Protocol of the Session on September 26, 2017

Herr Schaus, bitte schön.

Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass die wesentlich am Rettungsdienst Beteiligten die Beschäftigten sind, die den Rettungsdienst organisieren und durchführen, und nicht nur die Organisationen? Letztendlich geht es um die Menschen und ihre Arbeitsbedingungen.

Herr Staatsminister Grüttner.

Ich teile Ihre Auffassung nicht.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was? – Hermann Schaus (DIE LINKE): Gut! Das geben wir dann so weiter!)

Frage 869.

(Christoph Degen (SPD): Übernehme ich!)

Herr Kollege Degen für Frau Kollegin Geis. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Intensivklassen bestehen derzeit an welchen Standorten von Schulformen, auch wenn der Unterricht der Intensivklassen schulformübergreifend stattfindet?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen für Frau Abg. Geis, ich darf zunächst vorausschicken: In Intensivklassen wird für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse die Zuordnung zu einer bestimmten Schulform oder einem bestimmten Bildungsgang bis zum Abschluss der Sprachfördermaßnahme ausgesetzt, um zu vermeiden, dass aufgrund von Sprachbarrieren vorschnelle Entscheidungen über Eignung und Befähigung der einzelnen Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Deshalb werden als Intensivklassenstandorte an weiterführenden Schulen besonders diejenigen mit mehreren Bildungsgängen präferiert, da hier in der Regel eine Teilintegration in den Regelunterricht je nach Sprachstand und individuellen Voraussetzungen, Leistungsvermögen und Begabung besonders gut stattfinden und anschließend ausgeweitet werden kann, ohne dass später ein Schulwechsel erfolgen muss.

Um Ihre Frage aber auch zahlenmäßig zu beantworten: Per 1. September 2017 bestehen insgesamt 1.121 Intensivklassen an 544 Standorten. Diese 544 Standorte lassen sich wie folgt kategorisieren:

reine Grundschulen – 177 Standorte, Grundschulen mit Förderstufe – 4 Standorte, Grund- und Hauptschulen – 7 Standorte, Grund-, Haupt- und Realschulen – 13 Standorte, Grund-, Haupt- und Realschulen mit Förderstufe – 13 Standorte, Gymnasien – 18 Standorte, Hauptschulen – 4 Standorte, Realschulen – 8 Standorte, Haupt- und Realschulen – 26 Standorte, Haupt- und Realschulen mit Förderstufe – 14 Standorte, integrierte Gesamtschulen – 77 Standorte, kooperative Gesamtschulen – 82 Standorte, Förderschulen für Lernhilfe – 6 Standorte, Mittelstufenschulen – 11 Standorte, berufliche Schulen – 84 Standorte.

Zusatzfrage, Kollege Degen.

Herr Kultusminister, können Sie bestätigen, dass Gymnasien, die bisher Intensivklassen hatten und das auch gerne gemacht haben, gezwungen wurden oder gezwungen werden, solche Klassen aufzulösen und zu verlagern?

Herr Kultusminister.

Herr Abgeordneter, das kann ich nicht bestätigen. Wie Sie aber sehen, haben wir 18 Standorte an Gymnasien. Es gibt auch keine Politik, Intensivklassen generell von Gymnasien fernzuhalten. Aber – das war Sinn meiner Vorbemerkung – wir sind natürlich generell zurückhaltend – das gilt aber nicht nur für Gymnasien, sondern auch für reine Realschulen und reine Hauptschulbildungsgänge –, Intensivklassen an Standorten einzurichten, wo nur ein Bildungsgang verfügbar ist, weil dadurch die Wahrscheinlichkeit eines Schulwechsels massiv erhöht wird.

Ich rufe die Frage 870 auf, die der Abg. Degen für die Abg. Geis stellt.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, nur nebenbei: Da dort drüben niemand sitzt, ist die Unruhe dort vorhanden. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. – Herr Kollege Degen.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war ein Doppelschlag, Herr Präsident!)

Du warst am lautesten.

