Protocol of the Session on November 24, 2017

Dann können Sie mir vielleicht auch erläutern, warum am Mittwoch dieser Woche, am 22. November, eine Bewerberin um eine Stelle die Mitteilung von der Schulleitung, bei der sie sich beworben hat, bekam mit dem Inhalt, ein Vertrag könne längstens bis zum 6. Juli 2018 ausgestellt werden. Er könne dann erst wieder zum neuen Schuljahr beginnen, weil das Schulamt gesagt habe: Nein, über die Sommerferien machen wir das nicht.

Kollege Greilich, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Ich komme sofort zum Schluss.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Bedauerlicherweise machen Sie genau das Gleiche wieder, was in der Vergangenheit schon beklagt wurde. – Und was ist das Ergebnis? Diese Lehrkraft hat natürlich abgesagt. Sie macht so einen Unsinn nicht mit. Sie bewirbt sich in einem anderen Bundesland, wo sie durchgängig eine Stelle

bekommen wird. Das war beim hiesigen Schulamt nicht durchsetzbar.

Ich sage dazu nur: Sie haben nichts gelernt. Es ist noch schlimmer geworden.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war doch Ihr Erlass, Herr Greilich!)

Sie wollen offensichtlich nichts lernen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Staatsminister Lorz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Große Anfragen sind immer eine gute Gelegenheit, einen Themenkomplex zusammenfassend in den Blick zu nehmen. Deswegen bedanke ich mich für die Gelegenheit, hier zu dem Thema Belastung und Befristungen der Lehrkräfte Stellung zu nehmen – das gilt auch für die drei Themen, die wir noch zu besprechen haben.

Ich will einmal mit Herrn Greilich anfangen, und ich will mit ihm aufhören, weil ich zu der Sommerferienarbeitslosigkeit gern explizit etwas sagen werde. Ich will damit anfangen, was die grundsätzliche Frage der Belastungssituation anbelangt.

Es amüsiert mich natürlich schon ein bisschen, wenn ausgerechnet ein Jurist, der hier am Pult steht, die Dienstordnung benutzt, um das Ganze in gewisser Weise ins Lächerliche zu ziehen. Es geht nicht um Rechtsvorschriften – das ist schon richtig. Sie gehören aber einfach dazu, man zitiert sie der Vollständigkeit halber – das wissen Sie.

Aber was dahintersteht, ist doch die Frage: Wie verändert sich Schule? – Ja, Schule verändert sich. Schule hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Aber Schule verändert sich permanent. Es wird doch niemand behaupten, dass die Schule von 2017 mit der Schule von 1997 übereinstimmt, was die Ausfüllung des Lehr- und Erziehungsauftrags der Lehrkräfte anbelangt. – Und das ist doch kein Ereignis der letzten drei Jahre. Die Schule von 1997 unterscheidet sich auch massiv von der Schule von 1977, und die Schule von 1977 hat nicht mehr sehr viel mit der Schule von 1957 zu tun. Die Lehr- und Erziehungsaufgaben von Lehrkräften verändern sich immer über die Zeit hinweg.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Deswegen darf man schon einmal feststellen, dass die Tatsache, dass eine andere Schülerschaft da ist, dass es andere pädagogische Methoden gibt, dass es auch andere Strukturfragen gibt, nicht immer automatisch eine Zusatzbelastung darstellt. Sonst müssten sich die Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer seit der Gründung dieses Landes permanent vergrößert haben. Wenn Sie aber Lehrerinnen und Lehrer – soweit sie noch am Leben sind –, die zu Beginn der Geschichte dieses Landes unterrichtet haben, nach ihren Arbeitsbedingungen fragen und diese mit denen von heute vergleichen, werden die Befragten wahrscheinlich nicht sagen: „Damals war alles paradiesisch; heute ist alles schrecklich“.

Das vorausgeschickt, will ich ausdrücklich betonen, dass wir sehr wohl die objektiv veränderte wie auch die subjek

tiv empfundene Belastungssituation unserer Lehrkräfte im Blick haben. Deswegen arbeiten wir auch kontinuierlich daran, die Arbeitsbedingungen unserer Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern. Meine Damen und Herren, eigentlich machen wir die ganze Zeit nichts anderes.

