Frau Abg. Löber, ein flächendeckendes, regelmäßiges Monitoring wird bei Wildtieren und Haustieren durchgeführt. Unter einem Monitoring versteht man in der Tierseuchenbekämpfung eine systematische Untersuchung von Proben empfänglicher Tierarten zur Früherkennung von Tierseuchen. Effektive Früherkennungsprogramme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von großer Bedeutung. Ziel solcher Programme ist es, die sogenannte HighRisk-Period, also den Zeitraum, in dem Seuchenerreger unentdeckt in der Tierpopulation zirkulieren und sich ausbreiten können, deutlich zu verringern.
Haustiere werden auf die klassischen anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z. B. Schweinepest, Geflügelpest, Brucellose und Leukose untersucht. Wildvögel werden auf Geflügelpest untersucht, Wildschweine auf klassische und Afrikanische Schweinepest, Füchse, Marder, Waschbär und Dachs auf Tollwut und Staupe, Füchse zusätzlich auch auf Echinokokkose.
Im Jahr 2016 wurden beispielsweise folgende Untersuchungen durchgeführt: Afrikanische Schweinepest: 2.534 Wildschweine, 292 Hausschweine. Klassische Schweinepest: 3.393 Wildschweine, 2.712 Hausschweine. Geflügelpest: 3.256 Wildvögel. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen: 36.874. Enzootische Leukose der Rin
(Angelika Löber (SPD): Das ist nicht der Grund! – Günter Rudolph (SPD): Das wird eher unappetitlich! Deshalb lassen wir das lieber!)
Stimmt die Anzahl der angehenden Lehrkräfte, die sich derzeit im Vorbereitungsdienst des Landes Hessen befinden, mit den geplanten Werten überein?
Herr Abg. Degen, die geplanten bzw. erwünschten Werte stimmen, wie Sie aus meiner regelmäßigen Berichterstattung im Kulturpolitischen Ausschuss wissen, derzeit nicht mit der Bewerberlage überein. Sie wissen, dass wir im Bereich des Grundschullehramts, des Förderschullehramts und des Berufsschullehramts derzeit jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Einstellungsangebot unterbreiten. Ich sage ganz offen: Davon hätten wir gerne noch mehr.
Wir schlagen die frei bleibenden Stellen zum Teil dem Haupt- und Realschulbereich zu. Gleichwohl wünschen wir uns mehr Bewerberinnen und Bewerber in diesen drei Lehrämtern.
Außerdem stehen wir vor dem Problem, dass wir unsere Plätze überbuchen müssen, da wir immer Bewerber haben, die absagen und ihren Dienst nicht antreten. Da man diese Zahl vorher nicht kennt, kann man sie immer nur schätzen.
An dieser Stelle verweise ich auf meinen letzten Bericht im Kulturpolitischen Ausschuss über den Einstellungstermin Mai. Damals haben wir 1.417 Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot unterbreitet, und am Ende konnten wir 1.087 davon einstellen.
All diese Unwägbarkeiten sowie das Unterschreiten der erwünschten Bewerberzahlen im Grund-, Förder- und Berufsschullehramt führen dazu, dass wir derzeit 3.393 Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst haben, von denen sich 116 in Elternzeit befinden. Das ist der Stand vom 15. August 2017.
Herr Kultusminister, vor dem Hintergrund, dass für ein Lehramtsstudium mindestens drei Jahre, also sechs Semester, anzusetzen sind, frage ich: Wie erklären Sie sich dann diese überhöhten Planansätze?
Das Problem mit der Lücke haben wir noch nicht so lange. Das zeichnete sich im Prinzip erst über die letzten zwei oder drei Bewerbungstermine hinweg ab.
Wir haben noch einen weiteren Unsicherheitsfaktor, der in den letzten Jahren ganz massiv zu Buche geschlagen hat. Dabei geht es schlicht und ergreifend um die Frage, wie viele Bewerberinnen und Bewerber es aus anderen Bundesländern gibt. Da hat sich in den letzten ein bis zwei Jahren sehr viel verschoben.
