Protocol of the Session on February 27, 2018

Zur Betrauungsnorm hat Staatsminister Wintermeyer bereits Ausführungen gemacht. Hier sollten wir eine Rechtssicherheit und eine Planungssicherheit für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten anstreben, allein schon vor dem Hintergrund einer Beitragsstabilität und eines sparsamen, effizienten Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Beiträgen. Produktionen, Programmrechte, Programmaustausch sind normalerweise Sachen, die man abnicken müsste. Nichtsdestotrotz ist das ein wichtiger Punkt in diesem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Ich freue mich, zu hören, dass Sie weitestgehend Plazet haben, das Ganze positiv zu begleiten. Ich mache es kurz. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich denke, dass wir dort relativ zügig zielorientiert arbeiten werden und auch die offenen Fragen zu Datenschutzaufsicht, Landesdatenschutzbeauftragten und Ähnlichem relativ zügig werden beantworten können, sodass wir im Zeitfenster bleiben, damit das Ganze rechtzeitig vor dem 25. Mai in Kraft treten kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Möller. – Als Nächster hat sich Herr Kollege Siebel für die Fraktion der Sozialdemokraten gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt bin ich gespannt, nach der Ankündigung!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Einbringung. Ich will einmal versuchen, ein paar neue Aspekte zu benennen und auf ein paar Redner einzugehen.

Herr Kollege Hahn, Sie hatten ein Problem mit der Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr miteinander kooperieren sollen und müssen, ist nach meinem Verständnis auch ein Gebot der Tatsache, dass wir in Verantwortung als Politiker darauf achten müssen, dass mit dem von den Zahlerinnen und Zahlern zur Verfügung gestellten Geld ordentlich umgegangen wird. Deshalb ist Kooperation so wichtig, und deshalb muss sie auch hervorgehoben werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Nun sagen Sie: Ja, das muss aber wettbewerbsrechtlich geprüft werden. – Also, dazu heißt es im EU-Vertrag in Art. 106 Abs. 2, dass für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut seien etc., die europäischen Wettbewerbsregeln gelten würden. – Herr Kollege Hahn, ich bin ja nun nur Lehrer, und Sie sind Jurist.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dafür kann ich nichts!)

Sie können nichts dazu, ich sage auch nichts über Ihr Examen. – Wenn ich diesen Satz lese, dann ist es offensichtlich, dass die Regelung einer Dienstleistung, die wirtschaftlichem Interesse dient, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gilt. Deswegen bin ich an diesem Punkt mit der Medienkommission wohl sehr einig, dass dort zu einer Regelung gefunden wurde, die EU-rechtlich kompatibel ist, natürlich auch in meinem Respekt vor allen Gerichten, die dazu etwas zu sagen haben.

Aus unserer Sicht sind sowohl der Punkt Medienprivileg – dazu brauche ich nichts mehr zu sagen – als auch die Frage der Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender, die zwei Kernbestandteile dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags, in Ordnung und unumstritten. Wie hat es der Kollege Hahn gesagt: Wir werden dem wohlwollend gegenüberstehen.

Ich möchte wenigstens noch den einen oder anderen Satz zu dem Bereich sagen, in dem es die Rundfunkkommission nicht geschafft hat, im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu einer Regelung zu kommen, nämlich bei der Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender.

Wie man nachlesen konnte, ist in dem Ergebnisprotokoll zu den Beratungen lediglich festgestellt worden ist – ich zitiere –:

Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (Sieben-Tage-Regelung) soll zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden.

Ich bedauere sehr, dass wir – wie man hört, lag es am Widerstand einiger unionsgeführter Länder – in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nicht zu einer Regelung gekommen sind. Die Sieben-Tage-Regelung geht dermaßen an der Nutzerrealität derjenigen, die in Onlinemedien unterwegs sind, vorbei, dass wir hoffentlich sehr bald – wenigstens im Rahmen des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, derzeit sieht es ja so aus, als käme man dort zu Potte – zu einer Regelung kommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Aus meiner Sicht sind zwei Dinge wichtig. Erstens muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft zeitgemäße Onlineangebote zur Verfügung stellen. Dazu gehört natürlich auch die Verwendung von Texten – das ist der Punkt mit dem Begriff „presseähnlich“. Das ist insbesondere auch für diejenigen wichtig, die das Ganze unterwegs abrufen – ich glaube, die Tagesschau-App und Ähnliches sind schon ziemlich erfolgreich – und die beispielsweise in Bahnen und Bussen diese Apps nutzen.

