Protocol of the Session on May 21, 2014

Aber man lernt aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre dazu. Deswegen: Ja, es wird Änderungen geben. Wir werden noch mehr Flexibilität in dieses Programm hineinbringen. Den Schulen soll es freistehen, ob sie in der 8. oder in der 9. Klasse mit dem Projektunterricht beginnen.

Auch das kann von Klasse zu Klasse, von Klientel zu Klientel anders sein.

Dann möchten wir eine erste Phase einrichten, in der die Jugendlichen idealerweise den Hauptschulabschluss erwerben und dann in die duale Ausbildung eintreten können. Wenn das nicht klappt, gibt es eine zweite Phase, an einer beruflichen Schule in einem besonderen Schwerpunkt, zur Förderung der Ausbildungsreife. Unser Ziel ist es, möglichst früh und präventiv anzusetzen, damit wir in der Tat einen Großteil der Jugendlichen, die wir derzeit im alten Programm haben, schon frühzeitig identifizieren und im neuen Programm abfangen können, sodass es gar nicht nötig ist, jenseits des 16. Lebensjahres eine weitere Förderung vorzusehen. Das gehört zu den wesentlichen Änderungen, die wir bei dem Programm vorhaben.

Herr Quanz, ich gebe Ihnen recht, da gibt es besondere Zielgruppen. Sie haben die Zuwanderer angesprochen, die erst in einem höheren Alter zu uns kommen, für die das Programm natürlich nicht passt. Sehen Sie es mir nach: Wir haben im Geschäftsbereich des Kultusministeriums so viele Programme – und werden sie auch in Zukunft haben – für so viele unterschiedliche Zielgruppen, dass zu ihrer Darstellung zehn Minuten Redezeit nicht reichen. Darüber müssten wir eine ganz andere Debatte führen. Ich zähle aber bei anderer Gelegenheit gerne einmal alle Programme auf.

Die zweite wesentliche Änderung im neuen Programm soll die sein, dass wir die Mittel konzentrieren. Auch das ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Die sozialpädagogische Begleitung ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren für das SchuB-Programm – und damit auch für das Nachfolgeprojekt. Wir wollen die ESF-Mittel, die wir hoffentlich auch in Zukunft bekommen, voll dort investieren, weil das für den Erfolg des Programms von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Meine Damen und Herren, das ist aber nicht alles; denn wir wissen, es werden ungefähr 10 % weniger Mittel aus dem ESF zur Verfügung stehen als in der vergangenen Förderperiode, und das auch erst ab dem Schuljahr 2015/2016. Deswegen hat diese Landesregierung zwei wesentliche Entscheidungen getroffen. Die eine haben Sie schon mitbekommen: Wir gewährleisten den Übergang im Schuljahr 2014/2015. Wir gewährleisten ihn an allen Schulstandorten durch die Einrichtung von Praxisklassen und Lerngruppen mit erhöhtem Praxisbezug sowie durch die Beibehaltung der Stundenzuweisungen und der Klassengrößen, wie sie im SchuB-Projekt der Fall waren. Und natürlich werden diejenigen 8. Klassen, die jetzt auf der Basis des Übergangs eingerichtet werden, auch in der neuen Periode fortgeführt, sonst würde das ja gar keinen Sinn machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Wir werden ab 2015/2016 auch aus Landesmitteln die Lücke füllen, die durch die geringeren ESF-Mittel entstehen wird. Das heißt, wir werden darauf achten, dass es auf keinen Fall weniger Standorte für das mit SchuB vergleichbare Projekt an Regelschulen geben wird, als es sie heute unter dem SchuB-Projekt gibt. Das müssen nicht unbedingt dieselben Standorte sein. Man muss sich das einmal anschauen. Es können sich neue Standorte qualifizieren. Es kann auch sein, dass an einem der bestehenden Standorte die Fortführung einer SchuB-Klasse keinen Sinn

macht, aus welchen Gründen auch immer. Aber: Die Gesamtzahl der Standorte werden wir erhalten.

Meine Damen und Herren, an diesem Punkt erkennen Sie exemplarisch die Bedeutung dessen, was wir an zentraler Stelle in das Programm dieser Koalition geschrieben haben, nämlich trotz sinkender Schülerzahlen keine Lehrerstellen zu kürzen. Die demografische Rendite bleibt im System. Wir brauchen sie z. B. für genau diese Projekte.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, Sie achten bitte auf die Redezeit.

