Reale Zahlen. Reale Zahlen sind besser als Statistiken. Das weiß in diesem Lande jedes Kind. Das sollten auch Sie wissen.
(Beifall bei der FDP – Michael Boddenberg (CDU): Das machen wir mit einem amtlichen Taschenrechner! – Zuruf von der SPD: Das war eine sehr gute Zwischenfrage!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nicht in die zweite Runde gehen.
Nein, ich denke, man muss das noch einmal konkretisieren. Sie versuchen hier, Nebelkerzen zu werfen.
Es wird ein Jurist aus der Anhörung zitiert, an den ich mich wirklich nur schwer erinnern kann, aber sei es drum.
Sei es drum. Aber ich kann mich erinnern, dass es zahlreiche Juristen und Experten gegeben hat, die gesagt haben: Na ja, 25 % ist eigentlich mit der heißen Nadel gestrickt. Eigentlich wären 10 % bis 15 % Differenz korrekt und verfassungskonform. – Ich will Ihnen sagen, warum ich nach wie vor der Meinung bin, dass dieses Gesetz, das Sie nun mit Mehrheit beschließen werden, möglicherweise verfassungswidrig ist.
Wir haben den Wahlkreis 42, Main-Kinzig III. Er liegt nach Ihrer Statistik mit 24,6 % über der Grenze.
Auch dort müsste eine Änderung vorgenommen werden. Das könnten jetzt auch schon 25 % oder mehr sein.
Das ist alles mit heißer Nadel gestrickt. Sie haben bei 25,0 % aufwärts einen Strich gezogen und gesagt: Bei diesen Zahlen aus 2015 machen wir etwas, und bei den anderen machen wir nichts. – Das ist das Problem, das wir nach wie vor haben.
Mit anderen Worten: Verantwortungsbewusste Politik wäre es gewesen, frühzeitig eine Diskussion anzufangen, die Fraktionen einzubeziehen, die Beteiligten vor Ort einzubeziehen und landesweit zu schauen, wie man eine neue Wahlkreiseinteilung vornehmen kann. Das ist nicht passiert. Im Gegenteil. Der Minister hat noch Ende Mai dieses Jahres den Fraktionen eine Mitteilung geschickt, in der sinngemäß steht – ich habe vorhin daraus zitiert –: Ihr braucht euch um gar nichts zu kümmern. Das machen wir alles in der nächsten Legislaturperiode. – Peifedeckel. Jetzt müssen wir es doch machen.
Herr Bauer, insofern ist der Änderungsbedarf in der Tat viel größer als das, was Sie jetzt Kleines mit heißer Nadel gestrickt haben. Das und vieles mehr ist die Begründung, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen und nach wie vor der Meinung sind, dass es Klagen geben wird. Ich habe große Angst, dass das Ergebnis der Landtagswahl 2018 in Misskredit kommen wird. Möglicherweise wird es sogar aufgehoben werden. Das haben dann Sie zu verantworten.
Ich beginne mit den Abstimmungen. Als Erstes lasse ich den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5781, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt ab? – Das sind die Mitglieder der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Nun stimmen wir in dritter Lesung namentlich über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes, Drucks. 19/5510 zu Drucks. 19/5439 zu Drucks. 19/5273, ab. Ich bitte, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.
Hat jede und jeder, die oder der eine Stimme abgeben wollte, gewählt? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für kurze Zeit, um auszuzählen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die kurz unterbrochene Sitzung und gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Es haben 56 Abgeordnete zugestimmt, 39 waren dagegen. Es gab sechs Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen (VaFG) – Drucks. 19/5511 neu zu Drucks. 19/5440 zu Drucks. 19/5275 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5468 anzunehmen.
Frau Faeser, danke schön. – Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/5753, vor. Außerdem liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/5774, vor.
Ich frage jetzt erst einmal: Sollen als Erstes die Änderungsanträge begründet werden? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Frau Wallmann hat sich für die CDU-Fraktion als Erste zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der erfolgten Anhörung haben wir im Rahmen der Vorbereitung der zweiten Lesung bereits auf den Änderungsantrag der Koalition hingewiesen und diesen im Innenausschuss diskutiert. Deshalb möchte ich mich jetzt auf ein paar wenige Anmerkungen beschränken.
