Protocol of the Session on February 27, 2018

Wenn wir uns als Christdemokraten dafür starkmachen, dass wir mehr Videosicherheitstechnik wollen, dann muss man einmal der Realität ins Auge schauen. Wir wollen doch ein Stück weit dafür sorgen, dass die Kommunen im Bedarfsfall an den Orten und Plätzen, die sie für überwachungswürdig erachten, Hilfsmittel und Fördermittel bekommen, um das auszubauen.

Jetzt schauen wir uns einmal an, worum es eigentlich geht. Wir haben derzeit – Stand 2017 – in 17 Städten 21 Anlagen mit insgesamt 147 Kameras in Betrieb. Angesichts dieser Zahlen kann man doch wahrlich nicht von einem Überwachungsstaat sprechen. Es ist gut und richtig, dass wir in diesem Bereich weiter investieren und die öffentliche Sicherheit stärken.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, man könnte noch viele Bereiche erwähnen, warum es in Hessen Stück für Stück Tag für Tag sicherer wird. Ein Bereich, den die Redner bisher nur gestreift haben, ist das Deliktfeld Internetkriminalität. Wenn mittlerweile mehr Menschen im Internet einkaufen als in realen Geschäften, dann passieren auch zunehmend Deliktsfälle in der virtuellen Welt.

Auch hier dulden wir keine rechtsfreien Räume und werden mit dem Hessen-Cyberkompetenzzentrum eine eigene Einheit aufbauen. Da stehen in den nächsten Jahren jeweils über 5 Millionen € bereit, um 30 neue Stellen zu schaffen, damit wir hier vor Cyberangriffen technisch schützen können, aber auch eine mobile Cyberfeuerwehr einrichten können, um die Optimierung von Auswertung und Analysefähigkeit bei der Cyberkriminalitätsbekämpfung zu stärken.

Wir sind modern aufgestellt.

(Manfred Pentz (CDU): Ja, so ist es!)

Wir haben eine gut motivierte Polizei und herausragende Rahmenbedingungen. Denn nur dadurch und damit sind die guten Ergebnisse zu begründen und zu erklären. Denn gute, erfolgreiche Arbeit fällt nicht vom Himmel, sondern sie muss hart erarbeitet werden vor Ort von den Beamtinnen und Beamten, aber sie brauchen auch die richtigen Instrumente dafür.

(Beifall bei der CDU)

Mein letzter Gedanke: Natürlich müssen wir die Balance wahren zwischen Sicherheit und Freiheit. Aber ich sage Ihnen ganz klar: Jeder Mensch hat ein Recht auf Sicherheit. Denn nur dann kann er seine Freiheit ausleben. Nur wer sicher ist, kann in Freiheit leben und den Wohlstand genießen. Mein letzter Satz: In Zeiten dieser großen Herausforderungen tun wir alles Menschenmögliche dafür, dass Hessen ein starker Staat ist und bleibt. Die CDU sorgt dafür, dass wir mit unserer Politik von Maß und Mitte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Hessen auch in den nächsten Jahren mit Sicherheit bei uns in den richtigen Händen ist. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der CDU – Manfred Pentz (CDU): Bravissimo! Bravo! Tolle Rede!)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch diese Regierungserklärung besprochen.

Der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD wird an den Innenausschuss verwiesen, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 19/6048 –

Das Gesetz wird eingebracht von Herrn Staatsminister Wintermeyer. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen unter diesem Tagesordnungspunkt 3 den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Im Rahmen der Vorunterrichtung hatte ich den Landtag bereits im Oktober letzten Jahres entsprechend informiert.

Schwerpunkt dieser Neuregelung ist zum einen die Anpassung der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dementsprechend sollen der Rundfunkstaatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag und der Deutschlandradio-Staatsvertrag an die EU-Vorgaben angepasst werden. Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung geht es um die Fragen von Datenerhebung und Datenverarbeitung. Sie stärkt die Betroffenenrechte dadurch, dass sie auch Auskunfts- und Einsichtsrechte bekommen.

Zum anderen wird eine sogenannte Betrauungsnorm für Kooperationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Interesse der Beitragsstabilität auf möglichst vielen Feldern, z. B. Produktion, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Sendernetzbetrieb und vieles andere mehr, zusammenarbeiten sollen. Diese Neuregelung soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Lichte EU-rechtlicher Regelungen Rechtssicherheit insbesondere im Wettbewerbsrecht bei Kooperationen im Auftragsbereich geben.