Lassen Sie mich das Ganze mit folgender Bemerkung abrunden. Die Sorge um unsere Jugend ist sehr alt und sehr menschlich, gerade wenn junge Menschen Schwierigkeiten haben, ihren Weg und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Von Aristoteles ist der Satz überliefert: „Ich habe überhaupt keine Hoffnung mehr in die Zukunft unseres Landes, wenn einmal unsere Jugend die Männer von morgen stellt.“

(Heiterkeit)

Abgesehen davon, dass er unverzeihlicherweise die Frauen ausgelassen hat:

(Heiterkeit)

Es ist die zentrale Aufgabe der Bildungspolitik, dafür zu sorgen, dass unsere jungen Menschen Hoffnung in ihre eigene berufliche Zukunft haben können; denn dann kann auch die Gesellschaft Hoffnungen in ihre Zukunft setzen. Unser SchuB-Programm und seine Fortsetzung bilden dafür einen wesentlichen Baustein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. – Bitte, Kollege Rock.

Wir bitten darum, über Nr. 5 des Entschließungsantrags getrennt abzustimmen.

Ich rufe die Nr. 1 bis Nr. 4 des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung auf. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die SPD und DIE LINKE. Damit sind die Nr. 1 bis Nr. 4 des Entschließungsantrags angenommen.

Ich rufe Nr. 5 auf. Wer stimmt zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die FDP. Wer ent

hält sich? – Die SPD und DIE LINKE. Damit ist auch Nr. 5 des Entschließungsantrags angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5, Tagesordnungspunkt 7 und Tagesordnungspunkt 62 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 – Drucks. 19/387 –

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer – Drucks. 19/399 –

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer – Drucks. 19/436 –

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird vom Kollegen Kaufmann eingebracht. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringe ich hiermit den gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, Drucks. 19/399, in erster Lesung ein. Die Debatte erfolgt gemeinsam mit der Debatte über den Nachtragshaushalt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herzlichen Dank, Kollege Kaufmann. – Nun wird der Dringliche Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom Herrn Kollegen Hahn eingebracht.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es in der gleichen kurzen Art und Weise wie Kollege Kaufmann tun: Ich bringe formal und formell den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Thema Senkung der Grunderwerbsteuer ein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 % auf 3,5 % zu senken. Warum, wieso und in welchem Zusammenhang, darüber diskutieren wir gleich.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Jetzt kommen wir zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014. Der Gesetzentwurf wird von Finanzminister Dr. Schäfer eingebracht.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Nachtragshaushalt zum Start einer neuen Landesregierung, der erste politische Schwerpunkte abbildet, keine neuen Stellen ausweist und insbesondere die Nettoneuverschuldung um 120 Millionen € senkt: Kraftvoller kann das Bekenntnis von Schwarz-Grün zur Haushaltskonsolidierung und zur Schuldenbremse nicht ausfallen. Auch deshalb sehen Sie heute Morgen einen zufriedenen Finanzminister vor Ihnen stehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Herr Ministerpräsident hatte schon in seiner Regierungserklärung angekündigt, dass der Nachtragshaushalt für das Jahr 2014 parlamentarisch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.

Vor zwei Jahren haben wir uns darauf verständigt, für die Jahre 2013 und 2014 einen Doppelhaushalt aufzustellen, um Landtagswahlkampf und Haushaltsberatungen zu trennen. Ich glaube, das ist, auch im Nachhinein gesehen, eine gute Entscheidung gewesen. Aus ihr folgt mit einer gewissen Logik der Nachtragshaushalt für das Jahr 2014, den ich Ihnen heute namens der Landesregierung vorlegen darf.

Wir wollen möglichst bald Akzente unserer Politik im Zahlenwerk des Haushalts gestaltend abbilden. Gleichzeitig dreht sich die Welt aber weiter, und nicht jede nötig gewordene Anpassung lässt sich ohne Weiteres im bestehenden Etat darstellen. Deshalb nutzen wir den Nachtrag selbstverständlich auch zur Abdeckung notwendig gewordener Mehrbedarfe.

Im Vordergrund des Regierungsentwurfs steht zunächst einmal der politisch neu gestaltete Ressortzuschnitt. Der Bereich Energie wird nunmehr im Wirtschaftsministerium verantwortet. Das Umweltministerium ist stärker in den Bereichen Wohnungsbau und Klimaschutz aktiv. Der neue Bevollmächtigte der Landesregierung für Integration und Antidiskriminierung ist dem Sozialministerium zugeordnet. Sein Arbeitsbereich wird mit dem Nachtrag auch formal in den entsprechenden Einzelplan übertragen. Außerdem ist das Ressort für Bundes- und Europaangelegenheiten wieder im Einzelplan der Staatskanzlei abgebildet.