Erstens. Ich glaube, da waren wir uns auch einig. Wir haben nach einer sehr indifferenten Anhörung diverse Anregungen in den Gesetzentwurf bzw. in die Begründung des Gesetzentwurfs aufgenommen. Auch darauf muss ich noch einmal hinweisen: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir einen sehr detailreichen Gesetzentwurf vorgelegt.
Ich habe in meiner letzten Rede auf Rheinland-Pfalz verwiesen. Da sind das drei Absätze in § 5 des Landesaufnahmegesetzes. Wir haben beispielsweise die Regelungen zum Telefonieren und zu den Internetnutzungen angepasst. Wir haben auch beim Datenschutz ergänzt und die Besuchsregelungen insbesondere für Rechtsanwälte und auch für die konsularische Beratung angepasst.
Ich will auf zwei weitere Punkte hinweisen. Wir werden in der Präambel noch einmal klarstellen, dass das eine Ultima-Ratio-Maßnahme ist. Wir haben in der Begründung des Gesetzentwurfs auch noch einmal festgestellt, dass diese Einrichtung nicht für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge geeignet sein wird. Da gab es durchaus Diskussionsbedarf. Ich will dazu jetzt noch einmal etwas klarstellen bzw. feststellen.
Wir befinden uns in diesem Bereich bei der Bundesgesetzgebung. Das heißt, wir sind gar nicht befugt, die grundsätzliche Inhaftnahme zu regeln. Wenn man diesbezüglich etwas ändern möchte, muss man sich an den Bundesgesetzgeber wenden.
In Hessen können wir nur die technische Ausgestaltung der Abschiebehaftanstalt regeln. Man kann dabei natürlich über alles diskutieren. Aber sowohl der Innenminister als auch der Staatssekretär sowie die Mitglieder der beteiligten Fraktionen haben dazu klar Position bezogen. Ich tue das hier auch noch einmal. Ich glaube, die Formulierung in der Begründung des Gesetzentwurfs ist diesbezüglich klar. Sie lässt keinen Zweifel daran, dass die Anstalt für die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge nicht geeignet sein wird.
Deshalb unser Änderungsantrag unter Nr. 2. Die FDP hat mitunter Änderungen, die rein redaktioneller Natur sind. Ansonsten sind zum Teil weiter gehende Restriktionen gefordert, beispielsweise was das Thema des Ausgangs angeht. Da sind wir dann in einem Spannungsfeld, was diese Anhörung auch gezeigt hat. Sie war sehr indifferent. Die einen sagen, das Gesetz sei viel zu streng ausgelegt. Die anderen sagen, es müsse viel mehr Freiheiten geben. Wir versuchen mit diesem Gesetzentwurf diesem Spannungsfeld gerecht zu werden. Ich glaube auch, dass die Anhörung bestätigt hat, dass wir das mit dem Gesetzentwurf tun.
Bei der SPD gibt es vor allem deklaratorische Ergänzungen. Vielleicht noch ein Hinweis, weil dort jetzt auch das Thema Seelsorge aufgeführt ist. Wir halten den Verweis auf § 32 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes für ausreichend und werden daher die Änderungsanträge ablehnen.
Ein Punkt ist mir jetzt ganz wichtig, auch nach der Anhörung im Innenausschuss: noch einmal auf die Notwendigkeit einer eigenen Einrichtung hinzuweisen. Es scheint mir, dass das nicht von jeder Fraktion im Hause geteilt wird. Das wundert mich, wenn man bei der Anhörung anwesend war oder sich zumindest die Anhörungsunterlagen einmal durchgelesen hat. Denn der Leiter aus Ingelheim, also aus Rheinland-Pfalz – eine der Einrichtungen, die wir deutschlandweit genutzt haben –, war zum Glück zugegen und konnte ein paar Aussagen treffen. Er stellte sehr klar fest, dass die Anstalt aufgrund der personellen Situation in Rheinland-Pfalz auf maximal 40 Plätze begrenzt ist. Mehr Personen kann man dort nicht unterbringen. Derzeit ist es auch nicht möglich – das gilt übrigens nicht nur für Rheinland-Pfalz; das zeigen auch Erfahrungen, die wir mit anderen Bundesländern machen –, dass dort Haftanträge anderer Bundesländer angenommen werden. Sie können nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir auch in Hessen eine eigene Anstalt haben, weil wir ansonsten niemanden mehr unterbringen könnten. Wie gesagt: Lesen Sie die Anhörungsunterlagen, dann werden Sie