Natürlich gehört dazu die Arbeitszeitverkürzung, die wir jetzt zum 1. August 2017 in Kraft gesetzt haben. Auch das wurde versucht ins Lächerliche zu ziehen. Ich bin sehr dankbar, dass immerhin anerkannt wurde, was für die Beamtinnen und Beamten umgesetzt worden ist und was faktisch – unter Einbeziehung des Lebensarbeitszeitkontos – zu einer 40-Stunden-Woche für alle Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen geführt hat. Wir haben das 1 : 1 bei den Lehrkräften abgebildet. Das war mir nämlich extrem wichtig. Das hat uns 600 Stellen gekostet, die wir sonst anderweitig zur Unterstützung hätten einsetzen können. Wir haben aber bewusst an dieser Stelle gesagt: Diese Stellen investieren wir für eine Reduzierung der Stundenbelastung unserer Lehrkräfte. Was kann denn eine bessere Entlastung sein, als wenn man die allgemeine Stundenbelastung reduziert?

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich kann man noch weniger Stunden fordern. Natürlich kann man sagen: 25 Stunden für Gymnasiallehrer sind zu viel – was, nebenbei bemerkt, mehr oder weniger die Quote in allen Bundesländern ist –, es dürfen nur 20 sein. Diese Forderung ist im Moment einfach völlig unrealistisch und unbezahlbar. Natürlich kann man sie als Opposition aufstellen, dagegen kann ich nichts machen. Natürlich kann ich auch verstehen, wenn sich Lehrkräfte das wünschen. Natürlich ist es schöner, wenn man weniger unterrichten muss – das verstehe ich. Das macht es auch einfacher, sich auf die Unterrichtsstunden, die man noch hat, zu konzentrieren. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Das ist an den Hochschulen natürlich nicht anders. Es wünscht sich ein jeder Hochschullehrer, dass er eine geringere Lehrverpflichtung hat.

Für uns in der Bildungspolitik besteht die Herausforderung darin, dass wir mit den Mitteln, die wir mobilisieren können, eine vernünftige Balance finden müssen zwischen dem, was wir für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten müssen, und dem, was wir von unseren Lehrerinnen und Lehrern fordern und erwarten können. Aber das ist nur ein Aspekt.

Wir haben in dieser und auch in der vergangenen Legislaturperiode – das will ich durchaus anerkennen, da ziehen wir nämlich an einem Strang – bereits bedeutende Maßnahmen umgesetzt, die den Gestaltungsspielraum der Schulen erhöhen und die Kolleginnen und Kollegen entlasten, wie z. B. die Reduzierung der Klassengrößen um durchschnittlich drei Schülerinnen und Schüler seit 2011. Das ist in erster Linie eine Maßnahme zur Entlastung der Lehrkräfte, weil kleinere Lerngruppen zumindest subjektiv leichter zu bewältigen sind und eine intensivere Konzentration auf die Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Natürlich kann man sagen: Was, nur drei Schülerinnen und Schüler? Es hätten zehn sein müssen. – Auch hier ist den Forderungen natürlich kein Limit gesetzt. Aber hier ist die Frage ebenfalls: Was sind die Maßnahmen, die auch darstellbar sind? Was sind die Maßnahmen, die einen entsprechenden Effekt erzielen?

Die Erhöhung der Lehrerzuweisung von 100 auf 105 % seit 2013, die Pflichtstundenverordnung, die es seit 2012 ermöglicht, Lehrkräften Anrechnungsstunden für besondere außerunterrichtliche Tätigkeiten zu gewähren, die sozial indizierte Lehrerzuweisung von 540 Stellen, jetzt noch einmal ergänzt um 200 Stellen nach dem Integrationsindex – all das sind Zusatzmaßnahmen.

Meine Damen und Herren, das muss man alles im Zusammenhang sehen; denn je mehr zusätzliche Ressourcen und vor allem je mehr ungebundene Ressourcen einer Schule zur Verfügung stehen, umso mehr Flexibilität hat die Schule, um besonderen Belastungssituationen der einzelnen Lehrkräfte Rechnung tragen zu können. Flexibilität ist an dieser Stelle ein wichtiges Stichwort; denn wir setzen auf die Selbstständigkeit der Schule. Wir setzen auch darauf, dass bestimmte Dinge vor Ort mit den entsprechenden Ressourcen selbst geregelt werden können. Deswegen setzen wir darauf, den Schulen eigene Gestaltungsspielräume zu geben, wenn wir ihnen Ressourcen zuweisen, die sie entsprechend dafür einsetzen können. Das bedeutet aber zugleich automatisch, dass ich keine Zuweisungen für besondere, kleine, gesonderte Töpfchen vornehmen kann.