Sie haben meiner Berichterstattung aber auch entnommen: Wir haben darauf reagiert, indem wir mit den Universitäten in Hessen eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für das Grund- und Förderschullehramt um 50 % vereinbart haben. Das rettet uns natürlich nicht davor, dass Bewerber möglicherweise abwandern. Aber es wird bereits zu diesem Wintersemester umgesetzt werden.
Warum wird Bentonit – Erdmaterial, das beim Verlegen von Erdkabeln anfällt – in Hessen als Sondermüll eingestuft, während dies in anderen Bundesländern als unbelastet und sogar als Düngemittel betrachtet wird?
Herr Abgeordneter, die beim Verlegen von Erdkabeln z. B. beim Breitbandausbau anfallenden bentonithaltigen Bohrschlämme werden nicht grundsätzlich als gefährliche Abfälle eingestuft. Üblicherweise sind es nicht gefährliche Abfälle der Abfallart „Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen“ gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung des Bundes.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen analytischer Untersuchungen kann jedoch eine Entsorgung als gefährlicher Abfall erforderlich werden, etwa dann, wenn an alten Standorten oder in der Nähe von Altlasten gebohrt wird oder wenn geogene Belastungen vorliegen. Es ist so, dass z. B. in Regionen früherer Sprengmittel- und Munitionsherstellung generell Untersuchungen auf leicht flüchtige organische Schadstoffe durchgeführt werden. Sie gelten als wesentliche Indikatoren für diese Standorte. Dann handelt es sich eben um belasteten Abfall. Diese Bohrschlämme werden dann der Abfallart „Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten“ zugeordnet.
Eine Verwertung der Bohrschlämme auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist dann aus düngerechtlichen Gründen nicht zulässig, da die Düngemittelverordnung zwar Bentonit, nicht jedoch bentonithaltige Abfälle zulässt.
Frau Staatsministerin, vielen Dank für die Antwort. – Können Sie mir beantworten, um wie viel es sich pro Kilometer Breitbandausbau verteuert, wenn letztendlich die Einstufung „belasteter Abfall“ dokumentiert wird? Wenn man das in dieser Form vornimmt, bedeutet das letztendlich, dass diese zusätzlichen Kosten auf die späteren Nutzer und Gebührenzahler umgelegt werden müssen.
Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aber es ist nicht so, dass wir bei der Einstufung freie Hand haben. Vielmehr müssen wir diese Abfälle bzw. die Bohrschlämme nach der Bundesverordnung einstufen.
Es gibt noch die Möglichkeit der Verwertung als Düngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Angenommen, die Bohrschlämme sind nicht belastet, dann kann man sie, obwohl Bentonit nach der Düngeverordnung nicht als Düngemittel zugelassen ist, auf landwirtschaftlichen Flächen zur Verbesserung der Bodenfunktion als mineralisches Bodenmaterial nach § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung aufbringen. Das geht aber wiederum nur – Sie merken, das ist hoch kompliziert –, wenn eine Einzelbeaufschlagung in der Größenordnung von 30 m3 pro Hektar in Betracht kommen kann.
Solche Beaufschlagungen gelingen in der Regel auf Sandböden. In Nordhessen – dort werden Sie die Informationen herhaben – haben wir in der Regel jedoch sehr tonhaltige Böden. Da ist das Material nicht zur Bodenverbesserung geeignet. Deswegen kann dort keine Beaufschlagung erfolgen.
Das heißt: Bevor eine Beaufschlagung erfolgen kann, muss jeweils eine Bodenuntersuchung stattfinden. Das wird auch grundsätzlich gemacht. Wenn alles gut läuft, kann man diese Bohrschlämme auch auf landwirtschaftlichen Flä
chen verwenden. Wenn das nicht möglich ist, weil die Bohrschlämme belastet oder die Böden nicht geeignet sind, muss man sie tatsächlich anders entsorgen.
Frau Ministerin, können Sie beantworten, wie viele Untersuchungen beim bisherigen Ausbau des Breitbandnetzes in Nordhessen erfolgt sind und zu welchen Einstufungen es dort gekommen ist?
Hält sie das öffentliche Aufgreifen und Bekanntmachen von Bewilligungsbescheiden durch Abgeordnete des Hessischen Landtags, gleichwohl aus Reihen der Nichtregierungsfraktionen, für einen Vorgang der Unsittlichkeit?