Neben diesen Umressortierungen setzen wir gleichzeitig einige notwendige Anpassungen um. So beruht der Steuerhaushalt für das Jahr 2014 noch auf den Daten der Steuerschätzung aus dem Mai 2012, also auf zwei Jahre alten Daten. Mit Hochdruck haben wir die Ergebnisse der Steuerschätzung aus der vorletzten Woche in den Nachtrag eingearbeitet, sodass dieser auf der aktuellen Datenbasis vorliegt. Außerdem tragen wir den gestiegenen Fallzahlen im Asylbereich Rechnung und weiten die Ansätze deutlich aus.

Dies dürfte vor allem die Kommunen freuen; ihnen kommt das Geld zu einem sehr großen Teil zugute. Hinzu kommen, wiederum zugunsten der Kommunen, 10 Millionen €, die wir für die Umsetzung der Inklusion im Kinderförderungsgesetz vorsehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen profitieren zum Dritten perspektivisch auch von der höheren Grunderwerbsteuer, da die Mittel teilweise auch in den Kommunalen Finanzausgleich einfließen. Diese Erhöhung

soll zum 1. August 2014 greifen; Herr Kollege Kaufmann hat den entsprechenden Gesetzentwurf eben eingebracht.

Wir haben einen weiteren Gesetzentwurf zum Gegenstand der Beratung, der eine Änderung in die gegenteilige Richtung vorsieht. Ich freue mich schon auf die Rede des Kollegen Hahn, der uns sicherlich erklären wird, wie die daraus resultierenden Steuerausfälle nicht nur in einem Jahr, sondern strukturell auf Dauer ausgeglichen werden können, getreu dem Motto: Die Kunst des Sparens liegt im Verzicht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, bis hierhin bin ich in meiner Rede mit wenigen Eurobeträgen ausgekommen. Das ist für einen Finanzminister in einer Rede schon fast ein Wert an sich. Daran mögen Sie erkennen, dass sich der Nachtragshaushalt auf die wesentlichen Fragestellungen, das Notwendigste beschränkt, auch was die Nettoneuverschuldung angeht.

Uns gelingt es, weniger neue Schulden aufzunehmen, als wir bei der Haushaltsplanung 2012 geplant hatten. Statt 1,08 Milliarden € werden in diesem Jahr nur noch 960 Millionen € zur Deckung der Ausgaben benötigt. Das sehr ambitionierte Ziel des schwarz-gelben Doppelhaushalts wird mithin nochmals unterboten. Dieser Erfolg hat tatsächlich viele Väter und Mütter: Die restriktiven Haushaltsvorgaben – auch wenn sie, wie die Debatte um den Landesstraßenbau zeigt, mancherorts nicht mehr wohlgelitten sind – entfalten Wirkung. Die Rücklagen, die wir aufgrund der guten Einnahmesituation im letzten Jahr nicht ausgegeben, sondern gebildet haben, helfen uns, das Defizit zu senken. Außerdem sind durch das weiterhin niedrige Zinsniveau die Ausgaben in diesem Bereich niedriger, als wir das ursprünglich geplant hatten. Nicht zuletzt verbessern wir die Einnahmesituation durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies hilft uns, die Belastungen im Haushalt, wie z. B. die leicht niedrigeren Steuereinnahmen, abzufangen und damit im Nachtragshaushalt ein Defizit einzuplanen, das erstmals seit 2008 unter der Grenze von 1 Milliarde € liegt.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem Nachtragshaushalt zeigen wir, dass wir den Kurs der Haushaltskonsolidierung entschlossen verfolgen. Wir werden spätestens im Jahr 2019 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir zudem den Startpunkt für den Abbaupfad nach dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse, das wir in der letzten Legislaturperiode verabschiedet haben – genau jener Schuldenbremse, der 70 % der hessischen Bürgerinnen und Bürger bei der Volksabstimmung 2011 ihre Zustimmung gegeben haben. In Anbetracht der Krisen, die überbordende Staatsschulden gerade in den letzten Jahren ausgelöst haben, ist der Anspruch der Hessischen Verfassung, der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger richtig: keine weitere Verschuldung der öffentlichen Hand, kein „Heute kaufen und morgen bezahlen“. Diesen Anspruch einzulösen ist unsere Verantwortung.