Ich frage die Landesregierung:

Wann werden die am 9. November 2016 im Kulturpolitischen Ausschuss in Aussicht gestellten ergänzenden Daten zum Bericht über die Aktivitäten von Angehörigen der Bundeswehr in hessischen Schulen zur Verfügung gestellt?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, mit Schreiben vom 14. September 2017 wurden der Geschäftsstelle des Kulturpolitischen Ausschusses diese ergänzenden Daten zur Verfügung gestellt.

Herr Kollege Degen.

Vielen Dank dafür, Herr Minister. – Ist der Landesregierung denn die Haltung von Oberst von Roeder, des Kommandanten des Landeskommandos Hessen, dazu bekannt?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, mir ist nichts bekannt, was darauf hindeuten würde, dass der neue Kommandeur des Landeskommandos Hessen, Herr Oberst von Roeder, in irgendei

ner Form von der Linie seines Vorgängers, General Klink, abweichen würde.

Noch eine Nachfrage von Herrn Degen.

Herr Kultusminister, können Sie sich erklären, warum es der Landesregierung von Rheinland-Pfalz möglich ist, Abgeordnete in aller Ausführlichkeit und ohne Aussparung von Details und Schulnamen über die Zusammenarbeit von Bundeswehr und Schule zu unterrichten, in Hessen dies aber nicht möglich ist?

Herr Kultusminister.

Herr Abgeordneter, wir hatten am 9. November 2016 eine Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses. Daraus ergab sich die Nachfrage nach diesen ergänzenden Daten. Damals stand Ihnen Oberstleutnant Angermeyer, der oberste Jugendoffizier, gemeinsam mit Herrn Dr. Jehn aus unserem Hause Rede und Antwort. Ich hatte in dieser Sitzung nicht den Eindruck, dass mit Ausnahme dieser Nachfrage irgendetwas unbeantwortet geblieben wäre.

Fragezeichen? – Danke.

Nächste Frage: Frage 871, Frau Kollegin Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Tatsache, dass der Schulleiter der Marienschule Fulda den örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten und Bundestagskandidaten vier Wochen vor der Bundestagswahl in die Schule einlädt?

Dies ist nachzulesen in den „Osthessen News“ vom 24. August.

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Waschke, der Besuch eines Bundestagsabgeordneten, der am 15. August 2017 und damit etwa fünf Wochen vor der Bundestagswahl in der Marienschule stattfand, ist kein Betrachtungsgegenstand für die Schulaufsicht. Der Erlass des Kultusministeriums vom 25. Oktober 2012 betreffend Besuche von Abgeordneten in der Schule bindet Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich nicht, und zwar unabhängig davon, welchen Status der Schulleiter besitzt.

Der für öffentliche Schulen in dem genannten Erlass konkretisierte Grundsatz der Pflicht zur politischen Neutralität ist zwar im Hinblick auf die gebotene Gleichwertigkeit der Lehrziele für die Anerkennung und den rechtmäßigen Betrieb einer Ersatzschule von Bedeutung. Eine entsprechende Anwendung der konkreten Fristenregelung lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Entsprechend waren auch die Marienschule Fulda, bei der es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft handelt, und ihr Schulleiter nicht gehalten, die konkreten Vorgaben des Erlasses zu beachten. Es oblag daher der privaten Schule, im Rahmen ihrer eigenen Organisationsbefugnisse den Umgang mit Abgeordnetenbesuchen zu regeln.

Das war es.

Dann kommen wir zur Frage 872. Frau Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Für welche Tierarten gibt es in Hessen ein flächendeckendes, regelmäßiges Monitoring?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, ein flächendeckendes, regelmäßiges Monitoring wird bei Wildtieren und Haustieren durchgeführt. Unter einem Monitoring versteht man in der Tierseuchenbekämpfung eine systematische Untersuchung von Proben empfänglicher Tierarten zur Früherkennung von Tierseuchen. Effektive Früherkennungsprogramme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von großer Bedeutung. Ziel solcher Programme ist es, die sogenannte HighRisk-Period, also den Zeitraum, in dem Seuchenerreger unentdeckt in der Tierpopulation zirkulieren und sich ausbreiten können, deutlich zu verringern.