Gerade die Regelungen zur Verweildauer in den Mediatheken wirken angesichts der modernen Nutzergewohnheiten ziemlich unnatürlich. Daher müssen wir die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien zeitgemäß ausdehnen: Es versteht kein Mensch, wenn es heißt „Das Netz vergisst nichts“, und wir leisten uns noch diese – wie ich finde – ziemlich alberne Sieben-Tage-Regelung. Das entspricht nicht mehr der Nutzungsrealität von Onlineangeboten, sondern geht daran vorbei. Ich weiß, dass es bei Ihnen in der Medienkommission ganz schwierig ist, aber wir müssen da zu einer Verständigung kommen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Thema wird immer sehr heftig diskutiert. Ich möchte abschließend etwas zu dem Vorwurf sagen, der Telemedienauftrag und die Veränderung desselben führten zu einer Schieflage im dualen System von öffentlichen-rechtlichen und privaten Anbietern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass ich ein Verfechter der dualen Rundfunkordnung bin. Aber es hat sich in den letzten Jahren herauskristallisiert, dass auf der einen Seite der öffentlich-rechtliche Rundfunk und auf der anderen Seite die privaten Anbieter so etwas wie einen Markenkern entwickelt haben. Es ist völlig unumstritten, dass der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Zurverfügungstellung, die redaktionelle Aufarbeitung von Informationen ist. Das ist es, was am meisten seitens der Bürgerinnen und Bürger antizipiert wird und was völlig unumstritten der Marken- und der Qualitätskern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist.

Die Privaten ringen darum, dass ihr Markenkern das ist, was ich einmal „Entertainment“ nennen würde – ich sage nicht „Unterhaltung“, sondern „Entertainment“. Das mag man nun schön finden oder weniger schön, in der einen oder anderen Ausgestaltung, die einem etwa bei RTL II so entgegenschlägt. Aber wenn man respektiert, dass es solche Markenkerne gibt, dann glaube ich, dass es unsere

Aufgabe ist, den Markenkern der Öffentlich-Rechtlichen – nämlich die Zurverfügungstellung redaktionell aufbereiteter Informationen – auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen des nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu fokussieren. Dann täten wir dem dualen System einen guten Dienst und könnten damit insgesamt ganz zufrieden sein.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben gesagt, wir bekämen die Unterlagen aus der Regierungsanhörung – wunderbar, dann können wir auch zu einem, wie mein parlamentarischer Geschäftsführer immer sagt, geordneten, gleichzeitig aber auch im Zeitplan liegenden Verfahren kommen; das Datum 25. Mai wurde genannt.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): UEFA!)

Manchmal muss man aufgrund der dahinschwindenden Zeit – ich habe schon 7:34 Minuten gesprochen – auf das eine oder andere Thema, wie etwa die UEFA, verzichten. – Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als Nächste spricht Frau Abg. Dorn für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind kleinere Änderungen, die wir im Staatsvertrag vornehmen. Lassen Sie mich trotzdem noch einen grundsätzlichen Aspekt nennen, wenn wir schon über den öffentlichen Rundfunk debattieren – dieser steht im Moment vor enormen Herausforderungen, ob organisatorisch oder finanziell. Aufgrund der Rechtspopulisten in diesem Land steht er auch unter großem Druck. Gerade deswegen ist es so wichtig, dass wir bei allen Änderungen, die wir im Rahmen der Umstrukturierungen vornehmen müssen und die auch wichtig sind, immer eine Linie haben, den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu stärken; denn er gehört uns allen, er ist unabhängig, und gäbe es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, müsste man ihn heute erfinden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Die Veränderungen sind kleinerer Natur. Es wurde schon von Herrn Siebel angesprochen, dass der ganz große Wurf leider noch nicht gelungen ist. Dass wir beim Telemediengesetz zu einer Einigung kommen, würden wir GRÜNE uns natürlich wünschen. Aber auch diese Punkte sind wichtig, vor allem enthalten sie zeitkritische Aspekte – meine Kollegen haben es schon gesagt –: Am 25. Mai 2018 soll dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten, weil dann die EU-Datenschutz-Grundverordnung gültig wird.

Dort gibt es einen Bereich, der wichtig ist, nämlich dass wir das Medienprivileg erneuern. Man muss sich überlegen: Insgesamt gibt es im Datenschutzrecht die Möglichkeiten, Informationen entsprechend freizulegen, aber beim Journalismus wäre es schwierig, einen Informanten freile

gen zu müssen. Hier ist die Sicherung der Pressefreiheit das oberste Gut. Wir müssen das entsprechend in Einklang bringen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung macht das nicht von selbst, sondern gibt uns die Möglichkeit, dies zu tun.