Weil Herr Abg. Degen es angesprochen hat, darf ich doch einmal daran erinnern, was bis 1999 sozialdemokratische Politik war.

(Zurufe der Abg. Christoph Degen und Nancy Fae- ser (SPD))

Man hat zunächst einmal nur einen 80-%-Kuchen gebacken. Damit das Fehlen des großen Stücks – der restlichen 20 % – nicht so auffiel, hat man dann noch ein paar Bonbons in Gestalt von Sonderzuweisungen verteilt. – Was machen wir? Wir haben zuerst einmal den Kuchen richtig ausgebacken – 100 % Grundunterrichtsversorgung –, dann haben wir noch einen Kranz drum herum gelegt – 105 % Grundunterrichtsversorgung –, und die Bonbons aus sozialdemokratischen Zeiten haben wir eingebacken. Sie beschweren sich jetzt darüber, dass sie nicht mehr sichtbar sind.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser und Gerhard Merz (SPD))

Meine Damen und Herren, das ist das Bild.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So viele zusätzliche Ressourcen über die Grundunterrichtsversorgung hinaus wie im Moment gab es an hessischen Schulen noch nie. Es gab auch noch niemals so massive Unterstützungssysteme. Das beginnt mit der Rekordzahl von Sonderpädagogen, die wir inzwischen an den allgemeinbildenden Schulen zum Einsatz bringen – dazu haben wir demnächst noch eine eigene Große Anfrage. Das endet – vorläufig im nächsten Jahr – mit den 700 zusätzlichen Sozialpädagogen, die wir dann erstmalig über alle Schulformen hinweg zum Einsatz bringen werden.

Ich fand einen Satz in der Rede des Abg. Degen besonders aufschlussreich. Er sagte, er wolle nicht über Lehrerstellen reden. – Ja, das kann ich verstehen. Denn wenn man über Lehrerstellen redet, wie will man dann das Märchen von dem sich ständig verschärfenden Mangel aufrechterhalten?

(Zuruf des Abg. Christoph Degen (SPD))

Wir reden doch immer nur über Stellen, wenn wir über die Unterstützung und Entlastung von Lehrkräften reden. Wie

wollen Sie denn Lehrkräfte unterstützen und entlasten, wenn nicht in irgendeiner Form durch zusätzliches Personal – sei es, dass Sie zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer einstellen, sei es, dass Sie Sonder- oder Sozialpädagogen oder was für Unterstützungskräfte auch immer an die Schulen bringen?

Es geht immer um Personal. Es geht immer um Stellen. Und das machen wir jetzt am Ende einer Legislaturperiode, in der wir, wenn wir den Doppelhaushalt 2018/2019 so beschließen, wie er eingebracht worden ist, eine Rekordzahl von zusätzlichem Personal an die Schulen gebracht haben werden. Diese 4.350 Stellen, von denen der Abg. Schwarz bereits gesprochen hat, das sind fast 10 %, die wir einfach hinzuaddiert haben zu den Lehrerstellen, die wir ohnehin haben. Wir brauchen 38.000 Stellen für die Grundunterrichtsversorgung. Wir liegen mittlerweile bei über 52.000, die wir in das System geben. Das sind fast 15.000 Stellen, die für alle diese zusätzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen.

Sie können immer sagen, dass es 20.000, 30.000 oder 40.000 Stellen mehr sein müssten, und behaupten, wenn Sie an der Regierung wären, würden Sie das natürlich auch schaffen. Heute fragt Sie aber niemand, woher Sie das nehmen.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Dass man zumindest einmal anerkennt, was diese Landesregierung in den vergangenen Jahren an dieser Stelle bewegt hat, was sie an zusätzlichen Ressourcen in das Bildungssystem gebracht hat mit dem Ziel, unsere Lehrkräfte zu entlasten, das darf man an dieser Stelle vielleicht doch einmal erwähnen.