Last, but not least wird redaktionell endlich der Begriff „UEFA-Cup“ gestrichen und durch „Europa League“ bei den frei empfangbaren Fernsehprogrammen ersetzt.

(Zuruf von der SPD: Revolutionär!)

Wir wollen hoffen, dass vielleicht auch einmal ein hessischer Verein frei empfangbar bei der Europa League entsprechend übertragen werden kann.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist schon eine wichtige Änderung!)

So viel zum Inhalt, der nicht großartig ist. Erlauben Sie mir bitte noch eine Anmerkung zum Verfahren der Ratifizie

rung. Der Staatsvertrag soll am 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Da bis dahin die Ratifikationsurkunden sämtlicher Länder vorliegen müssen, laufen nun die Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten, so auch hier im Hessischen Landtag.

Meine Damen und Herren, hier sollte das Ratifikationsverfahren im April abgeschlossen werden, weil die im Mai stattfindende Plenarsitzung für eine fristgemäße Ratifizierung zu spät käme. Dies dürfte nach meinem Dafürhalten gut zu schaffen sein, zumal die Regelungsgegenstände des Staatsvertrags, wie ich sagte, überschaubar sind und eine Anhörung hierzu auf der Ebene der Ländergemeinschaft stattgefunden hat. Die entsprechenden Unterlagen werde ich dem Ausschuss für die Beratungen gern unmittelbar nach der eben von mir vorgenommenen Einbringung unaufgefordert zur Verfügung stellen.

Ich bitte Sie daher, dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem dazu vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Erster hat sich Herr Kollege Dr. h.c. Hahn für die Freien Demokraten zur Debatte gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn zu einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Datenschützer redet, wird jedem hier im Raum klar, dass es weniger um Medienrecht, weniger um Rundfunkrecht, sondern fast ausschließlich um Datenschutzrecht geht.

Der Minister hat bereits darauf hingewiesen: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung wird in weniger als drei Monaten, genau am 25. Mai 2018, in Kraft treten. So lange haben wir – die Länder, der Bund, die anderen Mitgliedsnationen der Europäischen Union – Zeit, von den Öffnungsklauseln Gebrauch zu machen und eine andere Art von Ausgangsgestaltung vorzunehmen.

Da Rundfunkrecht Ländersache ist, legt die Landesregierung deshalb zu Recht ein Zustimmungsgesetz zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor mit dem Ziel, rundfunkspezifische Regelungen unter Beachtung der Bezugnahme auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erlassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorgeschlagenen Regelungen, insbesondere zur Sicherung des sogenannten Medienprivilegs, des Schutzes personenbezogener Daten, die im Rahmen der journalistischen Tätigkeit gewonnen wurden, finden nach erster Einschätzung unsere Zustimmung.

Gespannt bin ich auf die Einschätzung des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch mit Blick auf die Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 9. November 2017. Darin wurde ein bisschen Kritik geübt, dass durch diese Änderungen möglicherweise die Rechte der Landesdatenschutzbeauftragten tangiert sein könnten. Ich hoffe, dass Prof. Ronellenfitsch zu dem Ergebnis kommt,

zu dem wir in der FDP-Fraktion auch gekommen sind, dass für die Prüfung des Hessischen Rundfunks weiterhin der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig ist.

(Zuruf des Ministers Axel Wintermeyer)

Ja, Herr Staatsminister, aber das wollte ich noch einmal ganz bewusst in das Protokoll des Hessischen Landtags diktieren. – Sollte irgendwann jemand diese Frage eruieren, dann wird er sich sicherlich auch mit dem Willen des Gesetzgebers auseinanderzusetzen haben. Ich glaube, der ist in diesem Hause eindeutig. Ich habe auch im Unterausschuss Datenschutz noch nie etwas anderes gehört, als dass weiterhin ausschließlich – nicht neben anderen, sondern ausschließlich – der Hessische Datenschutzbeauftragte für die Prüfung der in Hessen ansässigen Landesrundfunkanstalt, die wir Hessischer Rundfunk nennen, zuständig ist.