Der zweite Aspekt, der hier geregelt wird, ist die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender. Das ist ein wichtiges Thema für Effizienzgewinne, für gute Kooperation, für Qualitätsjournalismus. Auch das muss rechtssicher gestaltet werden. Ich denke, dass eine vernünftige Lösung vorgeschlagen ist.

Alles Weitere wird die Diskussion zeigen. Ansonsten hoffen wir, dass sich in den kommenden Monaten die Novelle des Telemedienauftrags ergibt. Gerade bei der Sieben-Tage-Regelung, die Herr Siebel angesprochen hat, bin ich bei ihm, ebenso beim Verbot presseähnlicher Angebote. Das sind schwierige Aspekte, die immer wieder den öffentlichrechtlichen Rundfunk, aber auch die Zeitungsverlage vor schwierige Diskussionen stellen. Hier muss es einen guten Kompromiss, eine gute Lösung geben. Daran sind wir gerne beteiligt. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Als Nächster hat Herr Abg. Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle haben darauf hingewiesen, beginnend mit Herrn Staatsminister Wintermeyer, dass das, was wir hier regeln müssen, sehr überschaubar ist.

Herr Wintermeyer, ich bin fast versucht, Sie als Landesregierung diesmal aus dem Zeitdruck draußen zu halten. Es ist klar, dass wir das vor dem 25. Mai, wenn die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, geregelt haben müssen. Ansonsten können wir die Ausnahmen nicht mehr regeln.

Ich will für diejenigen, die mit Medienrecht weniger zu tun haben, beispielhaft illustrieren, worum es dabei geht. Ohne ein Medienprivileg, das wir regeln, dürften z. B. bei Berichterstattungen ohne Einwilligung der Betroffenen keine Namen mehr genannt werden. Eine solche Einwilligungslösung würde aber aus meiner Sicht, ich glaube, aus unser aller Sicht gegen die Pressefreiheit verstoßen. So wäre journalistische Arbeit unmöglich, und solche Dinge regeln wir jetzt mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag – vollkommen in Ordnung.

Angesprochen wurde auch immer der zweite Regelungskomplex, entweder Kooperationsgebot oder Betrauungsnorm genannt. Auch da ist es vollkommen klar: Wir müssen die a) schon geübte Praxis und b) auch aus meiner Sicht noch auszubauende Praxis, dass man Dinge nicht doppelt und dreifach tun muss, sondern kooperieren sollte, vor dem Wettbewerb in der EU schützen. Das versuchen wir damit. Herr Hahn hat schon darauf hingewiesen: Ob das dann vor dem EuGH Bestand hat – das warten wir ab. Aber wir müssen es zumindest versuchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vorrednerinnen und Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass bei der Kooperation selbstverständlich auch nach Effizienzkriterien zu schauen ist. Wir stimmen nicht in das große Sparkonzert ein, dass alle kürzen müssen und deswegen auch die Rundfunkanstalten. Trotzdem erleben wir alle – nicht nur diejenigen, die wir Medienpolitikerinnen und -politiker sind – wieder die große Diskrepanz, die im Moment da ist, wie Rundfunkanstalten einerseits ein großes Defizit bei sich errechnen und andererseits die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten das anders sieht.

Klipp und klar muss sein: Egal, wo Einsparungen oder Nichterhöhungen von Rundfunkgebühren oder, in Zukunft, Haushaltsabgaben da sind – das Geld, das da ist, muss in erster Linie zum einen dazu verwendet werden, dass frühere Ausnahmegruppen, die vom Rundfunkbeitrag befreit waren, heute wieder in den Befreiungstatbestand kommen. Das ist das eine.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Ich stimme Herrn Siebel voll zu, dass das mit der Sieben-Tage-Regelung in der Mediathek vollkommen aus der Zeit ist. Aber wenn wir dort zu anderen Regelungen kommen, hat das notwendigerweise zur Voraussetzung, dass Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren und alle, die die Filme oder Dokumentationen erstellt haben, oder was auch immer in der Mediathek steht, endlich ordentlich bezahlt werden, damit sie von ihrer Arbeit leben können. Auch das sollte mittlerweile selbstverständlich werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine letzte Bemerkung von meiner Seite. Herr Wintermeyer, Sie hatten deutlich gemacht, dass der Regelungsbedarf klein ist. Ich habe nicht richtig verstanden, ob gemessen an den zwei kleinen Dingen, die wir damit regeln, die Geschichte, dass das Kind jetzt Europa League heißt, jetzt größer oder kleiner ist. Ich weiß es nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)