Deswegen will ich auch noch etwas zu den spezifischen Entlastungsstunden im Schulleitungsdeputat sagen. Nehmen wir beispielhaft eine Haupt- und Realschule mit 800 Schülerinnen und Schülern. Dieser standen im Jahr 1999 gerade einmal 2.028 Zeitstunden als Deputat zur Verfügung. Im Jahr 2016 waren es 717 Stunden mehr, nämlich 2.745 Zeitstunden. Diese 717 Stunden mehr sind explizit für die Schulmanagementaufgaben hinzugekommen.

Ein Gymnasium gleicher Größe hatte im Jahr 1999 2.200 Zeitstunden und hat heute 2.745 Zeitstunden. Bei den integrierten Gesamtschulen – – An dieser Stelle bitte ich um Entschuldigung. Das war ein Übermittlungsfehler. Selbst das gibt es im Zeitalter der Digitalisierung noch. Den 3.608 Zeitstunden stehen 3.392 Zeitstunden aus dem Jahr 1999 gegenüber. Also auch da ist kontinuierlich aufgestockt worden, weil wir erkennen, dass unsere Schulleiterinnen und Schulleiter selbst entlastet werden müssen, und weil sie Möglichkeiten haben müssen, der Belastungssituation ihrer Lehrkräfte Rechnung zu tragen.

Herr Staatsminister, die Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen.

Das ist traurig. Zehn Minuten Redezeit bei einer solchen Großen Anfrage sind nicht viel. Die Themen sind so umfassend, darüber könnte man auch eine halbe Stunde lang oder noch viel länger reden. Daher möchte ich nur noch zwei Sätze zum Thema der Befristungen sagen.

Zunächst allgemein zu den Befristungen. Ja, die Feststellung des Abg. Degen ist richtig. Es gibt im Moment mehr befristete Verträge als früher. Die Begründung dafür ist aber ganz einfach: Wir haben schließlich sehr viel mehr Lehrerinnen und Lehrer im System als früher. Wie entstehen denn Befristungen? Befristungen entstehen aus Vertretungsfällen. Je mehr Lehrerinnen und Lehrer ich im System habe, umso mehr Vertretungsfälle habe ich, und umso mehr befristete Verträge muss ich abschließen.

Man könnte natürlich auch auf die Lösung der Neunzigerjahre zurückgehen: Wenn es weniger Lehrerinnen und Lehrer gibt, dann gibt es auch weniger Vertretungsfälle, und dann gibt es auch weniger Befristungen. – Aber das kann ja wohl nicht die Lösung sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Allerletzter Punkt. Dem Abg. Greilich habe ich versprochen, noch einmal darauf einzugehen, weil wir zum Thema Sommerferien schon einmal eine eigene Debatte geführt haben. Die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2017 zeigen einen Rückgang auf das Niveau des Jahres 2012, also genau auf das Niveau, das dank dem Erlass der letzten schwarz-gelben Landesregierung aus dem Jahr 2009 erreicht worden ist und auf dem sich die Zahlen seither stabilisiert haben. Das heißt, wir erkennen, es war nur ein vorübergehender Anstieg. Warum dieser entstanden ist, das ist auch der Bundesagentur nicht klar. Wir stellen aber fest, dass es sich auf dem früheren Niveau wieder normalisiert hat.

Trotzdem haben wir den besagten Erlass aus dem Jahr 2009 noch einmal verschärft, um ganz klar zu machen, dass es hier keinen Interpretationsspielraum gibt. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann ist der Vertrag über die Sommerferien abzuschließen.

Deswegen zu dem Fall, den Sie vorhin angeführt haben: Ich kann nur immer wieder sagen: Nennen Sie solche Fälle nicht anonym von diesem Pult aus, ohne dass Sie uns vorher darauf angesprochen haben. Benennen Sie Ross und Reiter. Ich rufe die Lehrerin noch heute an. Wenn es so ist, wie Sie sagen, dann halten wir sie. Dann weise ich – wer auch immer sich dazwischengeschaltet hat – an, dem Erlass in seiner klaren verbindlichen Form zu folgen, und dann erfolgt auch eine Bezahlung über die Sommerferien. – Danke schön.