(Beifall bei der FDP)

Zwei kurze Anmerkungen möchte ich aber noch machen. Zum einen lesen wir, dass es beim ZDF einen sogenannten Rundfunkdatenschutzbeauftragten neu geben soll. Dieser soll im Sinne von Art. 51 Datenschutz-Grundverordnung die unabhängige Aufsicht sein. Denkbar wäre auch gewesen, eine bestehende unabhängige Datenschutzbehörde mit der Aufsicht zu betrauen, statt eine neue Stelle zu schaffen. Diese zusätzliche Datenschutzbehörde muss künftig auch in die Bund-Länder-Koordinierung im Hinblick auf den Europäischen Datenschutzausschuss eingebunden werden.

Für alle diejenigen von Ihnen, die in der Materie nicht so ganz drin sind: Da streitet man sich noch zwischen den Ländern auf der einen Seite und dem Bund auf der anderen Seite, wer denn in Brüssel der Ansprechpartner ist. Ich kann nur hoffen, dass man erkennt, dass man da zwei Vertreter Deutschlands in die Gremien nach Europa schicken muss, wie man das auch in anderen Fällen macht, wo es eine Gesetzgebungshoheit der Länder gibt. Jetzt kommt noch der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des ZDF dazu.

Liebe Freunde, die Rundfunkrecht machen, Sie wissen: Im Datenschutz jedenfalls gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Vielleicht könnte man daraus auch eine Sparsamkeit bei dem Beauftragtenwesen herauslesen. Ich wollte Ihnen das für die FDP-Fraktion nur einmal zur Diskussion beigeben.

(Beifall bei der FDP)

Letzter Punkt: § 11 Abs. 4, Kooperationspflicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat nichts mit Datenschutz zu tun, das hat aber auch nichts mit Medienrecht zu tun, sondern hier hat man ein Thema in den Staatsvertrag hineingemogelt, hineingenommen, das ausschließlich mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu tun hat. Man hofft, wenn man diese Kooperation in § 11 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags aufnimmt, dass man dann die Normen des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene umgehen kann und bei Produktionen, Programmrechtserwerb, Programmaustausch, im Beitragswesen und im Beschaffungswesen nicht entsprechende Ausschreibungen vornehmen muss.

Da bin ich wirklich auf die juristische Auseinandersetzung gespannt. Dabei hat Kollege Wintermeyer vollkommen recht: Die wird nicht vor Abschluss dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags entschieden werden, sondern die wird irgendwann einmal von einem Gericht – ich schätze, vom Europäischen Gerichtshof, dem EuGH, in Luxemburg – entschieden werden.

Sie merken, wir haben uns mit dem Staatsvertrag inhaltlich auseinandergesetzt. Das Votum, das meine Fraktion mir heute mitgegeben hat, war wohlwollende Prüfung mit dem Ziel der Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als Nächster hat sich Herr Kollege Möller für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für einen Vorgang, der notwendig ist und der in einem gewissen Zeitfenster beraten und abgehandelt werden muss, finde ich siebeneinhalb Minuten Redezeit interessant.

(Michael Siebel (SPD): Du schaffst das!)

Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass wir uns dahin gehend einig sind, dass es wichtig ist, dass wir den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Anschluss im Ausschuss beraten, um ihn dann wieder im Plenum zur Vorlage zu bekommen. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Deshalb haben wir den Staatsvertrag heute hier vorliegen und müssen sehen, dass wir ihn zeitnah in den Gremien beraten. Wir können das nicht nach hinten schieben, das Mai-Plenum wäre zu spät.

Die Fragen, die Kollege Hahn eben aufgriff, können wir mit Sicherheit im Rahmen des Ausschusses beraten, gerade die Fragen des Datenschutzes, die Sache, die die Hamburger Justizbehörden zwischenzeitlich äußerten. Das alles muss mit dem Datenschutzrecht in Einklang gebracht werden, und wir können jetzt schon sagen, auch das Medienprivileg im deutschen Datenschutzrecht muss angepasst werden.

Zur Betrauungsnorm hat Staatsminister Wintermeyer bereits Ausführungen gemacht. Hier sollten wir eine Rechtssicherheit und eine Planungssicherheit für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten anstreben, allein schon vor dem Hintergrund einer Beitragsstabilität und eines sparsamen, effizienten Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Beiträgen. Produktionen, Programmrechte, Programmaustausch sind normalerweise Sachen, die man abnicken müsste. Nichtsdestotrotz ist das ein wichtiger Punkt in diesem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.