bringen, die im Grunde genommen ein Meinungsaustausch in Fragen des Datenschutzes ist, wobei ich mich immer bemühe, alle Fragen im Vorfeld zu klären, nicht erst im Nachhinein. Herzlichen Dank dafür.

Natürlich gibt es nicht nur Konsens in den Auffassungen der Landesregierung und des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Gerade wenn rechtlich und technisch komplexe Sachverhalte zu bewerten sind, kann man durchaus und zu Recht zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wo dies der Fall ist, geht es in der Regel aber nicht um ganz grundsätzliche Fragen der Datenverarbeitung, sondern um die Anwendungspraxis.

Das haben wir in vielfältiger Weise beim Personalverwaltungssystem gemerkt. Da geht es darum, dass wir die Dinge rechtzeitig erfahren und das regeln, was notwendig ist, wenn es z. B. um das Löschen von Daten geht. Ich bedanke mich dafür ganz herzlich, dass Sie uns auch in solchen Fragen immer wieder Lösungsansätze vermitteln, die in der Tat zu vernünftigen Ergebnissen führen und in der Verwaltungspraxis handhabbar sind.

Es ist das aktuelle und wichtige Thema „Reform des europäischen Datenschutzrechts“ angesprochen worden. Wir haben von dem einen oder anderen Vorredner schon eine ganze Menge dazu gehört. Hier geht es um wichtige Grundfragen.

Die Bundesregierung vertritt in Übereinstimmung mit den Ländern die Auffassung, dass die aktuellen Entwürfe für den Datenschutz im öffentlichen Bereich und im bereichsspezifischen Datenschutz hinter dem deutschen Datenschutzniveau zurückbleiben. Die Hessische Landesregierung will, dass sichergestellt ist, dass das derzeit in Deutschland und in Hessen geltende datenschutzrechtliche Niveau in keiner Weise unterlaufen wird.

Deswegen komme ich zum Schluss bei meinen Bemerkungen auch auf die Entscheidung des EuGH vom 13. Mai 2014 zu sprechen, auf das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Hier wird ein Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und der betroffenen Personen verlangt. Welche Auswirkungen das am Ende haben wird, bleibt abzuwarten. Darauf haben Sie im Unterausschuss schon hingewiesen, Herr Prof. Ronellenfitsch.

Die technische Umsetzung wird Probleme aufwerfen. Trotzdem halte ich das Urteil für bemerkenswert. Im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung glaube ich, hier ein großer Rammbock eingesetzt worden, indem man nämlich dem Grundrecht auf Schutz der Daten in dieser Entscheidung einen hohen Stellenwert eingeräumt und klargestellt hat, dass das Datenschutzrecht des Landes gilt, in dem das Internetunternehmen tätig ist.

Das ist, was den Fortgang der Beratungen anbelangt, vielleicht kein Meilenstein, aber ein Pfeiler, an dem es weiter zu arbeiten gilt, wenn wir zu dem Ergebnis kommen wollen, dass das europäische Datenschutzrecht nicht „lauwarm“ ist, sondern im Grunde genommen das erfüllt, was wir in Hessen und in Deutschland vom Datenschutz erwarten und auch gewohnt sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in Zukunft wird der Datenschutz im Verwaltungshandeln und im Regierungshandeln eine besondere Rolle einnehmen. Er ist ein hohes Gut. Wir werden auch künftig diesem Anspruch

gerecht werden wollen und gerecht werden müssen. Das wird unsere Aufgabe sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache zum Bericht des Datenschutzbeauftragten und zur Beschlussempfehlung des Unterausschusses Datenschutz zu dem 41. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten geschlossen.

Vielen Dank, Herr Prof. Ronellenfitsch. Ich wünsche Ihnen auch in Zukunft eine erfolgreiche Arbeit.

(Beifall)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann ist die Beschlussempfehlung so beschlossen.

Meine Damen und Herren, noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Drucks. 19/445. Nach § 59 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sind Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen dringlich und somit auf eine bereits festgelegte und genehmigte Tagesordnung zu setzen. Somit wird dieser Dringliche Antrag ohne Bejahung der Dringlichkeit durch das Plenum auf die Tagesordnung gesetzt. Er wird zu Tagesordnung 69 und könnte, wenn niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 34 aufgerufen werden. – Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Rudolph.

Das können wir so machen. Wir haben uns verabredet, dass für beide Anträge eine gemeinsame Redezeit von 7,5 Minuten festgesetzt wird.

Vielen Dank. Dann ist das so beschlossen, und wir verfahren danach.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes – Drucks. 19/435 zu Drucks. 19/411 zu Drucks. 19/131 –

Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten je Fraktion. Zunächst hat eine Berichterstattung zu erfolgen. Die Berichterstatterin ist Frau Kollegin Geis. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung

des Hessischen Schulgesetzes: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der FDP und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

Herzlichen Dank. – Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Ravensburg für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den kooperativen Gesamtschulen und den Gymnasien mit den neuen Jahrgängen 5 erhalten mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf auch die laufenden Jahrgänge 5, 6 und 7 eine Rückkehrmöglichkeit, wenn die Schulgremien dies beschließen und die Eltern sich einstimmig dafür entscheiden oder das Parallelmodell wählen.

In einem schwierigen Prozess – ich will gar nicht drum herumreden – haben wir den Balanceakt zwischen größtmöglicher Wahlfreiheit und Vertrauensschutz bestanden, um eine rechtskonforme und umsetzbare Lösung zu finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir allen anderen Bundesländern vorangeschritten.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Diskussion um G 9 ist nicht allein ein hessisches Thema. Die Einführung von G 8 beruhte schließlich auf einem Beschluss der Kultusministerkonferenz. Längst finden auch in anderen Bundesländern Debatten über die Rückkehr zu G 9 statt. Doch kein Bundesland hat sich bisher so weit geöffnet wie Hessen –

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

auch nicht Niedersachsen, wo man die Rückkehr zu G 9 für 2015 zwar angekündigt hat, aber noch dabei ist, eine rechtskonforme Lösung zu finden, auch nicht NordrheinWestfalen, wo 13 von 600 Gymnasien zu G 9 zurückgekehrt sind, wo Frau Löhrmann erst einmal einen runden Tisch gegründet hat, auch nicht Hamburg, wo es eine Volksinitiative gibt, auch nicht Schleswig-Holstein, wo die Landesregierung ihr Konzept Gemeinschaftsschule durchdrücken will und alles tut, um die Gymnasien nur nicht zu stärken. So sieht es doch aus, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den LINKEN.

Hessen schreitet voran. Unser Ministerpräsident Volker Bouffier hat den Eltern sehr gut zugehört. Er hat die Wünsche der Schulen und der Eltern von Kindern an Gymnasien aufgenommen – bis hin zur Rückkehr der laufenden Jahrgänge, die wir heute beschließen wollen.

Ich danke deshalb ausdrücklich Kultusminister Prof. Lorz und den Mitarbeitern im Ministerium, die die nicht einfache Umsetzung übernommen haben, und ich danke auch den Schulgemeinden, die neue Konzepte entwickelt haben und dabei sind, die Organisationsänderung umzusetzen.